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    Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 640)

    eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
    neuester Beitrag 25.04.24 09:57:25 von
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      schrieb am 25.08.21 07:51:34
      Beitrag Nr. 26.910 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.533 von friman am 25.08.21 07:35:04Hoffentlich geht es weiter runter stehen doch zu hoch oder ?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      schrieb am 25.08.21 07:51:12
      Beitrag Nr. 26.909 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.608 von kelev_ra am 25.08.21 07:46:49
      Zitat von kelev_ra: Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...

      Ist doch irrelevant für die Frage, ob LuS Rückstellungen bilden muss/sollte. Und genau darum ging es...
      Lang & Schwarz | 81,60 €
      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:46:49
      Beitrag Nr. 26.908 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.581 von sirmike am 25.08.21 07:43:38
      Zitat von sirmike:
      Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

      Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.

      Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.

      Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.

      Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.

      Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.


      Halbwahrheiten. Was Sie außer acht lassen ist die Möglichkeit der Aussetzung der Vollziehung...
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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:43:38
      Beitrag Nr. 26.907 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.335 von Moneyburner1 am 25.08.21 06:48:25
      Zitat von Moneyburner1: Rückstellungen sind im Rechnungswesen Verbindlichkeiten, die in ihrem Bestehen oder der Höhe ungewiss sind, aber mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.

      Mit hinreichend großer Wahrscheinlichkeit…ich verstehe natürlich auch das Vorsichtsprinzip.

      Wenn ich glaube, dass ich nicht zahlen muss, da ich nicht haftbar bin, bilde ich keine Rückstellung.

      Dann hätte es aus meiner Sicht gereicht, über das Risiko zu informieren und dann weiter zu machen.

      Daher wundere ich mich schon über die Bildung der RST.

      Doch, LuS wird schon bald zahlen müssen! LuS geht davon aus, dass demnächst die entsprechenden Steuerbescheide geändert werden und dann muss die sich daraus ergebenden Steuerforderungen begleichen. Ob diese zurecht erhoben werden, ist für das Begleichen der (behaupteten) Schuld unerheblich. Man kann gegen den Steuerbescheid und damit gegen die geleistete Zahlung vorgehen (Widerspruch, Klage) und bekommt dann im Erfolgsfall das Geld zurück, evtl. anteilig. Aber zahlen muss man erstmal. Und deshalb reicht es eben nicht aus, nur über das Debakel zu informieren, sondern LuS muss (!) sofort Rückstellungen bilden. Genau deshalb haben sie sich ja steuerlich beraten lassen, bevor sie die Adhoc herausgegeben und die HV abgesagt/verschoben haben. Macht man ja nicht, wenn es nicht unbedingt nötig ist.
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      schrieb am 25.08.21 07:42:06
      Beitrag Nr. 26.906 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.140.978 von Aliberto am 25.08.21 00:13:38Schön, dass es hier auch viele sachliche und differenzierte Betrachtungen gibt, wie beispielsweise von @Aliberto. Seien wir doch mal ehrlich: Das größte Risiko ist der Reputationsschaden. Der wird meistens aber eher deutlich überschätzt. Schauen wir uns die großen Skandale der Vergangenheit an: BP, VW etc. Die haben das alle locker weggesteckt und da ging es um ganz andere Kaliber. Bei L&S geht es um eine Sache, die schon mehr als 10 Jahre zurückliegt und die dutzende von Geldhäusern betrifft, was nun im Jahr 2021 den Reputationsschaden doch stark begrenzen sollte.

      Vorgehensweise vom Management finde ich auch genau richtig. Ein Tag prüfen, was die Meldung für Auswirkungen hat und wie man sich verhalten muss und dann HV absagen. Lieber in ein bis zwei Monaten die HV und dann hoffentlich mit mehr Erkenntnissen, damit ist allen am meisten geholfen.
      Lang & Schwarz | 81,60 €

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      Avatar
      schrieb am 25.08.21 07:35:05
      Beitrag Nr. 26.905 ()
      Vieles hier sind von Angst getriebene Spekulationen…
      Rückstellungen müssen vom Management getätigt werden und sind eine Vorsichtsmassnahme.
      Es ist doch naiv zu glauben, dass man keine Rückstellungen macht, nur weil man davon ausgeht, alles korrekt gemacht zu haben. So handelt kein Management.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      schrieb am 25.08.21 07:35:04
      Beitrag Nr. 26.904 ()
      Frage: Wo wird Heute die erste Kursfestlegung liegen?

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      a) drüber
      b) drunter

      Einfach mal Gedanken machen.

      Verkaufen die Aktionäre weiter. Oder sammelt der eine oder andere wieder ein?
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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      schrieb am 25.08.21 07:33:51
      Beitrag Nr. 26.903 ()
      Briefe
      ...by the way...kommen in Düsseldorf tatsächlich Montag Abend Briefe an? Und wenn ja welche? Die von Montag Morgen?

      Mein Vertrauen ist weg ich hatte gestern verkauft, auch wenn ich in den Augen von usern wie Aliberto (den ich SEHR schätze) einen schweren Fehler machte. Egal, es gibt im Aktienuniversum auch andere Firmen, die vertrauenswürdiger sind, da muss ich mir keine komplizierten Fälle ans Bein binden, selbst wenn es potenzielle Schnäppchen sind.

      Schade...so wurden aus 200% Gewinn binnen Minuten 100% Gewinn. Spekuliert hatte ich auf 400% Gewinn.

      Übrigens droht ja noch weiteres Ungemach...wann kommt der Stuerhammer-Brief für 2007, 2010 und 2011?

      Auslöser der kurzfristigen Verschiebung der Hauptversammlung ist ein am Abend des 23. August 2021 eingegangener Zwischenbericht des Finanzamts für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Düsseldorf betreffend die steuerliche Prüfung der Kapitalertragsteueranrechnung der Lang & Schwarz Aktiengesellschaft für die Geschäftsjahre 2008 bis 2009. Die Prüfung ist bislang nicht abgeschlossen. Die Lang & Schwarz Aktiengesellschaft erhält insoweit Gelegenheit zur Stellungnahme. Für die Geschäftsjahre 2007, 2010 und 2011 liegen bislang keine vergleichbaren Zwischenberichte vor.
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      schrieb am 25.08.21 07:32:22
      Beitrag Nr. 26.902 ()
      Dass L&S mal bei Tradegate in den Top 5 der meistgehandelten Aktien auftaucht hätte ich mir auch nicht träumen lassen.
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      schrieb am 25.08.21 07:30:53
      Beitrag Nr. 26.901 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 69.141.491 von Edelweiss70 am 25.08.21 07:26:48Ich denke schon, dass die Herren völlig auf dem falschen Bein erwischt worden und würde niemals Absicht unterstellen.
      Lang & Schwarz | 81,60 €
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