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    Lynx - Verluste - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 18.05.14 12:37:26 von
    neuester Beitrag 20.05.14 08:15:39 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.194.492
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      schrieb am 18.05.14 12:37:26
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      ich handle u.a. bei Lynx. Bisher hatte ich nur Gewinne. Diese habe ich bei der Steuererklärung angegeben und darauf die Steuern gezahlt. Jetzt habe ich das erste Mal Verluste. Mein Steuerberater ist da wohl nicht ganz so fit, jedenfalls ist er nicht sicher, ob das Finanzamt die Verluste an Hand der Jahresbescheinigung, die man bei Lynx selber ausdruckt, anerkennt. Hat damit jemand Erfahrungen? Wie war es bei euch? Wurden die Verluste anerkannt? Was musstet ihr dafür tun bzw. einreichen?
      Avatar
      schrieb am 18.05.14 15:23:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Rocko1237,
      bei Lynx bin ich nicht, aber warum sollte das FA bei Verlusten einen Ausdruck nicht anerkennen, wo es den Ausdruck bei Gewinn anerkannt hat? Warte doch einfach ab, ob das FA weitere Belege anfordert. Schlimmeres kann nicht passieren.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 02:48:47
      !
      Dieser Beitrag wurde von CloudMOD moderiert. Grund: Spam, Werbung
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 07:58:20
      Beitrag Nr. 4 ()
      Danke alzwo, aber meine Anfrage richtet sich eigentlich an Leute, die bei Lynx handeln und schon Verluste beim Finanzamt angegeben haben.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 09:11:11
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.005.382 von Rocko1237 am 19.05.14 07:58:20Für den Nachweis sind die Verluste glaubhaft zu machen und anhand entsprechender Unterlagen zu belegen. Da für Auslandsinstitute keine Verpflichtung zur Erstellung von Jahresbescheinigungen etc. besteht, können diese auch nicht angefordert werden.

      Es gab zwar immer wieder Finanzbeamte, die solche Ansinnen in der Anfangszeit der AbgSt hatten, dass sollte sich aber mittlerweile erledigt haben. Mit einem netten Schreiben oder Anruf konnten wir aber noch jeden Finanzbeamten überzeugen, dass bei unseren Mandanten anzuerkennen. Das Finanzamt MUSS die Verluste anerkennen, wenn alle Unterlagen vorliegen.

      Gegenfrage: Was schlägt der Kollege denn vor, wie mit den Verlusten umgegangen werden soll?

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort

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      schrieb am 19.05.14 11:51:54
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.005.800 von Taxadvisor am 19.05.14 09:11:11Vielen Dank. Er wollte Sie natürlich einrechen, war sich aber halt nicht sicher, ob sie auch anerkannte werden.
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 12:41:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Rocko1237: Vielen Dank. Er wollte Sie natürlich einrechen, war sich aber halt nicht sicher, ob sie auch anerkannte werden.


      Er war sich nicht sicher, ob
      1) überhaupt oder
      2) ohne weitere Nachweise?

      Wenn 2) dann ist ja alles i.O., wenn 1) naja....

      Gruß
      Taxadvisor
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 19.05.14 16:07:00
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.007.382 von Taxadvisor am 19.05.14 12:41:04Die Antwort lautet 1, er war sich generell nicht sicher.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 20.05.14 08:15:39
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.008.660 von Rocko1237 am 19.05.14 16:07:00An der Rechtslage gibt es aber keinen Zweifel, dass sollte also bekannt sein.....

      Gruß
      Taxadvisor


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