Wie Anrechnung von Spek-Gewinnen verhindern? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 28.12.12 14:03:58 von
neuester Beitrag 29.12.12 00:58:02 von
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Hallo,
aus Währungskäufen habe ich einen Gewinn gemacht, der glaube ich nach §23 EStG zählt.
Im selben Jahr habe ich Verluste aus einem Goldzertifikat gemacht. Soweit ich weiß unterliegt der Verlust der Abgeltungssteuer und ist mit dem Währungsgewinn nicht verrechenbar.
Ich habe noch Altverluste, die mit den Währungsgewinnen verrechnebar sein müssten. Das wäre aber für mich dämlich, da damit mein Verlustvortrag reduziert wird.
Im besagten Jahr hatte ich keine steuerlich relevanten Einkünfte. So daß für mich die beste Lösung wäre, wenn das einfach als Kapitaleinnahme unter Einkommen gezählt wird, dann brauche ich für besagtes Jahr keine Steuern zu zahlen und mein Verlustvortrag bliebe unangetastet.
Vielen Dank im voraus,
Matthias
aus Währungskäufen habe ich einen Gewinn gemacht, der glaube ich nach §23 EStG zählt.
Im selben Jahr habe ich Verluste aus einem Goldzertifikat gemacht. Soweit ich weiß unterliegt der Verlust der Abgeltungssteuer und ist mit dem Währungsgewinn nicht verrechenbar.
Ich habe noch Altverluste, die mit den Währungsgewinnen verrechnebar sein müssten. Das wäre aber für mich dämlich, da damit mein Verlustvortrag reduziert wird.
Im besagten Jahr hatte ich keine steuerlich relevanten Einkünfte. So daß für mich die beste Lösung wäre, wenn das einfach als Kapitaleinnahme unter Einkommen gezählt wird, dann brauche ich für besagtes Jahr keine Steuern zu zahlen und mein Verlustvortrag bliebe unangetastet.
Vielen Dank im voraus,
Matthias
Hallo Matthias,
Worum geht es überhaupt? Darum, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht verfällt?
Und grundsätzlich, es hätte vielleicht Möglichkeiten gegeben, aber warum fragst du das erst jetzt am letzten Tag?
Ich würde mal sagen: "Rien ne va plus"
MfG Stefan
Das wäre aber für mich dämlich, da damit mein Verlustvortrag reduziert wird.Warum wäre das dämlich? Der Verlustvortrag verfällt doch praktisch Ende 2013 bzw. er ist dann (fast) nur noch für solche Währungsgewinne nutzbar (oder hast du diese Gewinne immer wieder?).
Soweit ich weiß unterliegt der Verlust der Abgeltungssteuer ...Nein, ein Verlust ist überhaupt nicht steuerpflichtig, sogar im Gegenteil, er führt meist zu einer Steuererstattung.
Worum geht es überhaupt? Darum, dass der Sparer-Pauschbetrag nicht verfällt?
Und grundsätzlich, es hätte vielleicht Möglichkeiten gegeben, aber warum fragst du das erst jetzt am letzten Tag?
Ich würde mal sagen: "Rien ne va plus"
MfG Stefan
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