Windreich AG - auf ein Neues (Seite 1122)
eröffnet am 23.01.13 17:57:32 von
neuester Beitrag 05.03.24 19:49:43 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 45.444.569 von Exam am 13.09.13 14:50:20Das kann ich nicht glauben!!!
Mal sehen, ob der Widerstand der 2016er bei 9,75 hält. Würde erwarten, dass Käufer, die am 11.9. auf diesem Niveau kauften, eine Inso eingepreist hatten. Aber wer weiß.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.444.443 von Exam am 13.09.13 14:31:49Wieso beim Sachverwalter nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens? Das ist doch dann der Insolvenzverwalter und nicht der Sachverwalter?!
Ich hoffe doch mal nicht,dass eine Insolvenz im Dez. angemeldet werden soll?! Ich hoffe doch mal, dass die Ausdrucksweise unglücklich gewählt wurde, und man versucht zu sagen, dass eine "richtige" Insolvenz erst im Dezember theoretisch möglich wäre. Eben dann kann man erst Forderungen stellen.
Ich hoffe mal, dass das so ist!
Ich hoffe doch mal nicht,dass eine Insolvenz im Dez. angemeldet werden soll?! Ich hoffe doch mal, dass die Ausdrucksweise unglücklich gewählt wurde, und man versucht zu sagen, dass eine "richtige" Insolvenz erst im Dezember theoretisch möglich wäre. Eben dann kann man erst Forderungen stellen.
Ich hoffe mal, dass das so ist!
So wie es aussieht wurde das einzige Filetstück MEG1 aus der anstehenden Insolvenzmasse herausgenommen und sollte unabhängig von Windreich zum Erfolg geführt werden. Dies bedeutet dann für die Anleihegläubiger, dass sie endgültig in den Mond schauen !! Ich kann allen nur raten, ihre Anteile an den Anleihen zu verkaufen, bevor sie nichts mehr bekommen. Zinsen gibt es sowieso keine mehr ! Das Ganze ist ein schweres Desaster, auch für mich !
Ich kann nur jedem raten: Raus Raus Raus aus der Anleihe!!!
Zitat von KursSchlumpf: Was redest du denn da für ein Zeug???
Bei dem neuen Insolvenzverfahren in Eigenregie ist das betroffene Unternehmen vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt, ohne die Geschäfte einem Insolvenzverwalter zu überlassen. Das Verfahren kann drei Monate lang aufrechterhalten werden. Wird die Sanierung nicht erreicht, droht die Insolvenz.
Warum redet Herr Heer nicht von Sanierungsmassnahmen, sondern von "Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch das Amtsgericht" und von Befriedigungsquoten?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.444.341 von Exam am 13.09.13 14:19:18Was redest du denn da für ein Zeug???
Zitat von superstau: Hier ist der Text aus dem PDF der ersten Version (das nach war im PDF auch unterstrichen):
Sehr geehrte Damen und Herren,
zur Finanzierung bestehender und geplanter Offshore-Windenergie-Projekte in der deutschen Nordsee
hat die Windreich GmbH am 1.3.2010 sowie am 15.7.2011 zwei Inhaber-Teilschuldverschreibungen
mit einem Gesamtnennbetrag von 50 Millionen Euro beziehungsweise 75 Millionen Euro begeben
(WKN: A1CRMQ bzw. WKN: A1H3V3). Als Inhaber dieser Teilschuldverschreibungen sind Sie
Gläubiger im Insolvenzverfahren, dessen Eröffnung die Windreich GmbH am 5. September 2013 beim
Amtsgericht Esslingen beantragt hat.
Die Verpflichtungen aus den Inhaber-Teilschuldverschreibungen stellen unmittelbare, unbedingte,
nicht besicherte und nicht nachrangige Verpflichtungen dar und stehen im gleichen Rang mit allen
anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Windreich GmbH. Ihre
Forderungen können Sie beim Sachwalter allerdings erst nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens
durch das Amtsgericht anmelden. Dies wird voraussichtlich im Dezember erfolgen. Eine konkrete
Höhe der Befriedigungsquote ist derzeit schwer vorherzusagen.
Wir möchte Sie ebenfalls informieren, dass mit Beschluss der Amtsgerichts Esslingen vom 11.09.2013
Herr Rechtsanwalt Klaus Nieding als Vertreter der Anleihegläubiger in den Vorläufigen
Gläubigerausschuss im Insolvenzantragsverfahren der Windreich GmbH bestellt wurde. Damit vertritt
Nieding die Interessen der Anleihegläubiger in Höhe des Nominalwertes der beiden Emissionen.
Unter der Emailadresse: windreich@niedingbarth.de können sich Windreich-Anleihegläubiger
kostenlos registrieren lassen und erhalten so tagesaktuell relevante Informationen über den Fortgang
des laufenden Verfahrens.
Über weitere Veränderungen werden wir Sie unverändert zeitnah informieren.
Wer jetzt noch 1+1 zusammenzählen kann, weiss, dass die "Insolvenz in Eigenregie" schon jetzt als gescheitert angesehen wird, und dass nach drei Monaten (sieh an: "im Dezember") ein reguläres Insolvenzverfahren eröffnet werden muss.
Hier wird auf Zeit gespielt, um noch schnell ein paar Schäfchen ins Trockne bringen zu können.
PDFs sind identisch, wollten wohl nur die Reaktionsgeschwindigkeit des Forums testen