Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 2326)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 09:57:25 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 62.758.978 von breitlings am 22.02.20 20:26:48"Eine endgültige Entscheidung zu dieser neuen Lösung steht seitens der Finanzbehörden noch aus!
Risiken sind hier also weiterhin vorhanden."
Man stellt also seitens LuS Ende Mai 2019 eine verbindliche Anfrage an das FA Düsseldorf, wird dann zu einem ersten Gespräch im Juni 2019 bei der Finanzverwaltung Düsseldorf (inkl. Vertreter der Landesfinanzverwaltung NRW inkl. Vertreter der Bundesfinanzverwaltung) eingeladen um diese Anfrage vorab zu besprechen.
Danach bekommt LuS dann eine verbindliche schriftliche Auskunft zu diesem Sachverhalt; dem Kapitalmarkt veröffentlicht man dies per Ad-Hoc.
Dann bildet man keine weiteren Steuerrückstellungen in Höhe von 6 Mio Euro für das Jahr 2018 (Dezember 2018) und verstößt somit gegen Bilanzrecht (gemäß §249 HGB hätte man im Falle der Möglichkeit einer Versagung der steuerlichen Anerkennung der Swap-Konstruktion nämlich sofort nach Erhalt der schriftlichen Auskunft diese weiteren Rückstellungen ansonsten bilden müssen).
Und jetzt reicht LuS die Steuererklärung für das Jahr 2018 ein und hier soll es evtl. eine falsche Deklaration (Dezember 2018) geben, so blöd wird der Vorstand jetzt wirklich nicht sein und eine verbindliche Auskunft falsch interpretieren oder die jetzt einzureichende Steuererklärung für das Jahr 2018 nicht in Absprache mit der Finanzverwaltung vorzunehmen (daher erfolgt die Steuererklärung für das Jahr 2018 ja auch so spät und genau darum wurde ja auch die verbindliche Auskunft eingeholt !).
Gemäß aller Ad-Hoc Veröffentlichungen 2019 hat LuS im kompletten Jahr 2019 ein EdG von 4.792 Mio Euro erzielt und darauf vielen gemäß der letzten Ad-Hoc vom 19.02.2020 Steuern in Höhe von 1.490 Mio Euro an => 31,1% !!
"Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können. Das könnte das Geschäft deutlich bremsen."
Sofern diese Regelung tatsächlich nicht noch vor Inkrafttreten gekippt wird (was ich doch sehr hoffe), wird dies m.M.n. für LuS sogar sehr sehr vorteilhaft sein (einfach mal komplett bis zum Ende mit allen Auswirkungen durchspielen).
Risiken sind hier also weiterhin vorhanden."
Man stellt also seitens LuS Ende Mai 2019 eine verbindliche Anfrage an das FA Düsseldorf, wird dann zu einem ersten Gespräch im Juni 2019 bei der Finanzverwaltung Düsseldorf (inkl. Vertreter der Landesfinanzverwaltung NRW inkl. Vertreter der Bundesfinanzverwaltung) eingeladen um diese Anfrage vorab zu besprechen.
Danach bekommt LuS dann eine verbindliche schriftliche Auskunft zu diesem Sachverhalt; dem Kapitalmarkt veröffentlicht man dies per Ad-Hoc.
Dann bildet man keine weiteren Steuerrückstellungen in Höhe von 6 Mio Euro für das Jahr 2018 (Dezember 2018) und verstößt somit gegen Bilanzrecht (gemäß §249 HGB hätte man im Falle der Möglichkeit einer Versagung der steuerlichen Anerkennung der Swap-Konstruktion nämlich sofort nach Erhalt der schriftlichen Auskunft diese weiteren Rückstellungen ansonsten bilden müssen).
Und jetzt reicht LuS die Steuererklärung für das Jahr 2018 ein und hier soll es evtl. eine falsche Deklaration (Dezember 2018) geben, so blöd wird der Vorstand jetzt wirklich nicht sein und eine verbindliche Auskunft falsch interpretieren oder die jetzt einzureichende Steuererklärung für das Jahr 2018 nicht in Absprache mit der Finanzverwaltung vorzunehmen (daher erfolgt die Steuererklärung für das Jahr 2018 ja auch so spät und genau darum wurde ja auch die verbindliche Auskunft eingeholt !).
Gemäß aller Ad-Hoc Veröffentlichungen 2019 hat LuS im kompletten Jahr 2019 ein EdG von 4.792 Mio Euro erzielt und darauf vielen gemäß der letzten Ad-Hoc vom 19.02.2020 Steuern in Höhe von 1.490 Mio Euro an => 31,1% !!
"Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können. Das könnte das Geschäft deutlich bremsen."
Sofern diese Regelung tatsächlich nicht noch vor Inkrafttreten gekippt wird (was ich doch sehr hoffe), wird dies m.M.n. für LuS sogar sehr sehr vorteilhaft sein (einfach mal komplett bis zum Ende mit allen Auswirkungen durchspielen).
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.760.790 von keyar am 23.02.20 11:14:35nein, er macht sich Sorgen um das Anlegerverhalten... die Änderung betrifft Kapitalgesellschaften nicht... das haben wir hier eigentlich schon lang und breitlings diskutiert...
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.758.978 von breitlings am 22.02.20 20:26:48[quote=breitlings;62758978
Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können.
Das könnte das Geschäft deutlich bremsen.[/
damit willst Du aber nicht sagen, dass die Änderungen im EStG
auf Kapitalgesellschaften anwendbar sein werden ?
Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können.
Das könnte das Geschäft deutlich bremsen.[/
damit willst Du aber nicht sagen, dass die Änderungen im EStG
auf Kapitalgesellschaften anwendbar sein werden ?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.758.978 von breitlings am 22.02.20 20:26:48vielen Dank für die Ergänzungen, das konnte ich aus der AdHoc so nicht herauslesen, aber Du wirst schon Deine Quellen haben.... welche Probleme siehst Du denn hinsichtlich der Aussage: „Mit einem Rekordmonat starten wir in das Jahr 2020.”?
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.750.563 von DAX7003 am 21.02.20 16:29:16Das ist so nicht ganz korrekt.
Die Finanzbehörden haben diese neue Lösung von Lang & Schwarz erstmal nicht abgelehnt.
Es werden aber weiterhin Gespräche darüber geführt.
Eben auch, ob diese neue Lösung wirklich dauerhaft Bestand haben darf.
Eine endgültige Entscheidung zu dieser neuen Lösung steht seitens der Finanzbehörden noch aus!
Risiken sind hier also weiterhin vorhanden.
Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können.
Das könnte das Geschäft deutlich bremsen.
Die Finanzbehörden haben diese neue Lösung von Lang & Schwarz erstmal nicht abgelehnt.
Es werden aber weiterhin Gespräche darüber geführt.
Eben auch, ob diese neue Lösung wirklich dauerhaft Bestand haben darf.
Eine endgültige Entscheidung zu dieser neuen Lösung steht seitens der Finanzbehörden noch aus!
Risiken sind hier also weiterhin vorhanden.
Spätestens ab 1.1.2021 droht dann die nächste schwierige Geschichte, wenn Gewinne und Verluste aus Wertpapieren, Derivaten usw. nicht mehr vollständig gegen gerechnet werden können.
Das könnte das Geschäft deutlich bremsen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.739.466 von Aliberto am 20.02.20 16:13:19um @Aliberto 's Aussage zu unterstützen, dass keine steuerlichen Risiken mehr bestehen, ein kurzer Vergleich der historischen Finanznachrichten
aus der AdHoc vom 23.02.2017 über das Geschäftsjahr 2016:
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen für das Geschäftsjahr 2016 TEUR -2.045 gegenüber TEUR -2.703 im Vorjahresvergleichszeitraum."
==>> alles gut, keine rechtlichen Unsicherheiten (war ja auch vor der Änderung des KöStG)
aus der AdHoc vom 22.02.2018 über das Geschäftsjahr 2017
"Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR -3.286 berücksichtigt, gegenüber TEUR -2.117 im Vorjahresvergleichszeitraum.[...]
Das Konzernergebnis beinhaltet eine Rückstellung für Steuern in Höhe von TEUR -3.286. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser vorläufigen Zahlen lag der Gesellschaft noch keine abschließende Expertise vor, ob im Zusammenhang mit in Kraft getretenen Gesetzesänderungen eine entsprechende Steuerlast angefallen ist."
==>> deutlicher Hinweis, dass sich bei der Besteuerung etwas geändert hat (aber noch zu Gunsten von L&S)
aus der AdHoc vom 15.02.2019 über das Geschäftsjahr 2018:
"Die Gesellschaft sah sich aufgrund von Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Regelungen des § 8b KStG in der ab 2017 gültigen Fassung bereits im Jahresabschluss 2017 veranlasst, Steuerrückstellungen zu bilden. Diese Steuerrückstellungen werden zum 31. Dezember 2018 um TEUR 9.152 auf TEUR 12.543 erhöht.[...] Noch in 2018 wurden Anpassungen der Geschäftsabläufe im Konzern vorbereitet und umgesetzt, um die rechtlichen Unsicherheiten zukünftig weiter zu beschränken.."
==>> Hoppla! Jetzt ist aus der Unsicherheit ein ernstes Problem geworden, aber wir arbeiten daran..
aus der AdHoc vom 19.02.2020 über das Geschäftsjahr 2019:
"Steuern vom Einkommen und Ertrag mindern das Ergebnis insgesamt um TEUR -4.513. Hiervon entfallen TEUR -1.490 auf das Geschäftsjahr 2019, der Restbetrag steht im Zusammenhang mit den bereits mitgeteilten offenen Rechtsfragen zu § 8b Abs. 7 KStG."
==>> Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! - Die Maßnahmen aus 2018 (SWAP Modell) löst die Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Besteuerung für 2019 auf, denn die offenen Rechtsfragen werden explizit den Jahren 2017 und 2018 zugeordnet und es gibt zum ersten Mal seit 2016 KEINEN HINWEIS, dass sich an den für das abgelaufene Geschäftsjahr zurück gestellten Steuern etwas ändern könnte...
aus der AdHoc vom 23.02.2017 über das Geschäftsjahr 2016:
"Steuern vom Einkommen und vom Ertrag betragen für das Geschäftsjahr 2016 TEUR -2.045 gegenüber TEUR -2.703 im Vorjahresvergleichszeitraum."
==>> alles gut, keine rechtlichen Unsicherheiten (war ja auch vor der Änderung des KöStG)
aus der AdHoc vom 22.02.2018 über das Geschäftsjahr 2017
"Steuern vom Einkommen und Ertrag wurden für das Geschäftsjahr 2017 in Höhe von TEUR -3.286 berücksichtigt, gegenüber TEUR -2.117 im Vorjahresvergleichszeitraum.[...]
Das Konzernergebnis beinhaltet eine Rückstellung für Steuern in Höhe von TEUR -3.286. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung dieser vorläufigen Zahlen lag der Gesellschaft noch keine abschließende Expertise vor, ob im Zusammenhang mit in Kraft getretenen Gesetzesänderungen eine entsprechende Steuerlast angefallen ist."
==>> deutlicher Hinweis, dass sich bei der Besteuerung etwas geändert hat (aber noch zu Gunsten von L&S)
aus der AdHoc vom 15.02.2019 über das Geschäftsjahr 2018:
"Die Gesellschaft sah sich aufgrund von Rechtsunsicherheiten in Bezug auf die Regelungen des § 8b KStG in der ab 2017 gültigen Fassung bereits im Jahresabschluss 2017 veranlasst, Steuerrückstellungen zu bilden. Diese Steuerrückstellungen werden zum 31. Dezember 2018 um TEUR 9.152 auf TEUR 12.543 erhöht.[...] Noch in 2018 wurden Anpassungen der Geschäftsabläufe im Konzern vorbereitet und umgesetzt, um die rechtlichen Unsicherheiten zukünftig weiter zu beschränken.."
==>> Hoppla! Jetzt ist aus der Unsicherheit ein ernstes Problem geworden, aber wir arbeiten daran..
aus der AdHoc vom 19.02.2020 über das Geschäftsjahr 2019:
"Steuern vom Einkommen und Ertrag mindern das Ergebnis insgesamt um TEUR -4.513. Hiervon entfallen TEUR -1.490 auf das Geschäftsjahr 2019, der Restbetrag steht im Zusammenhang mit den bereits mitgeteilten offenen Rechtsfragen zu § 8b Abs. 7 KStG."
==>> Gefahr erkannt, Gefahr gebannt! - Die Maßnahmen aus 2018 (SWAP Modell) löst die Rechtsunsicherheiten hinsichtlich der Besteuerung für 2019 auf, denn die offenen Rechtsfragen werden explizit den Jahren 2017 und 2018 zugeordnet und es gibt zum ersten Mal seit 2016 KEINEN HINWEIS, dass sich an den für das abgelaufene Geschäftsjahr zurück gestellten Steuern etwas ändern könnte...
LUS findet zwar keine Erwähnung, aber wir wissen ja, wo die Orders von TR-Kunden exekutiert werden...
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/sino-ag-diese-fina…
https://www.handelszeitung.ch/unternehmen/sino-ag-diese-fina…
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.744.074 von DAX7003 am 21.02.20 05:22:06Die Geldmenge, die in Zertifikaten steckt, ist 50 bis 80 mal größer als der physische Gold-Markt.
Nachfolgend der Goldpreis-Chart der vergangenen 3 Monate.
Daran haben nicht nur die Anderen verdient, für Lang & Schwarz war auch was dabei.
Und da meiner Meinung nach das Spiel noch weiter geht, .............................
Also reicht es, auf die Geschäftstätigkeit in 2020 zu sehen. Denn die Ausbrüche nach oben im gesamten Edelmetallmarkt schlägt sich auch in der Wikifolioecke nieder.
Franz
Nachfolgend der Goldpreis-Chart der vergangenen 3 Monate.
Daran haben nicht nur die Anderen verdient, für Lang & Schwarz war auch was dabei.
Und da meiner Meinung nach das Spiel noch weiter geht, .............................
Also reicht es, auf die Geschäftstätigkeit in 2020 zu sehen. Denn die Ausbrüche nach oben im gesamten Edelmetallmarkt schlägt sich auch in der Wikifolioecke nieder.
Franz
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.744.074 von DAX7003 am 21.02.20 05:22:06Servus Dax 7003,
können ja, dürfen nein.
Ich habe die Tage von einem Agreement gesprochen, das ist nicht das gleiche wie eine rechtsgültige Entscheidung. Meiner Ansicht nach bleibt das Risiko noch länger offen.
Auf eine Auflösung der Rückstellungen, die nicht benötigt werden, darf also noch eine gute Zeit gewartet werden. Im Worst-Case bis 2023 soweit ich das verstanden habe.
Franz
können ja, dürfen nein.
Ich habe die Tage von einem Agreement gesprochen, das ist nicht das gleiche wie eine rechtsgültige Entscheidung. Meiner Ansicht nach bleibt das Risiko noch länger offen.
Auf eine Auflösung der Rückstellungen, die nicht benötigt werden, darf also noch eine gute Zeit gewartet werden. Im Worst-Case bis 2023 soweit ich das verstanden habe.
Franz
Antwort auf Beitrag Nr.: 62.740.351 von opendepot am 20.02.20 17:29:31man muss der LUS IR-Politik zu Gute halten, dass sie im Gegensatz zu bspw. "Tradegate" oder "MWB Fairtraide" vierteljährlich berichtet
gleichermaßen ist die üblicherweise aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik zu würdigen mit Quoten von 70 bis 75 Prozent des Jahresüberschßes
verbesserungswürdig ist allerdings die Klarheit der Mitteilungen - leider verstecken sich wesentliche Informationen zwischen den Zeilen, bzw. Halbsätzen
in der jüngsten Mitteilung hätte ein einfaches "wir haben durch die in 2018 ergriffenen Maßnahmen kein offenes Risiko mehr hinsichtlich der Besteuerung" gereicht, ergänzt um den Hinweis, dass man die Initiative ergreifen wird, um auch für die Jahre 2017 und 2018, eine Besteuerung im Einklang mit dem wirtschaftlichen Ergebnis zu erreichen
und nochmal: das reine Handelsgeschäft läuft analog zu den Wettbewerbern und ist aktuell durch Rekordumsätze geprägt... es gibt gute Gründe, weshalb die Berliner Effektengesellschaft eigene und Tradegate-Aktien erworben hat in den vergangenen Monaten... auch der 20% Anstieg der MWB Fairtrade Aktie seit Anfang des Jahres ist kein Zufall... und last but not least zeigt sich im Anstieg der SINO Aktie das Potenzial aus der Verbindung zu Trade Republic für die LS Exchange (Stichwort "Mini-Tradegate")
gleichermaßen ist die üblicherweise aktionärsfreundliche Ausschüttungspolitik zu würdigen mit Quoten von 70 bis 75 Prozent des Jahresüberschßes
verbesserungswürdig ist allerdings die Klarheit der Mitteilungen - leider verstecken sich wesentliche Informationen zwischen den Zeilen, bzw. Halbsätzen
in der jüngsten Mitteilung hätte ein einfaches "wir haben durch die in 2018 ergriffenen Maßnahmen kein offenes Risiko mehr hinsichtlich der Besteuerung" gereicht, ergänzt um den Hinweis, dass man die Initiative ergreifen wird, um auch für die Jahre 2017 und 2018, eine Besteuerung im Einklang mit dem wirtschaftlichen Ergebnis zu erreichen
und nochmal: das reine Handelsgeschäft läuft analog zu den Wettbewerbern und ist aktuell durch Rekordumsätze geprägt... es gibt gute Gründe, weshalb die Berliner Effektengesellschaft eigene und Tradegate-Aktien erworben hat in den vergangenen Monaten... auch der 20% Anstieg der MWB Fairtrade Aktie seit Anfang des Jahres ist kein Zufall... und last but not least zeigt sich im Anstieg der SINO Aktie das Potenzial aus der Verbindung zu Trade Republic für die LS Exchange (Stichwort "Mini-Tradegate")
05.04.24 · 4investors · Lang & Schwarz |
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