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    Studienkosten Sonderausgaben oder Werbungskosten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 23.07.13 18:39:15 von
    neuester Beitrag 26.07.13 15:36:49 von
    Beiträge: 3
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      schrieb am 23.07.13 18:39:15
      Beitrag Nr. 1 ()
      Mein Sohn hat seine Steuererklärung zurückbekommen, in der das Finanzamt seine Kosten für das Studium nicht als vorweggenommene Werbungskosten anerkennt , sondern nur als Sonderausgaben in einem nicht ausgeübten Beruf. Ich hatte im Hinterkopf, daß es zwischenzeitlich anderslautende Urteile gibt ( BFH VI R 8 /12 , Vorinstanz :FG Münster -5 K 3975 /09 F ), weiß aber nicht , ob dieses rechtskräftig sind . Gibt es neuere Erkenntnisse oder soll/ kann man bei seinen Widerspruch auf das o.a. Urteil als Begründung verweisen.

      Spielt hier evt das Steuerjahr eine Rolle oder ob es ein Erst -oder Zweitstudium ist ?

      Vielen Dank für Antworten und Ideen
      Avatar
      schrieb am 23.07.13 21:07:55
      Beitrag Nr. 2 ()
      Hier ein link, der deine Frage beantwortet:

      http://steuernblog.com/2011/10/28/erststudium-ausgaben-nun-d…
      1 Antwort
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      schrieb am 26.07.13 15:36:49
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.100.717 von fuzzy-logic am 23.07.13 21:07:55Vielen Dank schon einmal dafür


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