Wohnungsabnahme bei Neubau - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 23.03.13 12:41:22 von
neuester Beitrag 19.04.13 14:04:55 von
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Hallo zusammen,
übernehme nächste Woche neu gebaute Eigentumwohnung. Habe mich vorher schon umgesehen und festgestellt, dass im Parkett etliche Beschädigungen sind. Diese sind entstanden, da in der Bauphase das neue Parkett nicht ausreichend geschützt wurde. Der Bauleiter meinte, damit müsse ich wohl leben. Sehe ich nicht so und werde das beim Übergabeprotokoll auch festhalten. Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich auf einen fehlerfreien Parkettboden bestehen? Ich fürchte, dass ich die Schlüssel für die Wohnung nicht bekomme, wenn ich diese Beschädigungen nicht hinnehme. Problem ist, dass ich alte Wohnung gekündigt habe und der Möbelwagen bestellt ist.
übernehme nächste Woche neu gebaute Eigentumwohnung. Habe mich vorher schon umgesehen und festgestellt, dass im Parkett etliche Beschädigungen sind. Diese sind entstanden, da in der Bauphase das neue Parkett nicht ausreichend geschützt wurde. Der Bauleiter meinte, damit müsse ich wohl leben. Sehe ich nicht so und werde das beim Übergabeprotokoll auch festhalten. Welche Möglichkeiten habe ich? Kann ich auf einen fehlerfreien Parkettboden bestehen? Ich fürchte, dass ich die Schlüssel für die Wohnung nicht bekomme, wenn ich diese Beschädigungen nicht hinnehme. Problem ist, dass ich alte Wohnung gekündigt habe und der Möbelwagen bestellt ist.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.290.011 von kneti am 23.03.13 12:41:22Hallo zusammen,
übernehme nächste Woche neu gebaute Eigentumwohnung.
Als Mieter oder als Eigentümer?
übernehme nächste Woche neu gebaute Eigentumwohnung.
Als Mieter oder als Eigentümer?
Sorry, hatte ich vergessen: Als Eigentümer
Sorry hatte
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.290.038 von Datteljongleur am 23.03.13 12:56:28Sorry, hatte ich vergessen: Ich habe die Wohnung gekauft und übernehme vom Bauträger die neu gebaute Wohnung. Bis auf 3,5% alles bezahlt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 44.290.086 von kneti am 23.03.13 13:28:30Bis auf 3,5% alles bezahlt.
Dann behalte den Rest einfach ein, bis die Mängel beseitigt worden sind.
Den Baumangel schriftlich ( und mit mit Bildern) festhalten, Zeugen hinzuziehen.
Dann behalte den Rest einfach ein, bis die Mängel beseitigt worden sind.
Den Baumangel schriftlich ( und mit mit Bildern) festhalten, Zeugen hinzuziehen.
Zitat von kneti: Diese sind entstanden, da in der Bauphase das neue Parkett nicht ausreichend geschützt wurde. Der Bauleiter meinte, damit müsse ich wohl leben.
Den würde ich mal fragen, ob der noch ganz frisch in der Birne ist.
Du hast eine Wohnung "bestellt" und das in einem einwandfreien Zustand. Also HAT dir die Wohnung auch in einem einwandfreien Zustand übergeben zu werden.
DU hast das Parkett nicht beschädigt, also ist es deren Problem, wer für die Kosten der Ausbesserung aufkommt oder wo die das Geld für den Nachlass herbekommen.
Wenn man sich einen Neuwagen kauft und der schon Kratzer & Dellen hat, bekommt man ja auch nicht gesagt "Tja, pech, müssen sie mit leben".
Frist setzen, Bilder machen, schriftlich festhalten (und gegenseitig gegenzeichnen lassen!), Zeugen mitnehmen und die 3,5% behalten. Die Nachfrage, ob sich die Gegenpartei lieber mit dem Anwalt unerhalten möchte, wirkt manchmal wunder. Da schießt man zwar mit Kanonen auf Spatzen, aber wenn einem schon so blöd gekommen wird, würde ich dort auch nicht vor zurückschrecken.
Vieles doppelt, aber doppelt hält besser.
Trotzdem schonmal viel Spaß im Eigenheim!
1.niemals mit Bauträger bauen. Warum ? Weil Bauleiter vom Bauträger beauftragt ist und nicht vom Besteller (Bauherr). Ergo keine Unabhänggkeit und Interessenkonflikt
2.§ 641 BGB lesen, Zurückbehaltungsrecht ausüben in doppelter Höhe für festgestellte Mängel, nach schriftlicher Fristsetzung für Mängelbeseitigung- ich hoffe 3,5% fache Kaufsumme genügt- BGB geht über Bauträgervertrag
3.Mängel von unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen und Mängel dokumentieren, dadurch kein Parteigutachten, später mehr Chansen bei Gericht
4.Sofort handeln und wenn keine Einigung Aufsummierung der Kosten, wie Möbelwagen,alte Wohnungsmiete?,Verdienstausfall-da Eigentum noch nicht fertig,etc.laut Vertrag
5.Weitersagen das bauen mit Bauträger zum Problem wird, dafür gibt es unabhängige Architekten und Ingenieure-aber wer doppelt baut...
6.Viel Glück
2.§ 641 BGB lesen, Zurückbehaltungsrecht ausüben in doppelter Höhe für festgestellte Mängel, nach schriftlicher Fristsetzung für Mängelbeseitigung- ich hoffe 3,5% fache Kaufsumme genügt- BGB geht über Bauträgervertrag
3.Mängel von unabhängigen Sachverständigen begutachten lassen und Mängel dokumentieren, dadurch kein Parteigutachten, später mehr Chansen bei Gericht
4.Sofort handeln und wenn keine Einigung Aufsummierung der Kosten, wie Möbelwagen,alte Wohnungsmiete?,Verdienstausfall-da Eigentum noch nicht fertig,etc.laut Vertrag
5.Weitersagen das bauen mit Bauträger zum Problem wird, dafür gibt es unabhängige Architekten und Ingenieure-aber wer doppelt baut...
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