Quellensteuer Österreich
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18.12.24 11:53:08
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21.05.14 11:21:42
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schrieb am 18.12.24 11:53:08
Beitrag Nr. 78 (
76.876.719
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Leider ist QSt-Erstattung noch immer nicht eingetroffen. Wartet auch noch jemand außer mir?
schrieb am 28.10.24 12:00:53
Beitrag Nr. 77 (
76.596.084
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Ich warte auch noch auf die Rückzahlung für das Jahr 2024. Dieses Jahr offenbar etwas später, aber da linkshaender sie diesen Monat empfangen hat, stehen unsere Chancen nicht schlecht, dass in Bälde etwas passiert.
schrieb am 28.10.24 11:25:19
Beitrag Nr. 76 (
76.595.907
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.536.849 von dr.wssk am 25.09.23 17:36:01
was ist der Grund? Bis jetzt Kein Geld erhalten (wie lange läuft schon) oder wurde die Erstattung abgelehnt?
was ist der Grund? Bis jetzt Kein Geld erhalten (wie lange läuft schon) oder wurde die Erstattung abgelehnt?
schrieb am 28.10.24 10:57:42
Beitrag Nr. 75 (
76.595.769
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Ebenfalls zur Info:
Auch ich habe diesen Monat nach 10 Monaten meine Rückzahlung erhalten.
Ich hatte 5 Jahre zusammengefasst und es hat alles problemlos funktioniert, inklusive der Software zur Erstellung des Antrags.
Das würde man sich auch bei anderen Ländern so wünschen.
so long
linkshaender
Auch ich habe diesen Monat nach 10 Monaten meine Rückzahlung erhalten.
Ich hatte 5 Jahre zusammengefasst und es hat alles problemlos funktioniert, inklusive der Software zur Erstellung des Antrags.
Das würde man sich auch bei anderen Ländern so wünschen.
so long
linkshaender
schrieb am 25.09.23 17:36:01
Beitrag Nr. 74 (
74.536.849
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Nur zur Inf., die Quellensteuererstattung für 2022 ist heute auf meinem Konto angekommen. Mit anderen Worten, rund 8 1/2 Monate sind seit Einreichung vergangen, ich kann damit leben und der österreichischen Finanzverwaltung über 10 Jahre lang ordentliche Bearbeitung bescheinigen.
Dennoch sollte jeder Anleger überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt die Steuererstattung in einem Land ungleich D selbst (einige Banken machen das natürlich für ihre Kunden, aber bei einem Kleineinleger lohnt sich das selten) zu beantragen. Vor Jahren habe ich das Prozedere in einigen europäischen Staaten ausprobiert, stundenlange Arbeit mit Formularen und manchmal ganz gescheitert (Portugal!) Aber Österreich werde ich weiter beibehalten.
Dennoch sollte jeder Anleger überlegen, ob es sich tatsächlich lohnt die Steuererstattung in einem Land ungleich D selbst (einige Banken machen das natürlich für ihre Kunden, aber bei einem Kleineinleger lohnt sich das selten) zu beantragen. Vor Jahren habe ich das Prozedere in einigen europäischen Staaten ausprobiert, stundenlange Arbeit mit Formularen und manchmal ganz gescheitert (Portugal!) Aber Österreich werde ich weiter beibehalten.
schrieb am 13.09.23 15:27:01
Beitrag Nr. 73 (
74.474.736
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Ja, das ist völlig richtig, pro Ehepartner ein 6-er Paket in einem Brief, die Bankbelege, die das Gemeinschaftskonto betreffen, haben wir nur einmal gesandt.
Den Rest, den Du schreibst, kenne ich auch. Meine beigefügten Bankbelege sind die Dividendengutschrift und der Steuerbeleg zur Dividendengutschrift. Und das hat bisher gereicht.
Den Rest, den Du schreibst, kenne ich auch. Meine beigefügten Bankbelege sind die Dividendengutschrift und der Steuerbeleg zur Dividendengutschrift. Und das hat bisher gereicht.
schrieb am 13.09.23 10:49:28
Beitrag Nr. 72 (
74.472.978
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Antwort auf Beitrag Nr.: 74.462.577 von dr.wssk am 11.09.23 15:34:24
danke für die Hinweise. Das erscheint mir machbar.
Unklar ist mir wieso nur 1x6 Seiten ans Finanzamt? Bei Gemeinschaftsdepot müsste man das Webformular von Österreich nicht 2x ausfüllen/übermitteln und dann also 2x6 Seiten plus Belege pro Jahr nach Österreich schicken?
Folgende Nachweise fordern die Österreicher:
-Einen durch die depotführende Bank bestätigten und von dieser firmenmäßig unterfertigten Nachweis aus dem
hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben.
Dieser Nachweis hat auch eine Angabe zu enthalten, dass es sich bei dem Depotbestand um den
Tagesendbestand der Aktien laut Antrag am letzten Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlung handelt und ob
der bestätigte Tagesendbestand auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes oder des Verpflichtungsgeschäftes
ausgestellt wurde;
-Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war;
-Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat
vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag.
Ich hätte aber nur die Dividendenabrechnung als PDF und auch keine Ahnung wie ich das nicht Vorhandensein von Umsätzen nachweisen soll. Mit der Dividendenabrechnung sollte doch klar, dass die angegebenen Depotinhaber vor dem ex-Tag Inhaber der Aktie waren. Einen extra Nachweis, dass sich um den Tagesendbestand handelte, habe ich nicht. Ich hätte nur den Dividendenbeleg hingeschickt, aber bin etwas unschlüssig.
Zitat von dr.wssk: Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
danke für die Hinweise. Das erscheint mir machbar.
Unklar ist mir wieso nur 1x6 Seiten ans Finanzamt? Bei Gemeinschaftsdepot müsste man das Webformular von Österreich nicht 2x ausfüllen/übermitteln und dann also 2x6 Seiten plus Belege pro Jahr nach Österreich schicken?
Folgende Nachweise fordern die Österreicher:
-Einen durch die depotführende Bank bestätigten und von dieser firmenmäßig unterfertigten Nachweis aus dem
hervorgeht, auf welchem Depot sich die betroffenen Aktien am letzten Tag vor dem Ex-Tag befunden haben.
Dieser Nachweis hat auch eine Angabe zu enthalten, dass es sich bei dem Depotbestand um den
Tagesendbestand der Aktien laut Antrag am letzten Tag vor dem Ex-Tag der Dividendenzahlung handelt und ob
der bestätigte Tagesendbestand auf Grundlage des Verfügungsgeschäftes oder des Verpflichtungsgeschäftes
ausgestellt wurde;
-Nachweis aus dem hervorgeht wer am letzten Tag vor dem Ex-Tag Depotinhaber war;
-Nachweis der Depotumsätze in Zusammenhang mit den betroffenen Aktien für den Zeitraum von einen Monat
vor bis einen Monat nach dem Ex-Tag.
Ich hätte aber nur die Dividendenabrechnung als PDF und auch keine Ahnung wie ich das nicht Vorhandensein von Umsätzen nachweisen soll. Mit der Dividendenabrechnung sollte doch klar, dass die angegebenen Depotinhaber vor dem ex-Tag Inhaber der Aktie waren. Einen extra Nachweis, dass sich um den Tagesendbestand handelte, habe ich nicht. Ich hätte nur den Dividendenbeleg hingeschickt, aber bin etwas unschlüssig.
schrieb am 11.09.23 15:34:24
Beitrag Nr. 71 (
74.462.577
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Gut, dass WO mir einen Hinweis auf dieses Board gegeben hat, sonst schaue ich selten hier hinein.
Also, aktueller Stand, der bei uns funktioniert. 2 Anträge mit jeweils 50% der Dividendenerträge. Die Konten auf die die Dividende überwiesen wird, kann man selbst wählen, meine eigenes Konto bei der Postbank, und ein anderes Konto meiner Frau. Zuvor hatten wir auch 2 Anträge mit 100% der Dividendenerträge nach Österreich geliefert und die dortigen Steuerbeamten haben dann die Kürzung vorgenommen. Erster Weg ist meiner Meinung nach der kürzere.
Die beiden Anträge sende ich immer in einem Brief als Einschreiben nach Österreich, kostete dieses Jahr 7,20 € und ist wohl verschmerzbar. Und wichtig, jeder der beiden Ehepartner braucht eine eigene Abzugsteuernummer. Die ist einmalig online zu beantragen. Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
Also, aktueller Stand, der bei uns funktioniert. 2 Anträge mit jeweils 50% der Dividendenerträge. Die Konten auf die die Dividende überwiesen wird, kann man selbst wählen, meine eigenes Konto bei der Postbank, und ein anderes Konto meiner Frau. Zuvor hatten wir auch 2 Anträge mit 100% der Dividendenerträge nach Österreich geliefert und die dortigen Steuerbeamten haben dann die Kürzung vorgenommen. Erster Weg ist meiner Meinung nach der kürzere.
Die beiden Anträge sende ich immer in einem Brief als Einschreiben nach Österreich, kostete dieses Jahr 7,20 € und ist wohl verschmerzbar. Und wichtig, jeder der beiden Ehepartner braucht eine eigene Abzugsteuernummer. Die ist einmalig online zu beantragen. Bezüglich Finanzamt in D, ich erledige die Angelegenheit jährlich. Ich sende 2 x 6 Seiten hin, 1 X 6 für das Finanzamt und 1 x 6 mit Stempel für mich zurück und Weitergabe nach Österreich. Die 1 x 6 - Seiten für mich drucke ich gar nicht aus, sondern speichere ich als pdf. Meine Ausdrucke sind immer einseitig.
Viel Erfolg, die Rückzahlung dauert für dieses Jahr aber länger, Antrag Mitte Jan. nach AT, bis heute noch keine Rückzahlung,
schrieb am 11.09.23 10:07:58
Beitrag Nr. 70 (
74.460.870
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Antwort auf Beitrag Nr.: 67.204.878 von dr.wssk am 25.02.21 19:01:07
interessant.
Musste man jeweils einen Antrag für Ehemann und Ehefrau und Jahr stellen mit der halben Anzahl Aktien/ halben Summe?
Diese "ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer" sind jeweils 6 Seiten. Bei 4 Jahren (gesammelt) wären das dann 4*2*6= 48 Seiten ohne Belege? Hat das eigene Finanzamt dann jeden 6-seitigen Antrag einzeln für die "Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung" unterschrieben und gestempelt?
Wäre doppelseitiger Druck möglich, um Porto zu sparen?
Bin für jede Info dankbar.
Zitat von dr.wssk: Probleme gab es einmal, als ich mein Depot auf ein Gemeinschaftsdepot mit meiner Ehefrau umgeschrieben habe. Da erhielt ich plötzlich nur die Hälfte. Haben wir aber auch hinbekommen, in dem wir für meine Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer beantragt haben und danach erhielt sie die andere Hälfte (, die sei mir dann hier überwiesen hat!!!)
interessant.
Musste man jeweils einen Antrag für Ehemann und Ehefrau und Jahr stellen mit der halben Anzahl Aktien/ halben Summe?
Diese "ZS-RD-DIAG - Antrag auf Rückzahlung/Erstattung der österreichischen Abzugsteuer" sind jeweils 6 Seiten. Bei 4 Jahren (gesammelt) wären das dann 4*2*6= 48 Seiten ohne Belege? Hat das eigene Finanzamt dann jeden 6-seitigen Antrag einzeln für die "Ansässigkeitsbescheinigung der ausländischen Steuerverwaltung" unterschrieben und gestempelt?
Wäre doppelseitiger Druck möglich, um Porto zu sparen?
Bin für jede Info dankbar.
schrieb am 16.08.22 08:56:19
Beitrag Nr. 69 (
72.201.930
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Ich bin's mal wieder. Quellensteuerteilrückzahlung für 2021, beantragt am 3.1.22, erhalten gestern, mit anderen Worten, Österreich bearbeitet zuverlässig und wenn man die Formulardaten eines vergangenen Jahres nutzt ist die Erstellung des Formulars für das aktuelle Jahr leicht.
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