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    AFD- würdet ihr sie wählen ? (Seite 8036)

    eröffnet am 16.04.13 08:36:21 von
    neuester Beitrag 16.04.24 16:59:37 von
    Beiträge: 220.748
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      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:35:04
      Beitrag Nr. 140.398 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.891 von Merrill am 28.02.19 10:13:44Der Link zur Liste funktioniert derzeit auf der BW-Seite nicht. Auf der Bundeseite
      hat er bei mir bisher noch nie "nicht" funktioniert. Is' so!


      PS: Zum Verfassungschutz: Dann sollen sie halt beobachten. Es wird wie bisher auch
      alles im Sande verlaufen.
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:30:36
      Beitrag Nr. 140.397 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.744 von DonLongShort am 28.02.19 10:01:57Ach Donnie, was soll das bringen irgendwelchen Umfragehokuspokus zu kommentieren?

      Wir alle wissen, dass demnächst diverse Wahlen anstehen und wie üblich wird seitens der
      Medien, Politik und Meinungsumfrageindustrie versucht, die AfD runterzureden, zu schreiben
      und sie in Umfragen möglich schlecht aussehen zu lassen. Das ist ein alter, langweiliger Hut.



      Donnie, wie oft willst du uns mit deiner Umfragehokuspokus-Nummer eigentlich noch lang-
      weilen?
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:27:28
      Beitrag Nr. 140.396 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.999 von vidar am 28.02.19 10:22:51
      Zitat von vidar: Dass Sie Ihr ganz eigenes Rechtsempfinden haben, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

      Aber seis's drum ... bitte belegen Sie Ihre Aussagen bezüglich der Verfassungsfeindlichkeit
      der AfD und das bitte ganz konkret anhand des Programms der AfD ...

      https://www.afd.de/grundsatzprogramm/



      Vielen Dank schon mal vorab und viel Vergnügen, sehr geehrter Herr Hasenfuzz. :)


      Im NPD oder bei den Linken steht auch nichts Verfassungsfeindliches im Programm;)

      Man muss einfach nur alle Mails lesen, Telefone anhören und WhattsApp checken!:eek:
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      schrieb am 28.02.19 10:22:51
      Beitrag Nr. 140.395 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.639 von Hasenfuzz am 28.02.19 09:51:30Dass Sie Ihr ganz eigenes Rechtsempfinden haben, ist mittlerweile hinlänglich bekannt.

      Aber seis's drum ... bitte belegen Sie Ihre Aussagen bezüglich der Verfassungsfeindlichkeit
      der AfD und das bitte ganz konkret anhand des Programms der AfD ...

      https://www.afd.de/grundsatzprogramm/



      Vielen Dank schon mal vorab und viel Vergnügen, sehr geehrter Herr Hasenfuzz. :)
      4 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:13:44
      Beitrag Nr. 140.394 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.639 von Hasenfuzz am 28.02.19 09:51:30@vidar:

      Wie du ja vor einigen Tagen selber festgestellt hast:
      Auf der zentralen "Mitglieder werden"-Seite der AfD
      (zentral im Mittelbereich stehend:
      https://www.afd.de/mitwirken/mitglied-werden/ )
      funktionierte anscheinend für hunderte Tage der Link zu der Liste nicht.

      Man kann den AfD-Mitgliedsantrag online ausfüllen - und wird nicht
      nochmals auf einen funktionierenden Link der Unvereinbarkeitsliste hingewiesen.
      Zudem haben auch offenbar die meisten Neumitglieder der
      letzten Jahre (= 90% ?) die Liste nie gesehen. Ich erwähnte ja die
      extrem eindeutige Umfrage unter AfD-Mitgliedern hierzu.
      Losgelöst davon sind eine Vielzahl von AfD-Mitgliedern offenbar
      vor 1-x Jahren bei der NPD gewesen. Oder noch dabei, denn
      überprüfen kann und will das die AfD offenbar nicht. Oder hast
      du hierfür Belege?


      Zum Thema "AfD bleibt unter Verfassungsschutz-Beobachtung":
      "Die Debatte um das Wort "Prüffall"
      AfD bleibt im Visier des Verfassungsschutzes
      "
      https://www.dw.com/de/afd-bleibt-im-visier-des-verfassungssc…
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      Avatar
      schrieb am 28.02.19 10:01:57
      Beitrag Nr. 140.393 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.983.639 von Hasenfuzz am 28.02.19 09:51:30
      Zitat von Hasenfuzz:
      Zitat von Borealis: ...
      w:o wäre verpflichtet, seine eigenen Beiträge zu löschen, in denen der Anschein erweckt wird, daß die AfD ein "Prüffall" sei.
      Die Beiträge der User sollte w:o zu Beweissicherungszwecken vorläufig stehen lassen und den Usern eine Frist setzen (max. 1 Woche) deren Löschung selber zu beantragen. Danach kann die AfD allen Usern, die das nicht getan haben, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abverlangen.


      Die AfD ist nach all dem, was ich bisher gelesen und an O-Tönen gehört habe, von Verfassungsfeinden komplett durchsetzt!

      Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, davon kann ich bei den AfD-Symphatisanten nichts erkennen, wenn ich hier lese! Also verfassungsfeindlich!

      Oh, stimmt, ich vergaß, es ist ja Satire und fällt unter die Freiheit der Kunst, die AfD ist eigentlich ein Happening .......


      Oh, stimmt, ich vergaß, es ist ja Satire und fällt unter die Freiheit der Kunst, die AfD ist eigentlich ein Happening .......


      nur, dass die Wähler den Hellblauen diese 'Satire' immer weniger abnehmen.

      27.09.18 - 18%
      27.02.19 - 13%
      https://www.wahlrecht.de/umfragen/yougov.htm

      Da kann sich vidar auf w:o den Wolf schreiben, auf diesen Absturz der AfD in Wählergunst hat er keine Erklärung.
      Die Krawallos, goldfingers, borealis auch nicht.
      Die verbliebenen AfDler in der Fankurve schwenken immer dunklere Fahnen und der VS schauen dem Treiben entspannt zu.:rolleyes:


      Und beobachtet jetzt statt zu prüfen :cool:
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      Avatar
      schrieb am 28.02.19 09:51:30
      Beitrag Nr. 140.392 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.982.307 von Borealis am 28.02.19 07:50:05
      Verdachtsfall - Prüffall oder doch nur Härtefall .....
      Zitat von Borealis:
      Zitat von BremerTribun: Ist WO eigentlich auch rechtlich dazu verpflichtet die ganzen Beiträge mit dem Fake
      "Prüffall" zu löschen??
      Der wurde ja praktisch im Minuten Takt hier von den Linken verbreitet.

      w:o wäre verpflichtet, seine eigenen Beiträge zu löschen, in denen der Anschein erweckt wird, daß die AfD ein "Prüffall" sei.
      Die Beiträge der User sollte w:o zu Beweissicherungszwecken vorläufig stehen lassen und den Usern eine Frist setzen (max. 1 Woche) deren Löschung selber zu beantragen. Danach kann die AfD allen Usern, die das nicht getan haben, eine kostenpflichtige Unterlassungserklärung abverlangen.


      Die AfD ist nach all dem, was ich bisher gelesen und an O-Tönen gehört habe, von Verfassungsfeinden komplett durchsetzt!

      Die Verfassung garantiert die Religionsfreiheit, davon kann ich bei den AfD-Symphatisanten nichts erkennen, wenn ich hier lese! Also verfassungsfeindlich!

      Oh, stimmt, ich vergaß, es ist ja Satire und fällt unter die Freiheit der Kunst, die AfD ist eigentlich ein Happening .......
      14 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 09:33:42
      Beitrag Nr. 140.391 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.981.476 von Baerenjaeger am 27.02.19 22:56:40Unbelehrbar und komplett lernresistent, die Preußen ...




      Vorbild Venezuela! Autsch ...

      https://www.tichyseinblick.de/wirtschaft/berlin-wir-wollen-d…

      :cry:
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 09:29:24
      Beitrag Nr. 140.390 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 59.981.101 von Merrill am 27.02.19 21:50:40Lieber Merrilll, auf jedem (!!) Mitgliedsantrag wird explizit auf diese Unvereinbarkeitsliste ver-
      wiesen. Und auch wenn man beim AfD-Landesverband BW seinen Antrag online ausfüllt, lan-
      det man ganz automatisch auf der Internetseite des Bundesverbandes und dort funktioniert
      der Link "Unvereinbarkeitsliste" definitiv einwandfrei. Nachweislich!


      Des Weiteren gilt: Diese Liste ist verbindlich, ganz gleich was die Alpen-Prawda & Konsorten
      zusammenbrabbeln.
      Avatar
      schrieb am 28.02.19 08:59:08
      !
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