checkAd

    Ist der Freibetrag für Versorgungsbezüge 2012 gekürzt worden? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 10.08.13 15:15:28 von
    neuester Beitrag 11.08.13 12:36:05 von
    Beiträge: 2
    ID: 1.184.683
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 3.148
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 10.08.13 15:15:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich helfe meinem Nachbar immer bei der Steuererklärung,das Finanzamt hat meinem Nachbarn seit Beginn seines Ruhestandes 2001 immer einen Freibetrag für seine Versorgungsbezüge in Höhe von 3.900 € eingeräumt,das war auch 2011 so.

      In der Steuererklärung 2012 wurde nur noch ein Freibetrag für diese Versorgungsbezüge in Höhe von 1.300 € vom Bruttoarbeitslohn abgezogen.

      Wurde der Freibetrag 2012 gekürzt?

      Schönen Dank für sachkundige Hinweise im Voraus!

      Gruß

      bolro
      Avatar
      schrieb am 11.08.13 12:36:05
      Beitrag Nr. 2 ()
      Moin, moin!

      Nein, der Versorgungs-FB richtet sich dauerhaft nach dem Folgejahr des Versorgungseintritts.

      Der Freibetrag bleibt also immer gleich.

      Ursache für den Fehler ist u. U. ein Eingabefehler des Bearbeiters bei Kennzahl 206 (Bemessengsgrundlage für den Freibetrag nach § 19 Abs. 2 EStG) auf der Anlage N. Wenn da ein Zahlendreher passiert oder eine Zahl vergessen wird, werden halt 40% vom falschen Betrag angesetzt.

      Beispiel:

      Eingabe Pension 3.250 Euro (statt 32.500 Euro) * 40% = 1.300 Euro Freibetrag (statt 3.900 Euro).

      Also einfach mal beim FA anrufen und den o. g. Betrag überprüfen lassen.

      Der dann notwendige Antrag auf Änderung kann ggf. gleich telefonisch gestellt werden. Ein schriftlicher Einspruch ist nicht notwendig und sollte im Regelfall von dem Bearbeiter auch nicht verlangt werden - zumal er/sie ja auch den Fehler gemacht hat.

      Falls sich jedoch am Telefon kein Fehler sofort feststellen läßt, Einspruch einlegen und um Überprüfung der Abweichung unter Hinweis auf die Freibeträge in den Vorjahren stellen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Ist der Freibetrag für Versorgungsbezüge 2012 gekürzt worden?