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    Ausländische thesaurierende Fonds - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 03.03.13 10:45:07 von
    neuester Beitrag 04.03.13 19:22:21 von
    Beiträge: 7
    ID: 1.179.816
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      schrieb am 03.03.13 10:45:07
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo an alle,

      habe einen ausländischen thesauriernden Fonds, welcher in 2012 einen Thesaurierungsbetrag ausweist (Mitteilung "nur nachrichtlich" lt. Bank). Mir ist klar, dass ich das in der Steuererklärung angeben muss.

      Muss ich deswegen die Anlage KAP / AUS komplett ausfüllen (also alles nocheinmal eintragen, was bereits versteuert wurde, zb Tagesgelder etc.) oder nur den Thesaaurierungsbetrag in die betreffende Zeile einsetzen?

      Hab das Forum durchforstet, nur auf diese "einfache" Frage war keine Antwort dabei, die Antworten waren viel spezieller.

      Gruß Steffen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 14:02:40
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.208.048 von steffen59 am 03.03.13 10:45:07Also ich gebe immer alles an.
      Soviel Aufwand ist das ja auch nicht gegenüber früher, wo ich jeden Kauf/Verkauf auflisten musste.

      Gruss
      Michael
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 14:24:59
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Michael,

      naja etwas Aufwand ist es schon, bin halt bei mehreren Banken.

      Der Hintergrund meiner Frage ist folgender:
      Warum soll ich die ganze KAP ausfüllen? Dort stehen dann summiert alle Erträge des lfd. Jahres. Das FA legt die 25% Abschlagsteuer fest und sieht anhand der beigefügten Steuerbelege der Banken, dass genau diese 25% bereits abgeführt sind - eine Nullsummenrechnung also!!

      Der einzige Betrag der noch zu versteuern ist, ist der Thesaurierungsbetrag der ausl. Fonds.

      Gruß Steffen
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 14:30:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      Naja etwas Aufwand ist es schon.
      Der Hintergrund meiner Frage ist folgende Überlegung, sorry wenn ich da ganz falsch liege:

      Wenn ich die KAP komplett ausfülle, dann gebe ich alle in 2012 erzielten Gewinne an (Zinsen, Erlöse aus Fondsverkäufen .....). Das FA summiert alles, legt die 25% fest und sieht logischerweise an den beigefügten Steuerbescheiden der Banken dass die 25% bereits abgeführt sind - also eine Nullsummenrechnung.

      Übrig bleibt nur der Thesaurierungsbetrag der ausl. Fonds.

      Gruß Steffen
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 03.03.13 15:06:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.208.329 von steffen59 am 03.03.13 14:30:07Kann sein, dass das auch so reicht.
      Ich gebe alles an, damit auch mein Verlustvortrag verechnet werden kann. Dafür müsste ich, nach deiner Logik, dann aber auch nur Zeile 8 KAP zusätzlich ausfüllen.

      Michael

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      schrieb am 03.03.13 18:34:13
      Beitrag Nr. 6 ()
      Ich habe einen ausländischen thesaurierenden Fonds aus Luxemburg mit Depot der Fondsgesellschaft in Deutschland. Ich fülle jährlich nur die Anl. KAP für diesen Fonds entsprechend der Steuerbescheinigung der Fondsgesellschaft aus. Mein Aktien-, mein Tradingdepot und sonstige verzinsten Konten sind alle in Deutschland, die lasse ich über die Abgeltungssteuer versteuern, da reiche ich nichts ein. Die Anl. AUS nutze ich nicht. Ich denke, die braucht man nicht.
      Avatar
      schrieb am 04.03.13 19:22:21
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich mache es mir einfach: Ausländische, thesaurierende Fonds kommen grundsätzlich und unter keinen Umständen in mein Depot. Damit spare ich mir jede Menge Ärger und Arbeit.


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