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    KapSt zuviel gezahlt in Vorjahren - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 28.02.13 09:34:27 von
    neuester Beitrag 28.02.13 22:09:32 von
    Beiträge: 13
    ID: 1.179.757
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      Avatar
      schrieb am 28.02.13 09:34:27
      Beitrag Nr. 1 ()
      mache jedes Jahr meine Steuererklärung.
      Habe jetzt festgestellt dass beim Verkauf von thes. Fonds auch die Thes. vor 2009 als Ertrag von der Bank angerechnet werden und KapSt. somit fällig wird.
      Für 2012 werde ich dies entsprechend beim Finanzamt korrigieren. (Versuchen)
      Leider ist mir dies auch in den Vorjahren passiert und ich habe somit doppelt gezahlt.
      Frage: kann ich die bereits versteuerten Kap-Erträge vor 2009 noch zurück fordern. D.h. wenn dies in Steuererklärung z.B. v. 2010, 2011 passiert ist?

      Viele Grüße
      Apolonia
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 09:49:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wenn der Bescheid ergangen ist vollständig, also nicht unter Vorbehalt, dann wird das nicht gehen.

      Gruß Bernecker1977
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 10:42:35
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.196.004 von Apolonia am 28.02.13 09:34:27Die Steuerbescheinigungen ab 2009 waren doch "eindeutig", da steht doch, dass die Beträge abgezogen werden dürfen, wurde das übersehen und wurden überhaupt KAP-Erträge erklärt?

      Zur Klarstellung: Die Steuern auf die Thesaurierungen der einzelnen Jahre sind korrekt und lassen sich nicht zurück fordern. Nur die beim Verkauf gezahlte AbgSt kann bei Nachweis der Versteuerung angerechnet/erstattet werden.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 11:08:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.196.467 von Taxadvisor am 28.02.13 10:42:35Vielen Dank für die Info.
      Jetzt nochmal:Ich trage jedes Jahr meine Kap-Erträge ein.
      habe z. B. in meiner Steuerklärung von 2010 Kap-Erträge versteuert beim Verk.eines thes. Fonds. Diese Kap-Erträge beinhalten aber auch Thes. aus den Jahren vor 2009. Bis 2009 ging ja m.E. alles glatt, was im Jahr anfiel wurde auch angerechnet. Ab 2009 wurden die Thes. aber gesammelt und dann beim Verkauf abgerechnet. Hier allerdings auch die Erträge aus 2008, 2007 usw., die ja bereits in den Jahren versteuert worden waren. Somit habe ich zuviel KapSt bezahlt.
      Meine Frage: kann ich das zuviel jetzt noch zurückholen. Das betrifft die Steuer von 2009 bis 2011. 2012 steht ja noch an und da habe ich das ja noch "im Griff".

      Mit freundlichem Gruß
      Apolonia.
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 11:11:21
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.196.081 von AndreasBernstein am 28.02.13 09:49:45Vielen Dank für die schnelle Info.

      Ich habe halt überlegt, wenn ich evtl. in den Vorjahren vergessen habe etwas zu versteuern, dann kann bzw. muss ich dies auch heute noch nacholen.
      Wenn ich ich den vergangenen Jahren nachweislich zuviel gezahlt habe, müsste das doch auch gehen! Oder?

      Mit freundlichem Gruß
      Apolonia

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      Avatar
      schrieb am 28.02.13 11:56:24
      Beitrag Nr. 6 ()
      Zitat von Apolonia: Ab 2009 wurden die Thes. aber gesammelt und dann beim Verkauf abgerechnet. Hier allerdings auch die Erträge aus 2008, 2007 usw., die ja bereits in den Jahren versteuert worden waren. Somit habe ich zuviel KapSt bezahlt.


      Das wäre mir neu. Auch für 2009ff sind die Thesaurierungen jährlich anzugeben und zu versteuern. Insoweit wären dann auch die Jahre 2009 und 2010 zu berichtigen...

      Ob das geht (nachträgliche Tatsachen, Verschulden etc.) kann Dir ein Berufskollege sicherlich sagen, dass lässt sich hier nicht klären. Den Grundsatz (Vorbehalt der Nachprüfung, ansonsten Rechtsbehelfsfrist) hat Bernecker ja schon erläutert.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 13:58:03
      Beitrag Nr. 7 ()
      Hallo,

      Habe jetzt festgestellt dass beim Verkauf von thes. Fonds auch die Thes. vor 2009 als Ertrag von der Bank angerechnet werden und KapSt. somit fällig wird.
      Das kenne ich so schon mal grundsätzlich nicht, Altfonds - also seit mindestens 2008 im Besitz - wurden bei mir immer Brutto für Netto abgerechnet, nur ein kleiner noch nicht versteuerter Anteil an der Thesaurierung aus dem laufenden Jahr lief gesondert.
      Aber vielleicht macht es auch meine Bank falsch?

      Ich habe halt überlegt, wenn ich evtl. in den Vorjahren vergessen habe etwas zu versteuern, dann kann bzw. muss ich dies auch heute noch nacholen.
      Wenn ich ich den vergangenen Jahren nachweislich zuviel gezahlt habe, müsste das doch auch gehen! Oder?
      Das eine wäre aber zumindest eine neue Tatsache, wahrscheinlich sogar schon eine Selbstanzeige. Das andere wäre hingegen ein dir anzulastendes Vergessen.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 14:06:54
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Das kenne ich so schon mal grundsätzlich nicht, Altfonds - also seit mindestens 2008 im Besitz - wurden bei mir immer Brutto für Netto abgerechnet, nur ein kleiner noch nicht versteuerter Anteil an der Thesaurierung aus dem laufenden Jahr lief gesondert.
      Aber vielleicht macht es auch meine Bank falsch?


      Ja, Deine Bank macht es falsch (glaube ich aber nicht, vielleicht hast Du etwas übersehen oder es gab Null-Thesaurierungen..). Bei ausländischen Thesaurierern und Inlandsverwahrung wird bei Verkauf auf sämtliche Thesaurierungen der Halteperiode KapErtSt einbehalten.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 16:01:09
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Taxadvisor,

      Ja, Deine Bank macht es falsch (glaube ich aber nicht, vielleicht hast Du etwas übersehen oder es gab Null-Thesaurierungen..).
      Glaube ich ja auch nicht, war nur so eine Hintertür für mich;-)

      Gerade mal einen Einzelfall nachgeschaut:
      Fonds: LU0090689299
      Stück: 100
      Kauf: 2005 (21409 Euro)
      Verkauf: 2012 (29044 Euro)
      (inländische Bank, handel via Fondsgesellschaft)

      In der Steuerabrechnung gibt es nur einen einzigen Punkt, der nicht Null ist, nämlich:

      "noch nicht dem Steuerabzug unterworfene besitzzeitanteilige akkumulierte thesaurierte Erträge - EUR 36,93"

      Und das ist dann auch die Steuerbemessungsgrundlage.

      Ich denke nicht, dass diese 37 Euro der komplette akkumulierte Betrag der Thesaurierungen ist (und zwar für mehrere Jahre), das sind ja gerade mal grob 0,1%.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 17:04:30
      Beitrag Nr. 10 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.198.411 von reckoner am 28.02.13 16:01:09Hab ich jetzt nicht nachgerechnet, aber außer 2005 und 2006 (0,1249 bzw. 0,3498 USD) gab es ja nur Nullwerte....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 17:52:48
      Beitrag Nr. 11 ()
      Hallo,

      Hab ich jetzt nicht nachgerechnet, ...
      Ich aber jetzt mal (ich hatte die genannten Beträge sogar schon in meiner Exceltabelle). Und siehe da, es stimmt.

      Somit ziehe ich meinen ersten Absatz aus #7 komplett zurück, bitte wegdenken (leider kann man hier ja nicht editieren).

      Imho läuft da aber irgendetwas falsch bei dem Fonds, es kann mir keiner erzählen, dass es keine Dividenden gibt, auch nicht bei einem Biotechfonds (ein Beleg sind ja schon die Jahre 2005 und 2006). Aber mir soll es egal sein, ich nehme die steuerfreien Gewinne gerne mit, kein Problem.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 20:04:10
      Beitrag Nr. 12 ()
      Zitat von reckoner: Hallo,

      Imho läuft da aber irgendetwas falsch bei dem Fonds, es kann mir keiner erzählen, dass es keine Dividenden gibt, auch nicht bei einem Biotechfonds (ein Beleg sind ja schon die Jahre 2005 und 2006).


      Die Divi-Rendite von Biotech-Titeln sollte überschaubar sei, die Management-Fee des Anbieters, Depotgebühren etc. dagegen eher nicht...

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 28.02.13 22:09:32
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.199.914 von Taxadvisor am 28.02.13 20:04:10Hallo Apolonia,
      mal ganz zurück zu Deinem Fall: Um was für thesaurierende Fonds handelt es sich denn und waren die immer im selben Depot?

      Da fallen mir nämlich ausländische thesaurierende Fonds ein, die irgendwann ins Depot (effektiv) eingeliefert wurden oder aus einem anderen Depot übertragen wurden und daher keine Anschaffungsdaten haben.
      Das würde die AbgSteuer vor 2009 erklären!

      Schöne Woche noch!

      Rene


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