GIGASET öffentliches Übernahmeangebot - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 20.11.13 12:27:38 von
neuester Beitrag 29.11.13 18:43:39 von
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Verkauft eure Aktien NICHT
Die wollen Gigaset unbedingt haben.
Dann sollen sie auch mehr bezahlen.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlag…
Die wollen Gigaset unbedingt haben.
Dann sollen sie auch mehr bezahlen.
http://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Angebotsunterlag…
Die haben wohl eine Meise. Das Angebot ist eine Unverschämtheit. Wenn die investieren wollen, dann glauben die also auch wie ich, dass Gigaset es schaffen wird
In der heutigen Zeit verschenkt halt keiner gern! Nun vielleicht folgt dem "Pflichtangebot" ja noch was nach?!
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.884.264 von twisterfriend am 21.11.13 07:34:51Zum Vergleich:
Bei der Vivanco AG (Telekommunikation, Unterhaltungselektronik, Informations- und Empfangstechnologie, etc.) lag das Pflichtangebot durch die chinesische Xupu GmbH vor ca. 2,5 Jahren bei 1,45 EUR, welches dann sogar auf 1,63 EUR erhöht wurde.
heute steht Vivanco bei 0,55 EUR pro Share, was einer MK von gut 3 Mio EUR entspricht. Im aktuellen Q3-Bericht heißt es sogar, dass im Q4 ein operativer Gewinn erwartet wird. Und trotzdem klebt der Kurs ohne nennenswerte Umsätze bei 0,5 ... 0,6 EUR fest und ich könnte mir heute noch in den Allerwertesten beißen, das Pflichtangebot nicht angenommen zu haben.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...
Gruß,
WFV.
Bei der Vivanco AG (Telekommunikation, Unterhaltungselektronik, Informations- und Empfangstechnologie, etc.) lag das Pflichtangebot durch die chinesische Xupu GmbH vor ca. 2,5 Jahren bei 1,45 EUR, welches dann sogar auf 1,63 EUR erhöht wurde.
heute steht Vivanco bei 0,55 EUR pro Share, was einer MK von gut 3 Mio EUR entspricht. Im aktuellen Q3-Bericht heißt es sogar, dass im Q4 ein operativer Gewinn erwartet wird. Und trotzdem klebt der Kurs ohne nennenswerte Umsätze bei 0,5 ... 0,6 EUR fest und ich könnte mir heute noch in den Allerwertesten beißen, das Pflichtangebot nicht angenommen zu haben.
Aber die Hoffnung stirbt zuletzt ...
Gruß,
WFV.
Natürlich besteht immer das Risiko, dass ein Unternehmen sich nicht so entwickelt wie geplant. Aber vergleichen kann man solche Fälle nicht. Schlussendlich hängt alles von zu vielen verschiedenen Faktoren ab.
Entweder man glaubt an das Management und die Strategie oder eben nicht. Wenn nicht, hat man die Aktie sowieso nicht. Und wenn doch, dann erwartet man steigende Kurse und es macht keinen Sinn, ein Übernahmeangebot anzunehmen, welches mehr oder weniger dem aktuellen Kurs entspricht. Dann hätte man vor dem Angebot schon über die Börse aussteigen können.
Entweder man glaubt an das Management und die Strategie oder eben nicht. Wenn nicht, hat man die Aktie sowieso nicht. Und wenn doch, dann erwartet man steigende Kurse und es macht keinen Sinn, ein Übernahmeangebot anzunehmen, welches mehr oder weniger dem aktuellen Kurs entspricht. Dann hätte man vor dem Angebot schon über die Börse aussteigen können.
Kann Euch nur beipflichten. Bleibe dabei und bin sicher, dass da noch deutlich mehr geht beim Kurs!
Bleibt standhaft!!
Bleibt standhaft!!
Die kriegen nix!
Zitat von Mordy: Die kriegen nix!
Kann mir mal jemand die heutigen Meldungen erklären?
Um kurz vor 13 Uhr wird gemeldet, dass der Stimmrechtsanteil diverse Schwellen ÜBERSCHRITTEN hat und knapp 42% beträgt.
20 Minuten später kommt eine Meldung, dass alle Schwellen UNTERSCHRITTEN wurden und der Stimmrechtsanteil 0% (Null) beträgt.
Danke
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.895.782 von MaxSM am 22.11.13 13:29:31Wo wurde das denn gemeldet? Mit Quelle wäre so ein Hinweis mit Bitte um Erläuterung einfacher zu kommentieren.
z. B. auf Finanztreff.de
Gigaset AG
22.11.2013 13:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 22.11.2013 erhalten:
1. Emittent: Gigaset AG Hofmannstraße 61, 81379 München, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola, British Virgin Islands
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.11.2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 69825868
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 24,39% (entspricht 17028581 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
-
22.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch Unternehmen: Gigaset AG
Hofmannstraße 61
81379 München
Deutschland Internet: www.gigaset.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
---------------------------------------------------------------------------
Firmenname: Gigaset AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
Gigaset AG
22.11.2013 13:10
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Stimmrechtsmitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG Wir haben folgende Mitteilung nach § 25a Abs. 1 WpHG am 22.11.2013 erhalten:
1. Emittent: Gigaset AG Hofmannstraße 61, 81379 München, Deutschland
2. Mitteilungspflichtiger: Goldin Investment (Singapore) Limited, Tortola, British Virgin Islands
3. Art der Schwellenberührung: Unterschreitung
4. Betroffene Meldeschwellen: 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10% und 5%
5. Datum der Schwellenberührung: 18.11.2013
6. Mitteilungspflichtiger Stimmrechtsanteil: 0% (entspricht 0 Stimmrechten) bezogen auf die Gesamtmenge der Stimmrechte des Emittenten in Höhe von: 69825868
7. Einzelheiten zum Stimmrechtsanteil:
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteil aufgrund von (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
davon mittelbar gehalten: 0% (entspricht 0 Stimmrechten)
Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG: 24,39% (entspricht 17028581 Stimmrechten)
8. Einzelheiten zu den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG:
-
22.11.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch Unternehmen: Gigaset AG
Hofmannstraße 61
81379 München
Deutschland Internet: www.gigaset.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Firmenname: Gigaset AG; Land: Deutschland; VWD Selektoren: 1P;
Zitat von MaxSM:Zitat von Mordy: Die kriegen nix!
Kann mir mal jemand die heutigen Meldungen erklären?
Um kurz vor 13 Uhr wird gemeldet, dass der Stimmrechtsanteil diverse Schwellen ÜBERSCHRITTEN hat und knapp 42% beträgt.
20 Minuten später kommt eine Meldung, dass alle Schwellen UNTERSCHRITTEN wurden und der Stimmrechtsanteil 0% (Null) beträgt.
Danke
so wie ich die Meldungen lese, wurde die Unterschreitung für 18.11. gemeldet und die Überschreitung für den 19.11.2013.
Und nachdem der 19. nach dem 18. kommt, liegt doch zum jetzigen Zeitpunkt eine Überschreitung vor, oder?
WFV.
Antwort auf Beitrag Nr.: 45.901.688 von Wurstfachverkauferin am 23.11.13 10:10:48Ja, genau.
Die haben jetzt offiziel 42,2%.
Aber denkt ihr auch an die Wandelschuldverschreibung?
Ich hab direkt bei der Kapitalerhöhung gesagt, dass Ihr (ich hab meine Aktien zum Glück ein paar Tage vorher verkauft) enteignet werdet.
Wenn nicht genug Leute auf das Übernahmeangebot eingehen, machen die halt noch eine Kapitalerhöhung.
Und dann ist Gigaset weg von der Börse.
...Jetzt dürft ihr mich gerne wieder als Schwarzseher bashen, die Realität ändert das trotzdem nicht.
Und hier wird keiner mehr als einen Euro für seine Aktien sehen, da könnt ihr soviel träumen wie ihr wollt.
Trotzdem wünsche ich euch, dass ich mich irre.
Die haben jetzt offiziel 42,2%.
Aber denkt ihr auch an die Wandelschuldverschreibung?
Ich hab direkt bei der Kapitalerhöhung gesagt, dass Ihr (ich hab meine Aktien zum Glück ein paar Tage vorher verkauft) enteignet werdet.
Wenn nicht genug Leute auf das Übernahmeangebot eingehen, machen die halt noch eine Kapitalerhöhung.
Und dann ist Gigaset weg von der Börse.
...Jetzt dürft ihr mich gerne wieder als Schwarzseher bashen, die Realität ändert das trotzdem nicht.
Und hier wird keiner mehr als einen Euro für seine Aktien sehen, da könnt ihr soviel träumen wie ihr wollt.
Trotzdem wünsche ich euch, dass ich mich irre.
Die (erste) Annahmefrist läuft doch bis zum 10.12.13. Jedoch wird sich eine Verlängerung der Annahmefrist bis 30.12.13 vorbehalten.
Wenn man nun während der ersten Annahmefrist seine AKtien anbietet (was ich getan habe), ist es dann richtig, dass spätestens 7 Bankarbeitstage die Zahlung erfolgt? Oder kann es dann sein, dass wenn die Annahmefrist verlängert wird, erst nach Beendigung der zweiten Frist die Zahlung/Barabfindung erfolgt?
Weiß jemand, wie das genau abläuft?
Mich interessiert es deshalb, weil ich bei einer Barabfindung noch in diesem Jahr meinen Verlust durch die Abfindung mit den in diesem Jahr realisierten Gewinn verrechnen kann. Wenn die Barabfindung und Abrechnung nun im nächsten Jahr erfolgt, bin ich mir nicht sicher, ob der durch die Barabfindung (in meinem Fall) realisierte Verlust evtl. erst für das Jahr 2014 vorgemerkt wird. D
enn dann wird von der Bank keine Gewinn/Verlustverrechnung vorgenommen, sondern ich habe nur noch die Möglichkeit, den Verlust mit (möglicherweise) im Jahr 2014 anfallenden Gewinnen zu verrechnen. Ist zwar wie ich finde eine riesen Sauerei aber ich habe mich heute sowohl beim Finanzamt als auch bei meiner Bank informiert wie das gehandelt wird. Und beide bestätigten mir meine Befürchtung.
Sollte ich also den Verlust erst im Jahr 2014 realisieren, weil die Barabfindung sich bis ins neue Jahr hineinzieht und ich beispielsweise ab nächstem Jahr keine Aktien mehr im Depot hätte und ich mit dem Handeln aufhören würde, dann bliebe mir nur noch die Möglichkeit, mir eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen und dann könnte ich beispielsweise mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Aber dazu müsste man bei den derzeitigen Marktzinsen ein wahres Vermögen auf der hohen Kante haben, damit man etwas gegenrechnen könnte.
Wenn man nun während der ersten Annahmefrist seine AKtien anbietet (was ich getan habe), ist es dann richtig, dass spätestens 7 Bankarbeitstage die Zahlung erfolgt? Oder kann es dann sein, dass wenn die Annahmefrist verlängert wird, erst nach Beendigung der zweiten Frist die Zahlung/Barabfindung erfolgt?
Weiß jemand, wie das genau abläuft?
Mich interessiert es deshalb, weil ich bei einer Barabfindung noch in diesem Jahr meinen Verlust durch die Abfindung mit den in diesem Jahr realisierten Gewinn verrechnen kann. Wenn die Barabfindung und Abrechnung nun im nächsten Jahr erfolgt, bin ich mir nicht sicher, ob der durch die Barabfindung (in meinem Fall) realisierte Verlust evtl. erst für das Jahr 2014 vorgemerkt wird. D
enn dann wird von der Bank keine Gewinn/Verlustverrechnung vorgenommen, sondern ich habe nur noch die Möglichkeit, den Verlust mit (möglicherweise) im Jahr 2014 anfallenden Gewinnen zu verrechnen. Ist zwar wie ich finde eine riesen Sauerei aber ich habe mich heute sowohl beim Finanzamt als auch bei meiner Bank informiert wie das gehandelt wird. Und beide bestätigten mir meine Befürchtung.
Sollte ich also den Verlust erst im Jahr 2014 realisieren, weil die Barabfindung sich bis ins neue Jahr hineinzieht und ich beispielsweise ab nächstem Jahr keine Aktien mehr im Depot hätte und ich mit dem Handeln aufhören würde, dann bliebe mir nur noch die Möglichkeit, mir eine Verlustbescheinigung ausstellen zu lassen und dann könnte ich beispielsweise mit anderen Kapitalerträgen verrechnen. Aber dazu müsste man bei den derzeitigen Marktzinsen ein wahres Vermögen auf der hohen Kante haben, damit man etwas gegenrechnen könnte.
Da wird aber ordentlich gezockt.
Erst Überschreitung, dann Unterschreitung.
Böse Falle?
Erst Überschreitung, dann Unterschreitung.
Böse Falle?
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