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    Devisen Geschäfte nach einem Jahr steuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 17.07.13 13:59:36 von
    neuester Beitrag 18.07.13 15:33:21 von
    Beiträge: 4
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      Avatar
      schrieb am 17.07.13 13:59:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      mein Steuerberater behauptet, dass Gewinne aus Devisen-Kassa- Geschäften nach einem Jahr steuerfrei sind, also auf einer Stufe mit physischen Edelmetallen und Kunstgegenständen stehen.

      Wenn ich also bei einem Broker ein Konto eröffne, 100.000 Euro einzahle, diese gegen US$ tausche und nach einem Jahr und einem Tag zurück tausche und dafür mehr als 100.000 Euro erhalte, soll dieser Gewinn steuerfrei sein (vice versa ein entsprechender Verlust nicht steuerbar sein).

      Kann das jemand bestätigen? Ich dachte immer Devisen Geschäfte, egal ob Futures- oder Kassa Geschäfte unterlägen der Abgeltungssteuer, unabhängig von der Haltedauer.

      Besten Dank und Gruß
      348
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 17.07.13 16:04:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.062.903 von 348 am 17.07.13 13:59:36Das ist ist so korrekt, die Finanzverwaltung handhabt das auch entsprechend der Jahresfrist. Formal wäre bei verzinslichen Konten die Frist allerdings nicht ein Jahr sondern 10 Jahre.

      Bei Devisentermingeschäften fällt ebenfalls keine AbgSt an, wenn diese bei Fälligkeit effektiv erfüllt werden (was zumindest bei Banken in D-A-CH die Regel ist), ldeiglich bei Differenzausgleich/Börsenhandel fällt AbgSt an.

      Gruß
      Taxadvisor

      P.S.: Wenn Du dem Berufskollegen nicht vertraust, solltest Du den StB vielleicht wechseln, in einem anonymen Forum eine bessere Antwort zu erwarten ist gewagt...
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 14:33:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.064.219 von Taxadvisor am 17.07.13 16:04:17Danke Taxadvisor,

      aber was bedeutet "formal"?

      Wenn die US$ Bestände verzinst werden, dann gilt die 10 Jahresfrist und wenn nicht dann die Jahresfrist? Wo ist da der Sinn?

      Die Zinszahlungen sind doch ein eigenständiges Geschäft und können mit Abgeltungssteuer abgegolten werden?

      Man könnte die Zinszahlungen durch ein scharia-konformes Konto umgehen. In den USA liegen die Zinsen zur Zeit eh bei Null. Dann würde die Jahresfrist gelten?


      Besten Dank und Gruß
      348
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.07.13 15:33:21
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.071.315 von 348 am 18.07.13 14:33:27Formal heißt wortlautgetreu. Bei Wirtschaftsgütern (dazu zählt auch ein Kontoguthaben), die der Erzielung von Einkünften dienen (und unter § 23 EStG fallen), gilt die 10-Jahresfrist. Das ist eigentlich eine Vorschrift für die Container-Leasing-Modelle, passt aber auch auf verzinsliche Konten. Die Finanzverwaltung will das aber wohl so nicht angewendet wissen.

      Gruß
      Taxadvisor


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