checkAd

    New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG – Aktie ist nicht bewertbar - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.10.13 19:36:38 von
    neuester Beitrag 10.10.13 15:05:03 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.187.071
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 2.507
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 19:36:38
      Beitrag Nr. 1 ()
      Eine Fundamentalanalyse zu Small- und Mid-Cap Werten die in den vergangenen Monaten eine Neuausrichtung veranlagt haben, kann - eloquent geführt – spannende Investitionsmöglichkeiten aufzeigen.

      In meiner Fokussierung stand in der vergangenen Woche ein Nebenwert aus Hamburg, die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, ISIN DE0006765506, Gründung 1871, mit Sitz in Lüneburg, Leitung Bernd Menzel und der Website http://www.nyh.de/

      Eine Fundamentalanalyse zur New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG ist jedoch derzeit nicht möglich da keine aktuellen Zahlen oder Unternehmensnachrichten zur Verfügung stehen. In einem Unternehmen mit mehr als einhundert Mitarbeitern sollte es möglich sein, zumindest einen Mitarbeiter mit der Erstellung und Verbreitung von aktuellen Unternehmenszahlen zu beauftragen und aktuelle Unternehmensinformationen zu veröffentlichen. Im Fall der New-York Hamburger stammt die letzte Veröffentlichung (http://www.nyh.de/ir/mitteilungen.php) vom 06.12.2012 (Veränderung Aufsichtsrat/Umsatzentwicklung). Somit gab es seit 10 Monaten keine neue Mitteilung.

      Neben einer bis dato so nicht gesehenen Korrektur an Veröffentlichungen konnte ich keine aktuellen Zahlen recherchieren. Das Unternehmen ist mir suspekt.

      Barinvest
      Avatar
      schrieb am 09.10.13 20:10:02
      Beitrag Nr. 2 ()
      Wieso? Im Bundesanzeiger wurde doch erst im September ein Halbjahresbericht per 30.06.2013 veröffentlicht und heute wurde mitgeteilt, dass am 11.11.2013 der nächste Quartalsbericht kommt:

      Bericht: Quartalsfinanzbericht innerhalb des 2. Halbjahres (Q3)
      Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 11.11.2013
      Deutsch: http://nyhag.de/ir/dl/EAq32013.pdf

      Das Nebenwertejournal berichtet glaub auch gelegentlich.
      Ich gebe allerdings zu, dass die Berichterstattung nicht so besonders transparent ist und die meist geringe Marge im operativen Geschäft wenig Phantasie weckt. Bis auf die Hoffnung, dass vielleicht mal eine grundlegende Umstrukturierung erfolgen könnte, weil das Unternehmen doch für eine Börsennotierung vergleichsweise klein ist.
      Avatar
      schrieb am 10.10.13 15:05:03
      Beitrag Nr. 3 ()
      honigbaer,

      ich bedanke mich für Ihren Hinweis, der dazu geführt hat, dass ich mir nochmals die Webseite der NYH angesehen habe. Ich gehe davon aus, dass Sie den Bereich der Website http://www.nyh.de/ir/fb.php als nicht besonders transparent bezeichnen. Ich habe die dort veröffentlichten Berichte meiner Prüfung unterzogen:

      New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG, Lüneburg
      Halbjahresfinanzbericht vom 1. Januar 2013 bis 30. Juni 2013
      Seite 3 von 5, Absatz 3:
      „Der Vorstand erklärt, dass weder der Halbjahresabschluss noch der Halbjahreslagebericht nach § 317 HGB geprüft oder einer prüferischen Durchsicht unterzogen worden ist“. Weiter stehen auf der Seite 4 von 5 der Bilanz, zum 30.06.2013, Verbindlichkeiten von 10.008.287,68 Euro und flüssige Mittel von lediglich 62.787,16 Euro. Auf der Seite 2 von 5 steht unter Punkt F. Sonstige Angaben: „Zum 30. Juni 2013 beschäftigt die New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG 144 Mitarbeiter“.

      Die Eigenkapitalquote, die das Verhältnis des haftenden Eigenkapitals zur Bilanzsumme angibt, wäre für mich eine Bewertungsgrundlage, da wesentliche Kennzahlen der NYH zur Bewertung der Risikotragfähigkeit für mich vollständig intransparent sind, ist mir eine seriöse Bewertung nicht möglich, da ich Beispielhaft kein aktuellen Informationen zu der Liquidität der konsolidierten Unternehmen auffinden kann.

      Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung würde dem Unternehmen helfen, Risiken abzufedern. Jedoch sind „flüssige Mittel“ von lediglich 62.787,16 Euro für ein Unternehmen mit 144 Mitarbeitern und konsolidierten Unternehmensbeteiligungen, meiner Einschätzung nach, ein erhebliches Risko, da durch einen Kriseneintritt die Existenz der New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG stark gefährdet sein dürfte.

      Eine Ursache der hohen Anzahl an beantragten Insolvenzen bei Unternehmen mit einer vergleichbaren geringen Liquidität ist die auffallend geringe Eigenkapitalquote. Die vergleichsweise geringe Krisenfestigkeit der NYH und die erhöhte Risikoexposition macht eine aktive, intensive und systematische Auseinandersetzung mit dem Thema Risiko, meiner Einschätzung nach, unumgänglich.

      Damit der Fortbestand des Unternehmens gesichert werden kann, sollten alle Entscheidungs- und Aufsichtsträger in ihre strategischen Entscheidungen die Risikolage des Unternehmens einbeziehen können. Das Ziel des Risikomanagements ist es dabei nicht, Risiken um jeden Preis zu vermeiden; vielmehr sollen Risiken frühzeitig erkannt und bewertet werden, damit ein bewusster Umgang mit ihnen möglich ist. Die zahlreichen Krisen und Insolvenzen nationaler und internationaler Mitbewerber ließen sich vor allem auf Fehler in der Unternehmensführung, in der mangelhaften Überwachung der Entscheidungsträger sowie auf ein unzureichendes Risikomanagement und –bewusstsein zurückführen und veranlassten die Gesetzgeber in Deutschland und der EU, sowohl gesetzlich zwingende Vorschriften als auch rechtlich unverbindliche Verhaltenskodizes, sogenannte Codes of Best Practice, zu erlassen.

      Letztere stammen aus dem angelsächsischen Wirtschaftsraum und stellen internationale Standards dar, die die Corporate Governance in den Unternehmen verbessern und das Vertrauen von Kapitalgebern in die Unternehmensführung stärken sollen. Der Begriff Corporate Governance bezeichnet die Qualität der Unternehmensführung eines Unternehmens im Hinblick auf ein verantwortungsvolles und ethisch einwandfreies Handeln, die sich in dessen Regelungen, Sachverhalten und Verhaltensrichtlinien manifestiert.

      Dem Konzernzwischenlagebericht (http://www.nyh.de/ir/dl/KAHJ2013.pdf) der Seite 9 ist zu entnehmen: Transaktionen mit verbundenen Unternehmen und nahe stehende Personen / Rechtsgeschäfte mit Bilanz Effekt

      Nahe stehende Person /nahe stehendes Unternehmen: Herr Bernd Menzel
      Art der Rechtsbeziehung: Vorstand
      Nennbetrag in TEUR: 50
      Verbindlichkeit/ Forderung zum 30.06.2013 TEUR: 50
      Erläuterung: Darlehen von der NYH AG

      Wenn sich der Vorstand einer Gesellschaft mit einer derart geringen Masse an „flüssigen Mitteln“ tatsächlich ein Darlehen von der NYH AG erhalten haben sollte, frage ich mich, ob das 1998 durch den deutschen Gesetzgeber eingeführte Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) zur Einrichtung eines Überwachungssystems zur Früherkennung von den Fortbestand der Gesellschaft gefährdenden Risiken (§ 91 II AktG) errichtet bzw. beachtet wurde. Der Vorstand und der Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft muss im Fall einer Unternehmenskrise beweisen, dass man sich objektiv und subjektiv pflichtgemäß verhalten und Maßnahmen zur Früherkennung und Abwehr der Risiken getroffen hat.

      Ich bleibe somit bei meiner Einschätzung: Das Unternehmen ist mir suspekt.

      Barinvest


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      New-York Hamburger Gummi-Waaren C. AG – Aktie ist nicht bewertbar