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    Verlustvortrag - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.05.13 15:55:32 von
    neuester Beitrag 10.05.13 15:19:41 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.181.681
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      schrieb am 09.05.13 15:55:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Guten Tag,

      ich bin nicht sicher , ob diese Frage schon mal beantwortet wurde aber vorab schon einmal vielen Dank für jede Hilfestellung.

      Laut der Jahressteuerbescheinigung der Bank für 2010 wurde meinem Sohn( ohne jede weitere Einkünfte ) unter Zeile 12 der KAP ein nicht ausgeglichener Verlust in Höhe von 1994, 80 festgestellt. Dem standen nur Erträge in Höhe von 303,37 gegenüber. Jetzt möchte mein Finanzamt den Verlust in Höhe von 1690,93 nicht anerkennen und auf 2011 vortragen.
      Eine seperate Verlustbescheinigung für 2010 gab es von der Bank nicht.
      Es lag eine Nichtveranlagungsbescheinigung vor.

      Verfällt diese Verlust jetzt oder gibt es eine Möglichkeit, den zu retten ?

      nochmal vielen Dank für jede kompetente Antwort.
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 09:16:43
      Beitrag Nr. 2 ()
      Der Verlustvortrag verfällt zumindest dann nicht; wenn in der Ekst-Erklärung Einkommen 0 und Verluste aus Kapitalanlagen angegeben sind. Nach § 10d Abs. 4 EstG erhält man einen Bescheid über die gesonderte Festellung des Verlustvortrags. Der wird mit Einkommen/Einkünften des nächsten Jahres verrechnet. Oder erhöht sich bei weiteren Verlusten.

      Bei Nichtveranlagung Ekst. wahrscheinlich A...karte. :laugh:
      Also; immer Ekst.Erklärung abgeben; auch bei Einkommen 0.;)
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 14:27:06
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ich gehe davon aus daß für 2010 eine Steuererklärung abgegeben wurde.

      Der im Jahr 2010 entstandene Restverlust kann ja nur in 2011 vorgetragen werden, wo sollte er denn sonsthin.

      Sollten 2011 höhere Erträge vorhanden sein werden diese dann ja mit dem vorgetragenen Verlust verrechnet.

      Wobei ich mich schon frage wieso man Mitte 2013 mit einer Sache aus 2010 daher kommt.
      Avatar
      schrieb am 10.05.13 15:19:41
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habe einen Verlustvortrag nach § 10 d Abs. 4 EStG für die Einkünfte aus Kapitalvermögen (Veräußerung von Aktien) und

      ein Verlusvortrag auf
      Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften i.S.d. § 23 EStG in der ab 01.01.2009 anzuwendenden Fassung.

      kann mir jemand sagen wie ich das verrechnen kann, bzw. ob es sich hierbei um altverluste handelt, die nur noch heuer im jahr 2013 verrechnet werden können?


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