Lynx - Verluste - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 18.05.14 12:37:26 von
neuester Beitrag 20.05.14 08:15:39 von
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Hallo,
ich handle u.a. bei Lynx. Bisher hatte ich nur Gewinne. Diese habe ich bei der Steuererklärung angegeben und darauf die Steuern gezahlt. Jetzt habe ich das erste Mal Verluste. Mein Steuerberater ist da wohl nicht ganz so fit, jedenfalls ist er nicht sicher, ob das Finanzamt die Verluste an Hand der Jahresbescheinigung, die man bei Lynx selber ausdruckt, anerkennt. Hat damit jemand Erfahrungen? Wie war es bei euch? Wurden die Verluste anerkannt? Was musstet ihr dafür tun bzw. einreichen?
ich handle u.a. bei Lynx. Bisher hatte ich nur Gewinne. Diese habe ich bei der Steuererklärung angegeben und darauf die Steuern gezahlt. Jetzt habe ich das erste Mal Verluste. Mein Steuerberater ist da wohl nicht ganz so fit, jedenfalls ist er nicht sicher, ob das Finanzamt die Verluste an Hand der Jahresbescheinigung, die man bei Lynx selber ausdruckt, anerkennt. Hat damit jemand Erfahrungen? Wie war es bei euch? Wurden die Verluste anerkannt? Was musstet ihr dafür tun bzw. einreichen?
Rocko1237,
bei Lynx bin ich nicht, aber warum sollte das FA bei Verlusten einen Ausdruck nicht anerkennen, wo es den Ausdruck bei Gewinn anerkannt hat? Warte doch einfach ab, ob das FA weitere Belege anfordert. Schlimmeres kann nicht passieren.
bei Lynx bin ich nicht, aber warum sollte das FA bei Verlusten einen Ausdruck nicht anerkennen, wo es den Ausdruck bei Gewinn anerkannt hat? Warte doch einfach ab, ob das FA weitere Belege anfordert. Schlimmeres kann nicht passieren.
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Danke alzwo, aber meine Anfrage richtet sich eigentlich an Leute, die bei Lynx handeln und schon Verluste beim Finanzamt angegeben haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.005.382 von Rocko1237 am 19.05.14 07:58:20Für den Nachweis sind die Verluste glaubhaft zu machen und anhand entsprechender Unterlagen zu belegen. Da für Auslandsinstitute keine Verpflichtung zur Erstellung von Jahresbescheinigungen etc. besteht, können diese auch nicht angefordert werden.
Es gab zwar immer wieder Finanzbeamte, die solche Ansinnen in der Anfangszeit der AbgSt hatten, dass sollte sich aber mittlerweile erledigt haben. Mit einem netten Schreiben oder Anruf konnten wir aber noch jeden Finanzbeamten überzeugen, dass bei unseren Mandanten anzuerkennen. Das Finanzamt MUSS die Verluste anerkennen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Gegenfrage: Was schlägt der Kollege denn vor, wie mit den Verlusten umgegangen werden soll?
Gruß
Taxadvisor
Es gab zwar immer wieder Finanzbeamte, die solche Ansinnen in der Anfangszeit der AbgSt hatten, dass sollte sich aber mittlerweile erledigt haben. Mit einem netten Schreiben oder Anruf konnten wir aber noch jeden Finanzbeamten überzeugen, dass bei unseren Mandanten anzuerkennen. Das Finanzamt MUSS die Verluste anerkennen, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Gegenfrage: Was schlägt der Kollege denn vor, wie mit den Verlusten umgegangen werden soll?
Gruß
Taxadvisor
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.005.800 von Taxadvisor am 19.05.14 09:11:11Vielen Dank. Er wollte Sie natürlich einrechen, war sich aber halt nicht sicher, ob sie auch anerkannte werden.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.007.382 von Taxadvisor am 19.05.14 12:41:04Die Antwort lautet 1, er war sich generell nicht sicher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 47.008.660 von Rocko1237 am 19.05.14 16:07:00An der Rechtslage gibt es aber keinen Zweifel, dass sollte also bekannt sein.....
Gruß
Taxadvisor
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