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    Veräußerungsgeschäfte Devisen bei Fremdwährungskonto - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 09.06.14 11:12:32 von
    neuester Beitrag 13.06.14 20:29:20 von
    Beiträge: 3
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      Avatar
      schrieb am 09.06.14 11:12:32
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo allerseits,

      hier meine Fragen zu privaten Veräußerungsgeschäften bei Devisenbeständen. Nachfolgend eine beispielhafte Kontenentwicklung. Die Beträge sollen nicht unbedingt relevant bzw. plausibel sein, es geht nur um die Konkretisierung meiner Fragen.

      01.01.2014 Einrichtung eines USD-Kontos durch Ankauf von 10.000,00 USD.
      31.03.2014 Zinsgutschrift von 100,00 USD.
      31.03.2014 Steuerabzug Bank (ESt, SolZ, KiSt), vereinfacht – 30,00 USD.
      01.05.2014 Kauf von US-Aktien -5.000,00 USD.
      10.06.2014 Dividende von US-Aktie 50,00 USD
      10.06.2014 Steuerabzug Bank (ESt, SolZ, KiSt), vereinfacht – 15,00 USD.

      Ich gehe davon aus, dass sich durch die Zinseinnahmen die steuerrelevante Veräußerungsfrist von 1 auf 10 Jahre verlängert.

      a) Erwerbe ich durch die Zinsgutschrit am 31.03. ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG?

      b) Zur Ermittlung der Anschaffungskosten gem. § 23 EStG ist das FIFO-Verfahren (first in, first out) anzuwenden. Würde ich am 10.06. ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG erwerben?

      c) Falls die Fragen a) und/oder b) positiv zu beantworten wären, würde ich dann am 31.03. eine Anschaffung in Höhe von 100,00 USD und am 10.06. dann 50,00 USD anschaffen?

      d) Würden für die Steuerabzüge am 31.03. und 10.06. ein Teilbetrag der Anschaffung vom 01.01. als verwendet gelten? Oder wäre es so zu verstehen, dass beispielsweise am 31.03. nicht 100,00 USD sondern nur 70,00 USD (saldierte 100 – 30) angeschafft worden wären?

      Über Eure Stellungnahmen würde ich mich sehr freuen.

      Gruß, UHT
      Avatar
      schrieb am 09.06.14 18:42:37
      Beitrag Nr. 2 ()
      Zitat von UHT: 01.01.2014 Einrichtung eines USD-Kontos durch Ankauf von 10.000,00 USD.
      31.03.2014 Zinsgutschrift von 100,00 USD.
      31.03.2014 Steuerabzug Bank (ESt, SolZ, KiSt), vereinfacht – 30,00 USD.
      01.05.2014 Kauf von US-Aktien -5.000,00 USD.
      10.06.2014 Dividende von US-Aktie 50,00 USD
      10.06.2014 Steuerabzug Bank (ESt, SolZ, KiSt), vereinfacht – 15,00 USD.

      Ich gehe davon aus, dass sich durch die Zinseinnahmen die steuerrelevante Veräußerungsfrist von 1 auf 10 Jahre verlängert.

      a) Erwerbe ich durch die Zinsgutschrit am 31.03. ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG?

      b) Zur Ermittlung der Anschaffungskosten gem. § 23 EStG ist das FIFO-Verfahren (first in, first out) anzuwenden. Würde ich am 10.06. ein Wirtschaftsgut im Sinne des § 23 EStG erwerben?

      c) Falls die Fragen a) und/oder b) positiv zu beantworten wären, würde ich dann am 31.03. eine Anschaffung in Höhe von 100,00 USD und am 10.06. dann 50,00 USD anschaffen?

      d) Würden für die Steuerabzüge am 31.03. und 10.06. ein Teilbetrag der Anschaffung vom 01.01. als verwendet gelten? Oder wäre es so zu verstehen, dass beispielsweise am 31.03. nicht 100,00 USD sondern nur 70,00 USD (saldierte 100 – 30) angeschafft worden wären?

      Über Eure Stellungnahmen würde ich mich sehr freuen.

      Gruß, UHT


      Lt. Gesetz 10 Jahre, lt. Verwaltung 1 Jahr
      a)nein
      b)erst ab 2014, vorher auch Durchschnitt etc.
      c)./.
      d)nur Saldo

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 13.06.14 20:29:20
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Taxadvisor,

      vielen Dank für deine Antworten.

      Neu ist für mich die Aussage zu b), also dass das FIFO-Verfahren erst ab 2014 gelten soll. Spontan würde ich sagen, dass das FIFO-Verfahren schon seit Jahren angewendet wird. Es kann selbstverständlich sein, dass das FIFO-Verfahren nur für Wertpapiere gelten soll und dass es für Wirtschaftsgüter zuvor eine andere Regelung gab.

      Verstehe ich die Antwort zu d) richtig, dass der Erhalt einer Dividende in Auslandswährung eine Anschaffung eines Wirtschaftsgutes darstellt, die Zinsgutschrift in ausländischer Währung (Frage a) dagegen nicht?

      Ich fände es systemkonform, wenn beide Erträge (Zins und Dividende) keine Anschaffungen wären, weil sie zugeflossen sind. Allerdings fände ich es (noch) logischer, wenn sämtliche Kontenbewegungen Abschaffungen bzw. Veräußerungen darstellen würden. So steht es m. E. aber halt nicht im Gesetz.

      Verstehe meine Fragen bitte nicht dahingehend falsch, dass ich deinen Antworten nicht traue. Ich habe hier schon viele Stellungnahmen und Antworten von dir gelesen, und ich kann nur meinen Respekt vor deiner Kompetenz zum Ausdruck bringen. Meine Fragen dienen nur meinem besseren Verständnis.

      Herzliche Grüße!

      UHT


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