checkAd

    Nachverteuerung einer ungeförderten RV in Verrentungsphase - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 11.01.13 19:28:44 von
    neuester Beitrag 13.01.13 00:16:39 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.178.792
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 1.876
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 19:28:44
      Beitrag Nr. 1 ()
      Inzwischen ist mir das steuerliche drumherum von Riester sowie Rürup (sowohl in der Einzahlungsphase als auch in der Auszahlungsphae) geläufig.

      Den Klassiker (also das altervorsorgemäßig ungeförderte Produkt), d.h. die RV mit Kapitalwahlrecht habe ich dabei aus den Augen vorloren.

      Für mich war das herkömmliche Produkt ja ohnehin nur damals mit der Steuerfreiheit nach 12 Jahren interessant.

      Jetzt frage ich aber wie es aussieht wenn man sich sowas ab dem 62sten Lebensjahr verrenten lassen würde.

      Wie wäre der Nachversteuerungssatz auf die ERTRÄGE der Einzahlungen. Also wieviel davon muß zu persönlichen Steuersatz versteuert werden.

      Bei der Riester sinds ja 100% bei der Rürup kann mans in der Wikipediatabelle im Artikel Basisrente ersehen.

      Es wird ja überall gesagt, daß Rürup nur für Spitzenverdiener interessant.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 20:26:47
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.012.276 von finanzvoyeur am 11.01.13 19:28:44Lebeslange Renten aus privaten Versicherungen werden mit dem Ertragsanteil
      (§22 EStG) besteuert. Der maßgebende Ertragsanteil ist abhängig vom Alter des Rentenberechtigten zu beginn der Rentenzahlung. Die Höhe des Ertragsanteils bleibt während der Dauer des Rentenbezugs gleich.
      Bei Rentenbeginn mit 62 wird ein Ertragsanteil von 21% angesetzt.
      Beispiel: Monatliche Leibrente 500 € werden bei 21% Ertragsanteil als monatliches Einkommen von 105 € versteuert, bei einem angenommenen persönlichen Steuersatz von 20% wären dann mtl. 21 € oder 252 € jährlich an Steuern fällig. Allerdings auch nur dann, wenn man über das steuerliche Existenzminimum (2013: 8130 €) kommt.
      Die Rendite eingezahlten Beiträge wird hier nicht berücksichtigt.

      mfg, lemmus
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 21:47:18
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.012.604 von Lemmus am 11.01.13 20:26:47Danke !

      Ertragsanteil heißt dann wohl, daß es exakt so hoch wie die Rente aus der gesetzlichen umlagefinanzierten Altersvorsorge besteuert wird oder ?

      Die Rendite (tatsächliche Erträge) wird dann nicht berücksichtigt verstehe ich ja so daß es bei der umlagenfinanzierte (= geetzliche) auch keine Rendite gibt.

      Bei der Rürup und bei der Riester versteuert man also die ERTRÄGE (Renditeanteil) nach Kohortensteuersatz bei Rürup und 100% bei Riester.

      Bei der herkömmlichen Versicherung werden nur der Ertragsanteil=21% herangezogen (zur Berechnung der Steuerhöhe).

      Hoffe ich habe das mal richtig verstanden.

      Irgendwo habe ich auch was mit 50% gehört aber das bezieht sich dann wohl darauf, daß man nach Kapitalwahlrecht von die Einmalauszahlung wählt und die Erträge dann nach dem Halbeinkünfteverfahren versteuert werden.
      Avatar
      schrieb am 11.01.13 23:11:35
      Beitrag Nr. 4 ()
      Wenn man das Kapitalwahlrecht mit Endalter 62 oder älter und nach mindestens 12 Jahren wählt, gilt für die Erträge der Sparphase der halbe persönliche Steuersatz. (Nicht die Abgeltungssteuer und auch nicht das Halbeinkünfteverfahren) Bei Verrentung mit den gleichen Nebenbedingungen sind die Erträge der Sparphase steuerfrei, wie bereits gesagt wird. In anderen Fällen (weniger als 12 Jahre, Endalter unter 62) sind die Erträge zu 100% steuerpflichtig, was bei einem Einmalbetrag natürlich auch die Progression (den Steuersatz) im betroffenen Jahr hochtreibt.

      Das traditionelle Modell (ist ja auch fondsgebunden möglich) ist wegen der geringen Besteuerung der Renten steuerlich nicht uninteressant, wenn auch die Beiträge nicht abzugsfähig sind. Das Kapitalwahlrecht und die Möglichkeit. eine Rentengarantiezeit mitzuversichern, erhöhen die Flexibilität. Also im Vergleich zu Rürup muss sich das nicht verstecken.
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 19:22:13
      Beitrag Nr. 5 ()
      Sorry ich hab mich bei meiner Kalkulation (bezüglich Basis-Rente Nachversteuerung) total versehen.

      Es muß leider ALLES versteuert werden (und nicht nur die Erträge).

      Also 50.000 eingezahlt + 40.000 Ertrag auf Einzahlungen muß ich bezogen auf die mtl. Rente 90.000 versteuern (natürlich multipliziert mit dem KohortenFaktor von z.B. 92% bei Eintritt 2032).

      Da scheint mir das herkömmliche doch sehr attraktiv zu sein. Wenns zu weniger als 21% nachversteuert wird.

      Da bist Du schon ziemlich clever Honigbär, daß Du sowas aufspürst. Allerdings bei der Fondsgebundenen Variante, die Du am Schluß nennst sehe ich kaum noch nen Vorteil zum gewöhnlichen ETF-Sparplan (wenn man sich das sowieso nach >12 Jahren auszahlen lassen will). Einen Sparplan kann ich dann stückweise auflösen und komme dann nicht in die Progression (außerdem ist er ja so gut wie kostenlos)).

      Aber als nichtfondsgebundene super Beimischung.

      Werde in den nächsten Tagen im Forenbereich Versicherungen reinschreiben was aus mir geworden ist. Ich habe mehere Europa abgeschlossen. Zur VDH hatte ich kein Vertrauen mehr, da man mir partout keine Vorabinformationen raurücken wollte (also die allgemeinen Eckpunkte, die man schon gerne vor einem Beratungsgespräch in Erfahrung bringen möchte).

      Trading Spotlight

      Anzeige
      Nurexone Biologic
      0,4160EUR +1,22 %
      Die Aktie mit dem “Jesus-Vibe”!mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 13.01.13 00:16:39
      Beitrag Nr. 6 ()
      Auf den ersten Blick sind die abziehbaren Beiträge bei Rürup attraktiv, aber letztlich ist es nur ein Steuerstundungseffekt. Das kann zwar auch nennenswert sein, aber den Haken, dass man kein Kapitalwahlrecht hat, gleicht das wohl kaum aus, es sei denn die steuerliche Situation wäre tatsächlich jetzt ein Spitzenverdienst und im Alter ist man unter den Freigrenzen.

      Ein kostengünstiger Sparvertrag mit Abgeltungssteuer ist wohl wirklich günstiger, als eine fondsgebundene Rentenversicherung, bei der im Fall der Kapitalwahl die Erträge mit dem halben persönlichen Steuersatz belastet sind. Allerdings kann man die Besteuerung der Erträge ganz vermeiden, wenn man doch die Rente wählt, die dann mit dem Ertragsanteil besteuert wird.

      Bei 12 Jahren Mindestlaufzeit sollte ja mindestens eine Kapitalverdopplung erreicht werden, so dass die gesparte Steuer 25% der Beiträge ausmacht und zur Verrentung 200% statt 175% vom eingezahlten Kapital verfügbar sind.

      Wir hatten es in dem anderen Thread aber ja auch schon davon, dass eine Sicherung der Verrentungsbedingungen wegen der UNISEX Regelungen in 2012 sinnvoll sein konnte. Tatsächlich weiß niemand, ob in 12 oder mehr Jahren eine Verrentung mit noch geringeren oder mit höheren Zinsen am Markt angeboten wird, also bleibt die Wahlmöglichkeit wichtig. Es könnte ja außerdem sein, dass nochmal irgendeine extra Steuervergünstigung kommt, um Verrentungen lukrativ zu machen, oder sich der Gesundheitszustand ändert.

      Wenn man alternativ über den Aktien- oder Index-Sparplan nachdenkt, kann man sich natürlich auch überlegen, alles über Optionen zu machen. Dann hat man den geringsten Kapitaleinsatz und wohl auch die geringsten Kosten.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Nachverteuerung einer ungeförderten RV in Verrentungsphase