Hoffentlich ! Abschaffung der Abgeltungsteuer - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 11.05.14 14:42:21 von
neuester Beitrag 13.05.14 13:57:36 von
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SPD will Abgeltungsteuer-Privileg abschaffen. Mehrere SPD-Landesfinanzminister sprechen sich für Abschaffung der Abgeltungsteuer aus. "Wenn uns sogar Länder wie die Schweiz und Luxemburg bald alle Kapitalerträge von Deutschen melden, hat die Abgeltungsteuer jegliche Berechtigung verloren", so der rheinland-pfälzische Finanzminister Carsten Kühl gegenüber dem "Spiegel".
Hallo Bauers,
bitte geben Sie entsprechende Quellennachweise mit an.
Danke und freundliche Grüße
CloudMOD
bitte geben Sie entsprechende Quellennachweise mit an.
Danke und freundliche Grüße
CloudMOD
Was hat denn die Abgeltungssteuer mit der Schweiz und Luxemburg zu tun?
Und dann: zurück zum Halbeinkünfteverfahren? Oder wieder Anrechnungsverfahren?
Oder lieber Doppelbelastung von Dividenden 1. auf Unternehmensebene mit Körperschaftssteuer und 2. auf Anlegerseite mit dem persönlichen Steuersatz?
Dann sollte wenigstens die Quellenbesteuerung ein Ende haben.
Und soll dann auch wieder die einjährige Spekulationsfrist gelten?
Aber es geht wahrscheinlich doch nur darum, noch mehr Steuern zu erheben.
Und dann: zurück zum Halbeinkünfteverfahren? Oder wieder Anrechnungsverfahren?
Oder lieber Doppelbelastung von Dividenden 1. auf Unternehmensebene mit Körperschaftssteuer und 2. auf Anlegerseite mit dem persönlichen Steuersatz?
Dann sollte wenigstens die Quellenbesteuerung ein Ende haben.
Und soll dann auch wieder die einjährige Spekulationsfrist gelten?
Aber es geht wahrscheinlich doch nur darum, noch mehr Steuern zu erheben.
Ich bin ja für die Einführung einer Neidsteuer, für jeden Sozialparasiten der sich verlaufen hat wird eine Pauschale von 3 Promille des Jahresbrutto fällig ggf. zuzüglich Finanztransaktionssteuer und 0,5% Zusatzbeitrag GKV als Ausgleich für die Nerven von uns armen bösen Kapitalisten die wir uns den Schwachsinn anhören müssen .
Grüße ohneRuecklicht
Grüße ohneRuecklicht
Hoffentlich? Ich hoffe die bleibt! Was glaubst du denn was kommt, wenn die abgeschafft wird? Die SPD-Fuzies sind der Meinung, dass die Abgeltungssteuer eine ungerechte und zu niedrige Steuer ist. Die wollen die Erträge mit dem persönlichen Steuersatz versteuert sehen. Wer ist denn bitte so dumm und stellt Kapitalerträge mit den Einkünften einer Berufasttätigkeit gleich.
Nene, nur Stimmenfang in der rechten, liberalen, konservativen Ecke, und angesichts der Staatsschulden kann dann nur Schlimmeres folgen.
In der BRD wird es eine 1jährige Spekfrist, - Friede ihrer Asche - nie mehr geben.
In der BRD wird es eine 1jährige Spekfrist, - Friede ihrer Asche - nie mehr geben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.960.354 von CloudMOD am 11.05.14 14:57:03Sind wir schon im Sommerloch angekommen, dass solche Dinge verbreitet werden, weil die Politiker von sich reden müssen?
oder steckt doch System dahinter? Nur mit dem Vorschlag der SPD kann man die kalte Progression auf Kapitalerträge ausweiten.
Zitat aus dem Artikel: "Zudem sollten die 25-prozentige Abgeltungssteuer abgeschafft und Kapitalerträge künftig wieder mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent belastet werden. Die Mittelschicht müsse entlastet werden, sagte der Koordinator der SPD-Länderfinanzminister. Anlass für den neuen Vorstoß ist die Weigerung der Union, die Begrenzung der kalten Progression mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes zu finanzieren."
Weiss der Koordinator nicht, dass die "Mittelschicht" über den Ausgleich heute bereits den niedrigeren persönlichen Steuersatz erreichen kann? Das heißt mit diesem Vorschlag geht es nur nach oben mit den Steuern.
Ist das Unwissenheit oder bewusste Täuschung? Beides finde ich schlimm!
oder steckt doch System dahinter? Nur mit dem Vorschlag der SPD kann man die kalte Progression auf Kapitalerträge ausweiten.
Zitat aus dem Artikel: "Zudem sollten die 25-prozentige Abgeltungssteuer abgeschafft und Kapitalerträge künftig wieder mit dem persönlichen Steuersatz von bis zu 45 Prozent belastet werden. Die Mittelschicht müsse entlastet werden, sagte der Koordinator der SPD-Länderfinanzminister. Anlass für den neuen Vorstoß ist die Weigerung der Union, die Begrenzung der kalten Progression mit einer Erhöhung des Spitzensteuersatzes zu finanzieren."
Weiss der Koordinator nicht, dass die "Mittelschicht" über den Ausgleich heute bereits den niedrigeren persönlichen Steuersatz erreichen kann? Das heißt mit diesem Vorschlag geht es nur nach oben mit den Steuern.
Ist das Unwissenheit oder bewusste Täuschung? Beides finde ich schlimm!
es würde ja schon genügen,dass in
Zukunft Aktiengewinne NICHT nur m it
Aktienverlusten aufgerechnet werden dürfen.
Derivatverluste dürfen ja auch
mit (nur mal als Beispiel) Bausparzinsen
verrechnet werden
Zukunft Aktiengewinne NICHT nur m it
Aktienverlusten aufgerechnet werden dürfen.
Derivatverluste dürfen ja auch
mit (nur mal als Beispiel) Bausparzinsen
verrechnet werden
Hallo,
Und zweitens wäre das was du vermutlich meinst (den Sonderstatus von Aktienverlusten) sogar eine Besserstellung der Kapitalanleger, die SPD will aber ganz offensichtlich genau das Gegenteil erreichen.
Stefan
es würde ja schon genügen,dass in Zukunft Aktiengewinne NICHT nur mit Aktienverlusten aufgerechnet werden dürfen.Erstens ist das bereits heute der Fall, Aktiengewinne können mit sämtlichen Wertpapierverlusten verrechnet werden.
Und zweitens wäre das was du vermutlich meinst (den Sonderstatus von Aktienverlusten) sogar eine Besserstellung der Kapitalanleger, die SPD will aber ganz offensichtlich genau das Gegenteil erreichen.
Stefan
Antwort auf Beitrag Nr.: 46.964.706 von reckoner am 12.05.14 15:27:52ja,dann hat "mein"FA etwas falsch gerechnet:
z.B. VZ 2012:
Berechnung der >Einkünfte,die nach §32d Abs.1
besteuert werden (Abgeltungssteuer)
Kapitalerträge (angenommen) 4000
Gewinne aus der Veräußerung von
Kap.Anlagen (OHNE Aktien) 3000
Summe 7000
abzügl.Sparerfb 801
Kap.Erträge i.S.§32 d 9199
und zugleich:
einen Verlustvortrag aus Veräußerung von
Aktien von 400 (Bescheid über die gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur EKSt)
das meine ich...warum können die 400 Euro nicht
mit den 9199 verrechnet werden
z.B. VZ 2012:
Berechnung der >Einkünfte,die nach §32d Abs.1
besteuert werden (Abgeltungssteuer)
Kapitalerträge (angenommen) 4000
Gewinne aus der Veräußerung von
Kap.Anlagen (OHNE Aktien) 3000
Summe 7000
abzügl.Sparerfb 801
Kap.Erträge i.S.§32 d 9199
und zugleich:
einen Verlustvortrag aus Veräußerung von
Aktien von 400 (Bescheid über die gesonderte
Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur EKSt)
das meine ich...warum können die 400 Euro nicht
mit den 9199 verrechnet werden
Hallo,
Du hattest behauptet: "... Aktiengewinne NICHT nur mit Aktienverlusten aufgerechnet werden dürfen" - und das ist falsch.
Richtig wäre: "... Aktienverluste NICHT nur mit Aktiengewinnen aufgerechnet werden dürfen" - beachte das Unterstrichene (und das ist ein ganz entscheidender Unterschied).
Außerdem hatte ich schon verstanden, was du eigentlich meintest, siehe mein "zweitens".
Stefan
ja,dann hat "mein"FA etwas falsch gerechnet:Nee, du hast es falsch gesagt.
Du hattest behauptet: "... Aktiengewinne NICHT nur mit Aktienverlusten aufgerechnet werden dürfen" - und das ist falsch.
Richtig wäre: "... Aktienverluste NICHT nur mit Aktiengewinnen aufgerechnet werden dürfen" - beachte das Unterstrichene (und das ist ein ganz entscheidender Unterschied).
Außerdem hatte ich schon verstanden, was du eigentlich meintest, siehe mein "zweitens".
Stefan
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