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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 6908)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 20.04.24 00:29:47 von
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      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:41:54
      Beitrag Nr. 151.837 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.904.260 von vidar am 27.06.19 14:37:56
      Zitat von vidar: Diese Sachverhalte wurde hier schon x-mal durchgekaut und belegt und ich
      habe keine Lust, das Ganze extra für dich nochmals zu wiederholen.



      Vielen Dank für dein Verständnis!


      "Belegen" mußt du hier gar nichts, da man eine Falschaussage nicht mit Fakten untermauern kann.

      Das ist das übliche Vorgehen der Populisten - Lügen, zurückrudern, relativieren, leugnen und wieder von vorne Schwachsinn von sich geben. Auf Fakten und Argumente wird da wenig wert gelegt.
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      schrieb am 27.06.19 14:37:56
      Beitrag Nr. 151.836 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.904.074 von Topiflex am 27.06.19 14:19:02Diese Sachverhalte wurde hier schon x-mal durchgekaut und belegt und ich
      habe keine Lust, das Ganze extra für dich nochmals zu wiederholen.



      Vielen Dank für dein Verständnis!
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
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      schrieb am 27.06.19 14:36:06
      Beitrag Nr. 151.835 ()
      Heute im deutschen Bundestag

      Endlich bringt die Afd ein ganz wichtiges Thema zur Sprache und fordert
      die bisher untätige Merkel Regierung zum Handeln auf

      Baumann/AfD am 27.06.19 zum Thema:

      Effektives Vorgehen gegen kriminelle Clans


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      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:35:34
      Beitrag Nr. 151.834 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.904.050 von gate4share am 27.06.19 14:16:44Oregano hat sich im Beitrag Nr. 151.829 bereits dazu geäußert.
      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:22:09
      Beitrag Nr. 151.833 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.903.744 von oreganogold am 27.06.19 13:40:00
      Zitat von oreganogold:
      Zitat von vidar: Ist es wieder beim Abspielen der Nationalhymne passiert?

      Aber wie auch immer, die sollen endlich diese unsägliche Frau aus dem Verkehr ziehen.


      Ich wünsche ihr bei aller Ablehnung ihrer Politik, dass ihre Probleme sich als gesundheitlich harmlos herausstellen. Würde m.E. auch allen AfD-lern gut zu Gesicht stehen (Von wegen "Anstand".)

      Obwohl das in dieser Sache sicher nicht der wichtigste Gesichtspunkt ist. Wer so etwas nutzt, um jemanden herabzusetzen, schreckt m.E. auch Wähler ab.

      gruss oreganogold


      Danke! Das ist als menschliche Regung doch mal ein Zeugnis von Anstand, eine schöne u. auch wichtige Botschaft! Leider ist sie ohne durchschlagenden Charakter, generiert keine Kommentierung und verweigert fliegende Daumen. In der Fassung bist Du wie Otte: berechtigte Kritik als Stand in einem Raubtierkäfig.:laugh:
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      schrieb am 27.06.19 14:19:02
      Beitrag Nr. 151.832 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.904.002 von vidar am 27.06.19 14:10:43
      Zitat von vidar: Ein von Linksextremisten an ein AfD-Büro geschmiertes Hakenkreuz, wird als "rechts-
      extreme" Straftat gewertet. Prügelt ein muslimischer Judenhasser auf einen jüdischen
      Mitbürger ein, wird das ebenfalls als "rechtsextreme" Straftat einsortiert. Geht ein Tür-
      ke auf einen Kurden los und prügelt ihn krankenhausreif, stellt das in den Statistiken
      auch eine ausländerfeindliche, rechte Straftat dar.


      Noch Fragen, Kienzle? Nein, Hauser!


      Das ist natürlich wieder so ein Posting ohne Quelle, aus dem Ärmel heraus und voller unsinniger Behauptungen. Das einzige Ziel, solchen Unfug hier zu verbreiten kann nur darin bestehen, den Rechtsterrorismus und deren politischen Arm, die afd, zu verharmlosen.

      Sechs, setzen!
      6 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:18:13
      Beitrag Nr. 151.831 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.903.999 von Merrill am 27.06.19 14:10:25Mit seinem Austritt ist er lediglich dem Ausschluss zuvorgekommen. Und nach wie
      vor läuft gegen ihn ein Parteiausschlussverfahren. In anderen Ländern ist es wesent-
      lich leichter, derartige Irrlichter loszuwerden. Auch in dieser Hinsicht besteht hierzu-
      lande erheblicher Reformbedarf.
      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:16:44
      Beitrag Nr. 151.830 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.903.834 von vidar am 27.06.19 13:49:58
      Zitat von vidar: Ja, richtig, wenn man die Maßstäbe ganz streng anlegt: GG 16a, Dublin-Abkommen etc.,
      dann halten sich sogar locker 99% der sog. Schutzsuchenden hierzulande illegal auf.


      Leider bin ich immer noch unsicher. Ob ich bisher die Zahlen falsch verstanden habe? Also die Nichtbeachtung des Dublin Abkommens ist meiner Meinung immer und ohnhin da, und wird nicht beim einzelnen Antragsteller wieder thematisiert. Also das ist nie eine Versagong von Asyl oder Schutz vor Krieg. Und trotzdem, also auch wo man die Leute die aus anderen Eu Länder kommen, hier aufnimmt, sind es im Schnitt nur so 0,6 % der Anträge die als berechtigt beschieden werden.

      Es sollen zu verschiedenen Zeiten Anteile von 0,2 % bis 0,8 % gewesen sein.
      Nicht darin sind die enthalten weil sie Krank sind oder man sie im Moment gerade duldet weil es im Land nicht schön ist, oder alles kaputt ist etc. Die sind dann zwar auch nicht zu Unrecht hier, haben aber keinen Asylanspruch, den haben, unabhängig von Dublin, nur höchstens 0,8%.

      Und, das habe ich mir erklären lassen, wie man feststellt, ob jemand verfolgt wird. Also es muss keiner glaubhaft machen, dass er verfolgt wurde, es reicht, um anerkannt zu werden, dass er sagt wie es so grundsätzlich ist, dass er in einem betimmten Gefängnis eingesperrt wurde etc. Und alle die aus einer Kriegsgegend kamen, also aus dem Land, die werden auch erstmal, Interim , anerkannt.

      Also es gibt definitiv nur maximal 0,8 % die Asyl bekommen (wovon auch noch ein hoher Anteil Lügner sein könnte). Und die anderen 99,2 % bzw. noch mehr , haben kein Asylrecht und auch keine Flucht vor Krieg.
      Die sind hierher gekommen um hier Stütze zu kassieren und die Wohnung bekommen......etc.
      Einige haben am anfang mal gesagt, sie wollten hier arbeiten das werden die spästens dann anders ehen, wenn sie die Gelder auch ohne Arbeit bekommen. Und das mehr als sie in ihrer Heimat je verdienen könnten!

      Es sind weniger als 1 % die Asylanspruch haben. Aber es wird nochmals so 10 bis 30 % eine Duldung zugesprochen, weil es in dem land nicht schön ist, oder sonst was........

      Dann sind ja Kriminelle nur dann ausreisepflichtig, wenn sie eine relativ hohe Strafe bekommen haben, da ja deutsche Gerichte extrem niedrig bei diesen Leuten urteilen, erreichen die meisten selbst bei schlimmsten taten die Mord und Vergewaltung diese Grenze nicht. Und selbst wenn einer 20 Menschen getötet hätte, hält deutschen den weiter in Deutschland , bezahlt alles, auch noch die teureren Gefängniskosten, weil er in deren Heimat evtl zum Tode verurteilt werden könnte. Also aus dem Land in dem er geboren wurde und ausgewachsen ist und wo es immer schon die Todesstrafe gab ,wird er nicht abgeschoben!

      Wenn einer ankommt und seine Ausweise versteckt und sagt die sind verloren, dann wird er nie abgeschoben, weil man ja gar nicht genau weiss, aus welchem Land er kommt Und selbst wenn man es weiss, gibt es Länder die nehmen die Leute nicht zurück.

      Also je mehr einer lügt und je krimineller er sich anstellt umso mehr und ehr hat Deutschland den sein Leben lang an der Backe mit allen Risiken und alle Kosten.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:15:50
      Beitrag Nr. 151.829 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.903.735 von gate4share am 27.06.19 13:38:43
      Zitat von gate4share:
      Zitat von vidar: Genosse DV, es werden nicht pauschal alle als Kriminelle dargestellt, sondern "lediglich" 70 bis 80 Prozent.

      Ist das zu hoch für dich? Bist du ein Wähler der sog. Etablierten?


      Würde jetzt gerne wissen, was hier als Kriminelle gemeint ist? Und was ist mi den anderen ca 19%=
      Fakt ist, dass noch nie mehr als 0,8 der Antragsteller als Asylanten oder Flüchtlinge von Kriegen anerkannt wurden. Ergo müssten über 99 % zu Unrecht hier sein, wie ist die Meinung, wenn man von 70 bis 80 Prozent spricht, die lediglich kriminell wäre?


      Schwer verständlich und operiert mit zeifelhaften oder ungenauen Zahlen. Bitte mal untersetzen und belegen.

      Die "0,8" könnten bestenfalls den Anteil der Anerkennung als Asylanten nach Artikel 16a GG , also wegen politischer Verfolgung betreffen. )Tatsächlich sind es ca. 2%) Als Flüchtlinge anerkannt gelten jedoch auch Kriegsflüchtlinge, und das ist meines Wissens eine höhere zweistellige prozentzahl.

      Die andere Seite ist, daß nach Art 16b GG faktisch niemandem Asysl zu gewähren wäre, der Deutschland auf dem landweg betritt, da es sich in jedem Fall um sichere Drittstaaten handelt. Internationale vereinbarungen sagen dasselbe betreffs Kriegsflüchtlingen.

      Die Gewährung des Asyl- oder Flüchtlingsstatus stllt also einen illegalen Akt dar, was aber den Aufenthalt nicht illegal macht, denn es liegt ja ein staatlicher Aufenthaltstitel für die Person vor. illegal handeln der Staat und seine Handlungsbeauftrarten. Für Pferdeflüsteerer, der die Grundgesetzinkompatibilität des Regierungs- und Verwaltungshandelns strikt leugnet:

      Im GG steht:

      Art. 16 a."Politisch Verfolgte genießen Asylrecht."
      Art 16b: "Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, ...."

      Stünde dort "Politisch verfolgten wird Asyl gewährt..." oder etwas ähnliches, so wären darüber hinausgehende Gewährungen grundsätzlich denkbar und nicht zwangsläufig GG-widrig. Dort steht aber eine Tatsachenfeststellung. Eine Erweiterung des nach Aert 16 a und b klar bezeichneten Personenkreises durch politische Entscheidungsträger kann also grundsätzlich nicht verfassungsgemäß sein. Ein über die Einschätzung der Tatsache einer politischen Verfolgung hinausgehender Enstcheidungsspielraum für Verwaltung und Politik besteht nicht. Weitere Personengruppen sind nicht einbezogen, statt dessen sogar der glasklare Ausschlussgrund des Art 16a (auch wenn dies eine Claudia Rothn in der Münchener Runde kreischend leugnet bei 2:10



      und auch ein Pferdeflüsterer nicht wahr haben w ill.) Da hat auch ein Bundesverfassunggericht keinen Auslegungsspielraum hinsichtlich einer Selbstermächtigung einer Kanzlerette wegen drohender "unschöner Bilder".

      Eine Kriminaliserung von 99% der Migranten, wei Du sie behauptest, ist aber daraus nicht herzuleiten und auch aus politischer Sicht "nicht hilfreich", auch nicht für die Wahlchancen der AfD. Es reichen (im wahrsten Sinne des Wortes) die vom BKA u.s.w. angegbenen Zahlen.

      https://www.welt.de/politik/deutschland/article191584235/BKA…

      griss oreganogold
      Avatar
      schrieb am 27.06.19 14:10:43
      Beitrag Nr. 151.828 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 60.903.918 von Boersenbommel am 27.06.19 14:01:16Ein von Linksextremisten an ein AfD-Büro geschmiertes Hakenkreuz, wird als "rechts-
      extreme" Straftat gewertet. Prügelt ein muslimischer Judenhasser auf einen jüdischen
      Mitbürger ein, wird das ebenfalls als "rechtsextreme" Straftat einsortiert. Geht ein Tür-
      ke auf einen Kurden los und prügelt ihn krankenhausreif, stellt das in den Statistiken
      auch eine ausländerfeindliche, rechte Straftat dar.


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