Hoffmann AHG SE - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.08.12 21:32:26 von
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ISIN: DE000A1C8113 · WKN: A1C811
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Original-Research Hoffmann AHG SE (von GSC Research GmbH): Kaufen
Autor: dpa-AFX
| 13.08.2012, 16:46 | 106 Aufrufe | 0 | druckversion
Original-Research: Hoffmann AHG SE - von GSC Research GmbH
Aktieneinstufung von GSC Research GmbH zu Hoffmann AHG SE
Unternehmen: Hoffmann AHG SE
ISIN: DE000A1C8113
Anlass der Studie: Jahreszahlen 2011, neuer Ausblick
Empfehlung: Kaufen
seit: 13.08.2012
Kursziel: 9,00 Euro
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: Ersteinschätzung mit Kaufen am 13.08.2012
Analyst: Mario David Balda
Erstes volles Geschäftsjahr mit Gewinn abgeschlossen
Nachdem Hoffmann im Rumpfgeschäftsjahr 2010 bei minimalen Umsätzen eine
'rote Null' ausgewiesen hatte, liegt nun das erste volle Geschäftsjahr
hinter der Gesellschaft. Zwar blieb der Umsatz in 2011 mit 13,83 Mio. Euro
noch auf einen bescheidenen Niveau und deutlich hinter der Planung zurück.
Umso bemerkenswerter ist es, dass die angekündigten Ergebniszahlen trotzdem
geliefert wurden. So gelang es Hoffmann, die Prognose für das EBIT von 150
TEUR mit letztlich erreichten 156 TEUR sogar leicht zu übertreffen.
Wir haben unsere Umsatz- und Ergebnisprognosen für 2012 und 2013 daher
konkretisiert und an die neuen Erkenntnisse angepasst. Wir rechnen für 2012
jetzt bei einem Umsatz von 30,0 (bisher 133,7) Mio. Euro mit einem EBIT von
450 (530) TEUR, was einen Gewinn je Aktie von 1,03 (1,15) Euro nach sich
ziehen sollte. Für das Geschäftsjahr 2013 kalkulieren wir vorsichtig mit
50,0 (198,8) Mio. Euro Umsatz sowie einem EBIT von 1,06 (1,03) Mio. Euro
und einem Gewinn von 2,43 (2,37) Euro je Aktie. Mit einer Dividendenzahlung
rechnen wir angesichts der Investitionen in den Roll-Out des
Geschäftsmodells aus Vorsichtsgründen nun erst für 2013.
Noch bleibt die Hoffmann AHG ein Start-Up-Unternehmen ohne längeren Track
Record, was die Anleger in Verbindung mit der noch rudimentären
Öffentlichkeitsarbeit noch abzuschrecken scheint. Somit ist die Aktie
momentan trotz der niedrigen Bewertung nur für sehr spekulativ eingestellte
Anleger bzw. Spezialisten für marktenge MicroCap-Papiere interessant.
Diesen bietet die Hoffmann AHG ein klassisches 'Early-Stage-Investment' mit
allen bekannten Chancen und Risiken.
Unser erstes Kursziel setzen wir mit 9,00 Euro fest und stufen die
Hoffmann-Aktie als spekulativen Kauf ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11691.pdf
Kontakt für Rückfragen
GSC Research GmbH
Pempelforter Str. 47
40211 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 / 17 93 74 - 0
Fax: +49 (0) 211 / 17 93 74 - 44
Email: info@gsc-research.de
Internet: www.gsc-research.de
-------------------übermittelt durch die EquityStory AG.-------------------
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.
Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4983080-original-r…
Autor: dpa-AFX
| 13.08.2012, 16:46 | 106 Aufrufe | 0 | druckversion
Original-Research: Hoffmann AHG SE - von GSC Research GmbH
Aktieneinstufung von GSC Research GmbH zu Hoffmann AHG SE
Unternehmen: Hoffmann AHG SE
ISIN: DE000A1C8113
Anlass der Studie: Jahreszahlen 2011, neuer Ausblick
Empfehlung: Kaufen
seit: 13.08.2012
Kursziel: 9,00 Euro
Kursziel auf Sicht von: 12 Monaten
Letzte Ratingänderung: Ersteinschätzung mit Kaufen am 13.08.2012
Analyst: Mario David Balda
Erstes volles Geschäftsjahr mit Gewinn abgeschlossen
Nachdem Hoffmann im Rumpfgeschäftsjahr 2010 bei minimalen Umsätzen eine
'rote Null' ausgewiesen hatte, liegt nun das erste volle Geschäftsjahr
hinter der Gesellschaft. Zwar blieb der Umsatz in 2011 mit 13,83 Mio. Euro
noch auf einen bescheidenen Niveau und deutlich hinter der Planung zurück.
Umso bemerkenswerter ist es, dass die angekündigten Ergebniszahlen trotzdem
geliefert wurden. So gelang es Hoffmann, die Prognose für das EBIT von 150
TEUR mit letztlich erreichten 156 TEUR sogar leicht zu übertreffen.
Wir haben unsere Umsatz- und Ergebnisprognosen für 2012 und 2013 daher
konkretisiert und an die neuen Erkenntnisse angepasst. Wir rechnen für 2012
jetzt bei einem Umsatz von 30,0 (bisher 133,7) Mio. Euro mit einem EBIT von
450 (530) TEUR, was einen Gewinn je Aktie von 1,03 (1,15) Euro nach sich
ziehen sollte. Für das Geschäftsjahr 2013 kalkulieren wir vorsichtig mit
50,0 (198,8) Mio. Euro Umsatz sowie einem EBIT von 1,06 (1,03) Mio. Euro
und einem Gewinn von 2,43 (2,37) Euro je Aktie. Mit einer Dividendenzahlung
rechnen wir angesichts der Investitionen in den Roll-Out des
Geschäftsmodells aus Vorsichtsgründen nun erst für 2013.
Noch bleibt die Hoffmann AHG ein Start-Up-Unternehmen ohne längeren Track
Record, was die Anleger in Verbindung mit der noch rudimentären
Öffentlichkeitsarbeit noch abzuschrecken scheint. Somit ist die Aktie
momentan trotz der niedrigen Bewertung nur für sehr spekulativ eingestellte
Anleger bzw. Spezialisten für marktenge MicroCap-Papiere interessant.
Diesen bietet die Hoffmann AHG ein klassisches 'Early-Stage-Investment' mit
allen bekannten Chancen und Risiken.
Unser erstes Kursziel setzen wir mit 9,00 Euro fest und stufen die
Hoffmann-Aktie als spekulativen Kauf ein.
Die vollständige Analyse können Sie hier downloaden:
http://www.more-ir.de/d/11691.pdf
Kontakt für Rückfragen
GSC Research GmbH
Pempelforter Str. 47
40211 Düsseldorf
Tel.: +49 (0) 211 / 17 93 74 - 0
Fax: +49 (0) 211 / 17 93 74 - 44
Email: info@gsc-research.de
Internet: www.gsc-research.de
-------------------übermittelt durch die EquityStory AG.-------------------
Für den Inhalt der Mitteilung bzw. Research ist alleine der Herausgeber bzw.
Ersteller der Studie verantwortlich. Diese Meldung ist keine Anlageberatung
oder Aufforderung zum Abschluss bestimmter Börsengeschäfte.
http://www.wallstreet-online.de/nachricht/4983080-original-r…
Hoffmann AHG SE
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
(Börsennotiz: Die Aktien der Hoffmann AHG SE wurden im September 2012 an der Wertpapierbörse Hamburg zum Handel einbezogen. Somit ist die Handelbarkeit der Aktie der Hoffmann SE zukünftig sichergestellt.)
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 14.12.2012, um 14.00 Uhr
in die Räumlichkeiten der
Firma Bostrade Businesscenter GmbH
Herrenstr. 9, D-76133 Karlsruhe ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2011 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 27.452,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Dezember 2012 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 22. November 2012, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 7. Dezember 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 270.000 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstraße 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im November 2012
Hoffmann AHG SE
Der geschäftsführende Direktor
ebundesanzeiger 7.11.2012
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
(Börsennotiz: Die Aktien der Hoffmann AHG SE wurden im September 2012 an der Wertpapierbörse Hamburg zum Handel einbezogen. Somit ist die Handelbarkeit der Aktie der Hoffmann SE zukünftig sichergestellt.)
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 14.12.2012, um 14.00 Uhr
in die Räumlichkeiten der
Firma Bostrade Businesscenter GmbH
Herrenstr. 9, D-76133 Karlsruhe ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2011 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.
4.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2011
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2011 in Höhe von EUR 27.452,23 auf neue Rechnung vorzutragen.
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 7. Dezember 2012 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 22. November 2012, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 7. Dezember 2012, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 270.000 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstraße 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im November 2012
Hoffmann AHG SE
Der geschäftsführende Direktor
ebundesanzeiger 7.11.2012
Hoffmann AHG SE: Erhöhung des Kommanditanteils an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG / Hauptversammlung / Listing an der Wertpapier Börse Hamburg
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Sonstiges
30.11.2012 / 18:20
Erhöhung des Kommanditanteils an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG /Hauptversammlung / Listing an der Wertpapier Börse Hamburg
Die Karlsruher Hoffmann AHG SE (WKN A1C811 / ISIN DE000A1C8113) hat Ihren Anteil an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG um 160.000 auf 560.000 Euro erhöht, weitere 40.000 Euro wurden von einen Institutionellen Investor übernommen. Das haftende Kapital der Hoffmann AHG GmbH & Co. KG beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro. Dieser Schritt war notwendig, um die Kreditlinien bei der Hausbank zu erhöhen. Die Gesellschaft boomt regelrecht, der Auftragseingang für den Monat November 2012 liegt bei 155 Fahrzeugen in diesem Monat. Die Hoffmann-AHG-Gruppe ist auf einen hohen Liquiditätsbedarf angewiesen. Die derzeitigen Kreditlinien sind nicht ausreichend, um das Wachstum zu finanzieren. In Absprache mit den Großaktionären wird eine Kapitalerhöhung geplant sowie die Anwerbung von Mezzanine Kapital und weitere Kreditlinien bei Banken.
Das Jahr 2012 war geprägt von höheren Investitionen, sowohl in Vertrieb / Marketing, als auch personell. Die Geschäftsräume wurden in der Firmenzentrale erweitert und die Abwicklungssoftware final in Gang gesetzt. Trotz höheren Investitionen erwartet die Gruppe ein positives Ergebnis 2012. Wichtig für das zukünftige Wachstum wird es sein, den Liquiditätsbedarf der Firma zu erfüllen. Nach Planung der Geschäftsführung benötigen wir die nächsten Monate ein Kreditvolumen von bis zu 3.000.000 Euro und Ende 2013/ Anfang 2014 weitere 2.000.000 Euro. Die Kreditlinien dienen ausschließlich der Umsatzfinanzierung (Working Capital) und nicht für Investitionen.
Die Aktien der Hoffmann AHG SE notieren in Hamburg und werden trotz der Schließung des First Quotations Board weiterhin börsennotiert bleiben. Wir mussten leider erfahren, dass einige Aktionäre Ihre Aktien auf Grund von Hinweisen durch Banken auf die Schließung des Marktsegments Ihre Aktien verkauften, ebenfalls werden in den Medien auf mögliche Verlustmöglichkeiten wegen der Veräußerbarkeit der Aktien hingewiesen. Wir empfehlen unseren Aktionären den Bereich 'Investor Relations' des Unternehmens zu besuchen und sich über die aktuellen Nachrichten zu informieren.
Die ordentliche Hauptversammlung findet am 14.12.2012 in Karlsruhe statt.
Hoffmann AHG SE
www.hoffmann-ahg.com
Ende der Corporate News
30.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
195487 30.11.2012
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-erhoehung-des-kommanditanteils-der-hoffmann-ahg-gmbh-hauptversammlung-listing-der-wertpapier-boerse-hamburg/?companyID=371217&newsID=741858
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Sonstiges
30.11.2012 / 18:20
Erhöhung des Kommanditanteils an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG /Hauptversammlung / Listing an der Wertpapier Börse Hamburg
Die Karlsruher Hoffmann AHG SE (WKN A1C811 / ISIN DE000A1C8113) hat Ihren Anteil an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG um 160.000 auf 560.000 Euro erhöht, weitere 40.000 Euro wurden von einen Institutionellen Investor übernommen. Das haftende Kapital der Hoffmann AHG GmbH & Co. KG beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro. Dieser Schritt war notwendig, um die Kreditlinien bei der Hausbank zu erhöhen. Die Gesellschaft boomt regelrecht, der Auftragseingang für den Monat November 2012 liegt bei 155 Fahrzeugen in diesem Monat. Die Hoffmann-AHG-Gruppe ist auf einen hohen Liquiditätsbedarf angewiesen. Die derzeitigen Kreditlinien sind nicht ausreichend, um das Wachstum zu finanzieren. In Absprache mit den Großaktionären wird eine Kapitalerhöhung geplant sowie die Anwerbung von Mezzanine Kapital und weitere Kreditlinien bei Banken.
Das Jahr 2012 war geprägt von höheren Investitionen, sowohl in Vertrieb / Marketing, als auch personell. Die Geschäftsräume wurden in der Firmenzentrale erweitert und die Abwicklungssoftware final in Gang gesetzt. Trotz höheren Investitionen erwartet die Gruppe ein positives Ergebnis 2012. Wichtig für das zukünftige Wachstum wird es sein, den Liquiditätsbedarf der Firma zu erfüllen. Nach Planung der Geschäftsführung benötigen wir die nächsten Monate ein Kreditvolumen von bis zu 3.000.000 Euro und Ende 2013/ Anfang 2014 weitere 2.000.000 Euro. Die Kreditlinien dienen ausschließlich der Umsatzfinanzierung (Working Capital) und nicht für Investitionen.
Die Aktien der Hoffmann AHG SE notieren in Hamburg und werden trotz der Schließung des First Quotations Board weiterhin börsennotiert bleiben. Wir mussten leider erfahren, dass einige Aktionäre Ihre Aktien auf Grund von Hinweisen durch Banken auf die Schließung des Marktsegments Ihre Aktien verkauften, ebenfalls werden in den Medien auf mögliche Verlustmöglichkeiten wegen der Veräußerbarkeit der Aktien hingewiesen. Wir empfehlen unseren Aktionären den Bereich 'Investor Relations' des Unternehmens zu besuchen und sich über die aktuellen Nachrichten zu informieren.
Die ordentliche Hauptversammlung findet am 14.12.2012 in Karlsruhe statt.
Hoffmann AHG SE
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Ende der Corporate News
30.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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195487 30.11.2012
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-erhoehung-des-kommanditanteils-der-hoffmann-ahg-gmbh-hauptversammlung-listing-der-wertpapier-boerse-hamburg/?companyID=371217&newsID=741858
Zitat von daPietro: Hoffmann AHG SE: Erhöhung des Kommanditanteils an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG / Hauptversammlung / Listing an der Wertpapier Börse Hamburg
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Sonstiges
30.11.2012 / 18:20
Erhöhung des Kommanditanteils an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG /Hauptversammlung / Listing an der Wertpapier Börse Hamburg
Die Karlsruher Hoffmann AHG SE (WKN A1C811 / ISIN DE000A1C8113) hat Ihren Anteil an der Hoffmann AHG GmbH & Co KG um 160.000 auf 560.000 Euro erhöht, weitere 40.000 Euro wurden von einen Institutionellen Investor übernommen. Das haftende Kapital der Hoffmann AHG GmbH & Co. KG beläuft sich auf insgesamt 600.000 Euro. Dieser Schritt war notwendig, um die Kreditlinien bei der Hausbank zu erhöhen. Die Gesellschaft boomt regelrecht, der Auftragseingang für den Monat November 2012 liegt bei 155 Fahrzeugen in diesem Monat. Die Hoffmann-AHG-Gruppe ist auf einen hohen Liquiditätsbedarf angewiesen. Die derzeitigen Kreditlinien sind nicht ausreichend, um das Wachstum zu finanzieren. In Absprache mit den Großaktionären wird eine Kapitalerhöhung geplant sowie die Anwerbung von Mezzanine Kapital und weitere Kreditlinien bei Banken.
Das Jahr 2012 war geprägt von höheren Investitionen, sowohl in Vertrieb / Marketing, als auch personell. Die Geschäftsräume wurden in der Firmenzentrale erweitert und die Abwicklungssoftware final in Gang gesetzt. Trotz höheren Investitionen erwartet die Gruppe ein positives Ergebnis 2012. Wichtig für das zukünftige Wachstum wird es sein, den Liquiditätsbedarf der Firma zu erfüllen. Nach Planung der Geschäftsführung benötigen wir die nächsten Monate ein Kreditvolumen von bis zu 3.000.000 Euro und Ende 2013/ Anfang 2014 weitere 2.000.000 Euro. Die Kreditlinien dienen ausschließlich der Umsatzfinanzierung (Working Capital) und nicht für Investitionen.
Die Aktien der Hoffmann AHG SE notieren in Hamburg und werden trotz der Schließung des First Quotations Board weiterhin börsennotiert bleiben. Wir mussten leider erfahren, dass einige Aktionäre Ihre Aktien auf Grund von Hinweisen durch Banken auf die Schließung des Marktsegments Ihre Aktien verkauften, ebenfalls werden in den Medien auf mögliche Verlustmöglichkeiten wegen der Veräußerbarkeit der Aktien hingewiesen. Wir empfehlen unseren Aktionären den Bereich 'Investor Relations' des Unternehmens zu besuchen und sich über die aktuellen Nachrichten zu informieren.
Die ordentliche Hauptversammlung findet am 14.12.2012 in Karlsruhe statt.
Hoffmann AHG SE
www.hoffmann-ahg.com
Ende der Corporate News
30.11.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
195487 30.11.2012
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-erhoehung-des-kommanditanteils-der-hoffmann-ahg-gmbh-hauptversammlung-listing-der-wertpapier-boerse-hamburg/?companyID=371217&newsID=741858
Hallo,
gibt es investierte? War jemand auf der HV bzw. was gehört davon?
gibt es investierte? War jemand auf der HV bzw. was gehört davon?
Nachricht vom 21.01.2013 | 12:05
Hoffmann AHG SE: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
21.01.2013 / 12:05
Kapitalerhöhung / Hauptversammlung 2012 / Ausgabe von Gratisaktien
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Karlsruhe, den 21.01.2013. Die Hoffmann AHG SE vermeldet die erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung. Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu EUR 135.000,00 ist vollständig gezeichnet worden. Somit verfügt die Gesellschaft nach Eintragung in das Handelsregister über ein Grundkapital von EUR 405.000,00. Die notwendigen Schritte zur Ausgabe der Aktien werden momentan von Kooperationspartnern der Gesellschaft vorbereitet.
Es haben sich insgesamt 19 Alt-Aktionäre an der Zeichnung beteiligt. Der geschäftsführende Direktor Herr Esteban Teleki äußerte sich dazu folgendermaßen: 'Ich bin sehr zufrieden und erfreut über das Vertrauen, das unsere Aktionäre uns geschenkt haben und möchte mich auf diesem Wege explizit dafür bedanken'.
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 findet im März 2013 statt.Es wird unter anderem die Ausgabe von Gratisaktien und weitere Kapitalmassnahmen beschlossen.
Was ist die Tätigkeit der Hoffmann AHG?
Die Automobilbranche bzw. der Autohandel in Deutschland hat 'ein Problem' beim Handel mit dem Ausland. Verkauft ein deutscher Autohändler Autos ins Ausland, so muss er umfangreiche und schwierige Abwicklungsarbeiten, wie zum Beispiel Zoll, Steuernachfragen mit den ausländischen Finanzbehörden, Versicherungen und sonstige Formalitäten erledigen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass ein Autohändler daran gewöhnt ist, beispielsweise ein Auto Audi A3 für 20.000,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 3.800,- Euro zu verkaufen. Verkauft er den Wagen im Ausland, so muss er nur 20.000,- Euro berechnen. Da die Ware ins Ausland geht, kann er vom ausländischen Käufer die 3.800,- Euro nicht verlangen. Der Autohändler hat jedoch die Mehrwertsteuer an seinen Lieferant (Beispiel Audi-Werk) bezahlt, so dass für ihn eine Liquiditätslücke entsteht. Er bekommt die 3.800,- Euro sicherlich von Finanzamt zurück. Diesen Betrag erhält der Händler jedoch erst in 4 bis 7 Wochen zurückerstattet. Deswegen ist oft auf Internetseiten, wie beispielsweise www.mobile.de oder www.autoscout24.de zu lesen 'no Export' oder 'Export ja, aber der ausländische Kunde soll vorher den Mehrwertsteuerbetrag als Kaution beim Händler hinterlegen'. Dieses Vorgehen belastet den ausländischen Kunden finanziell doppelt, denn er muss auch in seinem Heimatland die Mehrwertsteuer bezahlen.
...und genau diese Marktlücke schliesst die Hoffmann AHG
- Die Hoffmann AHG kauft das Auto vom Händler in Deutschland und verkauft dieses an den ausländischen Kunden.
- Die Hoffmann AHG bezahlt sofort an den Händler 23.800,- Euro (siehe Beispiel oben), so dass der Händler sofort über Liquidität verfügt und nicht auf die Rückerstattung durch das Finanzamt warten muss.
- Die Hoffmann AHG übernimmt sämtliche Formalitäten und Behördengänge in Deutschland für Käufer und Verkäufer.
- Der Autokäufer im Ausland ist zufrieden, da er die Mehrwertsteuer nicht doppelt bezahlen muss. Er kann sich ein beliebiges Auto aussuchen, da es ein 'no Export' bei der Hoffmann AHG nicht mehr gibt.
Wieso benötigt die Hoffmann AHG Kapital?
Die Hoffmann AHG wickelt zurzeit über 150 Autos pro Monat ab, hinzu kommen die Autos, die sich noch in der Abwicklung des jeweiligen Monats davor befinden. Die Hoffmann AHG ist es gewöhnt, umgehend nach Erledigung der Formalitäten zu bezahlen. Diese schnelle Bezahlung erfordert ausreichend Liquidität. Die Hoffmann AHG bindet durch die sofortige Zahlung des Kaufpreises und der Mehrwertsteuer viel Kapital. Es handelt sich dabei um Geld, das der Hoffmann AGH zwar regelmäßig zufließt, jedoch über eine Dauer von ca. 4 bis 7 Wochen gebunden bleibt. Der Liquiditätsbedarf der Hoffmann AHG Gruppe wird sich bis 2014 auf ca. 5.000.000 Euro erhöhen.
Die Hoffmann AHG SE (ISIN DE000A1C8113 ) ist ein börsennotiertes Karlsruher Unternehmen mit einer Eigenkapitalbasis von rund 740.000 Euro. Die Aktien des Unternehmens werden an der Wertpapierbörse Hamburg gehandelt. Die Hoffmann AHG SE ist mit einer Kommanditeinlage von 560.000 Euro an dem operativen Arm der Gruppe, der Hoffmann AHG GmbH & Co. KG, beteiligt. Neben einer soliden Eigenkapitalbasis verfügt die Hoffmann AHG Gruppe über Bankkreditlinien
Für mehr Informationen bitte email an
hv@hoffmann-ahg.comn
senden. Sie werden über alle News und Entwicklung Hoffmann AHG informiert
Weitere Informationen: www.hoffmann-ahg.com
Wichtige Hinweise
Diese Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Hoffmann AHG SE dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.
Anleger sollten vor Erwerb von Aktien der Hoffmann AHG SE sehr genau prüfen, wie seriös die gemachten Angaben (beispiel Kaufempfehlungen, Presseartikel) sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen (Beispiel www.hoffmann-ahg.com) zu informieren.
Zukunftsaussagen Soweit in den oben genannten Informationen Prognosen, Einschätzungen, Meinungen oder Erwartungen geäußert oder Zukunftsaussagen getroffen werden, können diese Aussagen mit bekannten sowie unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Risikobehaftete Anlage Aktien von Wachstumsunternehmen können große Chancen aufweisen, aber zwangsläufig auch die hiermit verbundenen hohen Risiken.
Weitere Informationen: www.hoffmann-ahg.com
Ende der Corporate News
21.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Hoffmann AHG SE: Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Kapitalerhöhung/Hauptversammlung
21.01.2013 / 12:05
Kapitalerhöhung / Hauptversammlung 2012 / Ausgabe von Gratisaktien
Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital
Karlsruhe, den 21.01.2013. Die Hoffmann AHG SE vermeldet die erfolgreiche Durchführung der Kapitalerhöhung. Die Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital um bis zu EUR 135.000,00 ist vollständig gezeichnet worden. Somit verfügt die Gesellschaft nach Eintragung in das Handelsregister über ein Grundkapital von EUR 405.000,00. Die notwendigen Schritte zur Ausgabe der Aktien werden momentan von Kooperationspartnern der Gesellschaft vorbereitet.
Es haben sich insgesamt 19 Alt-Aktionäre an der Zeichnung beteiligt. Der geschäftsführende Direktor Herr Esteban Teleki äußerte sich dazu folgendermaßen: 'Ich bin sehr zufrieden und erfreut über das Vertrauen, das unsere Aktionäre uns geschenkt haben und möchte mich auf diesem Wege explizit dafür bedanken'.
Die ordentliche Hauptversammlung 2012 findet im März 2013 statt.Es wird unter anderem die Ausgabe von Gratisaktien und weitere Kapitalmassnahmen beschlossen.
Was ist die Tätigkeit der Hoffmann AHG?
Die Automobilbranche bzw. der Autohandel in Deutschland hat 'ein Problem' beim Handel mit dem Ausland. Verkauft ein deutscher Autohändler Autos ins Ausland, so muss er umfangreiche und schwierige Abwicklungsarbeiten, wie zum Beispiel Zoll, Steuernachfragen mit den ausländischen Finanzbehörden, Versicherungen und sonstige Formalitäten erledigen. Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass ein Autohändler daran gewöhnt ist, beispielsweise ein Auto Audi A3 für 20.000,- Euro zuzüglich Mehrwertsteuer in Höhe von 3.800,- Euro zu verkaufen. Verkauft er den Wagen im Ausland, so muss er nur 20.000,- Euro berechnen. Da die Ware ins Ausland geht, kann er vom ausländischen Käufer die 3.800,- Euro nicht verlangen. Der Autohändler hat jedoch die Mehrwertsteuer an seinen Lieferant (Beispiel Audi-Werk) bezahlt, so dass für ihn eine Liquiditätslücke entsteht. Er bekommt die 3.800,- Euro sicherlich von Finanzamt zurück. Diesen Betrag erhält der Händler jedoch erst in 4 bis 7 Wochen zurückerstattet. Deswegen ist oft auf Internetseiten, wie beispielsweise www.mobile.de oder www.autoscout24.de zu lesen 'no Export' oder 'Export ja, aber der ausländische Kunde soll vorher den Mehrwertsteuerbetrag als Kaution beim Händler hinterlegen'. Dieses Vorgehen belastet den ausländischen Kunden finanziell doppelt, denn er muss auch in seinem Heimatland die Mehrwertsteuer bezahlen.
...und genau diese Marktlücke schliesst die Hoffmann AHG
- Die Hoffmann AHG kauft das Auto vom Händler in Deutschland und verkauft dieses an den ausländischen Kunden.
- Die Hoffmann AHG bezahlt sofort an den Händler 23.800,- Euro (siehe Beispiel oben), so dass der Händler sofort über Liquidität verfügt und nicht auf die Rückerstattung durch das Finanzamt warten muss.
- Die Hoffmann AHG übernimmt sämtliche Formalitäten und Behördengänge in Deutschland für Käufer und Verkäufer.
- Der Autokäufer im Ausland ist zufrieden, da er die Mehrwertsteuer nicht doppelt bezahlen muss. Er kann sich ein beliebiges Auto aussuchen, da es ein 'no Export' bei der Hoffmann AHG nicht mehr gibt.
Wieso benötigt die Hoffmann AHG Kapital?
Die Hoffmann AHG wickelt zurzeit über 150 Autos pro Monat ab, hinzu kommen die Autos, die sich noch in der Abwicklung des jeweiligen Monats davor befinden. Die Hoffmann AHG ist es gewöhnt, umgehend nach Erledigung der Formalitäten zu bezahlen. Diese schnelle Bezahlung erfordert ausreichend Liquidität. Die Hoffmann AHG bindet durch die sofortige Zahlung des Kaufpreises und der Mehrwertsteuer viel Kapital. Es handelt sich dabei um Geld, das der Hoffmann AGH zwar regelmäßig zufließt, jedoch über eine Dauer von ca. 4 bis 7 Wochen gebunden bleibt. Der Liquiditätsbedarf der Hoffmann AHG Gruppe wird sich bis 2014 auf ca. 5.000.000 Euro erhöhen.
Die Hoffmann AHG SE (ISIN DE000A1C8113 ) ist ein börsennotiertes Karlsruher Unternehmen mit einer Eigenkapitalbasis von rund 740.000 Euro. Die Aktien des Unternehmens werden an der Wertpapierbörse Hamburg gehandelt. Die Hoffmann AHG SE ist mit einer Kommanditeinlage von 560.000 Euro an dem operativen Arm der Gruppe, der Hoffmann AHG GmbH & Co. KG, beteiligt. Neben einer soliden Eigenkapitalbasis verfügt die Hoffmann AHG Gruppe über Bankkreditlinien
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Wichtige Hinweise
Diese Informationen stellen kein Angebot zum Verkauf und keine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien der Hoffmann AHG SE dar, sondern dienen ausschließlich Informationszwecken.
Anleger sollten vor Erwerb von Aktien der Hoffmann AHG SE sehr genau prüfen, wie seriös die gemachten Angaben (beispiel Kaufempfehlungen, Presseartikel) sind, und sich über die betroffene Gesellschaft auch aus anderen Quellen (Beispiel www.hoffmann-ahg.com) zu informieren.
Zukunftsaussagen Soweit in den oben genannten Informationen Prognosen, Einschätzungen, Meinungen oder Erwartungen geäußert oder Zukunftsaussagen getroffen werden, können diese Aussagen mit bekannten sowie unbekannten Risiken und Ungewissheiten verbunden sein. Die tatsächlichen Ergebnisse und Entwicklungen können daher wesentlich von den geäußerten Erwartungen und Annahmen abweichen. Risikobehaftete Anlage Aktien von Wachstumsunternehmen können große Chancen aufweisen, aber zwangsläufig auch die hiermit verbundenen hohen Risiken.
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Ende der Corporate News
21.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
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Hoffmann AHG SE
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 08.03.2013, um 16.00 Uhr
im Hotel Hessischer Hof, Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2012 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 14.293,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Bedingte Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der am 26.12.2012 vom Verwaltungsrat beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital um € 135.000,00 auf € 405.000,00, die am 22.01.2013 zum Handelsregister angemeldet wurde, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von € 405.000,00 um € 243.000,00 auf € 648.000,00 erhöht, durch Umwandlung eines Teilbetrages von € 243.000,00 der Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2012 zugrundegelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 243.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 5 : 3 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab 01.01.2013 gewinnbezugsberechtigt.
b)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.
6.
Beschlussfassung über die sich aus der Kapitalerhöhung gemäß Punkt 5. der Tagesordnung ergebenden Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor:
Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses vorstehend zu TOP 5, § 4 Abs. 1 der Satzung an die unter TOP 5 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende automatische Erhöhung des Grundkapitals anzupassen und § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 648.000,00 (in Worten Euro Sechshundertachtundvierzigtausend) und ist eingeteilt in 648.000 Inhaberaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien.“
7.
Bedingte Beschlussfassung über die Ausgabe eines genehmigten Kapitals I
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (vorstehend TOP 5 und 6) im Handelsregister folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 324.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 324.000 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital I festzulegen. Der Verwaltungsrat wird weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital I anzupassen.
b)
§ 5 der Satzung wird (der das bisherige, mittlerweile verbrauchte genehmigte Kapital enthielt) wie folgt neu gefasst:
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 324.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 324.000 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital I festzulegen. Der Verwaltungsrat ist weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital I anzupassen.
Bericht des Verwaltungsrats nach §§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2 AktG
Der Verwaltungsrat soll im Rahmen des genehmigten Kapitals ermächtigt werden, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für die Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote oder des relativen Stimmrechtsanteils der bestehenden Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, die damit für die Gesellschaft und für die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Verwaltungsrat sorgfältig prüfen, ob er von dem genehmigten Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Zudem soll das Bezugsrecht beim genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Die Möglichkeit soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnellen Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Die Verwaltung hält den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur Vereinfachung der Abwicklung und zur Reduzierung der Kosten, insbesondere der Bankgebühren. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre im vollen Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können und dementsprechend nur ein Zeichnungsschein abzugeben ist. Durch verpflichtende Erklärung dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen, wird das Bezugsrecht aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht ist darüber hinaus im Internet unter www.hoffmann-ahg.com/Investorrelations/Hauptversammlung abrufbar.
8.
Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre:
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (TOP 5 und 6) in das Handelsregister folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft von zu dieser Zeit € 648.000,00, das eingeteilt ist in 648.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien in dem rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu € 648.000,00 auf bis zu
€ 1.296.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu weiteren 648.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 mit Gewinnberechtigung ab 01.01.2013 zum Ausgabebetrag von mindestens € 1,00 und maximal
€ 3,00 je auszugebender Aktie. Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist auch Dritte, die nicht gezeichneten Aktien beziehen können.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.09.2013 mindestens 352.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
9.
Bedingte Beschlussfassung über die Ausgabe eines genehmigten Kapitals II
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vorstehend zu TOP 8 im Handelsregister folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt bis zum 28.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 176.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 176.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigten Kapital II festzulegen. Der Verwaltungsrat wird weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital II anzupassen.
b)
§ 5 der Satzung wird um einen Absatz 2 wie folgt ergänzt, wobei das genehmigte Kapital I in Abs. 1 geregelt wird:
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt bis zum 28.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 176.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 176.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 (genehmigtes Kapital II). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital II festzulegen. Der Verwaltungsrat ist weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital II anzupassen.
Der Bericht des Verwaltungsrats zu TOP 7 nach §§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2 AktG gilt auch für TOP 9.
10.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor die FTR Frankfurter Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen oder neuen rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 01.03.2013 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 15.02.2013, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 01.03.2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Die Aktionäre mit der Gattung WKN A1R1JW (neu Aktien) werden direkt von der Gesellschaft angeschrieben und eingeladen. Diese Aktionäre müssen den obigen Nachweis des Besitzes der Aktie nicht erbringen.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstr. 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im Januar 2013
Hoffmann AHG SE
Verwaltungsrat
quelle ebundesanzeiger vom 29.01.2013
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 08.03.2013, um 16.00 Uhr
im Hotel Hessischer Hof, Friedrich-Ebert-Anlage 40, 60325 Frankfurt am Main ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2012 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn in Höhe von € 14.293,64 auf neue Rechnung vorzutragen.
3.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2012
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
5.
Bedingte Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals aus Gesellschaftsmitteln
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der am 26.12.2012 vom Verwaltungsrat beschlossenen Erhöhung des Grundkapitals aus genehmigtem Kapital um € 135.000,00 auf € 405.000,00, die am 22.01.2013 zum Handelsregister angemeldet wurde, folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Das Grundkapital der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) von € 405.000,00 um € 243.000,00 auf € 648.000,00 erhöht, durch Umwandlung eines Teilbetrages von € 243.000,00 der Kapitalrücklage. Der Kapitalerhöhung wird der festgestellte und geprüfte Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31.12.2012 zugrundegelegt. Dieser ist mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers versehen. Die Kapitalerhöhung wird durchgeführt durch Ausgabe von 243.000 neuen auf den Inhaber lautenden Aktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00, die an die Aktionäre der Gesellschaft im Verhältnis 5 : 3 ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind ab 01.01.2013 gewinnbezugsberechtigt.
b)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Kapitalerhöhung festzusetzen.
6.
Beschlussfassung über die sich aus der Kapitalerhöhung gemäß Punkt 5. der Tagesordnung ergebenden Änderung von § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor:
Mit Wirkung vom Tage der Eintragung des Beschlusses vorstehend zu TOP 5, § 4 Abs. 1 der Satzung an die unter TOP 5 beschlossene Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln und die damit einhergehende automatische Erhöhung des Grundkapitals anzupassen und § 4 Abs. 1 der Satzung wie folgt neu zu fassen:
„Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt € 648.000,00 (in Worten Euro Sechshundertachtundvierzigtausend) und ist eingeteilt in 648.000 Inhaberaktien in Form von nennwertlosen Stückaktien.“
7.
Bedingte Beschlussfassung über die Ausgabe eines genehmigten Kapitals I
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (vorstehend TOP 5 und 6) im Handelsregister folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 324.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 324.000 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital I festzulegen. Der Verwaltungsrat wird weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital I anzupassen.
b)
§ 5 der Satzung wird (der das bisherige, mittlerweile verbrauchte genehmigte Kapital enthielt) wie folgt neu gefasst:
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28.02.2018 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 324.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 324.000 neuen auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital I). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital I festzulegen. Der Verwaltungsrat ist weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital I oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital I anzupassen.
Bericht des Verwaltungsrats nach §§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2 AktG
Der Verwaltungsrat soll im Rahmen des genehmigten Kapitals ermächtigt werden, das Bezugsrecht bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen auszuschließen. Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts soll dem Zweck dienen, den Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Praxis zeigt, dass die Inhaber attraktiver Akquisitionsobjekte als Gegenleistung für die Veräußerung häufig die Verschaffung von stimmberechtigten Aktien der erwerbenden Gesellschaft verlangen. Um auch solche Unternehmen erwerben zu können, muss die Gesellschaft die Möglichkeit haben, eigene Aktien als Gegenleistung zu gewähren. Die vorgeschlagene Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss soll die notwendige Flexibilität geben, um sich bietende Gelegenheiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen schnell und flexibel ausnutzen zu können. Es kommt bei einem Bezugsrechtsausschluss zwar zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote oder des relativen Stimmrechtsanteils der bestehenden Aktionäre. Bei Einräumung eines Bezugsrechts wäre aber der Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Gewährung von Aktien nicht möglich, die damit für die Gesellschaft und für die Aktionäre verbundenen Vorteile wären nicht erreichbar. Konkrete Erwerbsvorhaben, für die von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden soll, bestehen zur Zeit nicht. Wenn sich Möglichkeiten zum Erwerb von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen konkretisieren, wird der Verwaltungsrat sorgfältig prüfen, ob er von dem genehmigten Kapital zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Ausgabe neuer Aktien Gebrauch machen soll. Er wird dies nur dann tun, wenn der Erwerb gegen Gewährung von Aktien im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft liegt.
Zudem soll das Bezugsrecht beim genehmigten Kapital ausgeschlossen werden können, wenn die Volumenvorgaben und die übrigen Anforderungen für einen Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG erfüllt sind. Die Möglichkeit soll die Verwaltung in die Lage versetzen, kurzfristig günstige Börsensituationen auszunutzen und dabei durch die marktnahe Preisfestsetzung einen möglichst hohen Ausgabebetrag und damit eine größtmögliche Stärkung der Eigenmittel zu erreichen. Eine derartige Kapitalerhöhung führt wegen der schnellen Handlungsmöglichkeit erfahrungsgemäß zu einem höheren Mittelzufluss als eine vergleichbare Kapitalerhöhung mit Bezugsrecht der Aktionäre. Sie liegt somit im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaft und der Aktionäre. Es kommt zwar dadurch zu einer Verringerung der relativen Beteiligungsquote und des relativen Stimmrechtsanteils der vorhandenen Aktionäre. Aktionäre, die ihre relative Beteiligungsquote und ihren relativen Stimmrechtsanteil erhalten möchten, haben indessen die Möglichkeit, die hierfür erforderliche Aktienzahl über die Börse zu erwerben.
Der Ausschluss des Bezugsrechts für Spitzenbeträge ist erforderlich, um ein technisch durchführbares Bezugsverhältnis darstellen zu können. Die als freie Spitzen vom Bezugsrecht der Aktionäre ausgeschlossenen Aktien werden entweder durch Verkauf an der Börse oder in sonstiger Weise bestmöglich für die Gesellschaft verwertet. Der mögliche Verwässerungseffekt ist aufgrund der Beschränkung auf Spitzenbeträge gering. Die Verwaltung hält den Ausschluss des Bezugsrechts aus diesen Gründen für sachlich gerechtfertigt und gegenüber den Aktionären für angemessen.
Das Bezugsrecht soll auch ausgeschlossen werden können, wenn ein Dritter, der nicht Kreditinstitut ist, zur Zeichnung zugelassen wird, allerdings mit der Verpflichtung, die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten. Insoweit handelt es sich nur um einen Bezugsrechtsausschluss rein formaler Art zur Vereinfachung der Abwicklung und zur Reduzierung der Kosten, insbesondere der Bankgebühren. Materiell bleibt das Bezugsrecht der Aktionäre im vollen Umfang aufrechterhalten. Dieser formale Ausschluss des Bezugsrechts erleichtert die Durchführung der Kapitalerhöhung, da die Aktien in einem ersten Schritt von einem Zeichner übernommen werden können und dementsprechend nur ein Zeichnungsschein abzugeben ist. Durch verpflichtende Erklärung dieses Dritten bei der Zeichnung der Kapitalerhöhung und gegebenenfalls bestimmte abwicklungstechnische Vorkehrungen, wird das Bezugsrecht aus der Kapitalerhöhung an die Aktionäre gemäß dem hier vorliegenden Beschlussvorschlag durch die Gesellschaft sichergestellt werden.
Dieser Bericht liegt vom Tage der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft zur Einsicht durch die Aktionäre aus. Auf Verlangen wird dieser Bericht jedem Aktionär unverzüglich und kostenlos übersandt. Der Bericht ist darüber hinaus im Internet unter www.hoffmann-ahg.com/Investorrelations/Hauptversammlung abrufbar.
8.
Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft mit unmittelbarem Bezugsrecht der Aktionäre:
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (TOP 5 und 6) in das Handelsregister folgenden Beschluss zu fassen:
Das Grundkapital der Gesellschaft von zu dieser Zeit € 648.000,00, das eingeteilt ist in 648.000 auf den Inhaber lautender Stückaktien in dem rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 wird gegen Bareinlagen um bis zu € 648.000,00 auf bis zu
€ 1.296.000,00 erhöht durch Ausgabe von bis zu weiteren 648.000 auf den Inhaber lautende Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 mit Gewinnberechtigung ab 01.01.2013 zum Ausgabebetrag von mindestens € 1,00 und maximal
€ 3,00 je auszugebender Aktie. Die neuen Aktien sind zunächst den Aktionären zum Bezug anzubieten.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung, ihrer Durchführung und der Bedingungen für die Ausgabe der Aktien festzusetzen. Dazu gehört auch die Festlegung der Bedingungen, zu denen nach Ablauf der für alle Aktionäre geltenden Bezugsfrist auch Dritte, die nicht gezeichneten Aktien beziehen können.
Der Beschluss über die Erhöhung des Grundkapitals wird ungültig, wenn nicht bis zum Ablauf des 30.09.2013 mindestens 352.000 neue Stückaktien gezeichnet sind.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung von § 4 der Satzung entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
9.
Bedingte Beschlussfassung über die Ausgabe eines genehmigten Kapitals II
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung der Durchführung der Kapitalerhöhung vorstehend zu TOP 8 im Handelsregister folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt bis zum 28.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 176.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 176.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital II). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigten Kapital II festzulegen. Der Verwaltungsrat wird weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital II anzupassen.
b)
§ 5 der Satzung wird um einen Absatz 2 wie folgt ergänzt, wobei das genehmigte Kapital I in Abs. 1 geregelt wird:
Der Verwaltungsrat ist ermächtigt bis zum 28.02.2018 das Grundkapital der Gesellschaft einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt € 176.000,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 176.000 neuer auf den Inhaber lautender Stückaktien im rechnerischen Nennbetrag von € 1,00 (genehmigtes Kapital II). Die Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten, der Verwaltungsrat ist jedoch ermächtigt, das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:
•
für Spitzenbeträge,
•
wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien, für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallene anteilige Betrag des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis, der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch den Verwaltungsrat nicht wesentlich im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet;
•
bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen;
•
soweit ein Dritter, der nicht Kreditinstitut im Sinne des § 186 Abs. 5 AktG ist, zur Zeichnung zugelassen ist, mit der Verpflichtung die von ihm übernommenen Aktien allen übrigen Aktionären entsprechend ihrem Anteil am Grundkapital anzubieten.
Die Aktien können auch von einem Kreditinstitut, bzw. von einem nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen tätigen Unternehmens übernommen werden mit der Verpflichtung, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat ist ermächtigt, die näheren Einzelheiten der Durchführung von Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital II festzulegen. Der Verwaltungsrat ist weiterhin ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem genehmigten Kapital II oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem Umfang der Kapitalerhöhung aus dem genehmigten Kapital II anzupassen.
Der Bericht des Verwaltungsrats zu TOP 7 nach §§ 186 Abs. 4 Satz 2 i.V.m. § 203 Abs. 1 und 2 AktG gilt auch für TOP 9.
10.
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2013
Der Verwaltungsrat schlägt vor die FTR Frankfurter Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen oder neuen rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 01.03.2013 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 15.02.2013, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 01.03.2013, 24:00 Uhr, zugegangen sein:
Die Aktionäre mit der Gattung WKN A1R1JW (neu Aktien) werden direkt von der Gesellschaft angeschrieben und eingeladen. Diese Aktionäre müssen den obigen Nachweis des Besitzes der Aktie nicht erbringen.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstr. 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im Januar 2013
Hoffmann AHG SE
Verwaltungsrat
quelle ebundesanzeiger vom 29.01.2013
Hoffmann AHG SE
Freigericht
Verwaltungssitz: Karlsruhe
WKN A1C811
Änderung des Bezugsangebotes gemäß der Bezugsaufforderung im Bundesanzeiger vom 28.08.2013
Der Verwaltungsrat der Hoffmann AHG SE hat am 10.09.2013 beschlossen den im Bezugsangebot vom 28.08.2013 enthaltenen Ausgabebetrag der neuen Aktien von € 1,80 auf €1,50 herabzusetzen.
Das Bezugsangebot vom 28.08.2013 gilt unverändert fort, mit der Maßgabe, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktie € 1,50 beträgt.
Bisher eingereichte Zeichnungsscheine sind ungültig und sind durch neue zu ersetzen.
Die Gesellschaft wird sich mit diesen Zeichnern in Verbindung setzen.
Karlsruhe, September 2013
Der Verwaltungsrat
ebundesanzeiger vom 12.09.2013
Freigericht
Verwaltungssitz: Karlsruhe
WKN A1C811
Änderung des Bezugsangebotes gemäß der Bezugsaufforderung im Bundesanzeiger vom 28.08.2013
Der Verwaltungsrat der Hoffmann AHG SE hat am 10.09.2013 beschlossen den im Bezugsangebot vom 28.08.2013 enthaltenen Ausgabebetrag der neuen Aktien von € 1,80 auf €1,50 herabzusetzen.
Das Bezugsangebot vom 28.08.2013 gilt unverändert fort, mit der Maßgabe, dass der Ausgabebetrag der neuen Aktie € 1,50 beträgt.
Bisher eingereichte Zeichnungsscheine sind ungültig und sind durch neue zu ersetzen.
Die Gesellschaft wird sich mit diesen Zeichnern in Verbindung setzen.
Karlsruhe, September 2013
Der Verwaltungsrat
ebundesanzeiger vom 12.09.2013
Nachricht vom 13.08.2014 | 17:35
Hoffmann AHG SE: Wechsel in der Geschäftsführung, Halbjahreszahlen, Hauptversammlung
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Personalie/Halbjahresergebnis
13.08.2014 / 17:35
Pressemitteilung
Wechsel in der Geschäftsführung, Halbjahreszahlen, Hauptversammlung
Karlsruhe, den 13.08.2014
Die Hoffmann AHG SE teilt heute mit, dass Herr Harold B. Hoffmann, geboren am 19.01.1958, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom heutigen Tage als Geschäftsführer der Hoffmann AHG Verwaltungs GmbH abberufen wurde. Herr Esteban Teleki v. Szék, geboren am 05.11.1975, wurde als Geschäftsführer der Hoffmann AHG Verwaltungs GmbH bestellt. Wir teilen daher mit, dass Herr Harold B. Hoffmann keinerlei Befugnisse mehr in Verbindung mit der Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe hat, insbesondere keine Vertretungsbefugnis. Er ist nicht mehr befugt, für die Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe zu sprechen.
Ferner sind wir erfreut, mitteilen zu können, dass die Halbjahreszahlen der operativen Gesellschaft der Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe unsere Erwartungen übertroffen haben. Per 30.06.2014 konnten Umsatzerlöse in Höhe von 16,6 Millionen Euro und ein Rohertrag in Höhe von 417.000,00 Euro erzielt werden. Die Auftragseingänge bis zum 30.06.2014 haben bereits die gesamte Anzahl an Aufträgen des Jahres 2013 erreicht.
Die Hauptversammlung der Hoffmann AHG SE findet im September 2014 statt.
13.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
282173 13.08.2014
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-wechsel-der-geschaeftsfuehrung-halbjahreszahlen-hauptversammlung/?companyID=371217&newsID=812553
Hoffmann AHG SE: Wechsel in der Geschäftsführung, Halbjahreszahlen, Hauptversammlung
Hoffmann AHG SE / Schlagwort(e): Personalie/Halbjahresergebnis
13.08.2014 / 17:35
Pressemitteilung
Wechsel in der Geschäftsführung, Halbjahreszahlen, Hauptversammlung
Karlsruhe, den 13.08.2014
Die Hoffmann AHG SE teilt heute mit, dass Herr Harold B. Hoffmann, geboren am 19.01.1958, durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom heutigen Tage als Geschäftsführer der Hoffmann AHG Verwaltungs GmbH abberufen wurde. Herr Esteban Teleki v. Szék, geboren am 05.11.1975, wurde als Geschäftsführer der Hoffmann AHG Verwaltungs GmbH bestellt. Wir teilen daher mit, dass Herr Harold B. Hoffmann keinerlei Befugnisse mehr in Verbindung mit der Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe hat, insbesondere keine Vertretungsbefugnis. Er ist nicht mehr befugt, für die Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe zu sprechen.
Ferner sind wir erfreut, mitteilen zu können, dass die Halbjahreszahlen der operativen Gesellschaft der Hoffmann AHG - Unternehmensgruppe unsere Erwartungen übertroffen haben. Per 30.06.2014 konnten Umsatzerlöse in Höhe von 16,6 Millionen Euro und ein Rohertrag in Höhe von 417.000,00 Euro erzielt werden. Die Auftragseingänge bis zum 30.06.2014 haben bereits die gesamte Anzahl an Aufträgen des Jahres 2013 erreicht.
Die Hauptversammlung der Hoffmann AHG SE findet im September 2014 statt.
13.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und http://www.dgap.de
282173 13.08.2014
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-wechsel-der-geschaeftsfuehrung-halbjahreszahlen-hauptversammlung/?companyID=371217&newsID=812553
Hm kommische Meldung.....
Hoffmann AHG SE
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
Absage der ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
Die auf den 29. September 2014, um 10.30 Uhr
im Hotel Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe, Deutschland, einberufene ordentliche Hauptversammlung wird hiermit aus folgenden Gründen abgesagt:
―
Es werden in den nächsten Tagen Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Ein institutioneller Investor soll die Zeichnung neuer Aktien garantieren.
―
Es werden danach weitere Kapitalmaßnahmen auf der Tagesordnung beschlossen.
―
Satzungsänderungen werden vorgenommen.
―
Aus Kostengründen ist die Absage sinnvoll.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail: hv@hoffmann-ahg.com
Freigericht
WKN A1C811/ISIN DE000A1C8113
Absage der ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
Die auf den 29. September 2014, um 10.30 Uhr
im Hotel Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe, Deutschland, einberufene ordentliche Hauptversammlung wird hiermit aus folgenden Gründen abgesagt:
―
Es werden in den nächsten Tagen Kapitalmaßnahmen durchgeführt. Ein institutioneller Investor soll die Zeichnung neuer Aktien garantieren.
―
Es werden danach weitere Kapitalmaßnahmen auf der Tagesordnung beschlossen.
―
Satzungsänderungen werden vorgenommen.
―
Aus Kostengründen ist die Absage sinnvoll.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail: hv@hoffmann-ahg.com
Hoffmann AHG SE
Freigericht
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Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 19. Dezember 2014, um 16.00 Uhr
im Hotel Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe, Deutschland, ein.
Tagesordnung
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2013 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von € 24.370,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 3
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Top 4
Entlastung des Verwaltungsrats für 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Top 5
Erweiterung des Verwaltungsrats
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat von derzeit einem Mitglied auf die Anzahl von drei Mitgliedern zu erweitern.
Top 6
Wahl von weiteren Verwaltungsratsmitgliedern
Der Verwaltungsrat Paul Bosmediano hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er sein Amt als Verwaltungsrat zum Ende der Hauptversammlung niederlegt, bis zum Ende der Hauptversammlung jedoch noch zur Verfügung steht.
Unter der Voraussetzung, dass der Verwaltungsrat wie in Top 5 vorgeschlagen auf drei Mitglieder erweitert wird, schlagen Direktor und Verwaltungsrat vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit gerechnet wird, in den Verwaltungsrat zu wählen:
a)
Herr Antonio Ferro, Kaufmann, Karlsruhe
b)
Frau Eva Katheder, Unternehmensberaterin, Frankfurt
c)
Herr Kruno Knezevic, Rechtsanwalt, Karlsruhe
Herr Antonio Ferro ist selbständiger Unternehmer. Er hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate.
Frau Eva Katheder ist Mitglied im Aufsichtsrat folgender Unternehmen: AEE Ahaus-Enscheder AG.
Herr Kruno Knezevic hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Top 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor die FTR Frankfurter Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen oder neuen rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12.12.2014 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 28.11.2014, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 12.12.2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail: hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.000.789 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstr. 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im November 2014
Hoffmann AHG SE
Verwaltungsrat
bundesanzeiger vom 12.11.2014
Freigericht
WKN A1C811 / ISIN DE000A1C8113
Wir laden hiermit die Aktionäre unserer Gesellschaft zur
ordentlichen Hauptversammlung
der Hoffmann AHG SE
am Freitag, den 19. Dezember 2014, um 16.00 Uhr
im Hotel Novotel Karlsruhe City, Festplatz 2, 76137 Karlsruhe, Deutschland, ein.
Tagesordnung
Top 1
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2013 nebst Bericht des Verwaltungsrats
Der Jahresabschluss und der Bericht des Verwaltungsrats werden im Internet unter: www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
Top 2
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den ausgewiesenen Bilanzgewinn des Geschäftsjahres 2013 in Höhe von € 24.370,25 auf neue Rechnung vorzutragen.
Top 3
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, dem Direktor für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Top 4
Entlastung des Verwaltungsrats für 2013
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
Top 5
Erweiterung des Verwaltungsrats
Direktor und Verwaltungsrat schlagen vor, den Verwaltungsrat von derzeit einem Mitglied auf die Anzahl von drei Mitgliedern zu erweitern.
Top 6
Wahl von weiteren Verwaltungsratsmitgliedern
Der Verwaltungsrat Paul Bosmediano hat der Gesellschaft mitgeteilt, dass er sein Amt als Verwaltungsrat zum Ende der Hauptversammlung niederlegt, bis zum Ende der Hauptversammlung jedoch noch zur Verfügung steht.
Unter der Voraussetzung, dass der Verwaltungsrat wie in Top 5 vorgeschlagen auf drei Mitglieder erweitert wird, schlagen Direktor und Verwaltungsrat vor, folgende Personen für die Zeit bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mit gerechnet wird, in den Verwaltungsrat zu wählen:
a)
Herr Antonio Ferro, Kaufmann, Karlsruhe
b)
Frau Eva Katheder, Unternehmensberaterin, Frankfurt
c)
Herr Kruno Knezevic, Rechtsanwalt, Karlsruhe
Herr Antonio Ferro ist selbständiger Unternehmer. Er hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate.
Frau Eva Katheder ist Mitglied im Aufsichtsrat folgender Unternehmen: AEE Ahaus-Enscheder AG.
Herr Kruno Knezevic hat keine sonstigen Aufsichtsratsmandate.
Die Hauptversammlung ist an Wahlvorschläge nicht gebunden.
Top 7
Wahl des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor die FTR Frankfurter Treuhand und Revision GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main zum Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2014 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen oder neuen rechtlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
Teilnahmebedingungen
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich spätestens bis zum Ablauf des 12.12.2014 in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet und der Gesellschaft ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung nachgewiesen haben.
Die Aktionäre weisen ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes durch einen in Textform in deutscher oder englischer Sprache erstellten und auf den Beginn des 21. Tages vor der Hauptversammlung, d.h. den 28.11.2014, 24:00 Uhr, bezogenen Nachweis über den Anteilsbesitz durch das depotführende Institut nach.
Die Anmeldung und der Nachweis des Anteilsbesitzes müssen der Gesellschaft jeweils unter der nachfolgend genannten Adresse spätestens bis 12.12.2014, 24:00 Uhr, zugegangen sein.
Hoffmann AHG SE
HV-Service
Kaiserstraße 183
76133 Karlsruhe
Telefax 0721 668002-31
E-Mail: hv@hoffmann-ahg.com
Nach § 125 Abs. 1 Satz 4 AktG kann das Stimmrecht durch einen Bevollmächtigten, z.B. ein Kreditinstitut oder eine Vereinigung von Aktionären, ausgeübt werden.
Im Zeitpunkt der Hauptversammlung sind 1.000.789 Aktien ausgegeben. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien.
Nach dem AktG zugänglich zu machende Anträge von Aktionären werden im Internet unter www.hoffmann-ahg.com veröffentlicht, wenn sie spätestens 2 Wochen vor dem Tag der Hauptversammlung bei der Hoffmann AHG SE, Kaiserstr. 183, 76133 Karlsruhe eingegangen sind.
Karlsruhe, im November 2014
Hoffmann AHG SE
Verwaltungsrat
bundesanzeiger vom 12.11.2014
Das Paul aufhört ist mal ein gutes Zeichen.....
Ist wer am Freitag bei der HV und kann berichten ?
War wer da ? Gibt es News ?
Keiner da gewesen Schade aber zumindest ist nen GSC Bericht nun da
Nix neues....
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.390.958 von daPietro am 21.03.15 20:48:26Doch ... Es gibt Neuigkeiten
Die Aktien so günstig....
Börsenmantel - Preis ist unterschritten
Kurspflege existiert nicht mehr aber spekulativ interessant
Die Aktien so günstig....
Börsenmantel - Preis ist unterschritten
Kurspflege existiert nicht mehr aber spekulativ interessant
Antwort auf Beitrag Nr.: 49.580.954 von Baertel am 16.04.15 16:45:09Es sieht nicht gut aus ... Meine Optimismus ist auch verloren gegangen ...
Es gibt kein Berichterstattung / es sieht nach verzweifelte Verkäufe aus
Das Geschäftsmodell war sehr interessant ... Was läuft da falsch ?
Es gibt kein Berichterstattung / es sieht nach verzweifelte Verkäufe aus
Das Geschäftsmodell war sehr interessant ... Was läuft da falsch ?
Siehe Bundesanzeiger vom 09.06.2015 ne §92 Meldung das wars dann wohl erstmal....
Wer geht zu der Pappnasse Veranstaltung ?
Das sind wirklich Pappnasen.
Die haben glaube ich keinen Geschäftsführer mehr oder er will sich nicht outen
Quelle
http://hoffmann-ahg.com/index.php/team-ueber-uns/geschaeftsl…
http://hoffmann-ahg.com/index.php/impressum
Die haben glaube ich keinen Geschäftsführer mehr oder er will sich nicht outen
Quelle
http://hoffmann-ahg.com/index.php/team-ueber-uns/geschaeftsl…
http://hoffmann-ahg.com/index.php/impressum
Und was nun ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 50.778.747 von Baertel am 05.10.15 17:06:19
Keine Ahnung. Das investierte Geld abschreiben
Zitat von Baertel: Und was nun ?
Keine Ahnung. Das investierte Geld abschreiben
Und wie geht es hier nun weiter......
Die Firma ist TOT. Laut Homepage ist noch nicht einmal ein Geschäftsführer vorhanden.
Am besten jemand der in Karlsruhe wohnt geht mal vorbei und klingelt. Bin gespannt ob da noch jemand ist
Am besten jemand der in Karlsruhe wohnt geht mal vorbei und klingelt. Bin gespannt ob da noch jemand ist
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.329.130 von tonisoprano am 17.12.15 21:38:47 Für alte Hasen ist mittlerweile die Situation klar!
Indizien
Aktien abgestützt bis auf 3 Cent
Aktie steigt wie ein Phönix aus der Asche Richtung 50 Cent
Umsätze ? So stark wie noch nie
Fast jede Woche wurde Aktien gekauft
Ergo
Firmenmantel "SE" wird von einem Profi verwertet ...
Sicherlich gibt es wenige Profis in den Bereich im Deutschland ...
Aber alles deutet auf einen Profi-Börsen killer
Indizien
Aktien abgestützt bis auf 3 Cent
Aktie steigt wie ein Phönix aus der Asche Richtung 50 Cent
Umsätze ? So stark wie noch nie
Fast jede Woche wurde Aktien gekauft
Ergo
Firmenmantel "SE" wird von einem Profi verwertet ...
Sicherlich gibt es wenige Profis in den Bereich im Deutschland ...
Aber alles deutet auf einen Profi-Börsen killer
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.329.130 von tonisoprano am 17.12.15 21:38:47Für alte Hasen ist mittlerweile die Situation klar!
Indizien
Aktien abgestützt bis auf 3 Cent
Aktie steigt wie ein Phönix aus der Asche Richtung 50 Cent
Umsätze ? So stark wie noch nie
Fast jede Woche wurde Aktien gekauft
Ergo
Firmenmantel SE wird von einem Profi verwertet ...
Sicherlich gibt es wenige Profis in disem Bereich im Deutschland ...
Aber alles deutet auf Profi-Börsen killer
Indizien
Aktien abgestützt bis auf 3 Cent
Aktie steigt wie ein Phönix aus der Asche Richtung 50 Cent
Umsätze ? So stark wie noch nie
Fast jede Woche wurde Aktien gekauft
Ergo
Firmenmantel SE wird von einem Profi verwertet ...
Sicherlich gibt es wenige Profis in disem Bereich im Deutschland ...
Aber alles deutet auf Profi-Börsen killer
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.436.401 von Baertel am 07.01.16 17:15:33Zweite Teil
Warum ?
-Verlustvorträge vorhanden
-In Deutschland gehen angeblich Steuerverluste verloren ? Nein ... Experte wissen wie es geht
-Börsenmantel hat einem Wert ! Auch wenn angeblich "Tod" sind
Wieso zeigt sich der Profi nicht ?
-Er möchte weiterhin billig kaufen ...
-Danach werden Kapital Erhöhungen im Rahmen einer Sanierungsmaßnahmen Plan
Durchgeführt und " Schwuppidiwupps"
Ist der Mehrheitsaktionär um eine Million reicher....
Mit oder ohne Börsennotierung wird die Sache durchzogen ...
Ps. Die o.g Ausführungen basieren allein auf meine Beobachtung und Erfahrung ..
Warum ?
-Verlustvorträge vorhanden
-In Deutschland gehen angeblich Steuerverluste verloren ? Nein ... Experte wissen wie es geht
-Börsenmantel hat einem Wert ! Auch wenn angeblich "Tod" sind
Wieso zeigt sich der Profi nicht ?
-Er möchte weiterhin billig kaufen ...
-Danach werden Kapital Erhöhungen im Rahmen einer Sanierungsmaßnahmen Plan
Durchgeführt und " Schwuppidiwupps"
Ist der Mehrheitsaktionär um eine Million reicher....
Mit oder ohne Börsennotierung wird die Sache durchzogen ...
Ps. Die o.g Ausführungen basieren allein auf meine Beobachtung und Erfahrung ..
Ob man noch operativ aktiv ist....
Antwort auf Beitrag Nr.: 51.436.506 von Baertel am 07.01.16 17:24:38
Wie geht es in Deutschland, dass man die Steuerverluste weiterhin nutzen kann?
Zitat von Baertel: Zweite Teil
Warum ?
-Verlustvorträge vorhanden
-In Deutschland gehen angeblich Steuerverluste verloren ? Nein ... Experte wissen wie es geht
-Börsenmantel hat einem Wert ! Auch wenn angeblich "Tod" sind
Wieso zeigt sich der Profi nicht ?
-Er möchte weiterhin billig kaufen ...
-Danach werden Kapital Erhöhungen im Rahmen einer Sanierungsmaßnahmen Plan
Durchgeführt und " Schwuppidiwupps"
Ist der Mehrheitsaktionär um eine Million reicher....
Mit oder ohne Börsennotierung wird die Sache durchzogen ...
Ps. Die o.g Ausführungen basieren allein auf meine Beobachtung und Erfahrung ..
Wie geht es in Deutschland, dass man die Steuerverluste weiterhin nutzen kann?
Kommen noch Zahlen für 2015 ?
Wie geht es weiter ?
Ist die Firma noch aktiv und hat man noch Geld zum arbeiten ?
Ich hoffe es kommen bald mal Nachrichten......
Wie geht es weiter ?
Ist die Firma noch aktiv und hat man noch Geld zum arbeiten ?
Ich hoffe es kommen bald mal Nachrichten......
Hoffmann AHG SE: Vermögen der Tochtergesellschafften
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-vermoege…
http://www.dgap.de/dgap/News/corporate/hoffmann-ahg-vermoege…
Da ist es absehbar, dass die Hoffmann AHG SE aus in die Insolvenz geht
Jetzt wird bestimmt der Beitrag wieder gelöscht, weil ich keine Quelle nenne
Jetzt wird bestimmt der Beitrag wieder gelöscht, weil ich keine Quelle nenne
Und wie gehts weiter....
Weis wohl keiner wie es nun weitergeht hier.....
Wohl keiner Stücke mehr
Doch habe welche warte das mal eine HV kommt
1. Hauptversammlung
2. Kapitalherabsetzung mit Kapitalmassnahmen
3. Belebung bzw. Mantelverwertung
2. Kapitalherabsetzung mit Kapitalmassnahmen
3. Belebung bzw. Mantelverwertung
Abverkauf
Im Angebot sind 55.000 Stk à 36 Cents Börse Hamburg zu sehen!Für 10 Cents kann man kaufen... mehr ist es nichts Wert
NEUAUSRICHTUNG UND UMBENNENNUNG IN CRYPTOPLUS SE
Quelle: www.pressetext.com
MELDUNG VOM 29.11.2017 10:00
pta20171129024
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hoffmann AHG SE: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Neuausrichtung und Umbenennung in CryptoPlus SE
Waldfischbach-Burgalben (pta024/29.11.2017/10:00) - Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat entschieden, für Januar 2018 eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Neben der Vorlage der Jahresabschlüsse 2014, 2015 und 2016 und einer Sitzverlegung werden im Wesentlichen die Umbenennung der Gesellschaft in CryptoPlus SE, Neuwahlen zum Verwaltungsrat, eine Änderung des Geschäftszwecks und Kapitalmaßnahmen Gegenstand der Tagesordnung sein.
Mit der Einberufung wird aus heutiger Sicht im Laufe des Monats Dezember gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden den Aktionären unter der in Kürze zur Verfügung stehenden Webseite www.cryptoplus.de auch weiterführende Informationen zu der geplanten Neuausrichtung bereitgestellt.
Ein Schwerpunkt der künftigen Geschäftstätigkeit soll die strukturelle und technische Beratung von Unternehmen sein, die auf digitalen Währungen beruhende Finanzierungsmaßnahmen beabsichtigen.
(Ende)
Aussender: Hoffmann AHG SE
Am Sonnenhang 26
67714 Waldfischbach-Burgalben
Deutschland
Ansprechpartner: Carsten Siegemund
E-Mail: info@cryptoplus.de
ISIN(s): DE000A1C8113 (Aktie)
Börsen: High Risk Market in Hamburg
Quelle: www.pressetext.com
MELDUNG VOM 29.11.2017 10:00
pta20171129024
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hoffmann AHG SE: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung
Neuausrichtung und Umbenennung in CryptoPlus SE
Waldfischbach-Burgalben (pta024/29.11.2017/10:00) - Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat entschieden, für Januar 2018 eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Neben der Vorlage der Jahresabschlüsse 2014, 2015 und 2016 und einer Sitzverlegung werden im Wesentlichen die Umbenennung der Gesellschaft in CryptoPlus SE, Neuwahlen zum Verwaltungsrat, eine Änderung des Geschäftszwecks und Kapitalmaßnahmen Gegenstand der Tagesordnung sein.
Mit der Einberufung wird aus heutiger Sicht im Laufe des Monats Dezember gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden den Aktionären unter der in Kürze zur Verfügung stehenden Webseite www.cryptoplus.de auch weiterführende Informationen zu der geplanten Neuausrichtung bereitgestellt.
Ein Schwerpunkt der künftigen Geschäftstätigkeit soll die strukturelle und technische Beratung von Unternehmen sein, die auf digitalen Währungen beruhende Finanzierungsmaßnahmen beabsichtigen.
(Ende)
Aussender: Hoffmann AHG SE
Am Sonnenhang 26
67714 Waldfischbach-Burgalben
Deutschland
Ansprechpartner: Carsten Siegemund
E-Mail: info@cryptoplus.de
ISIN(s): DE000A1C8113 (Aktie)
Börsen: High Risk Market in Hamburg
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.311.103 von Kielfeder am 29.11.17 14:37:15Sehr gute Idee. Konzept passt zu der Zeit
Gratulation.
Aktienkurs noch Hoch, aber die Bezugsrechte sind im festen Händen
Gratulation.
Aktienkurs noch Hoch, aber die Bezugsrechte sind im festen Händen
Packen wir Kryton drauf und alles fliegt.........
Man muss abwarten was dann wirklich genau gemacht wird.....
Man muss abwarten was dann wirklich genau gemacht wird.....
Das haben bisher nur wenige mitbekommen
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Nachrichtenquelle: Pressetext (Adhoc) | 29.11.2017, 10:00 | 199 | 0 | 0 Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR Waldfischbach-Burgalben (pta024/29.11.2017/10:00) - Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat entschieden, für Januar 2018 eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Neben der Vorlage der Jahresabschlüsse 2014, 2015 und 2016 und einer Sitzverlegung werden im Wesentlichen die Umbenennung der Gesellschaft in CryptoPlus SE, Neuwahlen zum Verwaltungsrat, eine Änderung des Geschäftszwecks und Kapitalmaßnahmen Gegenstand der Tagesordnung sein. Mit der Einberufung wird aus heutiger Sicht im Laufe des Monats Dezember gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden den Aktionären unter der in Kürze zur Verfügung stehenden Webseite www.cryptoplus.de auch weiterführende Informationen zu der geplanten Neuausrichtung bereitgestellt. Ein Schwerpunkt der künftigen Geschäftstätigkeit soll die strukturelle und technische Beratung von Unternehmen sein, die auf digitalen Währungen beruhende Finanzierungsmaßnahmen beabsichtigen. (Ende) Aussender: Hoffmann AHG SE Adresse: Am Sonnenhang 26, 67714 Waldfischbach-Burgalben Land: Deutschland Ansprechpartner: Carsten Siegemund E-Mail: info@cryptoplus.de ISIN(s): DE000A1C8113 (Aktie)
Hoffmann AHG SE: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10100273-hoffmann…
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung Nachrichtenquelle: Pressetext (Adhoc) | 29.11.2017, 10:00 | 199 | 0 | 0 Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR Waldfischbach-Burgalben (pta024/29.11.2017/10:00) - Der Verwaltungsrat der Gesellschaft hat entschieden, für Januar 2018 eine ordentliche Hauptversammlung einzuberufen. Neben der Vorlage der Jahresabschlüsse 2014, 2015 und 2016 und einer Sitzverlegung werden im Wesentlichen die Umbenennung der Gesellschaft in CryptoPlus SE, Neuwahlen zum Verwaltungsrat, eine Änderung des Geschäftszwecks und Kapitalmaßnahmen Gegenstand der Tagesordnung sein. Mit der Einberufung wird aus heutiger Sicht im Laufe des Monats Dezember gerechnet. Zu diesem Zeitpunkt werden den Aktionären unter der in Kürze zur Verfügung stehenden Webseite www.cryptoplus.de auch weiterführende Informationen zu der geplanten Neuausrichtung bereitgestellt. Ein Schwerpunkt der künftigen Geschäftstätigkeit soll die strukturelle und technische Beratung von Unternehmen sein, die auf digitalen Währungen beruhende Finanzierungsmaßnahmen beabsichtigen. (Ende) Aussender: Hoffmann AHG SE Adresse: Am Sonnenhang 26, 67714 Waldfischbach-Burgalben Land: Deutschland Ansprechpartner: Carsten Siegemund E-Mail: info@cryptoplus.de ISIN(s): DE000A1C8113 (Aktie)
Hoffmann AHG SE: Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung | wallstreet-online.de - Vollständiger Artikel unter:
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/10100273-hoffmann…
finanzierung auf digitale währungen...autsch, da müssen auch die aufsichtsbehörden und der verbraucherschutz mitspielen.
Warum sind am high Risk Market heute noch keine Kurse eingestellt?
Hv soll in der zweiten januarhälfte sein
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.379.373 von gnuldi am 06.12.17 17:36:30Hallo Gnuldi,
bist Du hier eingestiegen ? bzw. hast Du es vor ?
GRuß
Hoffmann69
bist Du hier eingestiegen ? bzw. hast Du es vor ?
GRuß
Hoffmann69
Bin schon drin
Habe einen Teil,wieder mit Gewinn verkauft
Ist leider, wie bei Smart equity, der dumme high Risk Market mit seinen regulären
Habe einen Teil,wieder mit Gewinn verkauft
Ist leider, wie bei Smart equity, der dumme high Risk Market mit seinen regulären
Hallo an Alle.
Habe mal eine Frage die ich mir (selbst als Banker) nicht erklären kann:
Heute wurde um 12:44 in Hamburg der Kurs mit 0,60 € gestellt.
Es war zu diesem Kurs ein Angebot über 2.592 Stk. vorhanden.
Ich selbst habe eine Kauforder mit Limit 0,61 € eingestellt und wurde aber
nicht bedient (Meine Oder war eine geringere Stückzahl).
Statt dessen wurden wieder 0 Stk. gehandelt.
Wie kann dass sein? Ich wollte doch zum Preis des Ask welche haben.
Danke für eure Meinungen.
Gruß.
Habe mal eine Frage die ich mir (selbst als Banker) nicht erklären kann:
Heute wurde um 12:44 in Hamburg der Kurs mit 0,60 € gestellt.
Es war zu diesem Kurs ein Angebot über 2.592 Stk. vorhanden.
Ich selbst habe eine Kauforder mit Limit 0,61 € eingestellt und wurde aber
nicht bedient (Meine Oder war eine geringere Stückzahl).
Statt dessen wurden wieder 0 Stk. gehandelt.
Wie kann dass sein? Ich wollte doch zum Preis des Ask welche haben.
Danke für eure Meinungen.
Gruß.
Das sind diese dummen regulären am high Risk Market
Der Makler macht nur beimgrossen Stückzahlen Umsatz
Der Kurs darf maximal,Zen Prozent, heimwerkten unter einem Euro und fünf Prozent bei werten über einem Euro steigen oder fallen
Ein gescheiter handel,ist hier leider nicht möglich
Da kann die Firma noch so interessant sein, leider
Der Makler macht nur beimgrossen Stückzahlen Umsatz
Der Kurs darf maximal,Zen Prozent, heimwerkten unter einem Euro und fünf Prozent bei werten über einem Euro steigen oder fallen
Ein gescheiter handel,ist hier leider nicht möglich
Da kann die Firma noch so interessant sein, leider
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.447.921 von gnuldi am 14.12.17 13:34:35Das ist richtig!
Ich sehe aber kein Problem, nach erfolgter Kapitalmassnahmen und Neue Ausrichtung ist der Wechsel in Freiverkehr sehr einfach und kostet genau soviel für die SE.
Der Makler macht einen Antrag und wird von der Börse Hamburg geprüft. Wenn das Kapital und das Geschäftskonzept plausibel ist, wird der Wechsel zügig passieren.
Also gute Aussichten
Ich sehe aber kein Problem, nach erfolgter Kapitalmassnahmen und Neue Ausrichtung ist der Wechsel in Freiverkehr sehr einfach und kostet genau soviel für die SE.
Der Makler macht einen Antrag und wird von der Börse Hamburg geprüft. Wenn das Kapital und das Geschäftskonzept plausibel ist, wird der Wechsel zügig passieren.
Also gute Aussichten
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.462.129 von Baertel am 15.12.17 17:30:53
sollte bald losgehen
Seite ist freigeschaltet
www.cryptoplus.desollte bald losgehen
Neue Homepage ist online
WWW.cryptoplus.de
Jetzt sollte der Kurs über ein Euro marschieren
WWW.cryptoplus.de
Jetzt sollte der Kurs über ein Euro marschieren
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.528.696 von gnuldi am 22.12.17 13:29:17Erstmal Kapitalmassnahmen!
In Moment ist eine lehre Hülle...
In Moment ist eine lehre Hülle...
Hoffmann AHG SE
Freigericht
– ISIN: DE000A1C8113 // WKN: A1C811 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 29. Januar 2018, um 11:00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.12.2016 nebst den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrats
Die Jahresabschlüsse und die Berichte des Verwaltungsrats werden im Internet unter
www.cryptoplus.de
veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
5.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
6.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
7.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
8.
Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Sozietät DÜRKOP MÖLLER UND PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen, gesetzlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
9.
Wahlen zum Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 43 Abs. 2 SE-Verordnung, § 23 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats bestimmt die Hauptversammlung. Zuletzt bestand der Verwaltungsrat nur aus einem Mitglied, wobei bereits die ordentliche Hauptversammlung am 19.12.2014 die Erweiterung des Verwaltungsrates auf drei Mitglieder beschlossen hatte.
Das bisherige Mitglied des Verwaltungsrats, Herr Gerhard Mayer, hat gegenüber dem zuständigen Registergericht Hanau am 17.07.2017 schriftlich die Niederlegung seines Amtes erklärt Das Mandat des daraufhin mit Wirkung vom 17.08.2017 vom zuständigen Registergericht Hanau gem. § 30 SEAG gerichtlich bestellten Verwaltungsratsmitglied Herrn Carsten Siegemund endet mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.
Aus diesem Grund schlägt der Verwaltungsrat der Hauptversammlung vor, die folgenden drei Personen zum Ablauf der am 29. Januar 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung als Verwaltungsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet:
a)
Marco Schulze, wohnhaft Salzwedel, Deutschland, Bankkaufmann Excecutive MBA bei Sparkasse Altmark West, Anstalt des öffentlichen Rechts, Salzwedel
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Deutsche Cannabis AG, stellvertretender Vorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
b)
Marco Gebhard, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Geschäftsführender Gesellschafter der Ridgecrest Capital GmbH, Hamburg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Readcrest Capital AG, Vorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
c)
Gunnar Binder, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Vorstand Readcrest Capital AG, Hamburg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
10.
Beschlussfassungen über die Änderung der Firma der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„1.
Die Gesellschaft führt die Firma
CryptoPlus SE“
11.
Beschlussfassungen über die Änderung des Sitzes der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„2.
Sie hat ihren Sitz in Hamburg.“
12.
Beschlussfassungen über die Änderung des Unternehmensgegenstandes, Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und durch folgenden neuen Absatz ersetzt:
„1.
Gegenstand des Unternehmens sind Beratungen im Finanzdienstleistungsbereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, jeweils soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Insbesondere berät die Gesellschaft andere Unternehmen bei der Konzeption und Emission von Kapitalmaßnahmen, die auf digitalen Währungen basieren.“
13.
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen von EURO 1.000.789,00 um bis zu EURO 2.001.578,00 auf bis zu EURO 3.002.367,00 erhöht und zwar durch Ausgabe von bis zu 2.001.578 neuen – auf den Inhaber lautenden – nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Der Ausgabepreis und der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien werden vom Verwaltungsrat zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis beträgt mindestens 1,00 EUR je Aktie. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für jeweils eine auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie können zwei neue – auf den Inhaber lautende – nennwertlose Stückaktien bezogen werden.
Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös aus der Platzierung der Aktien im Rahmen des Bezugsangebots – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen. Nicht aufgrund der vorstehenden Bestimmungen gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei verwendet werden. Insbesondere kann der Siegemund Projects GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 53, 22085 Hamburg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145757 nachgelassen werden, ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Payexcell Holding GmbH, Bahnhofstr. 75/1, 73630 Remshalden (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 762218. Die Anzahl der zu gewährenden Geschäftsanteile ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können daher bis zu 2.001.578 Aktien der Gesellschaft gewährt werden. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit der Siegemund Projects GmbH als derjenigen Personen, von der die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Soweit die Siegemund Projects GmbH über ein Bezugsrecht verfügt, kann sie dieses, soweit sie auf die so bezogenen Aktien Sacheinlagen gemäß den vorstehenden Bestimmungen erbringt, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft ausüben.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss mindestens 50.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 50.000,00 gezeichnet sind.
Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der Verwaltungsrat. Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
14.
Beschlussfassung über die Aufhebung des alten und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.
b) Satzungsänderung
§ 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.“
c) Erweiterte Bedingungen
Der Verwaltungsrat wird angewiesen, die zu den Unterpunkten a) und b) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 13 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden sind oder endgültig feststeht, dass die Erhöhung des Grundkapitals nicht durchgeführt wird. Wenn das Grundkapital nach Erhöhung des Grundkapitals oder Feststehen der Nichtdurchführung weniger als die angestrebten EUR 3.002.367,00 beträgt, wird der Verwaltungsrat ermächtigt, diesen Beschluss betraglich derart anzupassen, dass das „Genehmigte Kapital 2018“ maximal 50% des dann tatsächlichen Grundkapitals beträgt.
Der schriftliche Bericht des Verwaltungsrats gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Verwaltungsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnungspunkte abgedruckt.
Bericht des Verwaltungsrates an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 14 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts:
Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wird der Verwaltungsrat in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
für Spitzenbeträge;
Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Verwaltungsrat im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand.
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital 2018 soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „sharedeals“, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „assetdeals“, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel.
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen gibt dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Verwaltungsrat soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist mit zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals berichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr unter der Adresse
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
oder bei der Gesellschaft unter
Hoffmann AHG SE
– Verwaltungsrat –
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
22399 Hamburg
Fax: 040/607 61 831
E-Mail: info@cryptoplus.de
angemeldet haben.
Der Aktienbesitz ist nachzuweisen durch Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Montag, den 08. Januar 2018, 00:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der Adresse
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
oder bei der Gesellschaft unter
Hoffmann AHG SE
– Verwaltungsrat –
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
22399 Hamburg
Fax: 040/607 61 831
E-Mail: info@cryptoplus.de
spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr, zugehen.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes unter den genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; abweichend davon sind sie auch per E-Mail zulässig. Ausnahmen dieses Formerfordernisses können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht auch unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Freitag, den 26. Januar 2018, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge mit Begründung von Aktionären gegen einen Vorschlag vom Verwaltungsrat zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären, die nicht begründet zu werden brauchen, im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Hoffmann AHG SE
– Verwaltungsrat –
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
22399 Hamburg
Fax: 040/607 61 831
E-Mail: info@cryptoplus.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis Sonntag, den 14. Januar 2017, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung im Internet unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.
Karlsruhe, im Dezember 2017
Der Verwaltungsrat
Freigericht
– ISIN: DE000A1C8113 // WKN: A1C811 –
Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung
Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der
am Montag, den 29. Januar 2018, um 11:00 Uhr
im Haus der Wirtschaft, Kapstadtring 10, 22297 Hamburg,
stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unserer Gesellschaft ein.
Tagesordnung
1.
Vorlage der festgestellten Jahresabschlüsse der Hoffmann AHG SE zum 31.12.2014, 31.12.2015 und 31.12.2016 nebst den jeweiligen Berichten des Verwaltungsrats
Die Jahresabschlüsse und die Berichte des Verwaltungsrats werden im Internet unter
www.cryptoplus.de
veröffentlicht. Ferner liegen sie in den Geschäftsräumen zur Einsichtnahme aus und werden auf der Hauptversammlung zugänglich sein und erläutert werden.
2.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
3.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2014
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung zu erteilen.
4.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
5.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2015
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen.
6.
Entlastung des geschäftsführenden Direktors für 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem geschäftsführenden Direktor für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
7.
Entlastung des Verwaltungsrats für 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, dem Verwaltungsrat für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.
8.
Wahl des Abschlussprüfers für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016
Der Verwaltungsrat schlägt vor, die Sozietät DÜRKOP MÖLLER UND PARTNER Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hamburg, zum Abschlussprüfer für die Geschäftsjahre 2014 bis 2016 zu wählen unter dem Vorbehalt, dass diese nur dann tätig wird, wenn dies aus börsenregulatorischen, gesetzlichen oder geschäftspolitischen Gründen erforderlich ist.
9.
Wahlen zum Verwaltungsrat
Der Verwaltungsrat der Gesellschaft setzt sich nach Art. 43 Abs. 2 SE-Verordnung, § 23 Abs. 1 SE-Ausführungsgesetz (SEAG) sowie § 6 Abs. 1 der Satzung aus einem oder mehreren Mitgliedern zusammen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats bestimmt die Hauptversammlung. Zuletzt bestand der Verwaltungsrat nur aus einem Mitglied, wobei bereits die ordentliche Hauptversammlung am 19.12.2014 die Erweiterung des Verwaltungsrates auf drei Mitglieder beschlossen hatte.
Das bisherige Mitglied des Verwaltungsrats, Herr Gerhard Mayer, hat gegenüber dem zuständigen Registergericht Hanau am 17.07.2017 schriftlich die Niederlegung seines Amtes erklärt Das Mandat des daraufhin mit Wirkung vom 17.08.2017 vom zuständigen Registergericht Hanau gem. § 30 SEAG gerichtlich bestellten Verwaltungsratsmitglied Herrn Carsten Siegemund endet mit Ablauf dieser ordentlichen Hauptversammlung.
Aus diesem Grund schlägt der Verwaltungsrat der Hauptversammlung vor, die folgenden drei Personen zum Ablauf der am 29. Januar 2018 stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung als Verwaltungsratsmitglieder zu wählen. Die Wahl soll jeweils gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung für die Zeit bis zur Beendigung derjenigen Hauptversammlung erfolgen, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt; hierbei wird das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet:
a)
Marco Schulze, wohnhaft Salzwedel, Deutschland, Bankkaufmann Excecutive MBA bei Sparkasse Altmark West, Anstalt des öffentlichen Rechts, Salzwedel
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Deutsche Cannabis AG, stellvertretender Vorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
keine
b)
Marco Gebhard, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Geschäftsführender Gesellschafter der Ridgecrest Capital GmbH, Hamburg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Readcrest Capital AG, Vorsitzender
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
c)
Gunnar Binder, wohnhaft Hamburg, Deutschland, Vorstand Readcrest Capital AG, Hamburg
Mitgliedschaften in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten:
Keine
Mitgliedschaften in vergleichbaren in- und ausländischen Kontrollgremien von Wirtschaftsunternehmen:
Keine
10.
Beschlussfassungen über die Änderung der Firma der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 1 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 1 Abs. 1 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„1.
Die Gesellschaft führt die Firma
CryptoPlus SE“
11.
Beschlussfassungen über die Änderung des Sitzes der Gesellschaft, Änderung von § 1 Abs. 2 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 1 Abs. 2 der Satzung wird wie folgt neu gefasst:
„2.
Sie hat ihren Sitz in Hamburg.“
12.
Beschlussfassungen über die Änderung des Unternehmensgegenstandes, Änderung von § 2 Abs. 1 der Satzung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
§ 2 Abs. 1 der Satzung wird aufgehoben und durch folgenden neuen Absatz ersetzt:
„1.
Gegenstand des Unternehmens sind Beratungen im Finanzdienstleistungsbereich sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, jeweils soweit keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist. Insbesondere berät die Gesellschaft andere Unternehmen bei der Konzeption und Emission von Kapitalmaßnahmen, die auf digitalen Währungen basieren.“
13.
Beschlussfassung über die Erhöhung des Grundkapitals gegen Einlagen samt entsprechender Satzungsänderung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
Das Grundkapital der Gesellschaft wird gegen Einlagen von EURO 1.000.789,00 um bis zu EURO 2.001.578,00 auf bis zu EURO 3.002.367,00 erhöht und zwar durch Ausgabe von bis zu 2.001.578 neuen – auf den Inhaber lautenden – nennwertlosen Stückaktien mit einem rechnerischen Anteil am Grundkapital von je EURO 1,00. Der Ausgabepreis und der Beginn der Gewinnberechtigung der neuen Aktien werden vom Verwaltungsrat zeitnah festgelegt. Der Ausgabepreis beträgt mindestens 1,00 EUR je Aktie. Die Frist für die Annahme des Bezugsangebots endet zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Bezugsangebots. Ein Bezugsrechtshandel findet nicht statt.
Den Aktionären wird das gesetzliche Bezugsrecht in der Form des mittelbaren Bezugsrechts gewährt. Für jeweils eine auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktie können zwei neue – auf den Inhaber lautende – nennwertlose Stückaktien bezogen werden.
Zur Zeichnung der neuen Aktien wird ein Kreditinstitut oder ein nach § 53 Abs. 1 Satz 1 oder § 53b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 des Gesetzes über das Kreditwesen (KWG) tätiges Unternehmen gegen Bareinlagen mit der Maßgabe zugelassen, die neuen Aktien den bisherigen Aktionären anzubieten (mittelbares Bezugsrecht) und den Erlös aus der Platzierung der Aktien im Rahmen des Bezugsangebots – nach Abzug von Kosten und Gebühren – an die Gesellschaft abzuführen. Nicht aufgrund der vorstehenden Bestimmungen gezeichnete Aktien können von der Gesellschaft frei verwendet werden. Insbesondere kann der Siegemund Projects GmbH, Hans-Henny-Jahnn-Weg 53, 22085 Hamburg (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter der Nummer HRB 145757 nachgelassen werden, ihre Einlageverpflichtung vollständig oder teilweise durch Erbringung der nachfolgend bezeichneten Sacheinlage zu erfüllen. Gegenstand der Sacheinlage sind bis zu 100% der Geschäftsanteile der Payexcell Holding GmbH, Bahnhofstr. 75/1, 73630 Remshalden (Deutschland), eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 762218. Die Anzahl der zu gewährenden Geschäftsanteile ist abhängig von der gemäß §§ 183, 183a AktG zu ermittelnden Werthaltigkeit der Sacheinlage und von der Anzahl der nicht von den Aktionären bezogenen jungen Aktien, die als Gegenleistung für die Erbringung der Sacheinlage zur Verfügung stehen. Für die Erbringung der Sacheinlage können daher bis zu 2.001.578 Aktien der Gesellschaft gewährt werden. Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, unter Beachtung des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre den gemäß § 188 Abs. 3 Nr. 2 AktG erforderlichen Vertrag mit der Siegemund Projects GmbH als derjenigen Personen, von der die Sacheinlage erworben wird, abzuschließen. Soweit die Siegemund Projects GmbH über ein Bezugsrecht verfügt, kann sie dieses, soweit sie auf die so bezogenen Aktien Sacheinlagen gemäß den vorstehenden Bestimmungen erbringt, unmittelbar gegenüber der Gesellschaft ausüben.
Der Kapitalerhöhungsbeschluss wird unwirksam, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach dem Tag dieser Hauptversammlung oder, sofern Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluss erhoben werden, innerhalb von sechs Monaten nachdem die entsprechenden Gerichtsverfahren rechtskräftig beendet wurden bzw., sofern ein Freigabebeschluss nach § 246a AktG ergeht, innerhalb von sechs Monaten nach diesem Beschluss mindestens 50.000 neue Stückaktien mit einem Anteil am Grundkapital von insgesamt EUR 50.000,00 gezeichnet sind.
Die Kosten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung trägt die Gesellschaft. Einzelheiten zur Durchführung der Kapitalerhöhung regelt der Verwaltungsrat. Die Durchführung der Kapitalerhöhung kann auch in mehreren Tranchen zum Handelsregister angemeldet werden, insbesondere können auch die Aktien, die gegen Sacheinlagen gezeichnet werden, getrennt von den Aktien, die gegen Bareinlagen gezeichnet werden, zur Eintragung angemeldet werden.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, die Fassung des § 4 Abs. 1 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend der Durchführung der Kapitalerhöhung anzupassen.
14.
Beschlussfassung über die Aufhebung des alten und Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals sowie die entsprechende Satzungsänderung
Der Verwaltungsrat schlägt vor zu beschließen:
a) Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.
b) Satzungsänderung
§ 5 der Satzung wird aufgehoben und wie folgt neu gefasst:
„Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 28. Januar 2023 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu EUR 1.501.183,00 gegen Bar- und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Verwaltungsrat wird jedoch ermächtigt, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
soweit es erforderlich ist, um Spitzenbeträge auszugleichen;
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen von dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach oder in entsprechender Anwendung von § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird ermächtigt, den Inhalt der Aktienrechte, die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung sowie die Bedingungen der Aktienausgabe, insbesondere den Ausgabebetrag, festzulegen.“
c) Erweiterte Bedingungen
Der Verwaltungsrat wird angewiesen, die zu den Unterpunkten a) und b) vorgeschlagenen Beschlüsse erst zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden, wenn die Durchführung der Beschlüsse der Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 13 über die Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft in das Handelsregister eingetragen worden sind oder endgültig feststeht, dass die Erhöhung des Grundkapitals nicht durchgeführt wird. Wenn das Grundkapital nach Erhöhung des Grundkapitals oder Feststehen der Nichtdurchführung weniger als die angestrebten EUR 3.002.367,00 beträgt, wird der Verwaltungsrat ermächtigt, diesen Beschluss betraglich derart anzupassen, dass das „Genehmigte Kapital 2018“ maximal 50% des dann tatsächlichen Grundkapitals beträgt.
Der schriftliche Bericht des Verwaltungsrats gemäß §§ 203 Abs. 2 Satz 2, 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über die Gründe für die Ermächtigung des Verwaltungsrats, das Bezugsrecht der Aktionäre bei der Ausnutzung des genehmigten Kapitals auszuschließen, ist im Anschluss an die Tagesordnungspunkte abgedruckt.
Bericht des Verwaltungsrates an die Hauptversammlung zu Tagesordnungspunkt 14 gemäß § 203 Abs. 2 Satz 2 AktG in Verbindung mit § 186 Abs. 4 Satz 2 AktG über den Grund des Ausschlusses des Bezugsrechts:
Mit der vorgeschlagenen fünfjährigen Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals wird der Verwaltungsrat in die Lage versetzt, künftig im Rahmen des Genehmigten Kapitals 2018 die Eigenkapitalausstattung der Gesellschaft den geschäftlichen Erfordernissen anzupassen. Bei der Ausnutzung des Genehmigten Kapitals 2018 haben die Aktionäre grundsätzlich ein Bezugsrecht. Es wird jedoch vorgeschlagen, den Verwaltungsrat zu ermächtigen, das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen,
•
für Spitzenbeträge;
Für die Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Spitzenbeträgen sind ausschließlich technische Gründe maßgeblich. Hierdurch soll es dem Verwaltungsrat im Einzelfall ermöglicht werden, ein glattes Bezugsverhältnis herzustellen. Dies erleichtert die Abwicklung von Bezugsrechten und erspart zusätzlichen Aufwand.
•
wenn die Aktien gegen Sacheinlagen zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen oder von Beteiligungen an Unternehmen oder Unternehmensteilen oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft ausgegeben werden;
Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Kapitalerhöhungen aus Genehmigtem Kapital 2018 soll der Gesellschaft die Möglichkeit geben, in geeigneten Fällen Unternehmen bzw. Unternehmensteile oder Beteiligungen an Unternehmen gegen Überlassung von Aktien der Gesellschaft zu erwerben oder sich mit anderen Unternehmen zusammenschließen zu können. Die Gesellschaft hat damit ein Instrument, eventuelle Akquisitionsmöglichkeiten unter Zuhilfenahme flexibler und liquiditätsschonender Finanzierungsmöglichkeiten zu realisieren. Die Möglichkeit, rasch und erfolgreich auf entsprechende vorteilhafte Angebote oder sich bietende Gelegenheiten reagieren zu können, dient dabei auch dem Erhalt und der Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Gesellschaft. Die Ermächtigung erstreckt sich insbesondere auf den Erwerb von Beteiligungen im Rahmen sogenannter „sharedeals“, d.h. durch den Erwerb von Gesellschaftsanteilen, sowie auf den Erwerb im Rahmen sogenannter „assetdeals“, d.h. die Übernahme eines Unternehmens oder Unternehmensteils mittels Erwerb der sie bestimmenden Vermögensgegenstände, Rechte, Vertragspositionen und Ähnlichem. Die Möglichkeit, im Einzelfall Forderungen gegen die Gesellschaft durch die Ausgabe von Aktien der Gesellschaft zurückführen zu können, hat ebenfalls den Vorteil, dass eine Belastung der Liquidität vermieden wird. Da eine Kapitalerhöhung in den vorgenannten Fällen häufig kurzfristig erfolgen muss, kann diese in aller Regel nicht von der nur einmal jährlich stattfindenden ordentlichen Hauptversammlung unmittelbar beschlossen werden. Die Einberufung einer außerordentlichen Hauptversammlung für jeden einzelnen Erwerb wäre in diesen Fällen jedoch aus Kosten- und Zeitgründen nicht praktikabel.
•
wenn eine Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen 10 % des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet (§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG); beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen.
Diese Ermächtigung zum Ausschluss des Bezugsrechts bei Barkapitalerhöhungen gibt dem Verwaltungsrat die Möglichkeit, das Bezugsrecht der Aktionäre gem. § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG auszuschließen. Der Vorschlag liegt damit im Rahmen der gesetzlichen Regelung. Das Volumen der Ermächtigung entspricht 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Diese Ermächtigung ermöglicht eine kurzfristige Aktienplatzierung unter flexibler Ausnutzung günstiger Marktverhältnisse und führt in der Regel zu einem deutlich höheren Mittelzufluss als im Fall einer Aktienplatzierung mit Bezugsrecht, da bei der Festlegung des Platzierungsentgelts kein Kursänderungsrisiko für den Zeitraum der Bezugsfrist berücksichtigt werden muss. Der Verwaltungsrat soll mit dieser Form der Kapitalerhöhung in die Lage versetzt werden, die für die zukünftige Geschäftsentwicklung erforderliche Stärkung der Eigenkapitalausstattung zu optimalen Bedingungen vornehmen zu können. Dadurch, dass der Ausgabepreis der Aktie den Börsenkurs jeweils nicht wesentlich unterschreitet, wird dem Interesse der Aktionäre an einem wertmäßigen Verwässerungsschutz Rechnung getragen. Der Verwaltungsrat wird den Ausgabepreis so nahe an dem dann aktuellen Börsenkurs festlegen, wie dies unter Berücksichtigung der jeweiligen Situation am Kapitalmarkt möglich ist, und sich um eine marktschonende Platzierung der neuen Aktien bemühen. Der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist mit zu berücksichtigen.
Der Verwaltungsrat wird der Hauptversammlung über jede Ausnutzung des Genehmigten Kapitals berichten.
Teilnahme an der Hauptversammlung und Ausübung des Stimmrechts
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Nachweis ihres Aktienbesitzes bis spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr unter der Adresse
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
Telefax: 040/6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
oder bei der Gesellschaft unter
Hoffmann AHG SE
– Verwaltungsrat –
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
22399 Hamburg
Fax: 040/607 61 831
E-Mail: info@cryptoplus.de
angemeldet haben.
Der Aktienbesitz ist nachzuweisen durch Bescheinigung des depotführenden Instituts. Der Nachweis ist in Textform in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen und hat sich auf den Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Hauptversammlung, also Montag, den 08. Januar 2018, 00:00 Uhr, („Nachweisstichtag“) zu beziehen und muss der Gesellschaft unter der Adresse
Hoffmann AHG SE
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Kapstadtring 10
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Telefax: 040/6378 5423
E-Mail: hv@ubj.de
oder bei der Gesellschaft unter
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– Verwaltungsrat –
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Moorhof 11
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Fax: 040/607 61 831
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spätestens am Montag, den 22. Januar 2018, 24:00 Uhr, zugehen.
Nach Eingang von Anmeldung und Nachweis des Aktienbesitzes unter den genannten Adressen werden den Aktionären Eintrittskarten für die Hauptversammlung ausgestellt. Um den rechtzeitigen Erhalt der Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, frühzeitig für die Übersendung des Nachweises ihres Aktienbesitzes an die Gesellschaft Sorge zu tragen.
Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung als Aktionär nur, wer den Nachweis des Aktienbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung bemisst sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag.
Stimmrechtsvertretung
Aktionäre, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen, können ihr Teilnahme- und Stimmrecht in der Hauptversammlung auch durch einen Bevollmächtigten, zum Beispiel durch die depotführende Bank, eine Aktionärsvereinigung oder durch eine andere Person ihrer Wahl ausüben lassen. Auch in diesen Fällen sind eine fristgemäße Anmeldung und der Nachweis des Aktienbesitzes, wie vorstehend beschrieben, erforderlich. Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung zulässig.
Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen der Schriftform; abweichend davon sind sie auch per E-Mail zulässig. Ausnahmen dieses Formerfordernisses können für die Erteilung von Vollmachten an Kreditinstitute, Aktionärsvereinigungen oder andere nach § 135 AktG gleichgestellte Personen oder Institutionen und deren Widerruf sowie die entsprechenden Nachweise gegenüber der Gesellschaft bestehen; hinsichtlich der insoweit einzuhaltenden Form bitten wir unsere Aktionäre, sich mit den jeweils zu Bevollmächtigenden abzustimmen. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, befindet sich auf der Rückseite der Eintrittskarte, welche den Aktionären nach der oben beschriebenen fristgerechten Anmeldung zugesandt wird, und steht auch unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Investor Relations/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung. Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.
Für die Erklärung einer Vollmachtserteilung gegenüber der Gesellschaft, des Widerrufs einer bereits erteilten Vollmacht und die Übermittlung des Nachweises der Bevollmächtigung bietet die Gesellschaft folgende Adresse an:
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung mit der Stimmrechtsausübung zu bevollmächtigen. Die Aktionäre, die dem von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Aktienbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Ein Formular zur Vollmachts- und Weisungserteilung an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter steht auf der Internetseite der Gesellschaft unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zum Download zur Verfügung.
Aktionäre, die den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter bereits vor der Hauptversammlung bevollmächtigen möchten, werden zur organisatorischen Erleichterung gebeten, die Vollmachten nebst Weisungen spätestens bis Freitag, den 26. Januar 2018, 24:00 Uhr (Eingang), postalisch oder per E-Mail an folgende Adresse zu übermitteln:
Hoffmann AHG SE
c/o UBJ. GmbH
Kapstadtring 10
22297 Hamburg
E-Mail: hv@ubj.de
Darüber hinaus bieten wir Aktionären, die sich fristgerecht zur Hauptversammlung angemeldet, den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen geführt haben sowie zur Hauptversammlung erschienen sind, an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
Gegenanträge mit Begründung von Aktionären gegen einen Vorschlag vom Verwaltungsrat zu einzelnen oder allen Tagesordnungspunkten im Sinne von § 126 Abs. 1 AktG und Wahlvorschläge von Aktionären, die nicht begründet zu werden brauchen, im Sinne von § 127 AktG sind ausschließlich zu richten an:
Hoffmann AHG SE
– Verwaltungsrat –
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
22399 Hamburg
Fax: 040/607 61 831
E-Mail: info@cryptoplus.de
Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären, die spätestens bis Sonntag, den 14. Januar 2017, 24:00 Uhr, unter dieser Adresse bei der Gesellschaft eingegangen sind, werden unter den Voraussetzungen der §§ 126, 127 AktG einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung im Internet unter
www.cryptoplus.de
unter der Rubrik Hoffmann AHG SE/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Anderweitig adressierte Gegenanträge und Wahlvorschläge werden nicht berücksichtigt. Eventuelle Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der vorgenannten Internetadresse veröffentlicht.
Karlsruhe, im Dezember 2017
Der Verwaltungsrat
Ist wer morgen bei der HV ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.853.839 von Huusmeister am 28.01.18 15:43:06Bin morgen leider auch nicht in HH, erwarte aber News auch zum Wechsel in den normalen Fernverkehr, damit die Aktie mal vernünftig handelbar wird.
Falls jemand hingeht, würde ich mich über einige Infos freuen.
Falls jemand hingeht, würde ich mich über einige Infos freuen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 56.855.243 von Kielfeder am 28.01.18 19:23:20HV Bericht wird auch, wie immer von GSC erstellt....
Endlich wird diese loser Name geändert
Endlich wird diese loser Name geändert
Haben die neuen Besitzer die Aktionäre wieder abgezockt.
Oder was ist mit dem Kurs los.
Wenn man eine Order aufgibt, bekommt man folgende Meldung
Ihre Order kann maximal bis zum letzten Handelstag für dieses Wertpapier 29.03.2018 gültig sein.
Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.
Oder was ist mit dem Kurs los.
Wenn man eine Order aufgibt, bekommt man folgende Meldung
Ihre Order kann maximal bis zum letzten Handelstag für dieses Wertpapier 29.03.2018 gültig sein.
Bitte korrigieren Sie Ihre Eingabe.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.275.404 von oikeudenmukaisuus am 14.03.18 13:56:07Willst Du kaufen oder verkaufen?
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Inhalt aus privater Mailkommunikation gehört nicht ins Forum, Boardregel 5 bitte beachten
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.316.256 von gnuldi am 19.03.18 09:37:00Alles wird gut!
H.Risk Hamburg ist sowieso käse.
In Zukunft soll variable gehandelt werden
H.Risk Hamburg ist sowieso käse.
In Zukunft soll variable gehandelt werden
alles wird gut und deshalb sind auch fast 10 % vom GK im ask. noch eine woche bis zur kurseinstellung.
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.316.256 von gnuldi am 19.03.18 09:37:00Wenn die E-Mail von gnuldi stimmt, dann bedeutet das nichts gutes und ich frage mich, ob der Vorstand dies hätte melden müssen.
Die Börse Hamburg beendet den Handel nicht einfach ohne Grund, wahrscheinlich gibt es Ungereimtheiten beim Kurs und daher der Schritt.
Die Herren Marco Schulze und Carsten Siegemund sin halt vorbelastet.
Die Börse Hamburg beendet den Handel nicht einfach ohne Grund, wahrscheinlich gibt es Ungereimtheiten beim Kurs und daher der Schritt.
Die Herren Marco Schulze und Carsten Siegemund sin halt vorbelastet.
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Beleidigung
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.354.818 von oikeudenmukaisuus am 22.03.18 13:50:19Wieso so persönlich ?
Was haben die Herren es Dir oder Euch getan?
Was haben die Herren es Dir oder Euch getan?
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Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: unterstellender Inhalt ohne Fakten u Beweise, Kommentar enthält Beleidigungen!
Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: bitte das Threadthema beachten und bleiben Sie bitte sachlich!
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Hoffmann AHG SE: Handel im High-Risk Market der Börse Hamburg bleibt bestehen
Hamburg (pta022/28.03.2018/15:55) - Der Gesellschaft ist heute von der Börse Hamburg mitgeteilt worden, dass entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 der Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market erst zum 28.09.2018 eingestellt werden soll.
Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
(Ende)
Aussender: Hoffmann AHG SE
c/o BG Moorhof, Moorhof 11
22399 Hamburg
Deutschland
Hamburg (pta022/28.03.2018/15:55) - Der Gesellschaft ist heute von der Börse Hamburg mitgeteilt worden, dass entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 der Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market erst zum 28.09.2018 eingestellt werden soll.
Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
(Ende)
Aussender: Hoffmann AHG SE
c/o BG Moorhof, Moorhof 11
22399 Hamburg
Deutschland
Antwort auf Beitrag Nr.: 57.320.411 von Baertel am 19.03.18 16:05:33Und Doch ist alles Gut!
Bis dahin ist genug Zeit, um das Baby in variable handeln zu wechseln
Der gute/alte Spruch von einem verstorbenen Freund
"DIE HUNDE BELLEN, UND DIE KARAWANE ZIEHT WEITER"
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (pta022/28.03.2018/15:55) - Der Gesellschaft ist heute von der Börse Hamburg mitgeteilt worden, dass entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 der Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market erst zum 28.09.2018 eingestellt werden soll.
Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
(Ende)
Aussender: Hoffmann AHG SE Adresse: c/o BG Moorhof, Moorhof 11, 22399 Hamburg Land: Deutschland Ansprechpartner: Carsten Siegemund Tel.: +49 40 60761830 E-Mail: info@cryptoplus.de Website: www.cryptoplus.de
ISIN(s): DE000A1C8113 (Aktie) Börsen: High Risk Market in Hamburg
Quelle: http://adhoc.pressetext.com/news/1522245300096" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">http://adhoc.pressetext.com/news/1522245300096
© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresMarch 28, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)
© 2018 Dow Jones News
Bis dahin ist genug Zeit, um das Baby in variable handeln zu wechseln
Der gute/alte Spruch von einem verstorbenen Freund
"DIE HUNDE BELLEN, UND DIE KARAWANE ZIEHT WEITER"
Veröffentlichung von Insiderinformationen gemäß Artikel 17 MAR
Hamburg (pta022/28.03.2018/15:55) - Der Gesellschaft ist heute von der Börse Hamburg mitgeteilt worden, dass entgegen der Bekanntmachung vom 19.02.2018 der Handel in der Aktie im Segment High Risk-Market erst zum 28.09.2018 eingestellt werden soll.
Die Gesellschaft wird bis dahin alle erforderlichen Schritte einleiten, um auch darüber hinaus einen börslichen Handel in der Aktie sicherzustellen.
(Ende)
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© pressetext Nachrichtenagentur GmbH Pflichtmitteilungen und Finanznachrichten übermittelt durch pressetext.adhoc. Archiv: http://adhoc.pressetext.com . Für den Inhalt der Mitteilung ist der Aussender verantwortlich. Kontakt für Anfragen: adhoc@pressetext.com oder +43-1-81140-300. (END) Dow Jones NewswiresMarch 28, 2018 09:55 ET (13:55 GMT)
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Mal sehen ob man hier mal klarheit bekommt
Still ist es hier
Antwort auf Beitrag Nr.: 59.636.597 von Huusmeister am 15.01.19 16:55:44Die SE ist für die neue Idee gestorben ... bestehende Aktionäre abschreiben und NEUE Projekte suchen
Nicht vergessen...
http://cryptoplus.de/pages/imprint/Postanschrift:
c/o BG Moorhof
Moorhof 11
D-22399 Hamburg
Immer an die "Nachbarschaft" denken, die unter der selben oder in Nähe der Anschrift der CryptoPlus AG residiert.
https://www.companyhouse.de/Intercap-Beteiligungs-UG-Hamburg
Obacht.
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