checkAd

    Wie Aktiengewinne, für die Abgeltungssteuer bezahlt wurde mit Verlustvortrag verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 22.11.12 11:56:28 von
    neuester Beitrag 25.11.12 00:14:49 von
    Beiträge: 17
    ID: 1.177.931
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 4.289
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 11:56:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich weiß, es gibt ganz viele Diskussionen und im Internet ganz viele Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen, aber ich verstehe es nicht. :cry: Mein Finanzamt wusste es auch nicht. :cry: Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bitte jemand kurz in Stichpunkten helfen könnte, was zu tun ist.

      Beispiel (NUR Aktien):
      - Ich habe einen steuerlichen Verlustvortrag von 100 Euro (vor Einführung der Abgeltungssteuer).
      - Ich könnte jetzt Aktien mit Gewinn verkaufen.
      - Die Bank würde die Abgeltungssteuer einbehalten.
      - Der Gewinn bleibt für immer bei der Bank im Verrechnungstopf.

      Fragen:
      1) Wie viel Gewinn benötige ich, um einen alten steuerlichen Verlustvortrag von 100 Euro nutzen zu können? 100 Euro? Oder 400 Euro (da dann bei 25 % = 100 Euro Abgeltungssteuer), oder?

      2) Was muss ich bei der Bank beantragen, damit der Gewinn aus deren Verrechnungstöpfen genommen wird und ich diesen beim Finanzamt geltend machen kann?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 12:51:23
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.851.319 von tagchen am 22.11.12 11:56:28100 Euro Gewinn aus Kapitalanlagen aller Art (sofern er in Zeile 8 der Steuerbescheinigung ausgewiesen wird) und die Steuerbescheinigung. Damit in die Veranlagung und Altverlustverrechnung beantragen.

      ...Der Gewinn bleibt nicht im Verrechnungstopf, ein positiver Betrag wird von der Bank am Jahresende immer auf Null gestellt. Ein Verlust wird im Topf vorgetragen, sofern keine Verlustbescheinigung erstellt wird.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Die Altverlsutverrechnung mit WP-Gewinnen endet nächstes Jahr. Es gibt neben mir sicher noch andere Steuerberater, die dazu kompetent was sagen können. Es geht hier doch meist um einiges Geld aus der Altverlustverrechnung. Da sollte man vielelicht auch mal ein paar Euro in Beratung investieren, wenn man das nicht versteht.
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 13:16:17
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für die Hilfe!!! :) Hab' nur derzeit ein gebrochenes Bein, so dass mir derzeit nicht nach Besuchen bei Steuerberatern ist... Und das Ende Jahres naht.

      Ich dachte immer, dass der Verrechnungstopf unbeschränkt fortgeführt wird, also mit Verlusten und Gewinnen. So wäre es ja so, dass man Gewinne von diesem Jahr nicht mehr für Verluste im nächsten Jahr nutzen könnte (sofern man keine Verrechnung macht).
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 14:39:17
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von tagchen: Ich weiß, es gibt ganz viele Diskussionen und im Internet ganz viele Seiten, die sich mit dem Thema beschäftigen, aber ich verstehe es nicht. :cry: Mein Finanzamt wusste es auch nicht. :cry: Ich wäre sehr dankbar, wenn mir bitte jemand kurz in Stichpunkten helfen könnte, was zu tun ist.

      Beispiel (NUR Aktien):
      - Ich habe einen steuerlichen Verlustvortrag von 100 Euro (vor Einführung der Abgeltungssteuer).
      - Ich könnte jetzt Aktien mit Gewinn verkaufen.
      - Die Bank würde die Abgeltungssteuer einbehalten.
      - Der Gewinn bleibt für immer bei der Bank im Verrechnungstopf.

      Fragen:
      1) Wie viel Gewinn benötige ich, um einen alten steuerlichen Verlustvortrag von 100 Euro nutzen zu können? 100 Euro? Oder 400 Euro (da dann bei 25 % = 100 Euro Abgeltungssteuer), oder?

      2) Was muss ich bei der Bank beantragen, damit der Gewinn aus deren Verrechnungstöpfen genommen wird und ich diesen beim Finanzamt geltend machen kann?


      Zu Frage 1: 400 € Gewinn davon die 25% gehen an das Finanzamt und die kannst du in deiner Steuererklärung verrechnen lassen.

      zu Frage 2: du brauchst nichts zu machen bei der bank die müssen ja deine 25% an den finanzamt weiterleiten

      ich hoffe das ich dir damit helfen konnte

      Gruß
      easy666
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 17:07:09
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zitat von Easy666: Zu Frage 1: 400 € Gewinn davon die 25% gehen an das Finanzamt und die kannst du in deiner Steuererklärung verrechnen lassen.

      zu Frage 2: du brauchst nichts zu machen bei der bank die müssen ja deine 25% an den finanzamt weiterleiten

      ich hoffe das ich dir damit helfen konnte

      Gruß
      easy666


      Es werden Gewinne und Verluste verrechnet nicht Verluste mit Steuern! Für 100 Altverluste reicht ein Neu-Gewinn von 100!!

      Gruß
      Taxadvisor

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4300EUR +4,62 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 17:14:03
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      Zu Frage 1: 400 € Gewinn davon die 25% gehen an das Finanzamt und die kannst du in deiner Steuererklärung verrechnen lassen.
      Nein, das ist falsch. Der TE sprach doch von 100 Euro Verlustvortrag, und das bedeutet, er hat einmal 100 Euro Verlust gehabt. Dafür braucht er jetzt wiederum 100 Euro Gewinn.

      Grundsätzlich: Das Finanzamt bescheinigt die Verluste, nicht das Steuerguthaben (ich weiß, es ist kein richtiges Guthaben, aber so etwas ähnliches).

      Und noch ein Nachtrag zur 2. Frage: Bei der Bank braucht nichts gemacht werden, richtig. Aber beim Finanzamt muss die Verrechnung beantragt werden (KAP Zeile 59). Außerdem müssen natürlich die Gewinne erklärt werden (zumindest die der jeweilige Bank - und es gehen nur komplette Banken, also die ganze Steuerbescheinigung, das nur so am Rande).

      So wäre es ja so, dass man Gewinne von diesem Jahr nicht mehr für Verluste im nächsten Jahr nutzen könnte
      Ja, so ist es auch. Verlustrücktrag gibt es nicht (mehr).

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 21:46:29
      Beitrag Nr. 7 ()
      100€ verlustvortrag, und deshalb eröffnest Du hier einen Thread----

      Du hast sicher die Walddorfschule besucht !!!

      Die Welt gehört den Kindern und den Naiven !!!
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 22:18:46
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Easy666: Zu Frage 1: 400 € Gewinn davon die 25% gehen an das Finanzamt und die kannst du in deiner Steuererklärung verrechnen lassen.

      zu Frage 2: du brauchst nichts zu machen bei der bank die müssen ja deine 25% an den finanzamt weiterleiten

      ich hoffe das ich dir damit helfen konnte

      Gruß
      easy666


      Es werden Gewinne und Verluste verrechnet nicht Verluste mit Steuern! Für 100 Altverluste reicht ein Neu-Gewinn von 100!!

      Gruß
      Taxadvisor


      nein um deine 100€ altverluste in deiner steuererklärung zu verrechnen brauchst du 400€ Gewinn und davon werden dir ja 25% abgeltungssteuer abgezogen die wären in diesem beispiel 100€

      das bedeutet auf dein konto hast du nicht 400€ sondern 300€ und die 100€ sind abgeltungsteuer an das FA gegangen

      und mit diesen 100€ abgeltungssteuer kannst du die 100€ altverluste in deiner Steuererk. verrechnen lassen

      gruß
      easy666
      Avatar
      schrieb am 22.11.12 23:28:35
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von Easy666: nein um deine 100€ altverluste in deiner steuererklärung zu verrechnen brauchst du 400€ Gewinn und davon werden dir ja 25% abgeltungssteuer abgezogen die wären in diesem beispiel 100€

      das bedeutet auf dein konto hast du nicht 400€ sondern 300€ und die 100€ sind abgeltungsteuer an das FA gegangen

      und mit diesen 100€ abgeltungssteuer kannst du die 100€ altverluste in deiner Steuererk. verrechnen lassen

      gruß
      easy666


      Sorry, aber das ist totaler Blödsinn. Die 100 Altverluste werden mit 100 Neugewinn verrechnet.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 01:29:27
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      100€ verlustvortrag, und deshalb eröffnest Du hier einen Thread----

      Du hast sicher die Walddorfschule besucht !!!

      Die Welt gehört den Kindern und den Naiven !!!
      Und auch diese Unverschämtheit ist totaler Blödsinn. Wer sagt denn, dass es 100 Euro sind?

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 10:37:07
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Taxadvisor:
      Zitat von Easy666: nein um deine 100€ altverluste in deiner steuererklärung zu verrechnen brauchst du 400€ Gewinn und davon werden dir ja 25% abgeltungssteuer abgezogen die wären in diesem beispiel 100€

      das bedeutet auf dein konto hast du nicht 400€ sondern 300€ und die 100€ sind abgeltungsteuer an das FA gegangen

      und mit diesen 100€ abgeltungssteuer kannst du die 100€ altverluste in deiner Steuererk. verrechnen lassen

      gruß
      easy666


      Sorry, aber das ist totaler Blödsinn. Die 100 Altverluste werden mit 100 Neugewinn verrechnet.

      Gruß
      Taxadvisor


      entweder weisst du es oder nicht wieso fragst du dann

      aber ich denke du verstehst mich nicht

      ich hab es ja selber auch verrechnen lassen


      dann sag mir mal was du von den 100€ neugewinn verrechnen willst
      wenn du 100€ neugewinn realisierst dann werden doch von den 100€ 25% abgezogen als ageltungssteuer und die willst du doch wieder zurück oder???

      Gruß
      easy666
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 11:03:44
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo easy666,

      entweder weisst du es oder nicht wieso fragst du dann
      Warum schmeißt du denn Fragesteller und Antwortgeber durcheinander?

      Und bitte mal richtig lesen und verstehen, was wir geschrieben haben.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 23.11.12 11:21:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.854.965 von Easy666 am 23.11.12 10:37:07Ich vertehe das schon ganz gut, schon von Berufs wegen. ;)

      Aber Du hast ofensictlich einige Probleme mi dieser Regelung.
      Der TE hat in 2008 eine Aktie gekauft für 200 und sie in 2008 für 100 wieder verkauft. Ergibt einen Verlust von 100, der vom Finanzamt festgestellt wurde.

      In 2012 hat er vier Aktien zu 100 gekauft, die er zu 200 verkauft hat. Ergibt einen Gewinn von 4 x 100. Darauf wurde AbgSt von 100 einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung können von diesem Gewinn 100 mit dem Altverlust verrechnet werden. Da gibt es dann 25 AbgSt zurück (und nicht 100).

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 13:49:04
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von Taxadvisor: Ich vertehe das schon ganz gut, schon von Berufs wegen. ;)

      Aber Du hast ofensictlich einige Probleme mi dieser Regelung.
      Der TE hat in 2008 eine Aktie gekauft für 200 und sie in 2008 für 100 wieder verkauft. Ergibt einen Verlust von 100, der vom Finanzamt festgestellt wurde.

      In 2012 hat er vier Aktien zu 100 gekauft, die er zu 200 verkauft hat. Ergibt einen Gewinn von 4 x 100. Darauf wurde AbgSt von 100 einbehalten. Im Rahmen der Steuererklärung können von diesem Gewinn 100 mit dem Altverlust verrechnet werden. Da gibt es dann 25 AbgSt zurück (und nicht 100).

      Gruß
      Taxadvisor



      was meinst du damit:
      Darauf wurde AbgSt von 100 einbehalten

      wenn ich das lese verstehe ich das so
      100€ abgeltungssteuer eingezogen
      und das ist doch falsch oder????


      und hier ist das richtig:
      Da gibt es dann 25 AbgSt zurück (und nicht 100).

      die 100 waren schon richtig bei der anderen rechnung
      hier sind es 25 die man zurück erhält
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 13:52:36
      Beitrag Nr. 15 ()
      Zitat von reckoner: Hallo easy666,

      entweder weisst du es oder nicht wieso fragst du dann
      Warum schmeißt du denn Fragesteller und Antwortgeber durcheinander?

      Und bitte mal richtig lesen und verstehen, was wir geschrieben haben.

      MfG Stefan


      was hast du denn geschrieben?

      bist du dir dabei sicher was du da schreibst?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.11.12 16:41:58
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.858.963 von Easy666 am 24.11.12 13:52:36Don`t feed the trolls.....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 25.11.12 00:14:49
      Beitrag Nr. 17 ()
      Hallo,

      was hast du denn geschrieben?

      bist du dir dabei sicher was du da schreibst?
      Ja, zu 100%. Es tut mir auch Leid, dass wir da manchmal etwas ungehalten waren, aber es geht hier um absolute Basics, da gibt es dann nichts mehr zu kritisieren.
      Die Frage des TE war, wieviel Gewinn er braucht, um 100 Euro Verlustvortrag auszugleichen - und das sind nun mal wiederum 100 Euro Gewinn.
      Er hat sogar extra danach gefragt, ob er 100 oder 400 Euro braucht, also ob er den Verlust oder die Steuern bescheinigt bekommen hat. Und wenn du dann genau die falsche Antwort gibst, dann geht das einfach nicht.

      Hier noch mal die Frage und deine (eindeutig falsche) Antwort:

      Wie viel Gewinn benötige ich, um einen alten steuerlichen Verlustvortrag von 100 Euro nutzen zu können? 100 Euro? Oder 400 Euro (da dann bei 25 % = 100 Euro Abgeltungssteuer), oder?

      400 € Gewinn davon die 25% gehen an das Finanzamt und die kannst du in deiner Steuererklärung verrechnen lassen.

      Noch eine Anmerkung: Du hattest in #11 "entweder weisst du es oder nicht wieso fragst du dann" geschrieben, und zwar an Taxadvisor gerichtet. Und da der hier nichts gefragt hat, war ich davon ausgegangen, dass du ihn für den TE hälst - und wollte das aufklären.
      Sorry, wenn ich da vielleicht daneben lag.

      Don`t feed the trolls.....
      Warum bin ich jetzt ein Troll? :keks:

      MfG Stefan


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Wie Aktiengewinne, für die Abgeltungssteuer bezahlt wurde mit Verlustvortrag verrechnen?