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    Besteuerung vom Aktiengeinn 400 bzw 450 Euro mini Job - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.12.12 18:22:05 von
    neuester Beitrag 02.12.12 00:44:32 von
    Beiträge: 8
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      schrieb am 01.12.12 18:22:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mich interessiert wie verläuft Besteuerung bei einem 400 euro Jobber,

      z.B man macht einen Aktiengewinn von sag ich mal 10.000 Euro,
      greift auf das GEld ebenso die Abgeltungsteuer von 25 + Soli,

      Eben habe ich gelesen dass ein minijobber höhere freigrenze hat als 801 im Jahr

      Grüß Michi
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 18:39:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.883.192 von Glueckstar am 01.12.12 18:22:05Erst Du lerne deutsche Sprache.

      Dann Du lerne deustche Rechtschreibung.

      Dann Du investieren.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 19:10:30
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.883.192 von Glueckstar am 01.12.12 18:22:05Sparerfreibetrag grundsätzlich 801/1602 p.a..
      Vereinfacht:
      Einnahmen aus Kapitalvermögen: 10000.--
      abzügl.Sparerfreibetrag 801.-- (wenn alleinstehend)

      Einkünfte somit 9199.-- davon Abgeltungssteuer
      von 25% 2.300.--.Ist der persönliche Steuersatz niedriger
      wie 25% z.B.20%,dann wird die zuviel gezahlte Abgeltungssteuer
      im Rahmen dder Einkommensteuererklärung erstattet.Umgekehrt:
      Ist der Steuersatz 30% erfolgt keine Nachzahlung.Deshalb auch
      der Name ABGELTUNGSSTEUER.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 22:18:26
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.883.222 von Vivian664 am 01.12.12 18:39:42Bitte erspare dir solche beiträge, niemand redet hier vom investieren!
      Avatar
      schrieb am 01.12.12 22:36:39
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 43.883.274 von oscarello am 01.12.12 19:10:30ok danke oscarello, ich habe was mit studenten freibetrag von 8004€ verwechselt.

      Wie sieht es denn aus, wenn man sag ich mal 40.000 Brutto verdient,
      und 10.000 wären dann die einnahmen aus kapital vermögen,
      spricht:
      abzüglich 801Euro Freibetrag

      würde man 2426 Euro an abgeltugssteuer bezahlen,

      Kann man das als Außergewöhnliche Belastungen vom steuer absetzen?


      Abgeltungssteuer 2300Euro
      Solidaritätszuschlag 126 Euro
      Kirchensteuer 0Euro


      Kapitalertrag nach Steuern 7574Euro

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      Avatar
      schrieb am 01.12.12 22:43:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Glueckstar,

      mal die Beispielrechnung mit Günstigerprüfung und deinen 10.000 Euro:

      10000 Gewinn
      -0801 Sparer-Pauschbetrag
      =9199 zu versteuerndes Einkommen

      macht laut Einkommensteuertabelle 1,96% bzw. 180 Euro Steuern.
      (Du kannst natürlich auch die 25% Abgeltungsteuer nehmen, keine Frage.:laugh: )

      Der 400-Euro-Job ist vermutlich pauschal versteuert und damit erledigt.

      Die höhere Freigrenze, von der du gehört hast, dürfte der Grundfreibetrag sein, aktuell 8004 Euro (wird in den nächsten beiden Jahren jeweils um ca. 200 Euro erhöht). Das bedeutet, dass man aktuell bis zu 8805 Kapitaleinkünfte steuerfrei bekommen darf, solange das das einzige Einkommen ist (pauschalversteuerter 400-Euro-Job zählt dabei nicht, siehe oben).

      @Vivian664: Darüber, wessen Ausdrucksweise besser ist, brauchen wir doch nicht zu diskutieren, oder?
      Bei deiner nächsten rassistischen Äußerung die ich mitbekomme, gibt es Ärger.

      MfG Stefan
      Avatar
      schrieb am 02.12.12 00:07:25
      Beitrag Nr. 7 ()
      ok super Danke dir, jetzt bin ich schon mal schlauer geworden,
      die 25% ist das Maximum was man an Abgeltungssteuer zahlen würde´,
      Glück quasi für Vielverdiener da sie bis zu 42% an Steuer zahlen.

      Und Pech für alle anderen, da die meisten ehe zwischen 30-40 Tausend Euro verdienen, und einen steuersatz von 25% oder mehr haben.

      Was ich gesehen habe ist das hier:
      http://www.focus.de/finanzen/steuern/abgeltungsteuer/tid-196…

      Und ergibt sich wie du schon sagst aus einem Grundfreibetrag.
      Was ich nicht verstehe ist wie Artikel sagt,für Rentner Studenten oder Kinder, und was ist mit Geringverdiener?

      Und die zweite frage ist, bezogen auf Geringverdiener,angenommen man verdient genau oder etwas weniger als 8004 Euro und zusätzlich dazu 10.000Euro an Aktiengewinn.

      In dem FAll zahlt der Geringverdiener keine Einkommensteuer da er unter dem Grundfreibetrag liegt,
      also liegt der Steuersatz bei 0%,da der Persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%(Abgeltungssteuer), in dem FAll - Null,
      muss er auch keine Abgeltunssteuer Zahlen oder verstehe ich das FALSCH?
      Avatar
      schrieb am 02.12.12 00:44:32
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo Glueckstar,

      Und Pech für alle anderen, da die meisten ehe zwischen 30-40 Tausend Euro verdienen, und einen steuersatz von 25% oder mehr haben.
      Nein, das ist nicht richtig, bei 30T liegt der Steuersatz schon deutlich über 25%. Dazu musst du wissen, dass es um den Grenzsteuersatz geht (der Satz, mit dem die nächsten X Euro belastet würden).

      Was ich gesehen habe ist das hier: ...
      Ja, eine NV kann man beantragen, man sollte dabei aber auch einige Nachteile beachten. Beispielsweise gibt es dann bei der Bank keine negativen Verrechnungstöpfe, ein Verlust gleich am Jahresanfang würde u.U. verfallen.

      Was ich nicht verstehe ist wie Artikel sagt,für Rentner Studenten oder Kinder, und was ist mit Geringverdiener?
      Geringverdiener natürlich auch. Vermutlich wurden aber gerade die Personengruppen genannt, bei denen es häufiger vorkommt, dass sie zwar Kapitalvermögen haben, aber keine oder nur geringe Lohneinkünfte.
      Welcher Hilfsarbeiter hat schon Hunderttausend auf der Bank liegen? (Ausnahmen bestätigen die Regel)

      Und die zweite frage ist, bezogen auf Geringverdiener,angenommen man verdient genau oder etwas weniger als 8004 Euro und zusätzlich dazu 10.000Euro an Aktiengewinn.
      Dann könnte man es so lassen (Lohn ist steuerfrei und Kapitalerträge abgegolten), oder aber in der Steuererklärung die Günstigerprüfung beantragen (Anlage KAP Zeile 4); letzteres dürfte bei den Beträgen noch besser sein, insbesondere weil es durch den Lohn sicher auch noch absetzbare Vorsorgeaufwendungen gibt (die Sozialversicherungsbeiträge).
      Man muss das aber nicht selber ausrechnen, das Finanzamt prüft das (darum heißt es ja Günstigerprüfung). Es gibt nur ganz wenige und außergewöhnliche Fälle, bei denen die Günstigerprüfung zu einem schlechteren Ergebnis führt (mir dazu bekannte Dinge in Stichworten: Soli-Freibetrag, Altersentlastungsbetrag).

      In dem FAll zahlt der Geringverdiener keine Einkommensteuer da er unter dem Grundfreibetrag liegt,
      also liegt der Steuersatz bei 0%,da der Persönlicher Steuersatz niedriger ist als 25%(Abgeltungssteuer), in dem FAll - Null,
      muss er auch keine Abgeltunssteuer Zahlen oder verstehe ich das FALSCH?
      Ja, das siehst du etwas falsch. Wenn man in die Günstigerprüfung geht, dann zählt natürlich das gesamte Einkommen, bei den Zahlen also 18000. Und da ist der Steuersatz dann nicht mehr 0%.

      MfG Stefan


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