Lang & Schwarz, LS1LUS ehemals WKN 645932 - LS-X (Seite 954)
eröffnet am 26.10.13 17:07:42 von
neuester Beitrag 25.04.24 09:57:25 von
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ISIN: DE000LS1LUS9 · WKN: LS1LUS · Symbol: LUS1
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.325.185 von Vivian664 am 27.05.21 17:41:14Freut mich, dass ich helfen konnte :-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.912 von Schachi85 am 27.05.21 17:25:16Ach so. Stimmt. Das hätte ich machen können.
Danke für den Hinweis, nächstes Mal denke ich dran
Danke für den Hinweis, nächstes Mal denke ich dran
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.615 von affenkopp am 27.05.21 17:05:00
das bringt es auf den Punkt, und so wollte ich das verstanden wissen
Zitat von affenkopp: ist im Ergebnis egal.
das bringt es auf den Punkt, und so wollte ich das verstanden wissen
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.795 von Vivian664 am 27.05.21 17:18:18Ich sehe es zwar auch so, dass 132 Euro langfristig gesehen ein Schnäppchen ist. Aber warum kaufst du jetzt zu 132, wo die Aktie monatelang für mehr als 10 Euro weniger zu haben war? Der 28.5. kommt ja jetzt nicht so überraschend ;-)
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.750 von smallvalueinvestor am 27.05.21 17:15:42
Ja, seltsam.
Hab mal etwas abgreifen können zu 132 EUR.
Ist günstig, KGV von 13 macht runde 400 EUR.
Da sind doch 132 EUR nicht zu viel
Zitat von smallvalueinvestor:Zitat von Vivian664: Gibt es doch schon die Zahlen?
Eben nur noch 132,80 EUR.
So schlecht können die Zahlen gar nicht werden, daß der Kurs auf 132,80 fällt. Wie können die Leute so nervös sein. Wir haben doch die Daten von Data Miner.
Ruhe und Geduld.
VG
smallvalueinvestor
Ja, seltsam.
Hab mal etwas abgreifen können zu 132 EUR.
Ist günstig, KGV von 13 macht runde 400 EUR.
Da sind doch 132 EUR nicht zu viel
Bitte die Aktien festhalten. Hier wollen noch einige günstig rein und nutzen nervöse Leute aus.
VG
smallvalueinvestor
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Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.702 von Vivian664 am 27.05.21 17:12:13
So schlecht können die Zahlen gar nicht werden, daß der Kurs auf 132,80 fällt. Wie können die Leute so nervös sein. Wir haben doch die Daten von Data Miner.
Ruhe und Geduld.
VG
smallvalueinvestor
Zitat von Vivian664: Gibt es doch schon die Zahlen?
Eben nur noch 132,80 EUR.
So schlecht können die Zahlen gar nicht werden, daß der Kurs auf 132,80 fällt. Wie können die Leute so nervös sein. Wir haben doch die Daten von Data Miner.
Ruhe und Geduld.
VG
smallvalueinvestor
Gibt es doch schon die Zahlen?
Eben nur noch 132,80 EUR.
Eben nur noch 132,80 EUR.
Die bisher strittig gewesene Gewerbe- und Körperschaftsteuer wurde zunächst festgesetzt und entsprechend hat sich dies in der Bilanz vermögensmindernd niedergeschlagen. ob nun bei Nichtzahlung (wegen Aussetzung der Vollziehung, Stundung o.ä.) in Form einer Rückstellung/Verbindlichkeit oder bei Zahlung als Geldabfluss ist im Ergebnis egal.
Erst durch die (in 2021 ergangenen) Bescheide über die Billigkeitsmaßnahme erlangt LuS entweder den Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern oder es entfällt die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Staat. In beiden Varianten wird das Vermögen von LuS vermehrt - sprich: Buchung eines Ertrags (welcher übrigens nicht der Ertragsteuer unterliegt). Die Ertragsbuchung ist erst bei Bescheiderteilung zulässig - heißt: In der Bilanz zum 31.12.2020 durfte der Ertrag (=Vermögensmehrung) noch nicht gebucht werden. Dies erfolgt erst in Q1 oder in Q2 - je nach Zeitpunkt der Bescheide über die Billigkeitsmaßnahmen. Diese Zeitpunkte fallen hier offenbar in zwei verschiedene Quartale (Gewerbesteuer 2018 noch in Q1, übrige betroffene GewSt/KSt erst in Q2)
Erst durch die (in 2021 ergangenen) Bescheide über die Billigkeitsmaßnahme erlangt LuS entweder den Anspruch auf Rückzahlung der zu viel gezahlten Steuern oder es entfällt die Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Staat. In beiden Varianten wird das Vermögen von LuS vermehrt - sprich: Buchung eines Ertrags (welcher übrigens nicht der Ertragsteuer unterliegt). Die Ertragsbuchung ist erst bei Bescheiderteilung zulässig - heißt: In der Bilanz zum 31.12.2020 durfte der Ertrag (=Vermögensmehrung) noch nicht gebucht werden. Dies erfolgt erst in Q1 oder in Q2 - je nach Zeitpunkt der Bescheide über die Billigkeitsmaßnahmen. Diese Zeitpunkte fallen hier offenbar in zwei verschiedene Quartale (Gewerbesteuer 2018 noch in Q1, übrige betroffene GewSt/KSt erst in Q2)
Antwort auf Beitrag Nr.: 68.324.156 von Aliberto am 27.05.21 16:34:26sorry, ist für mich auch die 6. Stunde - was hab ich jetzt wieder übersehen ?
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