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    Urteil: Arbeitgeber darf am ersten Krankheitstag Attest verlangen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.11.12 12:01:26 von
    neuester Beitrag 15.11.12 12:37:55 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.177.789
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      schrieb am 14.11.12 12:01:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      An welchem Krankheitstag muss der Arbeitnehmer ein Attest vorlegen? Das Bundesarbeitsgericht hat am Mittwoch in Erfurt entschieden, dass der Chef schon am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest verlangen kann. Die Arbeitgeber müssen es auch nicht begründen, wenn sie bereits so früh auf die Vorlage bestehen.

      http://www.spiegel.de/karriere/berufsleben/arbeitgeber-darf-…
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 14:44:33
      Beitrag Nr. 2 ()
      Erst stürzen sie die Praxisgebühr, jetzt wollen sie ab den ersten Tag eine Attest.

      Na wenn da mal die Ärztelobby keine gute Arbeit geleistet hat, wäre schön zu wissen, wie und wer das auf den Weg bringt oder besser gesagt, wer da wem wieviel Kohle in den Hals schüttet.

      Es geht einzig und alleine nur noch um Vetternwirtschaft und Lobbyismus und natürlich um die immer strengeren Regeln und Abgaben für den deutschen Michl.
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 15:47:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      und wenns einem so dreckig geht, das man sich kaum bewegen kann?! Zum Arzt umgehend hinschleppen und 6 Stunden im Wartezimmer sitzen?!

      Und wenn nicht, Kündigung und Neueinstellung als Leiharbeiter zum halben Lohn?! :mad:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 18:20:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.823.545 von olcapri am 14.11.12 15:47:39Du musst erst am dritten Tag der Krankheit das Attest abgeben. Der Arzt schreibt Dich i.d.R. rückwirkend krank.

      Liebe Grüße,

      InEx
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 18:59:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von InEx: Du musst erst am dritten Tag der Krankheit das Attest abgeben. Der Arzt schreibt Dich i.d.R. rückwirkend krank.

      Liebe Grüße,

      InEx


      ein Arzt hat keine Regel nur die Ärztin :eek:

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      Avatar
      schrieb am 14.11.12 19:02:12
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von olcapri: und wenns einem so dreckig geht, das man sich kaum bewegen kann?! Zum Arzt umgehend hinschleppen und 6 Stunden im Wartezimmer sitzen?!

      Und wenn nicht, Kündigung und Neueinstellung als Leiharbeiter zum halben Lohn?! :mad:


      in der Ostzone wahr das normal!wer krank war ging zum Arzt und brachte taggleich den Krankenschein.Was ist denn das für ein Arzt wo man 6 Stunden warten muß :confused:
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 19:10:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Das Urteil des BAG bestätigt doch nur die derzeit geltende Rechtslage, so wie es auch in § 5 Abs. 1 EntgFG steht.

      Wenn der Arbeitgeber von seinem Recht gemäß dem o.g. Gesetz Gebrauch macht, ist das eben nicht "Schikane", sondern zulässig und eine Begründung dafür muss der Arbeitgeber nicht geben, wird im Gesetz auch nict verlangt.

      Ausnahme:
      Tarifverträge oder Arbeitsverträge sehen vor, dass ein ärztliches Attest vom ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit an, nur in begründeten Fällen verlangt werden darf.
      Avatar
      schrieb am 14.11.12 19:15:35
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.824.644 von InEx am 14.11.12 18:20:55Du musst erst am dritten Tag der Krankheit das Attest abgeben. Der Arzt schreibt Dich i.d.R. rückwirkend krank.
      kann er aber imo nur, wenn er schon die krankenkassenkarte hat oder?

      wenn der arzt nicht spurt wechseln...die meisten taugen eh nicht so viel, da sie völlig überfordert sind
      Avatar
      schrieb am 15.11.12 12:37:55
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von buchi1971: Erst stürzen sie die Praxisgebühr, jetzt wollen sie ab den ersten Tag eine Attest.
      Daß der Arbeitgeber berechtigt ist, das zu verlangen, galt schon immer.


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