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    Einlagensicherung Personenbezogen und Kontobezogen - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 21.08.13 16:37:28 von
    neuester Beitrag 22.08.13 13:31:00 von
    Beiträge: 6
    ID: 1.185.027
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      Avatar
      schrieb am 21.08.13 16:37:28
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      mal eine Frage an die Experten:

      - ist dei Einlagensicherung der deutschen Banken Personenbezogen oder pro Konto?

      D.h. wenn die Sicherung z.B. 20.000€ beträgt und ich 3 Konten bei verscheidenene Banken meinen Namen mit jeweils 25.000€ Barguthaben habe, sind dann 60.000€ gesichert oder nur 20.000€?

      Wenn das Personenbezogen wäre, würde es ja Sinn machen, die Konten auf mich um meine Frau aufzuteilen, oder?

      MFG
      peter
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 16:44:36
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.293 von peter_wall am 21.08.13 16:37:28Pro Konto.

      Beispiel:
      Bank A: 20.000€ pro Konto
      Bank B: 20.000€ pro Konto
      Bank C: 20.000€ pro Konto

      D.h. insgesamt 60.000€ sind geschützt ; unabhängig davon, ob die Konten auf dich oder deine Frau laufen. Daher ist es bei großen Geldbeträgen auch ratsam das Geld auf mehrere Banken zu verteilen, um alles einlagengesichert zu haben.

      So ist mein letzter Stand.
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 17:22:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 17:48:18
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.293 von peter_wall am 21.08.13 16:37:28#1

      Die Einlagensicherung beträgt in der EU aber 100.000 Euro:

      http://www.test.de/Tagesgeld-Die-besten-Zinsen-4196794-44786…

      09.08.2013

      Seit 1. Januar 2011 beträgt die Höhe der gesetzlichen Einlagensicherung in der gesamten Europäischen Union 100 000 Euro pro Anleger und Bank. Die meisten Banken auf dem deutschen Markt haben durch freiwil­lige Verpflichtungen aber weit höhere Beträge abge­sichert..."

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.08.13 17:58:02
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.295.949 von Blue Max am 21.08.13 17:48:18Nein, nicht in jedem Fall.
      100.000€ werden zwar oft genannt, jedoch kommt es drauf an, in welchem Entschädigungsfonds die Bank "Mitglied" ist.

      Schau mal ein paar Monate zurück, zu FXDirekt. Dort war die Höchstgrenze mit 90%, jedoch maximal 20.000€ festgelegt. Ein Blick ins Kleingedruckte ist hier deshalb immer Pflicht, sonst gibts wieder das Böse Erwachen im schlimmsten Fall.

      http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldun…

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      Avatar
      schrieb am 22.08.13 13:31:00
      Beitrag Nr. 6 ()
      wobei die FXDirekt eigentlich
      kein Kreditinstitut nach KWG ist.
      Explizit gilt: §4EAEG: Entschädigungsanspruch
      ist der Höhe nach begrenzt auf
      -den Gegenwert von 100 000 Euro der Einlagen


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