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    Vorrang bei Steuererklär. : Altverluste oder Verlustbescheinigung ? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 19.11.13 14:41:22 von
    neuester Beitrag 19.11.13 15:10:41 von
    Beiträge: 3
    ID: 1.188.500
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      Avatar
      schrieb am 19.11.13 14:41:22
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich habe folgende Frage :

      Wie ist die Reihenfolge für die Nutzung der Steuerverluste, um sie gegen Gewinne zu rechnen ?

      Bsp :

      Gewinn 2013 : 5.000 E
      Altverluste bis 2008 : 3.000 E
      Verlustbescheinigung von anderer Bank : 4.000 E

      Wird zuerst der festgestellte Altverlust gegengerechnet, und dann die Verlustbescheinigung hinzugezogen ?

      Wenn ja, was passiert mit dem Überhang der Verlustbescheinigung in Höhe von 2.000 Eur ? Vorgetragen beim Finanzamt ?

      Vielen Dank für Eure Hilfe !
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 15:06:24
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von rootsofcanada: Gewinn 2013 : 5.000 E
      Altverluste bis 2008 : 3.000 E
      Verlustbescheinigung von anderer Bank : 4.000 E

      Wird zuerst der festgestellte Altverlust gegengerechnet, und dann die Verlustbescheinigung hinzugezogen ?

      Wenn ja, was passiert mit dem Überhang der Verlustbescheinigung in Höhe von 2.000 Eur ? Vorgetragen beim Finanzamt ?


      Zunächst wird der Altverlust verrechnet (wenn tatsächlich KAP-Erträge iSd Abs. 2 = Veräußerungsgewinne in der StB ausgewiesen werden), dannach der Neuverlust. Die Verlustfeststellung lautet dann über TEUR 2 NEUverluste. Eine Beschränkung der Verlustverrechnung ist nicht möglich. Lägen KAP-Erträge iSd Abs. 1 = Zinsen/Dividenden vor, wäre nur eine Verrechnung mit Neuverlusten möglich.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 19.11.13 15:10:41
      Beitrag Nr. 3 ()
      Super, herzlichen Dank !


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