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    Verrechnung von Aktienverlusten und Tagesgeldkontozinsen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 27.09.12 15:35:10 von
    neuester Beitrag 29.09.12 09:33:31 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.176.983
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      Avatar
      schrieb am 27.09.12 15:35:10
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      diesen Jahr werde ich Zinseinnahmen vom Tagesgeldkonot haben, die größer als der Sparer-Pauschbetrag (801 Euro) sind. Ist es bei der Steuererklärung kommenden jahres möglich, dies mit Verlusten aus Aktiengeschäften gegenzurechnen?

      Im Depot habe ich noch Aktien zweier Firmen die es nicht mehr gibt (aktueller Wert=0). Ich müsste ja diese auch irgendwie veräußern oder mir von der Bank eine Verlustbescheinigung geben und diese aus meinen Depot ausbuchen lassen - geht das so einfach? Einen wertlosen Aktientyp habe ich im Jahr 2006 erworben, den anderen 2010.

      Ich bin etwas verwirrt, hier steht, dass das geht. http://boerse.ard.de/performance-und-rendite/steuern/steuer-…
      Während hier behauptet wird, dass das nicht geht (nach meiner Lesart): http://www.steuernetz.de/aav_steuernetz/lexikon/K-36242.xhtm…

      für Hilfe wäre ich dankbar!
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 15:52:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.652.926 von Daniel_Neun am 27.09.12 15:35:10Aktienverluste kannst du nur mit Aktien- oder und Fondgewinnen verrechnen.

      Nichts anderes geht.
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 17:04:12
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.652.926 von Daniel_Neun am 27.09.12 15:35:10Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen (NICHT mit Fondsgewinnen) verrechnet werden. Die Aktienverluste aus dem Kauf aus 2006 sind aber ohnehin nicht mehr mit Gewinnen verrechenbar, da hier noch die Jahresfrist des § 23 EStG galt.
      Nur bei Verkauf der Position aus 2010 liessen sich Aktienverluste zur Verrechnung mit Aktiengewinnen generieren.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 17:37:42
      Beitrag Nr. 4 ()
      Die Tips stammen bestimmt aus Kulmbach. oder?
      Avatar
      schrieb am 27.09.12 18:12:08
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Taxadvisor: Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen (NICHT mit Fondsgewinnen) verrechnet werden. Die Aktienverluste aus dem Kauf aus 2006 sind aber ohnehin nicht mehr mit Gewinnen verrechenbar, da hier noch die Jahresfrist des § 23 EStG galt.
      Nur bei Verkauf der Position aus 2010 liessen sich Aktienverluste zur Verrechnung mit Aktiengewinnen generieren.

      Gruß
      Taxadvisor


      Nicht mit Fondgewinnen? Wußte ich nicht, wird wohl aber so stimmen, wenn du es sagst.
      1 Antwort

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      schrieb am 29.09.12 09:33:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.653.844 von Laprog am 27.09.12 18:12:08Hallo Laprog,
      ist so wie Taxadvisor sagt!

      Hallo Daniel_Neun,
      noch ein Zusatz: Um die Verluste aus dem 2010er Kauf geltend zu machen, musst Du die Aktien verkaufen ... eine Verlustbescheinigung der Bank ohne Verkauf gibt es nicht!

      Rene


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