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    Vivacon AG -- Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 01.10.13 16:52:58 von
    neuester Beitrag 02.04.14 09:44:43 von
    Beiträge: 5
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      schrieb am 01.10.13 16:52:58
      Beitrag Nr. 1 ()
      DGAP-Adhoc: Vivacon AG wird einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zur Fortführung des Sanierungsprozesses stellen


      Vivacon AG wird einen Antrag auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung zur Fortführung des Sanierungsprozesses stellen

      Vivacon AG / Schlagwort(e): Insolvenz

      01.10.2013 15:54

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

      Köln, 1. Oktober 2013. Wie in der Ad-hoc Mitteilung der Vivacon AG (ISIN 000604 8911) vom 26. Juli 2013 vermeldet, stellt der Ausfall der Erbbauzinszahlungen seitens der insolventen Conergy AG eine erhebliche Belastung für die Vivacon AG dar. Maßnahmen zur Kompensation dieser Belastung konnten in der Folgezeit nicht erfolgreich umgesetzt werden. Dies hat dazu geführt, dass die notwendige Fortbestehensprognose (going concern) nicht gesichert ist und auch nicht zeitnah gesichert werden kann.

      Die Vivacon AG hat daher heute beschlossen, unverzüglich einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gemäß § 270a InsO beim Amtsgericht Köln zu stellen. Mit diesem Schritt plant die Gesellschaft, sich in Eigenverwaltung zu sanieren. Der Antrag betrifft ausschließlich die Vivacon AG als Muttergesellschaft des Vivacon Konzerns. Die Erbbaurechtsgrundstückseigentums und die Erbbaurechtsgrundstücksverwaltungs Gesellschaften des Vivacon Konzerns sind davon nicht betroffen. Die Auswirkungen auf die Development Tochtergesellschaften werden geprüft.

      Die Aktie:

      ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Marktsegment: Regulierter Markt, General Standard Handelsplätze: Frankfurt, XETRA, Stuttgart, Düsseldorf, Hannover, Hamburg, München, Berlin

      Mehr Informationen zur Vivacon AG finden sie unter:

      www.vivacon.de

      Investor Relations:

      Tel.: + 49 (0)221 - 130 56 21- 782 Email: ir@vivacon.de

      01.10.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

      Sprache: Deutsch Unternehmen: Vivacon AG Agrippinawerft 30 50678 Köln Deutschland Telefon: 0221 - 1305621-0 Fax: 0221 - 1305621-950 E-Mail: info@vivacon.de Internet: www.vivacon.de ISIN: DE0006048911 WKN: 604891 Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (General Standard), Hamburg, Hannover, München, Stuttgart Ende der Mitteilung DGAP News-Service

      ISIN DE0006048911

      AXC0208 2013-10-01/15:55

      © 2013 dpa-AFX

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2013-10/28168156…
      Avatar
      schrieb am 07.01.14 13:19:29
      Beitrag Nr. 2 ()
      "DGAP-Adhoc: Vivacon AG: Amtsgericht Köln gibt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung statt


      Vivacon AG: Amtsgericht Köln gibt Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung statt

      Vivacon AG / Schlagwort(e): Insolvenz

      07.01.2014 13:05

      Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


      Köln, 07. Januar 2014. Das Amtsgericht Köln hat mit heute zugestelltem Beschluss dem Antrag der Vivacon AG (ISIN 000604 8911) auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung nach § 270 a InsO stattgegeben. Zum Sachwalter wurde Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering bestellt, er wird das Verfahren gemeinsam mit dem Vorstand Marco Meyer führen. Damit kann der eingeschlagene Sanierungskurs in enger Abstimmung zwischen den Beteiligten weiter fortgesetzt werden." [...]

      http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2014-01/29052816…
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 09:38:45
      Beitrag Nr. 3 ()
      Veröffentlichung



      Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 34894 Bekannt gemacht am: 10.03.2014 19:57 Uhr

      In ().
      gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.

      Veränderungen

      10.03.2014



      HRB 34894:Vivacon AG, Köln, Agrippinawerft 30, 50678 Köln.Durch Beschluss des Amtsgerichts Köln (75 IN 386/13) vom 01.01.2014 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.

      www.handelsregister.de
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 09:43:40
      Beitrag Nr. 4 ()
      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 386/13

      Über das Vermögen



      der im Register des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragenen vivacon AG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Steffen Schneider, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt







      wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.01.2014, um 09:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.



      Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 04.10.2013 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

      Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Die Schuldnerin ist berechtigt, unter der Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 - 285 InsO).



      Zum Sachwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Christoph Niering, Sachsenring 69, 50677 Köln , Tel. Nr.+49 221 992 230-0 , Fax Nr. +49 221 922 30-35.

      Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 11.02.2014 unter Beachtung des § 174 InsO beim Sachwalter anzumelden.



      Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Sachwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).



      Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts der Schuldnerin über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am



      Dienstag, 11.03.2014, 09:30 Uhr,

      im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.

      Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über



      •die Person des Sachwalters,






      die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO),


      und gegebenenfalls über die nachfolgend bezeichneten Gegenstände:



      Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),





      Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),





      Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),





      Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),


      - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Sachwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,



      Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),





      Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO),





      die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO)





      und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO).


      Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Sachwalters als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).



      Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 20.02.2014 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, Zimmer Nr. 1211 niedergelegt.



      Der Sachwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).





      Köln, 01.01.2014
      Avatar
      schrieb am 02.04.14 09:44:43
      Beitrag Nr. 5 ()
      Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 75 IN 386/13

      In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen



      der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 34894 eingetragenen Vivacon AG, Agrippinawerft 30, 50678 Köln, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Marco Meyer, Agrippinawerft 30, 50678 Köln und Steffen Schneider, Zeilweg 42, 60439 Frankfurt





      Der Termin vom 11.03.2014 wird vertagt auf Donnerstag, 10.04.2014, 09:00 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Köln, Luxemburger Str. 101, 50939 Köln, 1. Etage, Sitzungssaal 142.



      Die Frist zur Anmeldung der Forderungen der Insolvenzgläubiger wird verlängert bis zum 20.03.2014.





      Grund:



      fehlende Internetveröffentlichung des Eröffnungsbeschlusses vom 01.01.2014

      75 IN 386/13
      Amtsgericht Köln, 06.03.2014


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