checkAd

    Muss man nach einer Grundstücksschenkung eine Steuererklärung abgeben? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.05.14 14:23:25 von
    neuester Beitrag 28.05.14 12:43:33 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.194.424
    Aufrufe heute: 0
    Gesamt: 8.394
    Aktive User: 0


     Durchsuchen

    Begriffe und/oder Benutzer

     

    Top-Postings

     Ja Nein
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 14:23:25
      Beitrag Nr. 1 ()
      Ich habe von meinen Geschwistern 50% eines Grundstücks geschenkt bekommen, von dem ich schon die andere Hälfte besaß. Ich wurde vom Finanzamt angeschrieben, woher ich die Grundstücktsanteile herhabe und wie sie genutzt werden. Dies habe ich schriftlich beantwortet. Die liegt schon einige Monate zurück.

      Muss ich jetzt noch irgendetwas tun? Bin ich verpflichtet automatisch eine Schenkungssteuererklärung abzugeben? Oder werde ich dazu noch aufgefordert?
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 14:31:52
      Beitrag Nr. 2 ()
      Es gibt keine Schenkungssteuer-Erklärung. ^^ Ich würde mal beim FA direkt nachfragen. Meiner Meinung nach machen die eine Festsetzung der Grunderwerbsteuer und schauen dann auch gleich, was das Grundstück wert ist, woher es kam und setzen dann ggf. die Steuern gegen Dich fest, wenn es oberhalb des Freibetrages für Schenkungen unter Geschwistern ist.
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 14:40:38
      Beitrag Nr. 3 ()
      Selbstverständlich gibt es eine Erklärung zur Er bschafts und Schenkungssteuer. Es kann aber nichts schlimmes passieren, wenn man die Aufforderung des FA ab wartet. Cool bleiben, das Finanzamt vergisst einen nicht... Vielleicht war der Wert aber auch zu gering.


      Mehr Details:


      http://www.ofd.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_i…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 14:46:33
      Beitrag Nr. 4 ()
      muss man auch eine steuer auf die zu erwartene wertsteigerung bezahlen :confused: :rolleyes: so ein ganzes grundstück it ja mehr wert wie ein halbes :D

      ich würde auch direkt beim fa nachfragen denn hier auf wo gibts nur experten die wissen wo man geld bekommt aber nicht wo mans wieder abgibt :laugh:
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 15:32:58
      Beitrag Nr. 5 ()
      "Steuer auf die zu erwartende Wertsteigerung"
      wie soll das denn gehen?

      Trading Spotlight

      Anzeige
      InnoCan Pharma
      0,1900EUR +2,98 %
      Aktie kollabiert! Hier der potentielle Nutznießer! mehr zur Aktie »
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 15:38:38
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 46.987.924 von Baldur74 am 15.05.14 14:40:38Grundstücksschenkungen werden auch notariell
      beurkundet.Diese Beurkundigung bekommt außer
      dem Grundbuchamt auch das zuständige FA
      Avatar
      schrieb am 15.05.14 15:47:20
      Beitrag Nr. 7 ()
      @Oskarello, das ist mir bekannt. Die Notare müssen eine Meldung an das FA machen. Über den Punkt istder Ersteller m.E. aber schon hinweg, da das FA ja schon eine Anfrage gestellt hat u d demzufolge schon Bescheid wusste. In meinem beigefügten link steht das auch sehr schön drin.

      Nachdem das FA jetzt von der Schenkung weiss, wird jetzt irgendwann der zweite Schritt kommen.
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 10:49:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Danke für die kompetenten Antworten.

      Jetzt aber was anderes.

      Ich möchte auf diesem Grundstück dieses Jahr ein Haus bauen. In 2013 sind Kosten angefallen wie:

      - 6.000 Euro für Parzellenteilung und Vermesser, Grundbuchamt, Katasteramt
      - Notargebühren
      - Container für Grünbeseitigung
      - Rechtsanwaltgebühren für Klärung von Wegerechten für Hausbau

      usw.

      Kann ich diese Kosten in meiner anstehenden Einkommenssteuererklärung 2013 absetzen? Oder sind diese gar nicht absetzbar ? Oder muss ich diese Kosten erst später angeben, wenn ich das fertige Einfamilienhaus abschreiben möchte ?
      Avatar
      schrieb am 28.05.14 12:43:33
      Beitrag Nr. 9 ()
      P.S.

      Ich möchte das Haus nicht vermieten sondern nur selber drin wohnen.


      Beitrag zu dieser Diskussion schreiben


      Zu dieser Diskussion können keine Beiträge mehr verfasst werden, da der letzte Beitrag vor mehr als zwei Jahren verfasst wurde und die Diskussion daraufhin archiviert wurde.
      Bitte wenden Sie sich an feedback@wallstreet-online.de und erfragen Sie die Reaktivierung der Diskussion oder starten Sie
      hier
      eine neue Diskussion.
      Muss man nach einer Grundstücksschenkung eine Steuererklärung abgeben?