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    Kfz Prozente - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.09.12 23:00:02 von
    neuester Beitrag 12.09.12 13:23:41 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.176.664
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      schrieb am 11.09.12 23:00:02
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo

      seit 5 Jahren wird per Zweitwagen ein Auto gefahren. Halter & VN war allerdings ein anderes Familienmitglied ( aktuell 40 / 45 %)

      Kann man dann überhaupt die Prozente mal übernehmen ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 11.09.12 23:45:54
      Beitrag Nr. 2 ()
      was heisst war?

      wenn Dein Vater oder Mutter, bei schwipp schwapp Schwiegeronkel wirds wohl nicht gehen, einen 2. Wagen hat, kannst Du theoretisch diese "Prozente" für diesen Wagen übernehmen. Es wird weiterhin auch darauf geschaut wie lange DU unfallfrei gefahren bist. Versicherungen holen sich ungern einen Kobold ins Haus. Fakt ist, das Dein "Familienmitglied" beim Übertagen der Prozente, diese selber auf immer für den 2. Wagen veriert. Sprich, er, oder sie, muss sich die Prozente für einen neuen 2. Wagen wieder von Angfang an erarbeiten.
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 07:20:05
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zitat von Abfischer: was heisst war?

      wenn Dein Vater oder Mutter, bei schwipp schwapp Schwiegeronkel wirds wohl nicht gehen, einen 2. Wagen hat, kannst Du theoretisch diese "Prozente" für diesen Wagen übernehmen. Es wird weiterhin auch darauf geschaut wie lange DU unfallfrei gefahren bist. Versicherungen holen sich ungern einen Kobold ins Haus. Fakt ist, das Dein "Familienmitglied" beim Übertagen der Prozente, diese selber auf immer für den 2. Wagen veriert. Sprich, er, oder sie, muss sich die Prozente für einen neuen 2. Wagen wieder von Angfang an erarbeiten.


      Hallo, sorry es ist unser Schwiegervater. Meine Frau und Ich haben die selben Prozente bzw. waren Unfallfrei. Wir haben dann aber vor 5 Jahren die Prozente vom (Schwieger)vater genutzt.

      Die können auch gerne von meiner Frau übernommen werden.

      Wie funktinoiert es konkret ? Gibt es eine Napssung zwischen ihren alten und dem von vater ? Ist der Halter egal ? Weil das Auto auf ihn lief ( Käufer wir) . War aufgrund der Regionalklasse die wesentlich billiger war.

      Danke dir
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 09:10:01
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.593.214 von Latinl am 12.09.12 07:20:05Wieso fragst du nicht direkt bei deiner Versicherung nach? Kostet nichts und beissen tun sie auch nicht.
      Avatar
      schrieb am 12.09.12 10:05:36
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Eberhard01: Wieso fragst du nicht direkt bei deiner Versicherung nach? Kostet nichts und beissen tun sie auch nicht.


      Hi hi , Anfrage ist raus, hast recht..-.

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      Avatar
      schrieb am 12.09.12 13:23:41
      Beitrag Nr. 6 ()
      Du kannst von Verwandten ertsen Grades Prozente übernehmen. Maximal aber soviel wie Du selber hättest erreichen können. Beispiel: Papa hat auf Fahrzeug eins = SF 12 (12 unfallfreie Jahre), für Fahrzeug 2 = SF 9.
      Du meldest ein Fahrzeug an und übernimmst von Papa die SF von Vertrag des Fahrzeuges zwei. Du hast seit 5 Jahren den Führerschein. Du wirst von SF 9 auf SF 5 runter gestuft.

      PS: Eine Vollkaskoversicherung kann unter Umständen günstiger sein als eine Teilkasko. Die Teilkasko liegt immer bei 100%, während bei einem Vollkaskovertrag die jährliche Schadenfreiheit angerechnet wird. Der VK Beitragssatz kann also unter Umständen 30% betragen.


      Liebe Grüße,

      InEx


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