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    grundbesitz europa im Depot -Rückgabe an KAG möglich? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.09.13 08:47:46 von
    neuester Beitrag 19.09.13 11:34:28 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.186.285
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      Avatar
      schrieb am 19.09.13 08:47:46
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich habe Anteile des Grundbesitz Europa, die ich im Januar 2013 über die Börse gekauft habe im Depot.

      Nun stellt sich meine Frage: Gibt es eine Möglichkeit, die Anteile an die KAG zuzurückzugeben? Mein derzeitiger Depot-Anbieter bietet nur den Verkauf über die Börse an. Kann dies daher ggf. über einen Depotwechsel z. b. zu DWS funktionieren oder gibt es einen einfacheren Weg?

      Danke für eure Antworten!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 09:12:49
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.478.605 von hoppelfrieda am 19.09.13 08:47:46Hm, das ist ne komplizierte Sache, daher ohne Gewähr:

      Als Käufer vor Juli 2013 solltest Du noch unter die damalige Regelung fallen, nach der Du 30.000 Euro pro Kalenderhalbjahr zurückgeben kannst. Problem: wenn Deine Depotbank die Rückgabe an die Fondsgesellschaft nicht anbietet, sondern nur den Börsenhandel, müsstest Du vorher die Position zu einer Bank übertragen bei der das geht. Und dann wäre der Bestand aus Sicht dieser Bank Neubestand und mit der neuen Haltefrist behaftet.

      Du solltest Dich auf jedenfall mal bei der Fondsgesellschaft erkundigen wie vorzugehen ist.
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 09:44:26
      Beitrag Nr. 3 ()
      Danke für deine Antwort.

      Meines Erachtens kann ein Depotwechsel keinen "Neubestand" auslösen, da dieser gem. Gesetz nur die Anschaffung betrifft. Ich denke es ist vergleichbar mit der Regelung im jahr 2009, in der WP-Kursgewinne von vor dem 31.01.2008 gakufte WPs nach einer 1. jähr. Haltefrist steuerfrei sind. Hier wurde die Schutzfrist auch mit übertragen und löste kein Neuerwerb aus´.

      Insofern stellt sich hier nicht das Problem. Vielmehr stellöt sich mir die Frage, ob die KAG eine Rücknahme verweigern kann, mit dem Hinweis, dass die Anteile über die Börse gekauft wurden.
      Avatar
      schrieb am 19.09.13 11:34:28
      Beitrag Nr. 4 ()
      Nein, das können Sie nicht verweigern.


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