festgestellte Verluste vor 2009 - wie verrechnen? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 03.09.13 17:45:16 von
neuester Beitrag 04.09.13 14:45:58 von
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Hallo @ all,
angenommen ich habe a.) vom FA festgestellte Verluste aus Wertpapiergeschäften "vor 2009" und b.) Verluste aus Wertpapiergeschäften "nach 2008", welche sich in meinem Verlusttopf gesammelt haben!
Da ich die "pre 2009" Verluste nur noch dieses Jahr mit Gewinnen aus WP Geschäften verrechnen kann, würde ich das jetzt gerne noch tun.
Wenn ich jetzt Wertpapiere, welche nach 2008 angeschafft wurden, mit Gewinn verkaufe, greift die Bank sofort auf meinen Verlusttopf zu und verrechnet die Gewinne mit den "nach 2008" entstandenen Verlusten. Eigentlich will ich aber die Gewinne mit "pre 2009" Verlusten verrechnen - wie geht das?
angenommen ich habe a.) vom FA festgestellte Verluste aus Wertpapiergeschäften "vor 2009" und b.) Verluste aus Wertpapiergeschäften "nach 2008", welche sich in meinem Verlusttopf gesammelt haben!
Da ich die "pre 2009" Verluste nur noch dieses Jahr mit Gewinnen aus WP Geschäften verrechnen kann, würde ich das jetzt gerne noch tun.
Wenn ich jetzt Wertpapiere, welche nach 2008 angeschafft wurden, mit Gewinn verkaufe, greift die Bank sofort auf meinen Verlusttopf zu und verrechnet die Gewinne mit den "nach 2008" entstandenen Verlusten. Eigentlich will ich aber die Gewinne mit "pre 2009" Verlusten verrechnen - wie geht das?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.377.665 von weisvonnix am 03.09.13 17:45:16Was hast Du die letzten Jahre gemacht?
Gewinner-Wertpapiere auf neue Bank übertragen und dort verkaufen (oder hier mal in den Steuer-Threads stöbern...).
Gruß
Taxadvisor
Gewinner-Wertpapiere auf neue Bank übertragen und dort verkaufen (oder hier mal in den Steuer-Threads stöbern...).
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.378.261 von Taxadvisor am 03.09.13 18:49:14Es gibt einen Blogschreiber der heißt "Der Privatier" und der kennt einen legalen dreh die Altverluste noch zu verbrauchen. Hat wohl auch in der letzten Steuererklärung geklappt.
Einfach mal googlen "der privatier altverluste"...
Nein ich bekomme kein Geld für die Werbung
Einfach mal googlen "der privatier altverluste"...
Nein ich bekomme kein Geld für die Werbung
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.378.611 von Baldur74 am 03.09.13 19:27:28Als Steuerberater kenne ich auch einige legale Wege, um die Altverluste zu verbrauchen bzw. zu konservieren. Das haben wir hier im Board auch hinreichend diskutiert. Es ist nur verwunderlich, dass insbesondere in diesem Jahr viele mit hohen Verlusten daher kommen, und dann einen neuen Thread aufmachen, ohne vorher mal zu sehen, ob es das Thema nicht schon gibt.
Wer es selber machen will, kann sicher gut auf das Buch verzichten und einfach hier die Threads lesen.
Gruß
Taxadvisor
Wer es selber machen will, kann sicher gut auf das Buch verzichten und einfach hier die Threads lesen.
Gruß
Taxadvisor
Zitat von Taxadvisor: Was hast Du die letzten Jahre gemacht?
Gewinner-Wertpapiere auf neue Bank übertragen und dort verkaufen (oder hier mal in den Steuer-Threads stöbern...).
Gruß
Taxadvisor
Ehrlich gesagt habe ich das gleiche Problem. Ein Übertrag auf eine andere Bank kommt aber für mich definitiv nicht in Frage. Es kann doch nicht sein, dass man nur aus steuerlichen Gründen gezwungen wird seine Bank zu wechseln.
Geht es nicht einfach so, dass ich mir aus dem Jahr 2013 einen entsprechenden Aktienverkauf, der einen Gewinn von EUR 10.000,- erbracht hat, nehme, die Belege dem Finanzamt vorlege und beantrage, dass diese Gewinne auf Altverluste verrechnet werden? Im Gegenzug stellt mir das Finanzamt eine Bescheinigung aus, dass meine Bank den "Verlusttopf" bei meiner Bank wieder um 10.000,- EUR erhöhen darf?
Trotz stöbern in den Threads habe ich eigentlich keine zufriedenstellende Antwort gefunden. Auch dieser Link: http://der-privatier.com/altverluste-verfallen/ hilft mir nicht.
Auch will ich nicht Ende 2013 Aktien nur aus steuerlichen Gründen verkaufen um sie mir 5 Minuten später (zu einem womöglich ungünstigeren Preis) zurückzukaufen (natürlich dann eine geringere Stückzahl, da mir ja die Steuer abgezogen wurde, die ich irgendwann im Herbst 2014 wiederbekomme).
Gibt es denn keine klare, einfache und legale Lösung?
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.382.039 von Turbodein am 04.09.13 10:42:02Das Finanzamt wird nicht von der Steuerbescheinigung abweichen. Die Bank darf den Verlusttopf auch nicht wieder "erhöhen".
Wenn genügend laufende Erträge (Zinsen/Dividenden) vorhanden sind, kann man den Anteil der Veräußerungsgewinne über den Kauf und Verkauf von hochverzinslichen Anleihen erhöhen.
Ansonsten bleibt nur, ein Gewinner-Papier zu einer anderen Bank zu übertragen, dort verkaufen, Betrag zurück übweisen, Depot schließen.
Gruß
Taxadvisor
Wenn genügend laufende Erträge (Zinsen/Dividenden) vorhanden sind, kann man den Anteil der Veräußerungsgewinne über den Kauf und Verkauf von hochverzinslichen Anleihen erhöhen.
Ansonsten bleibt nur, ein Gewinner-Papier zu einer anderen Bank zu übertragen, dort verkaufen, Betrag zurück übweisen, Depot schließen.
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.382.415 von Taxadvisor am 04.09.13 11:28:51Zitat aus: http://der-privatier.com/altverluste-verfallen/:
(...) Diese Altverluste können nur noch bis Ende diesen Jahres mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden ! Sie verfallen zwar nicht komplett, können aber nur noch mit Spekulationsgewinnen aus anderen Wirtschaftgütern (z.B. Immobilien) verrechnet werden.(...)"
Man muss sich das mal vorstellen. Habe ich mich nicht dazu entschieden durch geschicktes verschieben von Wertpapieren zu einer anderen Bank mir die verlangte Steuerbescheinigung hinzubiegen, dann kann ich 2014 dafür versuchen mit anderen Wirtschaftsgütern zu zocken um meine Altverluste aus Aktien noch zu nutzen. Eine Regelung ohne Sinn und Verstand!
Eines habe ich mir mal geschworen, ich wollte nie wieder ein Geschäft aus rein steuerrechtlichen Aspekten machen. So werde ich es beibehalten!
Ich danke für die Diskussion!
(...) Diese Altverluste können nur noch bis Ende diesen Jahres mit entsprechenden Veräußerungsgewinnen aus Wertpapiergeschäften verrechnet werden ! Sie verfallen zwar nicht komplett, können aber nur noch mit Spekulationsgewinnen aus anderen Wirtschaftgütern (z.B. Immobilien) verrechnet werden.(...)"
Man muss sich das mal vorstellen. Habe ich mich nicht dazu entschieden durch geschicktes verschieben von Wertpapieren zu einer anderen Bank mir die verlangte Steuerbescheinigung hinzubiegen, dann kann ich 2014 dafür versuchen mit anderen Wirtschaftsgütern zu zocken um meine Altverluste aus Aktien noch zu nutzen. Eine Regelung ohne Sinn und Verstand!
Eines habe ich mir mal geschworen, ich wollte nie wieder ein Geschäft aus rein steuerrechtlichen Aspekten machen. So werde ich es beibehalten!
Ich danke für die Diskussion!
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.382.983 von Turbodein am 04.09.13 12:32:59>> Man muss sich das mal vorstellen. Habe ich mich nicht dazu entschieden durch geschicktes verschieben von Wertpapieren zu einer anderen Bank mir die verlangte Steuerbescheinigung hinzubiegen, dann kann ich 2014 dafür versuchen mit anderen Wirtschaftsgütern zu zocken um meine Altverluste aus Aktien noch zu nutzen. Eine Regelung ohne Sinn und Verstand!
Eines habe ich mir mal geschworen, ich wollte nie wieder ein Geschäft aus rein steuerrechtlichen Aspekten machen. So werde ich es beibehalten! <<
Schade um die verlorenen steuerlichen Verluste. In meinen Augen sieht Starrsinn so aus: 5 Jahre verschlafen und dann auch noch beleidigt sein
Eines habe ich mir mal geschworen, ich wollte nie wieder ein Geschäft aus rein steuerrechtlichen Aspekten machen. So werde ich es beibehalten! <<
Schade um die verlorenen steuerlichen Verluste. In meinen Augen sieht Starrsinn so aus: 5 Jahre verschlafen und dann auch noch beleidigt sein
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