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    Vergleich mit Bank - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 31.10.13 12:37:51 von
    neuester Beitrag 02.11.13 23:25:30 von
    Beiträge: 29
    ID: 1.187.829
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      schrieb am 31.10.13 12:37:51
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe eine Frage: Im Jahr 2008 wurde ich von einer Bank zum Kauf des Nordcapital Bulkerflottenfonds I überredet. Ich hatte mit geschlossenen Fonds keine Erfahrungen und wurde in dem Gespräch auch nicht auf die Risiken hingewiesen. Als ich mich zu Beginn des Jahres mal wieder mit der Anlage befasste stellte ich fest, dass dieser am Zweitmarkt quasi wertlos ist. Ich fragte daraufhin bei der Zweitmarktplattform was ich machen könnte und diese empfahlen mir einen Anwalt. Den Anwalt rief ich auch an und er nahm sich meines Falls an. Es folgte viel Schriftverkehr, den ich nicht so richtig verstand, generell ging es wohl darum, dass im Jahr 2008 eine Investition in Schiffe nicht geeignet für meine Anlegermentalität war. Nach nunmehr 10 Monaten haben wir ein Ergebnis. Die Bank ist bereit 50% außergerichtlich zu zahlen. Nun stellt sich mir natürlich die Frage ob das ein gutes Angebot ist, die Beteiligung würde allerdings auch bei mir verbleiben. Mein Anwalt meint, dass der Fonds wertlos ist, rät aber den Vergleich anzunehmen aufgrund der nicht sicher abzuwägenden Prozessrisiken (Zeugen und Beweis) und der Zeit. Wie seht ihr das habt ihr einen Tipp?

      Viele Grüße

      Markus
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 17:02:42
      Beitrag Nr. 2 ()
      Ok, die Fakten:
      Sie haben keine Ahnung von dem Modell der geschlossenen Fonds und lassen sich überreden. Sie haben also demnach (denn Sie haben sich ja beteiligt), einiges an Papierkram unterschrieben. Unter anderem wahrscheinlich, dass Sie den Prospekt ausgehändigt und gelesen haben. Vielleicht haben Sie sogar ein Beratungsprotokoll unterschrieben (mit den Risikohinweisen?).
      Wenn Ihnen die Bank jetzt anbietet, 50% des von Ihnen eingezahlten Betrages zurück zu erstatten, würde ich das annehmen. Das ist mehr als grosszügig und es soll auch Richter geben, die so langsam aber sicher etwas "genervt" auf Anleger reagieren, die angeblich von nix ne Ahnung hatten, aber alles brav unterschrieben haben.

      Das ist meine Meinung dazu.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 17:08:55
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo, vielen Dank für die Antwort. Ja im Prinzip war es so, dass damals Kapital aus einer Lebensversicherung fällig wurde und ich es sicher Anlegen wollte. Natürlich habe ich nach Risiken gefragt, die aber - wenn ich es richtig erinnere - nicht vorhanden waren. Diesen Angaben habe ich auch vertraut. Natürlich habe ich alles unterschrieben, da dies Formalien sind, womit sich die Bank abgesichert hat. Im Nachgang ist es leider so, dass ich die Risiken nicht gesehen habe, auf der anderen Seite wurde mir aber auch suggeriert, dass ich quasi ein Sparbuch eröffnen würde mit einer höheren Rendite.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 17:25:39
      Beitrag Nr. 4 ()
      Sorry, wenn ich da in Ihren Augen jetzt etwas krass reagiere. Aber ich kann einfach nicht verstehen, wie jemand Geld investiert, ohne sich selbst schlau zu machen.
      Es heißt ja nicht umsonst unternehmerische Beteiligung. Und im Prospekt stehen die Risiken auch alle drin.
      Wenn jemand einen neuen Fernseher kauft, wird tagelang nach dem besten Modell im Internet gefahndet. Es werden Testzeitschriften gelesen, man nervt den Fachverkäufer im Fachmarkt.
      Aber bei einer Geldanlage, an die man dicke mind. 10 Jahre bindet, wird blind alles geglaubt, was der Berater einem erzählt. Das kann ich einfach nicht nachvollziehen.
      Hinterher wird dann der Anwalt konsultiert, weil das Investment wohl doch nicht so toll ist.

      Das ist kein persönlicher Angriff auf Ihre Entscheidung, aber ich kann solche Fälle einfach nicht mehr nachvollziehen.
      Avatar
      schrieb am 31.10.13 21:50:23
      Beitrag Nr. 5 ()
      ...stimmt, aber viele Kunden haben der Bank vertraut, nach dem Motto "Vertrauen ist der Anfang von Allem".

      Das wurde teilweise schamlos ausgenutzt.

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      Avatar
      schrieb am 31.10.13 23:17:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Im Falle von AGB gibt es den (Verbraucher)-Schutz mit dem AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB. AGB liest auch kein Mensch und da klickt man auch an oder unterschreibt, dass man die gelesen hat. Dafür gibt es den Gesetzgeber, dass er den Schwachen vor der Starken und übereilten oder falschinformierten Entscheidungen schützt. Es gibt also Grenzen dessen, was man sich bieten lassen muss. Man sollte sich also nochmal genau anschauen, was man unterschrieben hat, falls vorhanden. Aber 2008 waren die Vorschriften noch nicht so streng wie jetzt nach der Lehman-Krise, denke ich mal. 50 Prozent ist allerdings in jedem Fall ein respektables Angebot. Wer hat nicht schon mal eine Aktie gehabt, die sich halbiert hat? Wenn man sich also nicht hundertprozentig sicher ist, die Falschberatung beweisen zu können, sollte man sich nicht des Prozessrisikos aussetzen und möglicherweise noch mehr Geld verlieren. Beim nächsten Mal dann aber bitte vorher genau überlegen, wie man sein Geld anlegt und von wem man sich beraten lässt. Banken und Sparkassen sind eher Verkäufer, die ihre eigenen Produkte an den Mann bringen wollen zwecks Gewinnmaximierung.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 08:08:50
      Beitrag Nr. 7 ()
      Also ich würde die AGB's nicht unbedingt mit einem Emissionsprospekt eines geschlossenen Fonds vergleichen!
      Ist ein wenig sehr verkürzt gesehen.

      @som
      Natürlich vertraut man seiner Bank. Das tue ich auch. Aber nur bis zu einem gewissen Grad. Und wenn ich etwas nicht verstehe, was meine Bank mir da verkaufen will, dann mache ich mich erst einmal schlau bevor ich etwas unterschreibe.
      Ich kann einfach nicht verstehen, wieso hier so viele Anleger die Eigenverantwortung so einfach und schnell abgeben.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 09:49:56
      Beitrag Nr. 8 ()
      Zitat von DerStrohmann: Im Falle von AGB gibt es den (Verbraucher)-Schutz mit dem AGB-Recht der §§ 305 ff. BGB. AGB liest auch kein Mensch und da klickt man auch an oder unterschreibt, dass man die gelesen hat.


      Die Risikohinweise in einem Emissionsprospekt können Sie aber nicht mit den AGB vergleichen.
      In dem hier thematisierten Fall macht das Kapitel "Risiken der Beteiligung" die Seiten 14 bis 24 in einem 142-seitgen Prospekt aus. Da kann man meiner Meinung nach schon mal darüber stolpern; gerade weil es präsent am Anfang positioniert wurde.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 09:54:13
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.737.879 von auweia2012 am 01.11.13 08:08:50was ist daran schwer zu verstehen? Banken und Versicherungen haben tausende produkte geschaffen, da ist es nur allzu verständlich, das ottonormalverbraucher keinen bock hat, sich da durchzukämpfen. Hinterfragst du auch alles, was dein steuerberater macht? Oder unterschreibst du nahezu blind?
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:11:19
      Beitrag Nr. 10 ()
      Ich unterschreibe nix blind! Und ich habe keinen Steuerberater. Meine Familie hat einen und das steuert mein Mann. Aber wenn ich selbst einen hätte, dann würde ich schon drüber schauen, was er da macht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

      Und zu den Banken und Versicherungen: bieten die etwa einem Anleger alle Finanzanlagen auf einmal an??? Oder suchen die dem Kunden nicht 1 oder 2 raus? Sich dann über diese Produkte selbst mal für 1 Std schlau zu machen, kann ja nicht so schwer sein!
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:16:53
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich muss ganz ehrlich sagen, dass mir diese ahnungslosen Anleger, die alle keine Ahnung von den Risiken gehabt haben wollen, etwas suspekt sind. Mal ganz ehrlich - jeder dieser Prospekte hat unendliche Seiten, auf denen - kurz und später auch ausführlich - auf alle möglichen Risiken hingewiesen wird. Noch viel schlimmer sind meist die Anwälte, die dann hinterher den Sachverhalt extrem verdrehen. Leider ist es bei den meisten Anlegern so, dass wenn es um Geld geht, man (Anleger) gerne auch unfair wird und "sich nicht mehr erinnert", dass man sehr wohl wusste, dass da eine Menge Risiken im Spiel sind.

      Und ganz im Ernst - auch ohne den Prospekt zu lesen - wer glaubt denn, dass man 8% Risikolos bekommt???

      Wie es in Ihrem Fall ist, kann ich nicht beurteilen, ich musste das aber mal loswerden.

      Zum rechtlichen: Gegenüber einer Bank hat man ziemlich gute Chancen, sein Geld komplett wiederzubekommen. Wenn ich mich recht erinnere, gibt es da sogar teilweise Beweistlastumkehrungen in Bezug auf die Falschberatung. Ferner haben die wenigsten Banken über die Höhe der Provisionen aufgeklärt, was (nach zweifelhafter BGH Rechtsprechung) schon ausreicht, den Schadensersatz aus dem Beratungsvertrag zu begründen, der im Ergebnis auf die vollständige Rückabwicklung abzielt. Das würde bedeuten Einlagesumme zurück (Beteiligungshöhe) gegen Abtretung des KG-Anteils an die Bank.

      Dein Anwalt hat zwar Recht, wenn er sagt, die Richter seien mittlerweile etwas genervt von den Anlegern (das Pendel schlägt zurück und die zunächst absurd anlegerfreundliche Rechtsprechung wird sich auch wieder etwas zurückdrehen). In Deinem Fall (ohne die notwendigen Details zu kennen) sehe ich aber deutlich mehr als 50% Potential.

      Vergleiche sind so eine Sache. Die Richter lieben sie, weil sie kein Urteil schreiben müssen. Die Anwälte, weil sie eine Gebühr mehr bezahlt bekommen (für im Ergebnis weniger Arbeit). Das ist selten zum Besten des Mandanten. Das Problem ist auch, dass der Richter genervt sein kann, wenn man den Vergleich nicht annimmt (das ist eigentlich ein Skandal). Dann kann man sich erst mal auf die nächste Instanz einstimmen.

      In meinen Augen das Wichtigste wäre, dass Du mit einem richtig auf die Materie spezialisierten Anwalt arbeitest. Damit meine ich nicht die ganzen Klitschen, die jetzt das große Geld wittern, seit ca. einem (oder zwei) Jahr auf Anlegerschutz machen und über "Interessenvereinigungen" über Massenmails versuchen, Anleger als Mandanten abzugreifen (und nix können, außer lieblose Massenschriftsätze per copy and paste zu benutzen). Bei Bedarf gerne mehr zu dem Thema.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:20:54
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 45.739.161 von auweia2012 am 01.11.13 10:11:19Ich unterschreibe nix blind! Und ich habe keinen Steuerberater. Meine Familie hat einen und das steuert mein Mann. Aber wenn ich selbst einen hätte, dann würde ich schon drüber schauen, was er da macht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

      genau dieses drüberschauen hat der threaderöffner ziemlich sicher gemacht. Aber drüberschauen bringt nichts. Entweder hast du ahnung oder nicht.


      Und zu den Banken und Versicherungen: bieten die etwa einem Anleger alle Finanzanlagen auf einmal an??? Oder suchen die dem Kunden nicht 1 oder 2 raus? Sich dann über diese Produkte selbst mal für 1 Std schlau zu machen, kann ja nicht so schwer sein!

      na, dann mach dich mal als laie innerhalb einer stunde schlau, und zwar über ein finanzprodukt. Wo macht man das? Na klar, im Internet. Wieviele Meinungen gibt es da zu einem einzigen Produkt? Selbst zu den offensichtlich schwachsinigsten finanzprodukten gibt es immer noch zahlreiche befürworter, siehe kapitallebensversicherungen und bausparen. Es spricht überhaupt nichts gegen eigenverantwortung der Geldanleger, allerdings haben banken und versicherung selber dafür gesorgt, das kaum noch einer durchblickt. Insofern dürfen die ruhig zahlen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:25:44
      Beitrag Nr. 13 ()
      Ich habe nicht gesagt, der Anleger soll sich Meinungen ansehen!!! Es geht um das Verstehen einer unternehmerischen Beteiligung! Wer von den ganzen wirtschaftlichen Hintergründen, welche ein geschlossener Fonds mit sich bringt, keine Ahnung hat: Finger weg!!!

      Meinungen gibt es sicherlich viele. Und viel zu unterschiedliche! Sich auf Meinungen zu verlassen, ist genau der verkehrte Weg! Man muss es selbst verstehen!
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 10:37:49
      Beitrag Nr. 14 ()
      ich habe dich schon verstanden. Du hast aber selber geschrieben, das DU die anleger nicht verstehst. Dabei will ich dir helfen. Die Materie ist dem typisch deutschen anleger zu komplex, zu schwierig. Deshalb hat er keinen bock. Und genau deshalb gibt es haufenweise finanzverkäufer, die dummerweise ebenfalls keine ahnung haben, weil die ausbildung von banken und versicherungen höchst mangelhaft ist.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 11:06:10
      Beitrag Nr. 15 ()
      Ich denke, abgesehen vom vorgeschlagenen Vergleich (den hat ja die Bank vorgeschlagen und nicht der Richter, was es auch gibt) und damit ob AGB mit einem Prospekt vergleichbar sind, sollte man sich grundsätzlich fragen, ob man falsch beraten wurde. D.h. in meinen Augen, ob man bezüglich des angegebenen Risikoprofils das richtige Produkt empfohlen bekommen hat. Wenn man kein Risiko wollte und das ist einem wie ein "Sparbuch mit mehr Rendite" versprochen worden, sehe ich schon Erfolgsaussichten für die Klage. Man muss aber meiner Meinung nach bedenken, dass die angesprochene Beweislastumkehr, Offenlegung der Provisionen etc. alles erst nach Lehman eingeführt wurde. Ob das auch für Altfälle aus 2008 gilt, entzieht sich meiner Kenntnis. Wenn der gewählte Anwalt allerdings ein Spezialist mit Fachanwaltstitel sein sollte, würde ich schon auf seinen Rat hören und den Vergleich annehmen. Dass der Anwalt eine extra Gebühr für den Vergleich kassieren kann, ist klar, aber man kann sich mit der Bank ja einigen, dass die Verfahrenskosten die Beklagte trägt. Sonst würde ich einem Vergleich auch nie zustimmen, weil bei kleinen Gegenstandswerten dann nix für mich den Kläger übrig bleibt, wenn ich meinen Anwalt und die Hälfte des Gerichtes tragen muss.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 11:43:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      @Prof.
      Was die "Ausbildung" der Verkäufer angeht: da bin ich ganz bei dir! Ich kenne selbst so einen Vertreter und da tollen sich mir regelmäßig die Fussnägel hoch, wenn der von Fonds xy erzählt, von dem er in Wirklichkeit Null Plan hat! Dem sollte die Lizenz entzogen werden!

      Und natürlich ist diese Materie mehr als komplex. Daher ja mein Unverständnis für den Anleger. Wieso in etwas investieren, von dem ich selbst nicht den blassesten Schimmer habe.
      Natürlich gibt es auch Fälle, wo der Kunde seit Jahren einen Berater hat, dem er vertraut und der ihn bisher gut beraten hat. Dann kommt der mit nem Schiff um die Ecke und der Künde glaubt ihm blind alles, was er ihm erzählt! Sowas geht gar nicht!

      Ich bin ja der Ansicht, dass dieser Markt eh nix für den "normalen" Anleger ist.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 12:29:34
      Beitrag Nr. 17 ()
      Niemand kann Dir hier einen ernst gemeinten Ratschlag geben, dafür sind Deine Angaben viel zu dünn.

      warst Du allein im Gespräch?

      gibt es ein beratungsprotokoll?

      Sind darin die Provisionen ausgewiesen?

      Ist dein Anwalt von nebenan oder spezialisiert?

      Das Dir eine Zweitmarktbörse einen Anwat empfiehlt ist übrigens in meinen Augen ein Witz, aber das ist eine andere Baustelle.

      Wenn dein Anwalt Dir zur Annahme rät, wird dies tendenziell, außer wie gesagt, er ist Der Schwager des Zahnarzts Deines Bruders, schon OK sein.

      Vielleicht in einem Schreiben versuchen der Bank noch 50 + Provision aus der Tasche zu leiern, dann dürftest Du so bei 61+x liegen...
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 16:37:04
      Beitrag Nr. 18 ()
      Zitat von Prof.Dr.B.Scheuert: Die Materie ist dem typisch deutschen anleger zu komplex, zu schwierig.


      Da bin ich komplett bei Ihnen, aber der erste Absatz aus dem Kapitel Risiken lautet:
      "Bei diesem Beteiligungsangebot partizipieren Investoren über die Beteiligungsgesellschaft als Dachgesellschaft an bis zu zwölf Schiffsgesellschaften im Segment des Massenguttransports (Bulker). Damit gehen sie eine unternehmerische Beteiligung ein, deren endgültiges wirtschaftliches Ergebnis nicht im Vorhinein feststehen kann. Dieses Beteiligungsangebot ist somit nur für Investoren geeignet, die bei negativer Entwicklung einen entstehenden Verlust bis hin zum Totalverlust ihrer Beteiligung hinnehmen könnten."

      Bis dahin sollte man schon lesen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 17:21:06
      Beitrag Nr. 19 ()
      Das ist ja mein Reden!!! Alle klagenden Anleger unterschreiben brav, sie hätten den Prospekt erhalten und gelesen.... Warum so viele Richter solchen Anlegern immer noch Recht geben, ist mir ein Rätsel. Letztlich steht das Risiko eines Totalverlustes in jeden Emissionsprospekt.
      Wer das nicht versteht, hat selbst Schuld, unabhängig davon, ob der Berater verspricht, es handelt sich quasi um ein Sparbuch mit Wahnsinnszinsen.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 17:39:35
      Beitrag Nr. 20 ()
      Zitat von auweia2012: Letztlich steht das Risiko eines Totalverlustes in jeden Emissionsprospekt.


      Und hier hinkt auch der Vergleich mit den o.g. AGB, denn das Risiko des Totalverlusts wird nicht versteckt oder verklausuliert.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 19:09:34
      Beitrag Nr. 21 ()
      Der Risikohinweis im Prospekt ändert nichts an der Falschberatung.
      Avatar
      schrieb am 01.11.13 19:50:28
      Beitrag Nr. 22 ()
      Aber der Risikohinweis sollte dem Anleger mehr als klar machen, dass diese Anlage eben NICHT so sicher ist wie ein Sparbuch.
      Herrje, das Denken kann man einem anderen nun mal nicht abnehmen!
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 13:57:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      Zitat von DerStrohmann: Der Risikohinweis im Prospekt ändert nichts an der Falschberatung.


      was redest du von Falschberatung? Frag dich doch mal allen Ernstes, ob du auch von einer Falschberatung redest, wenn du bei Grün über den Zebrastreifen läuft und so ein Idiot dich trotz seiner roten Ampel über den Haufen fährt. Der hat schliesslich gelernt, bei Rot anzuhalten.

      Wie hirnrissig denken denn mittlerweile einige Zeitgenossen? Denken scheint wohl für die Masse kein Thema zu sein, da habe ich ja im Notfall noch die Allgemeinheit oder den Staat oder oder, der für meine Dämlichkeit einsteht.
      Es mag den ein oder anderen Fall der Falschberatung geben, logisch bei 80 Mio. Menschen und zigtausenden von Beratungen pro Tag in dieser Republik.

      Wer aber, wie hier, dies als Falschberatung hinstellt, der sollte sich doch bitte mal hinterfragen, ob er derjenige ist, der bei Rot anzuhalten hat.
      Und für alle anderen Schlaumeier, die immer wieder auf Provisionen etc. rumreiten. Auch dies steht mittlerweile längst im Prospekt. Muss ich jetzt nicht mehr lesen oder womit begründe ich das Nichtwissen?
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 14:54:45
      Beitrag Nr. 24 ()
      Wozu denn den Prospekt lesen? Reicht doch, wenn man als Anleger die Rendite liest und einfach mal alles andere so glaubt, was einem sein Berater so erzählt.
      Auch hier wird die Eigenverantwortung mal wieder abgewälzt, sollte sich rausstellen, dass die angegebene Rendite gen Null tendiert. Dann war wieder jemand anderes Schuld, dass man unterschrieben hat!
      Läuft der Fonds aber wie prospektiert oder gar besser, wird der Berater aufs Podest gehoben.

      Aber wie schon gesagt: eigenverantwortliches Denken und handeln ist eben nicht "in"!!!
      Wozu gibts Vater Staat und diverse, dubiose Anlegerschutzanwälte.
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 15:17:57
      Beitrag Nr. 25 ()
      Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe und der Verkäufer auf meine Frage, ob es ein Unfallwagen ist, dies verneint, kann noch so oft im schriftlichen Kaufvertrag "gekauft wie gesehen, Ausschluss von Gewährleistung" etc. drin stehen, der Kauf kann rückabgewickelt werden und es handelt sich zudem um Betrug! Weil eine Eigenschaft zugesichert wurde und über die Eigenschaften der gekauften Sache getäuscht wurde. So verhält es sich auch bei der Falschberatung. Da ändern Angaben im Prospekt auch nichts daran, dass der Verkäufer mir ein "Sparkonto mit mehr Rendite" verkauft hat und ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Risiko eingehen will. Ob man die Falschberatung jeweils beweisen kann und wer die Beweislast für einen Beratungsfehler trägt, ist dann wieder eine ganz andere Frage.
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 17:44:59
      Beitrag Nr. 26 ()
      Zitat von DerStrohmann: Wenn ich einen Gebrauchtwagen kaufe und der Verkäufer auf meine Frage, ob es ein Unfallwagen ist, dies verneint, kann noch so oft im schriftlichen Kaufvertrag "gekauft wie gesehen, Ausschluss von Gewährleistung" etc. drin stehen, der Kauf kann rückabgewickelt werden und es handelt sich zudem um Betrug! Weil eine Eigenschaft zugesichert wurde und über die Eigenschaften der gekauften Sache getäuscht wurde. So verhält es sich auch bei der Falschberatung. Da ändern Angaben im Prospekt auch nichts daran, dass der Verkäufer mir ein "Sparkonto mit mehr Rendite" verkauft hat und ich angegeben hatte, dass ich keinerlei Risiko eingehen will. Ob man die Falschberatung jeweils beweisen kann und wer die Beweislast für einen Beratungsfehler trägt, ist dann wieder eine ganz andere Frage.


      Ein schöner Vergleich. Also ,du willst z.B. einen Golf kaufen und der Verkäufer sagt dir aber, hier der Ferrari ist doch viel besser. Ein wenig schneller und ein paar PS mehr, alles ohne Risiko. Zuhause stellst du dann fest, he hallo ich zahle das doppelte an Versicherung , der Verkäufer hat mir das aber nicht gesagt. So oder ähnlich ist das mit deiner "angeblichen" Falschberatung
      Und du willst hier allen Ernstes behaupten, du würdest den Unterschied nicht kennen. He, glaubst du das wirklich, was du da schreibst? Hoffentlich liest deine Bank deine Argumentation nicht mit. Deinen Vergleich würde ich in die berühmte Tonne treten und mich tierisch auf den Auftritt vor dem Richter freuen.
      Sei froh, dass du nicht mein Kunde gewesen bist, solche "Herrschaften" habe ich nämlich mittlerweile gefressen. Die kommen nämlich in jeder Finanzkrise und da hat es in den letzten 25 Jahren genug gegeben, aus ihren berühmten Löchern.
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 18:51:39
      Beitrag Nr. 27 ()
      Der Vergleich mit dem Unfallwagen, welchen der Verkäufer wider besseren Wissens als unfallfrei verkauft hat, nennt man dann wohl arglistige Täuschung, nicht Falschberatung.
      Was kommen hier überhaupt für zum Himmel schreiende Vergleiche? Nicht zu fassen!!!
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 20:44:43
      Beitrag Nr. 28 ()
      Ihr habt offenbar keine Ahnung, wann der Tatbestand der Falschberatung eingreift, nämlich wenn das geäußerte Risikoprofil nicht zur empfohlenen Anlage passt. Diskussion erübrigt sich. Wahrscheinlich seid ihr beide selbst Banker. Viel Spaß noch.
      Avatar
      schrieb am 02.11.13 23:25:30
      Beitrag Nr. 29 ()
      Also ich habe viele der Meinungen gelesen. Meine Frage ist eigentlich eher ob der Vergleich gut ist. Ich selbst aknn zur Beratung wenig sagen, außer dass ich mein Geld sicher anlegen wollte, wie in der bisherigen Lebensversicherung auch und wenn mir dann gesagt wird, dass ein Produkt gut ist, dannn glaube ich meinem Berater, ich glaube ja auch meinem Arzt, der mir sagt ich habe nur eine Grippe, ist es dann doch ein Tumor, frage ich mich auch, warum mir das nicht itgeteilt wurde, denn ich hätte ja auch einen zweiten arzt konsultieren können oder medizin studieren. Nein mein Berater hat sein Fach doch gelernt und ich wollte eine fachkundige Beratung, die ich anscheinend nicht bekommen habe. In dem Sinn denke ich aber dass der verhandelte Vergleich gut zu sein scheint


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