Schweizer Verrechnungssteuer Rückerstattung - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.03.13 12:47:47 von
neuester Beitrag 14.10.14 17:46:17 von
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Habe in meinem Depot Schweizer Aktien und ETF.
Zur Beantragung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Ausschüttungen habe ich mir das Schweizer "FORM 85" besorgt.Kann ich dort alles eintragen oder muß ich für die ETF Ausschüttungen das "Form 25A" verwenden, das unterschiedlich aufgebaut ist und scheinbar keinen Stempel vom deutschen Finanzamt benötigt?
Zur Beantragung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Ausschüttungen habe ich mir das Schweizer "FORM 85" besorgt.Kann ich dort alles eintragen oder muß ich für die ETF Ausschüttungen das "Form 25A" verwenden, das unterschiedlich aufgebaut ist und scheinbar keinen Stempel vom deutschen Finanzamt benötigt?
Frage : Benötigt man nach wie vor auch für Kleinbeträge einen TAX-Toucher ? Bekomme hier immer wieder einen dicken Hals, da einige Banken nur mit Widerwillen diese Unterlage erstellen. Eine Bank erhebt pro Voucher eine Gebühr von 10 €, bei der anderen muss ich mehrmals nachfragen. (deutsche Onlinebanken) Bei der Abwicklung mit CH gibt es anschließend keine Probleme.
Zitat von wmks1: Habe in meinem Depot Schweizer Aktien und ETF.
Zur Beantragung der Rückerstattung der Verrechnungssteuer auf Dividenden und Ausschüttungen habe ich mir das Schweizer "FORM 85" besorgt.Kann ich dort alles eintragen oder muß ich für die ETF Ausschüttungen das "Form 25A" verwenden, das unterschiedlich aufgebaut ist und scheinbar keinen Stempel vom deutschen Finanzamt benötigt?
Es würde mich wundern wenn ohne Wohnsitzbescheinigung des deutschen Finanzamtes was zurückerstattet wird.
TAX-Voucher - heutige Boerse-Online Ausgabe Nr. 28/13
Unter der Rubrik Leserbriefe ist zu lesen, dass lt.Börse-Online der Tax-Voucher nur beim Erstantrag benötigt wird.
Wenn ich also 100 BB Biotech habe und 2011 mit Tax-Voucher die Rückerstattung erhielt, benötige ich in den Folgejahren beim Rückerstattungsantreg keinen Tax-Voucher mehr ?
Kaum zu glauben ? Wer ist hier gut informiert ?
Unter der Rubrik Leserbriefe ist zu lesen, dass lt.Börse-Online der Tax-Voucher nur beim Erstantrag benötigt wird.
Wenn ich also 100 BB Biotech habe und 2011 mit Tax-Voucher die Rückerstattung erhielt, benötige ich in den Folgejahren beim Rückerstattungsantreg keinen Tax-Voucher mehr ?
Kaum zu glauben ? Wer ist hier gut informiert ?
Quellensteuer Schweiz :
In den letzten Jahren wurde die Dividende für Ausländer auf Grund einer Steueränderung ohne Quellensteuer ausbezahlt.
Ist diese nun auch für die kommenden Jahre gültig, oder ist dies vom jeweiligen Unternehmen bilanzabhängig ?
mfg.
In den letzten Jahren wurde die Dividende für Ausländer auf Grund einer Steueränderung ohne Quellensteuer ausbezahlt.
Ist diese nun auch für die kommenden Jahre gültig, oder ist dies vom jeweiligen Unternehmen bilanzabhängig ?
mfg.
Antwort auf Beitrag Nr.: 48.018.427 von happymuck am 13.10.14 12:10:52Das ist so nicht richtig.
Nestlé zahlt z.B. eine reguläre Dividende, auf die 35 % schweizerische Steuer anfallen zzgl. deutscher Steuer.
Viele Unternehmen machen aber statt einer Dividende eine Kapitalrückzahlung, bei der gar keine Quellensteuer anfällt (und das hat dann nichts mit Aus- oder Inländer zu tun). Der deutsche Fiskus betrachtet das als normale Dividende, die mit 25 % deutscher Steuer belegt werden, aber eben nicht mit QuSt.
Nestlé zahlt z.B. eine reguläre Dividende, auf die 35 % schweizerische Steuer anfallen zzgl. deutscher Steuer.
Viele Unternehmen machen aber statt einer Dividende eine Kapitalrückzahlung, bei der gar keine Quellensteuer anfällt (und das hat dann nichts mit Aus- oder Inländer zu tun). Der deutsche Fiskus betrachtet das als normale Dividende, die mit 25 % deutscher Steuer belegt werden, aber eben nicht mit QuSt.
Das diese Kapitalrückzahlungen vom deutschen Fiskus als Dividende normal versteuert werden, dagegen habe ich nichts einzuwenden.
Meine Frage lautete vielmehr, ob auch in den kommenden Jahren die Schweizer Unternehmen die Dividendenzahlungen als Kapitalrückzahlung deklarieren dürfen.
Für einen deutschen Anlager würde ja die Prozedur der Quellensteuerrückforderung wegfallen.
Meine Frage lautete vielmehr, ob auch in den kommenden Jahren die Schweizer Unternehmen die Dividendenzahlungen als Kapitalrückzahlung deklarieren dürfen.
Für einen deutschen Anlager würde ja die Prozedur der Quellensteuerrückforderung wegfallen.
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