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    Besteuerung Barabfindungsangebot US Gesellschaft inkl. Value Rights - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 14.06.14 09:52:59 von
    neuester Beitrag 23.07.14 22:38:52 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.195.426
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      schrieb am 14.06.14 09:52:59
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo zusammen,

      ich hoffe hier kann mir geholfen werden bei so vielen Experten hier. Leider bin ich bei der Recherche auf wenig Klärendes gestossen. Es geht mir nur um die Besteuerung der Variante 2 der Möglichkeiten weiter unten.

      erst einmal anbei der Text des Terminanschreibens als pdf angehängt. Danach kommen meine Fragen:

      Terminanschreiben für Chelsea Therapeutics:

      Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
      die Charlie Acquisition Corp. (eine 100%ige Tochtergesellschaft der H Lundbeck A/S) bietet Ihnen als
      Aktionär der oben genannten Gesellschaft ein Übernahme-/Abfindungsangebot zzgl. einer Ausgabe
      von Contigent Value Rights (CVR) zu den nachstehenden Konditionen an:

      Frist: bis 20.06.2014
      Abfindungsbetrag: 6,44 USD je Aktie
      Sonstiges: Im Rahmen des Übernahme-/Barabfindungsangebots erfolgt zzgl. die
      Ausgabe von Contigent Value Rights (CVR) im Verhältnis 1:1. Die CVRs
      berechtigen bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen zum Bezug von bis
      zu 1,50 USD je Aktie.

      Bitte beachten Sie, dass der Bieter die Übernahme der Chelsea Therapeutics Intl Ltd. beabsichtigt
      und dies eine anschließende obligatorische Übernahme bedeuten könnte. Des Weiteren ist geplant
      den Börsenhandel in den Aktien der Chelsea Therapeutics Intl Ltd. WKN A0JJXQ einzustellen.

      Wichtiger Hinweis zur Besteuerung der obligatorischen Barabfindung:
      Die aus der Barabfindung resultierende Zahlung kann den US-Quellensteuerrichtlinien gem. IRC
      Section 302 unterliegen. Mit Unterwerfung gem. Section 302 erfolgt die Auszahlung unter Umständen
      steuerlich als US-Dividende und es kann eine US-Quellensteuerbelastung zwischen 10% und 30% auf
      den Auszahlbetrag erfolgen.

      ENDE

      [[uNachfolgend die Fragen:
      [/u]
      Ich habe bereits das Formular W-8BEN (Erklärung des wirtschaftlich Berechtigten über seinen Status als Steuerausländer für Zwecke der US-Quellensteuer (natürliche Personen) an Consors versendet. (15% Quellensteuer)

      Freibertrag andersweitig ausgeschöpft.

      In Summe gibt es 2 Varianten:

      1. Verkauf über die Börse
      (Gesamtgewinn abzüglich Steuern 10.667 Euro Belastung 3.832 Euro)

      2. Annahme des Barabfindungsangebotes inkl. Contigent Value Rights



      Daten: Chelsea Therapeutics

      Stück: 8.000

      Kauf in USD: 4,08
      Aktueller Kurs in USD: 6,55

      Umrechnungskurs Euro / USD 1,36

      Variante 1 - Verkauf über Börse:

      Abgeltungssteuer 25%
      Solidaritätszuschlag 5,50%

      Gesamtbelastung Verkauf 26,38%
      Abgeltungssteuer + Solidaritätszuschlag

      Freibetrag schon andersweitig ausgeschöpft

      Umrechnungskurs 1,36

      Delta Kauf und aktueller Kurs in USD pro Aktie 2,47
      Steuer in USD pro Aktie 0,65 Abgeltungssteuer & Solidaritätszuschlag

      Gewinn in USD pro Aktie abzüglich Steuer 1,82
      Gewinn in Euro pro Aktie abzüglich Steuer 1,34

      Gesamtgewinn in Euro 14.529
      Gesamtsteuer in Euro 3.832
      Gesamtgewinn abzüglich Steuern in Euro 10.697


      Variante 2 - in Anspruchnahme Barabfindung mit CVR

      Barabfindung in USD 6,44

      Contigent Value Rights CVR in USD 1,5
      (über 3 Jahre -> 2015,2016,2017 je 0,5 Dollar)

      Einschätzung Erfüllung CVR in Dollar Total USD 1,0
      2015: 0,4
      2016: 0,4
      2017 : 0,2


      Fragen:

      I) Welche ist die bessere, um den maximalen Gewinn zu relealisieren?
      Variante 1 Besteuerung klar, Belastung bei Variante 2 unklar!

      II) Wie hoch sind die Abgaben der Variante 2 Annahme des Barabfindungsangebotes in Deutschland und USA insbesondere in Bezug auf US-Quellensteuer?
      - für die Jahre 2014
      - für die Jahre 2015, 2016. 2017 unter Annahme Erfüllung Valure Rights 2015=0,4 Dollar; 2016=0,4 Dollar 2017=0,2 Dollar


      1. Muss man die US-Quellensteuer vom Zugewinn (6,44-4,12=2,32) oder ich vermute von dem 6,44 gesamthaft bezahlen?
      2. Fallen in Deutschland dann auch noch mal Steuern an bei Annahme des Angebotes an? Kann man US-Quellensteuer in der Steuererklärung geltend machen?
      3. Wird irgendwie der Anschaffungspreis verrechnet, wenn ich das Angebot annehme?
      4. Wie werden die CVR später besteuert?


      Vielen Dank vorab für eine schnelle Hilfe. Ich glaube vielen ist mit der Beantwortung geholfen und der Fall ist schon ziemlich tricky.


      Beste Güsse

      future_trader
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 16:51:27
      Beitrag Nr. 2 ()
      Die Belastung nach Section 302 stellt eine Belastung des Kaufpreises dar. Sie wird auf den gesamten Cash-Betrag gerechnet und beträgt normalerweise 30 %. Anders als bei Dividenden gibt es hier zunächst auch keine Reduzierung auf 15 %.

      Allerdings kann man sich dieses Geld zurückholen. Dazu muß man ein 3-seitiges Formular ausfüllen und bei seiner Depotbank einreichen. Wenn man bestimmte Grenzen bei der Beteiligungshöhe einhält (und das ist bei Kleinaktionären immer der Fall), bekommt man das Geld vollständig zurück.

      Du trägst in der Zeit das Währungsrisiko und eventuell schneidet sich Deine Bank ein paar Euronen ab, aber unterm Strich zahlst Du auch bei der Abfindung keine US-Steuern.

      Ansonsten fallen in Deutschland die normalen Steuern wie bei einem Verkauf an.

      Guckst Du hier: http://www.clearstream.com/ci/dispatch/en/cic/CIC/Tax/ICSD/U…
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 17:47:01
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo Julia, vielen Dank für die schnelle Antwort.

      Vielleicht kannst du ja weiter helfen.
      Was für Steuern fallen dann in Deutschland an? Ich weiß nicht wie es danach weiter geht.
      Ist der Abfindungsbetrag in Deutschland voll Steuerpflichtig?
      (Gibt es bei solchen Fusionen zusätzlich eine Barabfindung, ist diese unabhängig vom Kaufzeitpunkt der Altaktien ein
      steuerpflichtiger Ertrag. Diese Regelung ist zu finden in §20 Abs. 4a Satz 1 und 2 EStG.)
      Wird irgendwie der Kaufpreis verrechnet?
      Wo bekomme ich das Formular zur Rückerstattung US her? Name des Formulars? Wo wird es eingereicht ?

      Welche Variante wäre besser? Verkauf jetzt über die Börse oder Annahme des Angebotes, wenn ich davon ausgehe das die Value Rights 1 Dollar Wert sind?

      Würdest mir und anderen Besitzern echt helfen. Vielen Dank vorab.

      Beste Grüße
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 17:56:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Bin ich eigentlich der einzige der das Problem hat? Grüße future_trader
      Avatar
      schrieb am 14.06.14 22:23:16
      Beitrag Nr. 5 ()
      Es fällt die normale Abgeltungssteuer an. Verkaufserlös minus Einstand, darauf 25 %. Bei Kauf vor 2009 keine Steuern.

      Das Formular findest Du am Ende des Links in der zip-Datei. Allerdings müßte auch Consors Formulare vorhalten.

      Ich bin selbst Kunde bei Consors, habe aber noch nie an einer derartigen Übernahme teilgenommen, daher weiß ich nicht, inwieweit Consors informiert und unterstützt. Ich würde das aber erwarten, weil sie Dir ja auch die Steuer zunächst belasten.

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      Avatar
      schrieb am 02.07.14 09:05:33
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo zusammen,
      kurze Frage: habt ihr auch Kapitalertragssteuer auf den kompletten Betrag bezahlt und nicht nur auf den Gewinn?
      Bei mir war das nun so, und die Bank sagt, das sei richtig, weil es wie eine Dividende gehandhabt wird. Bin ein wenig sauer...
      Für Antworten wäre ich dankbar
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 12:58:04
      Beitrag Nr. 7 ()
      gussdg,
      tja es kommt in Mode, auf viele Kapitalmaßnahmen die volle Abgeltungssteuer zu einzubehalten. Anschaffungskosten werden nicht berücksichtigt. Die kannst du in der nächsten Steuererklärung angeben. Das Ganze ist so eine Art zinsloses Zwangssparen verbunden mit Strafe für Vergessen (Geld weg) oder verbunden mit Schreiben ans FA (kann sich zäh hinziehen).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 13:30:59
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.246.604 von alzwo am 02.07.14 12:58:04... finde ich eine Frechheit! Investiertes Kapital sozusagen doppelt zu besteuern. Da bekommen ja andere, die viel später eingestiegen sind nur Verluste raus....
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 19:54:53
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von gussdg: ... finde ich eine Frechheit! Investiertes Kapital sozusagen doppelt zu besteuern. Da bekommen ja andere, die viel später eingestiegen sind nur Verluste raus....


      Sofern Verluste aus Aktienveräußerungen ausgeglichen werden können, wird nix doppelt besteuert....

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 02.07.14 22:02:06
      Beitrag Nr. 10 ()
      gussdg,

      schau noch mal genau Deine Abrechnung an. Eine Barabfindung muß wie ein Verkauf behandelt werden. d.h. der Einstand wird berücksichtigt.

      Wenn Du auf den Gesamtbetrag besteuert wurdest (und die Aussage Deiner Bank, es handele sich um eine Dividende, stützt das), dann könnte es sich um die US-Steuer nach Section 302 handeln. Mehr dazu habe ich weiter oben schon geschrieben.

      Das müßte man auch am Betrag sehen: Die deutsche Steuer beträgt 25 % zzgl. SolZ und ggf. Kirche, also rund 28 %. Die US-Steuer beträgt 30 %.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 09:23:35
      Beitrag Nr. 11 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.250.518 von JuliaPapa am 02.07.14 22:02:06es sind genau 27,5%, also kap+soli...
      Avatar
      schrieb am 07.07.14 12:30:07
      Beitrag Nr. 12 ()
      Hallo,

      >>>es sind genau 27,5%, also kap+soli...

      Nee, wenn du schon das Wörtchen "genau" in den Mund nimmst, dann muss es auch genau sein: 26,375% (und das ist mehr als ein Prozentpunkt weniger als deine Angabe - gewiss keine Kleinigkeit).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 10:01:08
      Beitrag Nr. 13 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.270.666 von reckoner am 07.07.14 12:30:07ja ist korrekt. 26,37496118
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 11:47:48
      Beitrag Nr. 14 ()
      gussdg,
      mein Verdacht bleibt bestehen. Keine Berücksichtigung der Einstandskosten. Also zuviel Steuern einbehalten. Was willst du unternehmen? Nichts?
      Avatar
      schrieb am 08.07.14 15:16:15
      Beitrag Nr. 15 ()
      400 Aktien gekauft am 20.02.14 für 1.829,60 €
      Barabfindung zum 01.07.14 1.882,90 € (deklariert als Kapitalertragssteuerpflichtige Dividende)
      Der Betrag wurde voll versteuert (ca 500€ 25% + 5,5%) Eine Rückfrage bei der Spaka
      ergab: ja das ist rechtens so, ich soll den Beweis bringen, dass das nicht in Ordnung ist.
      Kann mir jemand helfen mit Gesetzen, Paragraphen usw??
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 09.07.14 10:59:12
      Beitrag Nr. 16 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.278.180 von hanni123 am 08.07.14 15:16:15mein steuerberater versucht, nächstes jahr die zuviel bezahlten steuern übder die anschaffungskosten einzufordern.
      Avatar
      schrieb am 17.07.14 13:06:44
      Beitrag Nr. 17 ()
      ich bin bei flatex und bei mir wurden keine steuern einbehalten.
      hatte 500 stück zu 1877,5 euro gekauft
      bekommen habe ich von meiner bank 2366,6 euro

      die differenz wurde vom freistellungsauftrag abgezogen
      sonst hätte ich wohl auch nur für den betrag steuern zahlen müssen.

      crv sind natürlich eingebucht. bei denen gehe ich allerdings von einer komplett besteuerung aus mit 27,x %, soforern der freistellungsauftrag noch nicht ausgeschöppft ist
      Avatar
      schrieb am 22.07.14 16:23:58
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.152.870 von future_trader am 14.06.14 09:52:59Ich hab auch noch Chelsea Therapeutics International im Depot. Ich hab das mit der Übernahme nicht bzw nur so nebenbei mitbekommen bzw hab ich nicht drauf reagiert. Jetzt liegen die Aktien immer noch im Depot. Habt ihr das Geld für die Übernahmen schon bekommen? Wenn ja wie komm ich jetzt an mein Geld? Habt ihr im Depot zusätzlich die Rechte für spätere Auszahlung in irgend einer Form verbrieft
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 16:08:47
      Beitrag Nr. 19 ()
      Geld ist da.. Aber 30 % abgezogen worden. Frechheit.. Wo bekommt man dieses 3 seitige Formuar.
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 18:19:19
      Beitrag Nr. 20 ()
      Mein Anruf bei http://www.clearstream.com wo ich denn das Formular her bekommen würde. Die Sagen mir ich hab bei Ihnen gar nix verloren, da muss sich die Bank drum kümmern.
      Ich rufe bei der Diraba an. Mitarbeiter 1 sagt ich soll das W8 Formuar ausfüllen. Als ich die Beschreinung durchlese wundere ich mich schon.

      Ich rufe nochmal bei der Diraba an. Mitarbeiter 2 : es wäre ihm neu dass ich als Deutscher das einzureichen hätte ich soll nochmal anrufen wenn die Fachabteilung da ist 9-17 Uhr. Die wäre noch da gewesen bei meinem ersten Anruf. ganz toll..
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 18:34:49
      Beitrag Nr. 21 ()
      Kann man beiträge die man geschrieben hat nicht ändern oder löschen?

      der Sachverhalt hat sich geändert..

      Ich hab vor ein paar Wochen erst die Aktie zu 6,15$ gekauft und hab jetzt 6,44$ bekommen. Also sollte man meinen 0,29 cent anzüglich Gebühren sei der Gewinn.
      Mir wurden doch keine US Steuern abgezogen sondern deutsche inkl Solidaritätszuschlag.

      Könnte ich nun die Aktie für 0 verkaufene würde ich einen Verlust von 6,15$ realtisieren und es wäre von den Steuern her richtig. Aber jetzt zahle ich pro Stück 1,25€ Steuern statt 0,09cent
      Avatar
      schrieb am 23.07.14 22:38:52
      Beitrag Nr. 22 ()
      maddentist,
      „Könnte ich nun die Aktie für 0 verkaufene würde ich einen Verlust von 6,15$ realtisieren und es wäre von den Steuern her richtig.“

      Verstehe ich nicht. Soll auf einen Verlust Steuern gezahlt werden?

      „Aber jetzt zahle ich pro Stück 1,25€ Steuern statt 0,09cent“

      Mit Umrechnungskurs und mit 25% Abgeltungssteuer und mit Soli ergibt sich € 1,25 Steuern auf $ 6,44 Gewinn. Den hast du aber nicht gemacht, sondern nur $ 0,29 Gewinn ohne Anschaffungskosten. Kommst du danach auf 0,09 Cent Steuern? Jedenfalls wurde auf den falschen Betrag und so zu viel Steuer einbehalten.

      Deine Depotbank wird wahrscheinlich sagen, daß sie nichts ändern kann. Dann darfst du mit der nächsten Steuererklärung die zu viel gezahlte Steuer zurückfordern.


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