Vorrang bei Steuererklär. : Altverluste oder Verlustbescheinigung ? - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 19.11.13 14:41:22 von
neuester Beitrag 19.11.13 15:10:41 von
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Hallo,
ich habe folgende Frage :
Wie ist die Reihenfolge für die Nutzung der Steuerverluste, um sie gegen Gewinne zu rechnen ?
Bsp :
Gewinn 2013 : 5.000 E
Altverluste bis 2008 : 3.000 E
Verlustbescheinigung von anderer Bank : 4.000 E
Wird zuerst der festgestellte Altverlust gegengerechnet, und dann die Verlustbescheinigung hinzugezogen ?
Wenn ja, was passiert mit dem Überhang der Verlustbescheinigung in Höhe von 2.000 Eur ? Vorgetragen beim Finanzamt ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
ich habe folgende Frage :
Wie ist die Reihenfolge für die Nutzung der Steuerverluste, um sie gegen Gewinne zu rechnen ?
Bsp :
Gewinn 2013 : 5.000 E
Altverluste bis 2008 : 3.000 E
Verlustbescheinigung von anderer Bank : 4.000 E
Wird zuerst der festgestellte Altverlust gegengerechnet, und dann die Verlustbescheinigung hinzugezogen ?
Wenn ja, was passiert mit dem Überhang der Verlustbescheinigung in Höhe von 2.000 Eur ? Vorgetragen beim Finanzamt ?
Vielen Dank für Eure Hilfe !
Zitat von rootsofcanada: Gewinn 2013 : 5.000 E
Altverluste bis 2008 : 3.000 E
Verlustbescheinigung von anderer Bank : 4.000 E
Wird zuerst der festgestellte Altverlust gegengerechnet, und dann die Verlustbescheinigung hinzugezogen ?
Wenn ja, was passiert mit dem Überhang der Verlustbescheinigung in Höhe von 2.000 Eur ? Vorgetragen beim Finanzamt ?
Zunächst wird der Altverlust verrechnet (wenn tatsächlich KAP-Erträge iSd Abs. 2 = Veräußerungsgewinne in der StB ausgewiesen werden), dannach der Neuverlust. Die Verlustfeststellung lautet dann über TEUR 2 NEUverluste. Eine Beschränkung der Verlustverrechnung ist nicht möglich. Lägen KAP-Erträge iSd Abs. 1 = Zinsen/Dividenden vor, wäre nur eine Verrechnung mit Neuverlusten möglich.
Gruß
Taxadvisor
Super, herzlichen Dank !
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