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    CCR Logistics Systems AG - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.05.13 21:31:40 von
    neuester Beitrag 30.06.19 19:27:43 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.181.739
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    ISIN: DE0007627200 · WKN: 762720
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      Avatar
      schrieb am 10.05.13 21:31:40
      Beitrag Nr. 1 ()
      CCR Logistics Systems AG
      Aschheim (Dornach)
      WKN: 762720
      ISIN: DE0007627200
      Wir laden hiermit unsere Aktionäre ein zu der am
      20. Juni 2013, 13.30 Uhr
      im Innside Hotel München Neue Messe
      Humboldtstraße 12
      D-85609 Aschheim (Dornach)
      stattfindenden
      ordentlichen Hauptversammlung.
      Tagesordnung
      1.

      Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses der CCR Logistics Systems AG und des gebilligten Konzernabschlusses zum 31. Dezember 2012, des zusammengefassten Lageberichts und Konzernlageberichts (einschließlich des erläuternden Berichts zu den Angaben nach §§ 289 Abs. 4 und 5 bzw. 315 Abs. 4 HGB) sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012.

      Die genannten Vorlagen sind von der Einberufung der Hauptversammlung an über die Internetseite der Gesellschaft www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich. Beschlussfassungen sind zu diesem Tagesordnungspunkt nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht erforderlich, da der Aufsichtsrat den vom Vorstand aufgestellten Jahresabschluss und Konzernabschluss bereits gebilligt hat; der Jahresabschluss ist damit festgestellt.
      2.

      Beschlussfasssung über die Entlastung des Vorstands

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      3.

      Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den Mitgliedern des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung zu erteilen.
      4.

      Wahl des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München, zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu wählen.
      5.

      Ermächtigung des Vorstands, den Widerruf der Zulassung der Aktien der CCR Logistics Systems AG zum Handel im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zu beantragen

      Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, folgenden Beschluss zu fassen:

      a)

      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien der CCR Logistics Systems AG zum Handel im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse gemäß § 39 Abs. 2 Satz 1 Börsengesetz in Verbindung mit § 46 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 der Börsenordnung für die Frankfurter Wertpapierbörse („Delisting“) zu stellen.
      b)

      Der Vorstand der Gesellschaft wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats der Gesellschaft, weitere Einzelheiten des Delistings und dessen Durchführung festzusetzen. Der Vorstand wird dabei insbesondere ermächtigt zu entscheiden, ob und wann das Delisting durchgeführt werden soll und alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Börsenhandel mit den Aktien der Gesellschaft im regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierböse vollständig zu beenden.

      Die Großaktionärin Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei München, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts München unter HRB 165390, hat den übrigen Aktionären der Gesellschaft im Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der Reverse Logistics GmbH und der CCR Logistics Systems AG vom 7. November 2007 („Gewinnabführungsvertrag“) ein Angebot zum Erwerb ihrer Aktien unterbreitet („Abfindungsangebot“). Nach dem Abfindungsangebot bietet die Reverse Logistics GmbH mit Sitz in Dornach bei München den übrigen Aktionären der CCR Logistics Systems AG an, deren Aktien zum Preis von EUR 7,41 je Stückaktie zu erwerben. Die Höhe der Barabfindung des Abfindungsangebots wird derzeit in einem unter Aktenzeichen 5 HK O 20306/08 beim Landgericht München I anhängigen Spruchverfahren überprüft. Trotz der ursprünglichen Befristung des Abfindungsangebots gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2 des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag können die Aktionäre der CCR Logistics Systems AG aufgrund des anhängigen Spruchverfahrens das Abfindungsangebot noch annehmen. Das Abfindungsangebot endet gemäß § 305 Abs. 4 Satz 3 AktG frühestens zwei Monate nach dem Tage, an dem die Entscheidung über den zuletzt beschiedenen Antrag im Bundesanzeiger bekanntgemacht worden ist. Der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter http://irpages.equitystory.com/ccr/download/hv2007ao/BuG.pdf abrufbar. Während der Hauptversammlung am 20.06.2013 wird der Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag ebenfalls zur Einsicht für die Aktionäre ausliegen. Aufgrund des noch gültigen Abfindungsangebots wird die Großaktionärin den Aktionären der CCR Logistics Systems AG im Zusammenhang mit dem Delisting kein gesondertes Angebot über den Kauf der Aktien der CCR Logistics Systems AG unterbreiten.
      6.

      Wahlen zum Aufsichtsrat

      Die Amtszeit der gerichtlich bestellten Aufsichtsratsmitglieder Herren Peter S. Laino, Oliver Markl und Achim Winter endet mit einer Neuwahl der Aufsichtsratsmitglieder durch die Hauptversammlung am 20. Juni 2013.

      Der Aufsichtsrat der CCR Logistics Systems AG setzt sich gemäß §§ 95 Satz 1, 96 Abs. 1 letzter Fall, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 der Satzung aus drei von der Hauptversammlung zu wählenden Mitgliedern zusammen. Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter an Wahlvorschläge nicht gebunden.

      Der Aufsichtsrat schlägt vor, die nachfolgend genannten Personen für eine Amtszeit gemäß § 7 Abs. 2 Satz 2 und Satz 3 der Satzung, also bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird, als Anteilseignervertreter in den Aufsichtsrat zu wählen:
      6.1

      Herrn Peter S. Laino, Direktor der Monitor Clipper Partners, wohnhaft in Küsnacht/Schweiz
      6.2

      Herrn Oliver Markl, Geschäftsführer der Verum GmbH, wohnhaft in Wien/Österreich
      6.3

      Herrn Achim Winter, Kaufmann, wohnhaft in Straßlach

      Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat als Einzelwahl durchzuführen. Herr Achim Winter soll im Fall seiner Wahl in den Aufsichtsrat erneut als Kandidat für den Aufsichtsratsvorsitz vorgeschlagen werden.

      Die zur Wahl in den Aufsichtsrat vorgeschlagenen Kandidaten sind nicht Mitglied in gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten anderer inländischer Unternehmen. Sie haben folgende Mitgliedschaften in mit einem gesetzlich zu bildenden Aufsichtsrat vergleichbaren Kontrollgremien in- oder ausländischer Wirtschaftsunternehmen:

      Herr Peter S. Laino:


      Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach) (Vorsitzender)


      Monitor Clipper Partners, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA


      MCP GP, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA


      MCP GP IA, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA


      MCP GP II, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA


      MCP GP III, Inc., Cambridge, Massachusetts/USA


      CMC ICOS Biologics Inc., Bothell, Washington/USA


      MCP-MSC Acquisition, Inc., Jacksonville, Florida/USA


      MSC Group, Inc., Jacksonville, Florida/USA

      Herr Oliver Markl:


      Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)

      Herr Achim Winter:


      Reverse Logistics GmbH, Aschheim (Dornach)

      Voraussetzungen für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

      Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bis zum Ablauf des 13.06.2013 (24:00 Uhr) bei der

      CCR Logistics Systems AG
      c/o PR IM TURM
      HV-Service AG
      Römerstraße 72–74
      D-68259 Mannheim
      Fax: +49-621-71 77 213
      E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de

      in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache angemeldet haben.

      Die Aktionäre müssen darüber hinaus ihre Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts nachweisen. Hierfür bedarf es eines in Textform (§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellten besonderen Nachweises des Anteilsbesitzes durch das depotführende Institut. Der Nachweis des Anteilsbesitzes hat sich auf den Beginn des 30.05.2013 (00:00 Uhr) (sog. "Nachweisstichtag") zu beziehen und muss der CCR Logistics Systems AG bis zum Ablauf des 13.06.2013 (24:00 Uhr) unter der o.g. Adresse für die Anmeldung zugehen.

      Bedeutung des Nachweisstichtags

      Der Nachweisstichtag ist das entscheidende Datum für den Umfang und die Ausübung des Teilnahme- und Stimmrechts in der Hauptversammlung. Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts als Aktionär nur, wer den Nachweis des Anteilsbesitzes erbracht hat. Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und der Umfang des Stimmrechts bemessen sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Fall der vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs am Nachweisstichtag maßgeblich, d.h. Veräußerungen oder sonstige Übertragungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts. Entsprechendes gilt für den Erwerb und Zuerwerb von Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind nicht teilnahme- und stimmberechtigt, es sei denn, sie lassen sich bevollmächtigen oder zur Rechtsausübung ermächtigen.

      Verfahren für die Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten

      Das Stimmrecht in der Hauptversammlung kann auch durch einen Bevollmächtigten, z.B. durch ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person nach Wahl des Aktionärs, ausgeübt werden. Auch in diesen Fällen sind eine fristgerechte Anmeldung zur Hauptversammlung und ein Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen erforderlich. Die Erteilung der Vollmacht, ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der Gesellschaft bedürfen gemäß § 134 Abs. 3 AktG grundsätzlich der Textform (§ 126b BGB).

      Für die Bevollmächtigung von Kreditinstituten, Aktionärsvereinigungen und anderen nach § 135 Abs. 8 und Abs. 10 i. V. m. § 125 Abs. 5 AktG gleichgestellten Personen und Institutionen sowie für den Widerruf und den Nachweis einer solchen Bevollmächtigung können Besonderheiten gelten; die Aktionäre werden gebeten, sich in einem solchen Fall rechtzeitig mit der zu bevollmächtigenden Person oder Institution über Form und Verfahren der Vollmachtserteilung abzustimmen.

      Die Erklärung der Erteilung der Vollmacht kann gegenüber dem Bevollmächtigten oder gegenüber der Gesellschaft erfolgen. Zum Nachweis einer gegenüber dem Bevollmächtigten erteilten Vollmacht kann die Vollmacht an der Einlasskontrolle zur Hauptversammlung vorgelegt oder per Post, per Telefax oder auf elektronischem Weg (per E-Mail) an die Gesellschaft unter der nachstehenden Adresse übermittelt werden:

      CCR Logistics Systems AG
      Rechtsabteilung
      Karl-Hammerschmidt-Straße 36
      D-85609 Aschheim (Dornach)
      Fax: +49-89-49 049 33 202
      E-Mail: info@ccr.de

      Vorstehende Übermittlungswege stehen auch zur Verfügung, wenn die Erteilung der Vollmacht durch Erklärung gegenüber der Gesellschaft erfolgen soll; ein gesonderter Nachweis über die Erteilung der Vollmacht erübrigt sich in diesem Fall. Auch der Widerruf einer bereits erteilten Vollmacht kann auf den vorgenannten Übermittlungswegen unmittelbar gegenüber der Gesellschaft erklärt werden.
      Wir bitten unsere Aktionäre, Vollmachten, Nachweise der Bevollmächtigung und den Widerruf von Vollmachten, soweit diese postalisch oder per Telefax übermittelt werden, bis zum 19.06.2013 (24:00 Uhr) (Eingang bei der Gesellschaft) zu übermitteln.

      Vollmachtsformulare sind der Eintrittskarte beigefügt und können darüber hinaus jederzeit schriftlich, per E-Mail oder per Telefax bei der Gesellschaft unter der oben genannten Adresse angefordert werden.

      Die Gesellschaft hat auch für diese Hauptversammlung einen Stimmrechtsvertreter benannt, der Stimmrechte nach Maßgabe der ihm von den Aktionären erteilten Weisungen ausübt. Diejenigen Aktionäre, die dem Stimmrechtsvertreter eine Vollmacht erteilen möchten, müssen sich fristgerecht zur Hauptversammlung anmelden und den Nachweis des Anteilsbesitzes nach den vorstehenden Bestimmungen führen. Die Einzelheiten zur Erteilung von Vollmachten an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter ergeben sich aus den Unterlagen, die den Aktionären zusammen mit der Eintrittskarte übersandt werden. Der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter übt das Stimmrecht im Fall seiner Bevollmächtigung weisungsgebunden aus. Ohne Weisungen des Aktionärs ist der von der Gesellschaft benannte Stimmrechtsvertreter nicht zur Stimmrechtsausübung befugt. Vollmachten und Weisungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter müssen der Gesellschaft ebenfalls in Textform (§ 126b BGB) übermittelt werden. Vollmachtserteilungen an den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter im Vorfeld der Hauptversammlung können nur berücksichtigt werden, soweit sie nebst Weisungen bis zum 19.06.2013 (24:00 Uhr) bei der Gesellschaft eingegangen sind. Darüber hinaus bieten wir Aktionären und Aktionärsvertretern an, den von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter auch in der Hauptversammlung mit der Ausübung des Stimmrechts zu bevollmächtigen.

      Rechte der Aktionäre

      Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung nach § 122 Abs. 2 AktG

      Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000,00 erreichen, können verlangen, dass Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden (vgl. § 122 Abs. 2 AktG). Jedem neuen Gegenstand der Tagesordnung muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft spätestens bis zum 20. Mai 2013 (24:00 Uhr) zugehen. Wir bitten solche Verlangen an folgende Adresse zu richten:

      CCR Logistics Systems AG
      Vorstand
      Karl-Hammerschmidt-Str. 36
      D-85609 Aschheim (Dornach)

      Im Übrigen wird auf die Voraussetzungen des § 122 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Satz 3 AktG und §§ 142 Abs. 2 Satz 2 sowie 70 AktG verwiesen.

      Anträge und Wahlvorschläge von Aktionären nach §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

      Aktionäre können Gegenanträge gegen einen Vorschlag von Vorstand und Aufsichtsrat zu einem bestimmten Punkt der Tagesordnung stellen. Sie können auch Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern machen. Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adresse der Gesellschaft zu richten:

      CCR Logistics Systems AG
      Rechtsabteilung
      Karl-Hammerschmidt-Straße 36
      D-85609 Aschheim (Dornach)
      Fax: +49-89-49049 33 202
      E-Mail: info@ccr.de

      Die Gesellschaft macht gemäß § 126 Abs. 1 AktG Gegenanträge einschließlich des Namens des Aktionärs, der Begründung und einer etwaigen Stellungnahme der Verwaltung auf der Internetseite der CCR Logistics Systems AG (www.ccr-revlog.com) unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung unverzüglich zugänglich, wenn die Gegenanträge mit Begründung mindestens 14 Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also spätestens bis zum 05.06.2013 (24:00 Uhr), unter vorstehender Adresse zugegangen sind. Für Vorschläge von Aktionären zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern und/oder Abschlussprüfern gelten die vorstehenden Regelungen gemäß § 127 AktG sinngemäß. Wahlvorschläge von Aktionären brauchen jedoch nicht begründet zu werden.

      Von einer Veröffentlichung eines Gegenantrags kann die Gesellschaft unter den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Voraussetzungen absehen, etwa weil der Gegenantrag zu einem gesetzes- oder satzungswidrigen Beschluss der Hauptversammlung führen würde. Die Begründung eines Gegenantrags (oder eines Wahlvorschlags, wenn dieser begründet wird) braucht nicht zugänglich gemacht zu werden, wenn sie insgesamt mehr als 5.000 Zeichen umfasst. Eine Veröffentlichung von Wahlvorschlägen von Aktionären kann außer in den in § 126 Abs. 2 AktG genannten Fällen auch dann unterbleiben, wenn der Vorschlag nicht den Namen, ausgeübten Beruf und Wohnort des vorgeschlagenen Kandidaten enthält. Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern müssen auch dann nicht veröffentlicht werden, wenn der Vorschlag keine Angaben zu deren Mitgliedschaft in anderen gesetzlich zu bildenden Aufsichtsräten enthält.

      Es wird darauf hingewiesen, dass Gegenanträge und Wahlvorschläge, auch wenn sie der Gesellschaft vorab fristgerecht übermittelt worden sind, in der Hauptversammlung nur dann Beachtung finden, wenn sie dort mündlich gestellt bzw. unterbreitet werden. Das Recht eines jeden Aktionärs, während der Hauptversammlung Gegenanträge zu den verschiedenen Punkten der Tagesordnung oder Wahlvorschläge auch ohne vorherige Übermittlung an die Gesellschaft zu stellen, bleibt unberührt.

      Auskunftsrecht der Aktionäre nach § 131 Abs. 1 AktG

      In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär vom Vorstand Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft verlangen, soweit die Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung des Gegenstands der Tagesordnung erforderlich ist (vgl. § 131 Abs. 1 AktG). Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen. Von der Beantwortung einzelner Fragen kann der Vorstand aus den in § 131 Abs. 3 AktG genannten Gründen absehen.

      Zahl der Aktien und Stimmrechte

      Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung besteht das Grundkapital der Gesellschaft aus 7.602.000 Stückaktien. Jede Aktie gewährt in der Hauptversammlung eine Stimme. Die Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Zahl der Stimmrechte zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt damit ebenfalls 7.602.000.

      Weitergehende Erläuterungen und Informationen auf der Internetseite der Gesellschaft

      Den Aktionären werden die erforderlichen Informationen nach § 124a AktG ab der Einberufung der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung zugänglich gemacht. Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122 Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich ebenfalls unter www.ccr-revlog.com unter der Rubrik Unternehmen/Investor Relations/Hauptversammlung.



      Aschheim (Dornach), im Mai 2013

      Der Vorstand



      Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
      Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, z. Hd. Frau Krämer, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.

      ebundesanzeigervom10.05.2013
      Avatar
      schrieb am 11.05.13 10:13:28
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wer die aktie noch hält sollte jetzt spätestens verkaufen.Das ist echt eine Schweinerei.Jetzt noch 8,37 oder sonst 7,41...keine Frage was es zu tun gilt.
      Avatar
      schrieb am 11.05.13 17:23:39
      Beitrag Nr. 3 ()
      Ist das Spruchverfahren gegen den BUG schon entscheidungsreif oder wird mit einer Nachbesserung gerechnet?
      Avatar
      schrieb am 24.06.13 12:28:07
      Beitrag Nr. 4 ()
      war jemand auf der HV und kann berichten. Hier würde mich insbesondere der TOP mit dem Delisting interessieren.
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 15:34:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Was ich über zwei Ecken gehört habe (deshalb keine Gewähr) ist, dass es wohl eine Anfechtungsklage gegen den Delisting Beschluss gibt. Ob das zulässig ist oder ob das Spruchverfahren der richtige Weg ist, ist ungeklärt (siehe Parsytec). Sollte meine Info stimmen, bin ich gespannt wie die Gerichte das sehen.

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      Avatar
      schrieb am 23.07.13 15:42:40
      Beitrag Nr. 6 ()
      Die Anfechtungsklage kommt bestimmt von dem K&R Fonds, die halten eine sehr grosse Position. Weiss einer wie der Sachstand bei dem Spruchverfahren des BUG ist??
      Avatar
      schrieb am 22.10.13 10:45:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Ich habe mich einmal selber zu dem Delisting umgehört. Bis heute wurde überhaupt noch kein entsprechender Antrag bei der Wertpapierbörse gestellt. Halbjahresbericht 2013 war erfreulich. Mal sehen, was da für ein Spielchen getrieben wird.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 11:51:47
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hier scheint Bewegung in die Sache zu kommen.Zumindest läßt die Kursentwicklung und die Geldseite diesen Schluss zu.Man könnte den Eindruck haben, dass jemand weitergehende Infos hat 8,6 € mit 5000 Stücken
      Avatar
      schrieb am 14.11.13 06:24:15
      Beitrag Nr. 9 ()
      Was passiert denn hier?



      CCR Logistics Systems AG: Zwischenmitteilung im 2. HJ 2013

      CCR Logistics Systems AG / Veröffentlichung einer Mitteilung nach §
      37x WpHG

      14.11.2013 06:00

      Zwischenmitteilung nach § 37x WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein
      Unternehmen der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------




      CCR Kennzahlen (nach IFRS) 01. Januar bis 30. September 2013

      01.01. - 30.09.2013 01.01. - 30.09.2012
      GuV TEUR TEUR Δ in %
      Umsatz 54.039 44.230 +22,2
      Konzernergebnis 1.320 -863 n/a
      EBITDA 3.137 880 >100,0
      Mitarbeiter 83 102 -18,6
      (zum Stichtag)
      Umsatz pro 651 425 +53,2
      Mitarbeiter im Ø
      Personalaufwand pro 51 54 -5,6
      Mitarbeiter im Ø

      30.09.2013 31.12.2012
      Bilanz TEUR TEUR Δ in %
      Eigenkapital 18.009 16.778 +7,3
      Bilanzsumme 45.952 46.940 -2,1
      Eigenkapitalquote in % 39,2 35,7
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 13:55:18
      Beitrag Nr. 10 ()
      6000 Stücke werden in München bei 8,50 gesucht!
      Avatar
      schrieb am 31.03.14 14:44:49
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich könnte mir vorstellen das es ein squeeze out gibt oder vielleicht eine Entscheidung in der Spruchstelle beim BUG Vertag
      Avatar
      schrieb am 13.04.14 12:46:01
      Beitrag Nr. 12 ()
      Kann wer was zum laufenden GuB Verfahren sagen ?
      Avatar
      schrieb am 26.12.14 20:59:36
      Beitrag Nr. 13 ()
      Nachricht vom 22.12.2014 | 10:03
      CCR Logistics Systems AG: Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Antrag auf Delisting


      CCR Logistics Systems AG / Schlagwort(e): Delisting

      22.12.2014 10:03

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
      DGAP - ein Service der EQS Group AG.
      Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      ---------------------------------------------------------------------------

      Aschheim, den 22.12.2014 - Der Vorstand der CCR Logistics Systems AG hat
      heute mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschlossen, bei der Frankfurter
      Wertpapierbörse einen Antrag auf Widerruf der Zulassung der Aktien zum
      regulierten Markt zu stellen.

      Die Aktien der CCR Logistics Systems AG sind derzeit noch zum Börsenhandel
      im regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Der
      Widerruf der Zulassung der Aktien steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung
      der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse.

      Aus Sicht von Vorstand und Aufsichtsrat ergeben sich aus der
      Börsennotierung keine merklichen Vorteile für die Gesellschaft mehr. Durch
      den Rückzug der CCR Logistics Systems AG vom regulierten Markt ist eine
      erhebliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der Gesellschaft
      zu erwarten.

      Der Schutz der Minderheitsaktionäre wird dadurch sichergestellt, dass der
      Widerruf der Zulassung nicht sofort wirksam werden soll, sondern nach § 46
      Abs. 2 Satz 3 der Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse erst nach
      einer Frist von sechs Monaten nach Veröffentlichung des Widerrufs durch die
      Börsengeschäftsführung. Im Sinne des Schutzes der Minderheitsaktionäre wird
      keine Verkürzung der Sechsmonatsfrist gemäß § 46 Abs. 3 Satz 2 der
      Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse beantragt werden.


      22.12.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
      Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
      DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      ---------------------------------------------------------------------------

      Sprache: Deutsch
      Unternehmen: CCR Logistics Systems AG
      Karl-Hammerschmidt-Straße 36
      85609 Dornach
      Deutschland
      Telefon: +49 (0)89 49049-400
      Fax: +49 (0)89 49049-425
      E-Mail: ir@ccr.de
      Internet: www.ccr-revlog.com
      ISIN: DE0007627200
      WKN: 762720
      Indizes: CDAX
      Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (General Standard);
      Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,
      Stuttgart

      Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ---------------------------------------------------------------------------

      http://www.dgap.de/dgap/News/adhoc/ccr-logistics-systems-adh…
      Avatar
      schrieb am 18.05.15 16:34:53
      Beitrag Nr. 14 ()
      So heute kammen zahlen zum 1Q Konzerngewinn Stieg um 120%

      Wie viel DIV oder oder besser gesagt ausgleich zahlung bekommt man jedes jahr?
      Avatar
      schrieb am 07.02.16 14:48:38
      Beitrag Nr. 15 ()
      Gibt es was neues in der Spruchstelle ?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 06.02.17 07:21:45
      Beitrag Nr. 16 ()
      Noch wer dabei ?
      Avatar
      schrieb am 01.01.18 12:03:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      STill hier
      Avatar
      schrieb am 10.01.18 20:10:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      CCR Logistics Systems AG
      Aschheim, Ortsteil Dornach
      Abwicklung Ausgleichszahlungen unter dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Reverse Logistics GmbH

      Als Abwicklungsstelle für die Auszahlung von Ausgleichszahlungen für Ausgleichsberechtigte Aktionäre der CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200) fungiert das Bankhaus Neelmeyer AG, Am Markt 14-16, 28195 Bremen.

      Ausgleichsberechtigte Aktionäre der CCR Logistics Systems AG (ISIN DE0007627200), die nach wie vor bei dem Kreditinstitut ein Konto unterhalten, über das derzeit die ursprüngliche Ausgleichszahlung im Rahmen des am 7. November 2007 abgeschlossenen Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages zwischen der CCR Logistics Systems AG, Dornach, und der Reverse Logistics GmbH, Dornach abgewickelt wurde, brauchen hinsichtlich der Gutschrift des Ausgleichsergänzungsanspruchs nichts zu veranlassen.



      Dornach, im Januar 2018

      CCR Logistics Systems AG

      Der Vorstand

      bundesanzeiger vom 09.01.2018
      Avatar
      schrieb am 28.02.18 08:47:46
      Beitrag Nr. 19 ()
      diese Nachricht kam heute von meiner Bank. Knapp 8 Cent (vor Steuer) gibt es als Nachschlag. Macht meinen Verlust aus dem Squeeze Out aber nicht wett.

      das Spruchverfahren zur Angemessenheit von Abfindung und Ausgleich aus dem Vertrag zwischen der CCR LOGISTICS SYSTEMS AG und der REVERSE LOGISTICS GMBH wurde beendet.
      Als damaliger Aktionär der Gesellschaft erhalten Sie eine Nachbesserung auf die Ausgleichszahlung in Höhe von EUR 0,0792 je Aktie für das Geschäftsjahr 2013.
      Einzelheiten finden Sie im Internet unter www.bundesanzeiger.de.
      Wir werden die Nachbesserung Ihrem Konto gutschreiben, sobald wir die Gelder erhalten haben.
      Avatar
      schrieb am 05.04.18 16:02:39
      Beitrag Nr. 20 ()
      Von meiner Direktbank habe ich weder eine Mitteilung erhalten, noch wurde mir automatisch der Nachbesserungsbetrag gutgeschrieben. Ich werde dort also (wie schon so oft...) reklamieren und meine Unzufriedenheit bei der Abwicklung von Kapitalmaßnahmen kundtun müssen.

      Ist zwar themenfremd hier, aber kann mir jemand eine Direktbank empfehlen, die ohne ständiges Hinterherrennen und zügig Nachbesserungszahlugen, Bezugsrechtsausübungen und Abfindungs- oder Umtauschangebote abwickelt? Ich bin inzwischen bereit, die Depotverbindung zu wechseln.
      Avatar
      schrieb am 05.10.18 17:55:08
      Beitrag Nr. 21 ()
      Ist bei der CCR eigentlich der BuG Vertrag gekündigt?
      Avatar
      schrieb am 30.06.19 19:27:43
      Beitrag Nr. 22 ()
      Ruhig ist es hier....


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