Devisen Geschäfte nach einem Jahr steuerfrei? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 17.07.13 13:59:36 von
neuester Beitrag 18.07.13 15:33:21 von
neuester Beitrag 18.07.13 15:33:21 von
Beiträge: 4
ID: 1.183.913
ID: 1.183.913
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 3.504
Gesamt: 3.504
Aktive User: 0
Top-Diskussionen
Titel | letzter Beitrag | Aufrufe |
---|---|---|
vor 47 Minuten | 8454 | |
vor 1 Stunde | 2301 | |
vor 47 Minuten | 2110 | |
heute 09:29 | 1445 | |
heute 08:58 | 984 | |
vor 1 Stunde | 777 | |
vor 1 Stunde | 592 | |
vor 1 Stunde | 569 |
Meistdiskutierte Wertpapiere
Platz | vorher | Wertpapier | Kurs | Perf. % | Anzahl | ||
---|---|---|---|---|---|---|---|
1. | 1. | 18.190,05 | +0,15 | 223 | |||
2. | 2. | 148,98 | +10,11 | 192 | |||
3. | 8. | 9,5000 | -34,53 | 107 | |||
4. | 3. | 0,1995 | +4,45 | 57 | |||
5. | 5. | 0,0313 | +95,63 | 46 | |||
6. | 9. | 735,30 | +3,26 | 40 | |||
7. | 7. | 4,7120 | -0,80 | 37 | |||
8. | 4. | 2.313,11 | -0,38 | 36 |
Hallo zusammen,
mein Steuerberater behauptet, dass Gewinne aus Devisen-Kassa- Geschäften nach einem Jahr steuerfrei sind, also auf einer Stufe mit physischen Edelmetallen und Kunstgegenständen stehen.
Wenn ich also bei einem Broker ein Konto eröffne, 100.000 Euro einzahle, diese gegen US$ tausche und nach einem Jahr und einem Tag zurück tausche und dafür mehr als 100.000 Euro erhalte, soll dieser Gewinn steuerfrei sein (vice versa ein entsprechender Verlust nicht steuerbar sein).
Kann das jemand bestätigen? Ich dachte immer Devisen Geschäfte, egal ob Futures- oder Kassa Geschäfte unterlägen der Abgeltungssteuer, unabhängig von der Haltedauer.
Besten Dank und Gruß
348
mein Steuerberater behauptet, dass Gewinne aus Devisen-Kassa- Geschäften nach einem Jahr steuerfrei sind, also auf einer Stufe mit physischen Edelmetallen und Kunstgegenständen stehen.
Wenn ich also bei einem Broker ein Konto eröffne, 100.000 Euro einzahle, diese gegen US$ tausche und nach einem Jahr und einem Tag zurück tausche und dafür mehr als 100.000 Euro erhalte, soll dieser Gewinn steuerfrei sein (vice versa ein entsprechender Verlust nicht steuerbar sein).
Kann das jemand bestätigen? Ich dachte immer Devisen Geschäfte, egal ob Futures- oder Kassa Geschäfte unterlägen der Abgeltungssteuer, unabhängig von der Haltedauer.
Besten Dank und Gruß
348
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.062.903 von 348 am 17.07.13 13:59:36Das ist ist so korrekt, die Finanzverwaltung handhabt das auch entsprechend der Jahresfrist. Formal wäre bei verzinslichen Konten die Frist allerdings nicht ein Jahr sondern 10 Jahre.
Bei Devisentermingeschäften fällt ebenfalls keine AbgSt an, wenn diese bei Fälligkeit effektiv erfüllt werden (was zumindest bei Banken in D-A-CH die Regel ist), ldeiglich bei Differenzausgleich/Börsenhandel fällt AbgSt an.
Gruß
Taxadvisor
P.S.: Wenn Du dem Berufskollegen nicht vertraust, solltest Du den StB vielleicht wechseln, in einem anonymen Forum eine bessere Antwort zu erwarten ist gewagt...
Bei Devisentermingeschäften fällt ebenfalls keine AbgSt an, wenn diese bei Fälligkeit effektiv erfüllt werden (was zumindest bei Banken in D-A-CH die Regel ist), ldeiglich bei Differenzausgleich/Börsenhandel fällt AbgSt an.
Gruß
Taxadvisor
P.S.: Wenn Du dem Berufskollegen nicht vertraust, solltest Du den StB vielleicht wechseln, in einem anonymen Forum eine bessere Antwort zu erwarten ist gewagt...
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.064.219 von Taxadvisor am 17.07.13 16:04:17Danke Taxadvisor,
aber was bedeutet "formal"?
Wenn die US$ Bestände verzinst werden, dann gilt die 10 Jahresfrist und wenn nicht dann die Jahresfrist? Wo ist da der Sinn?
Die Zinszahlungen sind doch ein eigenständiges Geschäft und können mit Abgeltungssteuer abgegolten werden?
Man könnte die Zinszahlungen durch ein scharia-konformes Konto umgehen. In den USA liegen die Zinsen zur Zeit eh bei Null. Dann würde die Jahresfrist gelten?
Besten Dank und Gruß
348
aber was bedeutet "formal"?
Wenn die US$ Bestände verzinst werden, dann gilt die 10 Jahresfrist und wenn nicht dann die Jahresfrist? Wo ist da der Sinn?
Die Zinszahlungen sind doch ein eigenständiges Geschäft und können mit Abgeltungssteuer abgegolten werden?
Man könnte die Zinszahlungen durch ein scharia-konformes Konto umgehen. In den USA liegen die Zinsen zur Zeit eh bei Null. Dann würde die Jahresfrist gelten?
Besten Dank und Gruß
348
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.071.315 von 348 am 18.07.13 14:33:27Formal heißt wortlautgetreu. Bei Wirtschaftsgütern (dazu zählt auch ein Kontoguthaben), die der Erzielung von Einkünften dienen (und unter § 23 EStG fallen), gilt die 10-Jahresfrist. Das ist eigentlich eine Vorschrift für die Container-Leasing-Modelle, passt aber auch auf verzinsliche Konten. Die Finanzverwaltung will das aber wohl so nicht angewendet wissen.
Gruß
Taxadvisor
Gruß
Taxadvisor
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie eine neue Diskussion.
Meistdiskutiert
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
227 | ||
180 | ||
94 | ||
58 | ||
52 | ||
47 | ||
45 | ||
39 | ||
38 | ||
31 |
Wertpapier | Beiträge | |
---|---|---|
28 | ||
28 | ||
25 | ||
23 | ||
22 | ||
18 | ||
18 | ||
17 | ||
17 | ||
17 |