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    Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.10.13 18:36:33 von
    neuester Beitrag 27.10.13 08:11:39 von
    Beiträge: 4
    ID: 1.187.695
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      Avatar
      schrieb am 26.10.13 18:36:33
      Beitrag Nr. 1 ()
      folgender Fall:
      Medizinstudium im Ausland.Es entstanden WK (Mehraufwendungen für Verpflegung,
      Heimfahrten usw,) von jährl.ca.3000 Euro.
      Studentin hat nur Einkünfte aus Kapitalvermögen, sagen wir mal auch
      3000 p.a.Sonst keine weiteren Einkünfte vorhanden.NV-Bescheinigung
      liegt vor.
      Frage:
      Können die WK in genannter Höhe als Verlustvortrag geltend gemacht
      bzw. mit zukünfigen Einnahmen (wenn berufstätig) verrechnet werden.?

      Danke
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.10.13 21:07:07
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.701.227 von oscarello am 26.10.13 18:36:33Hallo, ich bin lange raus aus der Materie, aber wenn die Steuerpflichtige Einkünfte erzielt, die sich mit den Werbungskosten verrechnen lassen, hat sie meiner Ansicht nach keinen Verlustvortrag, weil erst im laufenden VZ geguckt wird, ob unter den Einkunftsarten etwas verrechnet werden kann. Mit Paragraphen kann ich das aber nicht belegen. Der klassische Fall von vorweggenommenen WK bei Studenten ist, wenn diese während des Studiums noch keine Einkünfte erzielen, aber später.
      Avatar
      schrieb am 26.10.13 22:33:47
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.701.227 von oscarello am 26.10.13 18:36:33Ob das WBK oder SA sind, lässt sich dem Sachverhalt nicht entnehmen. Aufgrund der NV-Bescheinigung sind aber die Kapitaleinkünfte mit zu erklären, so dass sich entweder "nur" ein Vortrag von EUR 801 ergibt, oder eine AbgSt von 550.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.10.13 08:11:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Habt mir weitergeholfen,

      nochmals vielen Dank


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