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    Optionsanleihe A0EZCH steuerlich noch verwertbar? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.03.13 23:41:30 von
    neuester Beitrag 11.03.13 18:03:54 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 10.03.13 23:41:30
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      kann mich ganz schwach erinnern, dass es zu der UNYLON OPTIONSANLEIHE A0EZCH schon mal die Frage einer steuerlichen Verlustverwertbarkeit gegeben hat.
      Sachverhalt: habe 2006 und 2008 diese Anleihe erworben, die Fa. Unylon ist zwischenzeitlich im Insolvenzverfahren, die Anleihezinsen ab 2009 nicht gezahlt, die Anleihe nicht in 2009 abgelöst sondern durch Gläubigerversammlung Frist m.E. bis 2011 verlängert.. Die Aktie der Unylon AG wird im übrigen noch gehandelt, auch wenn's keine Website o.ä. mehr zur Firma zu geben scheint.

      Meines Wissens galt die Anleihe als Finanzinnovation, was wohl zur Folge hat, dass sowohl Gewinne, als auch Verluste damals nicht der 1jährigen Steuerlichen Verfristung unterlagen/unterliegen.

      Fragen:
      a) ist eine Verlustzuweisung bei Veräußerung heute wirklich noch möglich? Irgendwo soll's bei Banken oder Finanzämtern Listen geben, wo die Finanzinnovationen mit ihrer WKN aufgeführt sind.
      b) Wie stelle ich das klug bzw. rechtlich korrekt an, die Anleihe wird seit ca. 2010 nicht mehr an der Börse gehandelt. Geht ein Übertrag in ein Depot eines Familienangehörigen gegen Zahlung eines minimalen Preises von z.B. 0,1%, (letzter Kurs war wenn ich mich recht erinnere ca. 8%, später in 2011 gabs mal ein Kaufangebot zu 2,5%, ist aber schon lange her...) Welche Form muss dafür eingehalten werden, offizieller schriftlicher Kaufvertrag? Wenn ich aber meiner Bank den Auftrag zur Löschung der Position erteilen würde, gilt das auch als Veräußerung? Reiche ich danach die Verkaufsabrechnung und alte Kaufabrechnung mit der Steuererklärung ein, oder kann bzw. sollte ich das auch außerhalb der Jährlichen EST-Erklärung machen?
      Wie hoch ist der Veräußerungsverlust, wenn ich einen Teil der Anleihe Initial zu 100%, eine weitere Position später mit z.B. 20 % gekauft habe - stets der Nennwert./.Verkaufserlös, oder nur Kaufpreis./.Verkaufserlös?
      c) kann ich den ggf. erzielten Verlust mit Gewinnen aus Aktien in 2013 verrechnen? Oder nur mit sonstigen privaten Veräußerungsgeschäften? Verfällt die Verlustverrechnung irgendwann, so wie die Verrechnung von Altverlusten bis 2008, die ja nur bis Ende 2013 mit Aktiengewinnen verrechenbar sein sollten.....

      Von meiner Bank gab es dazu keine Auskunft, die Unylon AG i.I. reagiert nicht auf Anfragen....
      Vielen Dank, wenn sich hier jemand meiner Fragen annimmt!

      Besten Gruß, Traumstrand
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 11.03.13 08:06:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.235.753 von traumstrand am 10.03.13 23:41:30a) Wenn Finanzinnovation (und nur dann gilt alles Folgende) geht die Verlustverrechnung. Allerdings sieht das BMF-Schreiben vor, dass Verluste, die auf Insolvenz zurück zu führen sind, nicht anerkannt werden sollen. Ist m.E. im Zeitalter der AbgSt nicht haltbar.
      b) Natürlich geht nur Veräußerungspreis abzgl. Kaufpreis! Familienmitglied würde ich vermeiden, lieber einen "fremden Dritten". Ansonsten gilt: Versuch macht klug.. die Finanzverwaltung findet das wahrscheinlich nicht so gut. Es gibt aber ein atuelles Urteil zum Verfall von Optionen, dass auch dann die Verlustberücksichtigung ermöglicht, dürfte aber allenfalls für die Optionsschein-Konponente direkt gelten.
      c) Wenn FI, dann unbegrenzt vortragsfähig mit allen Erträgen aus KAP-Vermögen.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 11.03.13 18:03:54
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.235.939 von Taxadvisor am 11.03.13 08:06:17Allerbesten Dank - wie immer sehr gute, fachkompetente Antwort von TAXADVISOR!!!

      Noch die Frage: wo kann man die WKNs nachschauen, ob sie eine Finanzinnovation sind?


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