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    Bei Stückzinsen : Berechnung der Steuer bei Altverlustvorträgen und Aktiengewinnen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 07.06.13 21:57:31 von
    neuester Beitrag 09.06.13 11:32:23 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 07.06.13 21:57:31
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo.

      Ich bin mir nicht sicher, ob mein spezielles Anliegen schon diskutiert wurde (ich habe es jedoch so nicht gelesen), daher stelle ich die Frage einmal mal.

      Folgende Situation :

      Altverlustvortrag (von vor 2009) : 5.000 Eur
      Bisheriger Aktiengewinn 2013 : 4.000 Eur

      Kauf Anleihe mit 2.000 Eur Stückzinsen, dadurch wurde mein Aktiengewinntopf für 2013 auf 2.000 Eur reduziert und somit schon abgeführte Steuern erstattet.

      Verkauf Anleihe (ohne Kursveränderung) mit 3.000 Eur Stückzinsen ; die Bank führt Steuern auf die 3.000 Eur Stückzinsen ab. Buchung erfolgt im Topf Sonstige Gewinne.

      Wie sieht die Steuerbescheinigung für 2013 aus ?

      Verhält sich die Bank so, als wären 3.000 Eur Zinsen angefallen, die ich dann nicht mehr mit den Altverlusten verrechnen kann? Oder nur 1.000 Eur Zinsen?

      3.000 Zinsen wurden durch den Verkauf ja in der Abrechnung "festgestellt" (und in den Sonstige Topf gebucht) und 2.000 Eur Stückzinsen beim Kauf mit Aktiengewinnen verrechnet.

      Habe ich noch die Möglichkeit, meinen ursprünglichen Aktiengewinn 2013 in Höhe von 4.000 Eur mit den Altverlusten zu verrechnen oder jetzt nur noch den verrechneten, reduzierten Gewinn von 1.000 Eur ?

      Besteht ein Unterschied, ob Stückzinsen eingenommen werden oder der Coupon fällig wurde (separate Zinsgutschrift anstelle einer Erwähnung in der WP-Abrechnung).


      Vielen Dank im Voraus an die Wissenden für Eure Hilfe.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 07.06.13 23:55:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.810.277 von rootsofcanada am 07.06.13 21:57:31Stückzinsen beim Verkauf sind mit Altverlusten verrechenbar, Coupon-Zahlungen nicht.

      StB: Kap Erträge 5.000
      davon VG 5.000
      davon Aktien VG 4.000

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.06.13 10:30:15
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.810.837 von Taxadvisor am 07.06.13 23:55:29Vielen Dank, Taxadvisor !

      Mein Problem könnte ich also umgehen, indem ich zukünftig die Anleihen in einem neuen Depot ohne bisherige Steuerbuchungen kaufe.

      Die gezahlten Stückzinsen würden dann in den richtigen Topf "Sonstige" gutgeschrieben werden (z.b. -3000 Eur)

      Wenn nun der Coupon (z.B. +4000 Eur) gezahlt wird, bräuchte ich doch nur meine zustehenden Zinsen von 1000 Eur versteuern, weil der Coupon mit dem Topf "Sonstige" verrechnet wird, oder ?!

      Vielen Dank abschliessend für Deine Antwort,

      Gruß
      Avatar
      schrieb am 08.06.13 13:16:55
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von rootsofcanada: Mein Problem könnte ich also umgehen, indem ich zukünftig die Anleihen in einem neuen Depot ohne bisherige Steuerbuchungen kaufe.


      Ich verstehe schon Dein Problem nicht? Wenn Du die Anleihen in einem neuen Depot kaufst und dann zur bisherigen Bank überträgst und dort verkaufst, hast Du im neuen Depot Verlustvorträge (die von der Bank vorgetragen werden) und im bisherigen Depot Sonstige und Aktien-Gewinne, die Du beide mit Altverlusten verrechnen kanst.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.06.13 11:32:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 44.812.019 von Taxadvisor am 08.06.13 13:16:55Ah, das ist natürlich auch eine interessante Möglichkeit, über Couponzahlung und Depotübertrag meinen Altverlustvortrag abzubauen. Danke.


      Aber mein Anliegen habe ich wohl missverständlich beschrieben.

      Es ging nun um eine andere Anleihe, die ich vor der bald anstehenden höheren Couponzahlung kaufen möchte. Und dabei ohne Depotübertrag arbeiten möchte.

      Daher wollte ich vor Kauf abschliessend wissen, ob es nun Sinn macht, diese Anleihe in ein "jungfräuliches" Depot zu kaufen, damit ich meinen in 2013 entstandenen Aktien-Gewinn, den ich noch mit meinen Altverlusten verrechnen möchte, durch die Coupon-Zahlung nicht gefährde.

      Kannst Du bitte unter diesen Gesichtspunkten noch einmal auf meine Frage eingehen ?

      "Die gezahlten Stückzinsen würden dann in den richtigen Topf "Sonstige" gutgeschrieben werden (z.b. -3000 Eur)

      Wenn nun der Coupon (z.B. +4000 Eur) gezahlt wird, bräuchte ich doch nur meine zustehenden Zinsen von 1000 Eur versteuern, weil der Coupon mit dem Topf "Sonstige" verrechnet wird, oder ?!"

      Die Couponzahlung hätte in meinem neuen Depot dann keine negativen Auswirkung, da durch die gezahlten Stückzinsen ein Verlustvortrag im Sonstige-Topf vorhanden ist, oder ?


      Vielen Dank, Taxadvisor !


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