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    Aktien-Option - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.01.13 14:33:18 von
    neuester Beitrag 24.01.13 13:08:29 von
    Beiträge: 10
    ID: 1.178.799
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      schrieb am 12.01.13 14:33:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe eine grdunsätzliche Frage zu Optionen:

      Angenommen ich erwerbe eine Option zum Verkauf einer Aktie zu 10 EUR. Diese Option verkaufe ich an B weiter. Dieser übt sie letztlich aus (Wert der Aktie dann: 20 EUR).

      Wem gegenüber übt er die Option aber aus? Wer muss also B die Aktie zu 10 EUR herausgeben? (Wenn möglich, bitte mit Quellen)
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 15:06:51
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.014.178 von Optionist123 am 12.01.13 14:33:18Hallo!

      Meines Wissens ist Dein Kontrahend in aller Regel die Clearingstelle der jeweiligen Terminbörse. Alle Ausübungen laufen über die. Das heisst, wenn jemand long Call ist und ausüben will, der bekommt die Aktien von der Clearingstelle geliefert. Und die besorgen sich die Papiere von einem, der Short Call war. Das passiert durch Auslosung. Das heisst, als Shorty muss man nicht zwangsläufig ausgeübt werden. Man kann auch Glück haben.
      Direkte Geschäfte von Kunde zu Kunde gibt es in der Regel nicht. Man kann zwar theoretisch an der Börse Kontrakte auch von einem anderen Kunden erwerben, anstatt vom Marketmaker. Aber alle Abwicklungen laufen über die Clearingstelle.
      OTC Handel mag anders laufen, wird man aber als Privatkunde wohl kaum machen. Da läuft das Settlement dann sicher über die, das Geschäft anbietende, Bank.

      Gruß
      s.
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 17:27:33
      Beitrag Nr. 3 ()
      Zunächst: Natürlich meinte ich oben eine Option zum KAUF einer Aktie zu 10 EUR.


      Okay, das heisst aber, ich kann nach dem Verkauf der Call-Option bis zu 10 EUR pro Option nachzuzahlen haben (Differenz Markt- zu "Optionspreis")?!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 18:41:45
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.014.530 von Optionist123 am 12.01.13 17:27:33Wieso Du? Du hattest doch zuerst die Option gekauft und dann wieder verkauft. Damit bist Du raus aus dem Spiel. Ausgeübt wird die Option gegenüber jemandem, der noch short in der Option ist (stupidgame hats schön beschrieben). Wenn Du nicht grad short bist, kann Dir gegenüber auch nicht ausgeübt werden.
      Avatar
      schrieb am 12.01.13 23:20:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Und wie kann ich beim Optionskauf festlegen, ob ich short oder long Call "bin"?
      1 Antwort

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      schrieb am 12.01.13 23:22:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.015.102 von Optionist123 am 12.01.13 23:20:23Wenn Du die Option kaufst bist Du long. Wenn Du sie verkaufst (ohne sie zu haben) bist Du short in der Option. Wenn Du eine Longposition in der Option verkaufst, oder eine Shortposition durch Kauf der Option coverst, bist Du glatt.

      Es ist genauso wie mit irgendwas anderem...
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 11:38:53
      Beitrag Nr. 7 ()
      Eine Frage:
      Der DAX stellt die durchschnittliche Preisentwicklung eines Aktienkorbes dar.

      In Fachbüchern liest man, dass es an bestimmten Marken zu einer Bewegung kommen kann, weil viele Marktteilnehmer in dieselbe Richtung laufen (bspw. unterhalb einer Unterstützungslinie shorten). Wenn Marktteilnehmer allerdings Put-Optionen kaufen und niemand Aktien verkauft, dann kommt es zu keiner Bewegung. Meine Frage ist daher, warum die technische Analyse beim DAX funktioniert, wenn das verwendete Papier (hier: eine Put-Option) das Underlying nicht in die prognostizierte Richtung "schiebt"!?

      Etwas genauer:
      Ich kann den DAX shorten indem ich bspw. eine Put-Option kaufe. Damit erwerbe ich das Recht, den DAX am Fälligkeitstag der Option zu einem bestimmten Strike Price zu "verkaufen", sagen wir 7400 Punkte. Durch den Kauf einer Put-Option wird jedoch keine einzige Aktie verkauft!

      Wenn ich den DAX shorte, dann erwarte ich im Grunde, dass die im Index enthaltenen Aktien "überwiegend" verkauft werden. Warum sollte aber ein BMW-Aktienbesitzer (Fresenius-Aktienbesitzer, ..) seine Aktien verkaufen, nur weil der DAX eine markttechnisch relevante Marke nach unten durchbricht?

      Ausbrüche, etc. gibt es doch, weil die verwendeten Papiere den DAX in die gewünschte Richtung schieben (d.h. Aktien verkauft /gekauft werden)!?


      Mein Gedanke:
      Es muss jemanden geben, der mir die Put-Option verkauft. Der Stillhalter müsste zunächst gar nicht aktiv werden, weil er überzeugt ist, dass der DAX nicht unter den Strike Price fällt. Wenn der DAX jedoch fällt, dann würde der Stillhalter einen Verlust erleiden. Ggf. wird er frühzeitig den DAX (bzw. Aktien) leerverkaufen, was das Angebot erhöht und zu fallenden Kursen führt. Insofern wird der Stillhalter für fallende Kurse sorgen.

      Ist das richtig?

      Vielen Dank für Antworten, Anregungen, ..
      Ich handel weitestgehend mit CFDs ..
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 11:45:21
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.058.149 von kheller am 24.01.13 11:38:53In etwa stimmt das. Du hast wie Du schon sagst, beim Handeln mit Optionen einen Counterpart, der damit er Dir die Option verkauft, eine gegenteilige Marktmeinung haben muss, oder aber, der sein Exposure aus dem Verkauf sofort hedgt, d.h. wenn er z.B. in eine Put-Shortposition gerät, versucht er z.B. die Aktie, bzw. die AKTIEN, wenn es ein Index ist, zu shorten und eine Call-Longposition dazu zu bekommen. Oft ist die Kalkulation aber auch so, dass nicht für jedes Exposure sofort ein Hedge gemacht wird, sondern nur insgesamt, über alle Positionen, so gut wie möglich das Risiko eingegrenzt wird.

      So oder so, auch mit dem Kauf einer Put-Option beeinflußt Du den Markt (nach unten), wenn auch nur indirekt, und wenn auch natürlich im Fall des DAX nur ganz marginal.

      Ebenso ist es übrigens beim CFD-Handel, auch da wird natürlich auf dem Kassamarkt oder sonstwo gegengehedgt.
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 11:49:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Vielleicht kann ich auch mal eine Frage dazu anbringen, ich verstehe nämlich auch manches nicht. CFD-Handel war für mich bisher immer uninteressant, aber mit der Finanztransaktionssteuer wird's vielleicht anders... :rolleyes:

      Frage: Wenn der CFD-Handel steuerfrei bleibt, wer bezahlt dann eigentlich die Finanztransaktionssteuer, die bei den Hedgingoperationen des CFD-Anbieters auf dem steuerpflichtigen Kassamarkt anfallen werden? Irgendwie muss das ja bezahlt werden. Und bei den engen Spreads bleibt doch kaum ein Potenzial für den Anbieter, das reinzuverdienen. Kurz: wie machen CFD-Anbieter nach der Einführung dieses Steuerregimes noch Gewinn, wenn sie die Steuer nicht irgendwie weiterverrechnen?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 24.01.13 13:08:29
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.058.213 von Pfandbrief am 24.01.13 11:49:54Vielen Dank.

      Zitat von Pfandbrief: Frage: Wenn der CFD-Handel steuerfrei bleibt, wer bezahlt dann eigentlich die Finanztransaktionssteuer, die bei den Hedgingoperationen des CFD-Anbieters auf dem steuerpflichtigen Kassamarkt anfallen werden?


      Zu deiner Frage fällt mir ein:
      CFD-Anbieter verwenden ihre Systeme, mit denen sie das Geld des Kunden gewinnbringend anlegen. Meiner Meinung haben sie einen Informationsvorsprung, weil über ihre Plattformen gehandelt wird (Offene Order, etc). Ich denke daher, dass die Finanztransaktionssteuer nur marginal belastet.

      90% der Trader machen Verluste. Eine Bank wird ggf. nicht jeden Trade hedgen. :rolleyes:


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