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    Festgeldkonto - keine Umsätze Belege - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.06.14 08:58:05 von
    neuester Beitrag 29.06.14 09:54:01 von
    Beiträge: 22
    ID: 1.195.814
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      Avatar
      schrieb am 26.06.14 08:58:05
      Beitrag Nr. 1 ()
      Das Finanzamt benötigt von einem alten Festgeldkonto, das vor 30 Jahren
      eröffnet wurde, Daten über den Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2012

      Das Konto bestand zwar in dieser Zeit, wurde aber nicht benutzt.

      Von der Bank liegt eine Bestätigung vor, dass in diesem Zeitraum keine Umsätze auf dem Konto erfolgten.

      Der Kunde hat keine Kontoauszüge in diesem Zeitraum erhalten.
      Sollte die Bestätigung der Bank dem FA reichen oder macht es Sinn Kontoauszüge von der Bank anzufordern?
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 09:39:46
      Beitrag Nr. 2 ()
      @Ursula-N
      Ich bin nicht das FA, denke aber, diese Bestätigung reicht. Schlimmstenfalls fordert das FA weitere Belege. Dann erst brauchst du dich darum kümmern.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 11:23:09
      Beitrag Nr. 3 ()
      @Ursula-N

      was wurde von der Bank eigentlich bestätigt?
      a)dass ein Konto vorhanden war?
      b)das Guthaben ?
      c)die Zinsen?

      Man kann nicht die Frage aufwerfen,ob die Bestätigung
      der Bank ausreicht,wenn man nicht einmal genau weis,
      auf was sich die Bestätigung bezieht:keks:
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 12:15:32
      Beitrag Nr. 4 ()
      Zitat von oscarello: @Ursula-N

      was wurde von der Bank eigentlich bestätigt?
      a)dass ein Konto vorhanden war?
      b)das Guthaben ?
      c)die Zinsen?

      Man kann nicht die Frage aufwerfen,ob die Bestätigung
      der Bank ausreicht,wenn man nicht einmal genau weis,
      auf was sich die Bestätigung bezieht:keks:


      Zu a) Das Konto mit Konto-Nr. ist bekannt!

      Zu b) Es wurde bestätigt, dass auf dem Konto
      im Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2012 kein Umsatz erfolgte

      Zu c) Über Zinsen wurde keine Aussage getroffen
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 12:27:20
      Beitrag Nr. 5 ()
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      Avatar
      schrieb am 26.06.14 12:49:37
      Beitrag Nr. 6 ()
      Selten so einen Blödsinn gelesen. Festgeld 30 Jahre ohne Bewegung. Wie lange soll das denn angelegt sein? 100 Jahre? Zinsen, natürlich nicht. Wäre ja auch quatsch. Klar glaubt das Finanzamt das :-)

      Die Kontoauszüge kosten ein paar Euro, aber eine Schätzung durch das FA tut mit Sicherheit mehr weh, wenn das Ergebnis nicht sogar Steuerhinterziehung lautet (für Zeiten vor der Abgeltungssteuer).
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 13:07:05
      Beitrag Nr. 7 ()
      Zitat von Ursula-N:
      Zitat von oscarello: @Ursula-N

      was wurde von der Bank eigentlich bestätigt?
      a)dass ein Konto vorhanden war?
      b)das Guthaben ?
      c)die Zinsen?

      Man kann nicht die Frage aufwerfen,ob die Bestätigung
      der Bank ausreicht,wenn man nicht einmal genau weis,
      auf was sich die Bestätigung bezieht:keks:


      Zu a) Das Konto mit Konto-Nr. ist bekannt!

      Zu b) Es wurde bestätigt, dass auf dem Konto
      im Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2012 kein Umsatz erfolgte

      Zu c) Über Zinsen wurde keine Aussage getroffen


      und warum braucht das FA gerade so eine Bestätigung?
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 13:09:30
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.213.726 von Baldur74 am 26.06.14 12:49:37Es soll auch Konten geben, die nachdem ein Festgeld fällig wurde einen Saldo von NULL ausweisen und weiter bestehen, da der Kunde ggf. neue Festgelder abschließt (diese Konten sind i.d.R. Unterkonten von Kontokorrentkonten).

      :keks:
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 13:54:36
      Beitrag Nr. 9 ()
      Zitat von GOTOX: Es soll auch Konten geben, die nachdem ein Festgeld fällig wurde einen Saldo von NULL ausweisen und weiter bestehen, da der Kunde ggf. neue Festgelder abschließt (diese Konten sind i.d.R. Unterkonten von Kontokorrentkonten).

      :keks:


      Kann man davon ausgehen, dass ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto, das 10 Jahre keine Umsätze hatte in den 10 Jahren auf Null ist?
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 15:15:51
      Beitrag Nr. 10 ()
      „Kann man davon ausgehen, dass ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto, das 10 Jahre keine Umsätze hatte in den 10 Jahren auf Null ist?“

      Ich denke ja, weil Zinszahlungen einen Umsatz hervorgerufen hätten.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 16:20:25
      Beitrag Nr. 11 ()
      Zitat von Heckenrose: „Kann man davon ausgehen, dass ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto, das 10 Jahre keine Umsätze hatte in den 10 Jahren auf Null ist?“

      Ich denke ja, weil Zinszahlungen einen Umsatz hervorgerufen hätten.


      Sehe ich genauso, außer das Konto war unverzinst. Wenn man ganz sicher gehen will, kann man sich noch den Saldo zum 31.12.2002 von der Bank bestätigen lassen. Ich würde aber erst einmal die Reaktion vom FA abwarten.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 16:54:19
      Beitrag Nr. 12 ()
      Also meine Konten sind immer gelöscht worden, wenn sie ausgelaufen sind.

      Wäre interessant, welche Bank 30 Jahre Konten mit Saldo Null führt.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 17:01:09
      Beitrag Nr. 13 ()
      Das FA will vermutl. nur die Zinseinnahmen wissen. Das hätte z. B. eine Bedeutung wenn man KAP Steuer auf andere Konten gezahlt hat und davon etwas /alles wieder bekommen will.

      Die sehen das eine Bankverbindung existiert, ist doch legitim da mal nachzufragen ob noch zusätzliche Zinsen angefallen sind.

      Wenn auf dem Konto 0 (Null) Kontobewegung ist, bedeutet dies nicht das dort nicht noch was drauf ist. Das können z. B. Sparverträge sein, wo Zinsen mal nach 2, 4 oder 10 Jahren ausgezahlt werden.

      Das das Konto seit 30 Jahren läuft interessiert keinen. Man muss es eben dann auch löschen.

      Es besteht auch die Möglichkeit, das auf dieses Konto noch ein Freistellungsbetrag in beträchtlicher Höhe hinterlegt ist. Das ist beim Finanzamt auch hinterlegt.

      Die Anfrage ist somit berechtigt.
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 19:00:41
      Beitrag Nr. 14 ()
      Zitat von sausebraus2000: Das FA will vermutl. nur die Zinseinnahmen wissen. Das hätte z. B. eine Bedeutung wenn man KAP Steuer auf andere Konten gezahlt hat und davon etwas /alles wieder bekommen will.

      Die sehen das eine Bankverbindung existiert, ist doch legitim da mal nachzufragen ob noch zusätzliche Zinsen angefallen sind.

      Wenn auf dem Konto 0 (Null) Kontobewegung ist, bedeutet dies nicht das dort nicht noch was drauf ist. Das können z. B. Sparverträge sein, wo Zinsen mal nach 2, 4 oder 10 Jahren ausgezahlt werden.

      Das das Konto seit 30 Jahren läuft interessiert keinen. Man muss es eben dann auch löschen.

      Es besteht auch die Möglichkeit, das auf dieses Konto noch ein Freistellungsbetrag in beträchtlicher Höhe hinterlegt ist. Das ist beim Finanzamt auch hinterlegt.

      Die Anfrage ist somit berechtigt.



      Nehmen wir an, dass es sich um ein Festgeldkonto handelt:

      Bei allen 3 von Ihnen genannten Laufzeiten: 2, 4 oder 10 Jahre müsste zumindest eine Buchung in die Zeit 01.01.2003 bis 31.12.2012 fallen.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 20:14:34
      Beitrag Nr. 15 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.216.646 von Ursula-N am 26.06.14 19:00:41Der Sparerfreibetrag war 2003 ja auch 1.550 € (ledig), vielleicht schlummert aus dieser Zeit noch eine Freistellung?
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 22:08:57
      Beitrag Nr. 16 ()
      Zitat von sausebraus2000: Der Sparerfreibetrag war 2003 ja auch 1.550 € (ledig), vielleicht schlummert aus dieser Zeit noch eine Freistellung?


      Danke für die Antwort:

      -- Wenn innerhalb von 10 Jahren keine Umsätze auf dem Konto erfolgten, dann sind auch keine Kapitalerträge angefallen und ein eventueller Freistellungsauftrag ist nicht benutzt worden.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 26.06.14 22:39:57
      Beitrag Nr. 17 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.217.604 von Ursula-N am 26.06.14 22:08:57Oh, wieder nicht verstanden/begriffen:

      Das Finanzamt bekommt die eingereichten Freistellungsbeträge gemeldet. NICHT die Zinsen.

      Da gibt es nun Spezialisten oder auch "Unwissende" welche bei vielen Banken mehrmals - das heist zu hoch freistellen. ÜBER den möglichen Sparerfreibetrag.

      Das merken die Banken nicht. Doch irgedwann (wenn FA Zeit hat) drücken die mal aufs "Knöpfchen" und sehen die Sparer welche zu hoch freigestellt haben.

      Das kommt immer nach paar Jahren rückwirkend.

      Und da kann auf einem alten Konto, mit alter Freistellung noch ein Freistellugsbetrag liegen welcher - mit den neu eingereichten Freistellungen - zu hoch ist.

      Auf dem Konto ist nichts, doch die alte Freistellung ist nicht gelöscht und auf 0 Null gesetzt.

      Und das könnte sein.
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 01:12:49
      Beitrag Nr. 18 ()
      „Kann man davon ausgehen, dass ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto, das 10 Jahre keine Umsätze hatte in den 10 Jahren auf Null ist?“

      Wenn die Bank garstig ist, kann sie das Geld auf dem Konto einziehen, wenn sich der Eigentümer 10 Jahre lang nicht darum gekümmert hat.
      Sowas nennt sich Eigentumserwerb durch Ersitzen.
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 06:53:48
      Beitrag Nr. 19 ()
      Zitat von Borealis: „Kann man davon ausgehen, dass ein Festgeldkonto oder ein Tagesgeldkonto, das 10 Jahre keine Umsätze hatte in den 10 Jahren auf Null ist?“

      Wenn die Bank garstig ist, kann sie das Geld auf dem Konto einziehen, wenn sich der Eigentümer 10 Jahre lang nicht darum gekümmert hat.
      Sowas nennt sich Eigentumserwerb durch Ersitzen.


      Grundsätzlich möglich, macht aber keinen Sinn, weil die Frist für Forderungen 30 Jahre beträgt.

      Das Wesen von Festgeldkonten ist eine feste Laufzeit. Daraus ergibt sich, dass nach dem Ende der Laufzeit das Konto rechtlich erlischt. Klar können Banken das technische Löschen (EDV) übersehen, aber diese Konten werden in gesondert zur Überprüfung ausgewiesen.

      Im Regelfall schließen Banken aber Rahmenkontenverträge ab. Dies hat den Vorteil, dass nach Ablauf eines Festgeldkontos k e i n neuer Kontoeröffnungsantrag ausgefertigt werden muss, sondern unter einer Unterkontonummer des Rahmenvertrages ein neues Festgeldkonto abgeschlossen werden kann. Erspart jede Menge Papierkram.

      Zum Thema Freistellungsauftrag: Der Staat braucht Geld und deshalb wird der Freistellungsauftrag bald abgeschafft werden. Passt sowieso ins Bild, weil der Staat alle Bürger zur Abgabe einer Steuerklärung zwingen will und bei der Abschaffung des Freistellungsauftrags kassiert der Staat sofort an der Quelle mit, bekommt jeder seine Steuerbescheinigung und muss sich selber darum kümmern, wieder zu seinem Geld zu kommen. So kann man auch hochbezahlte Finanzbeamte beschäftigen. ABM auf hohem Niveau.
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 08:57:18
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.218.368 von sam1eagle2fox3 am 27.06.14 06:53:48Zu sam1eagle2fox3 Zitat:
      "Das Wesen von Festgeldkonten ist eine feste Laufzeit. Daraus ergibt sich, dass nach dem Ende der Laufzeit das Konto rechtlich erlischt. Klar können Banken das technische Löschen (EDV) übersehen, aber diese Konten werden in gesondert zur Überprüfung ausgewiesen.

      Im Regelfall schließen Banken aber Rahmenkontenverträge ab. Dies hat den Vorteil, dass nach Ablauf eines Festgeldkontos k e i n neuer Kontoeröffnungsantrag ausgefertigt werden muss, sondern unter einer Unterkontonummer des Rahmenvertrages ein neues Festgeldkonto abgeschlossen werden kann. Erspart jede Menge Papierkram."

      ######

      Ist ein Festgeldkonto,
      für das die Bank bestätigt,
      dass für den Zeitraum 01.01.2003 bis 31.12.2012 keine Umsätze auf dem Konto erfolgten, die ganze Zeit auf Null gewesen?

      Danke
      Avatar
      schrieb am 27.06.14 11:34:17
      Beitrag Nr. 21 ()
      Wenn auf einem Kontokorrent-konto keine Umsätze
      anfallen,so ist das Konto umsatzlos und wird
      von den Kreditinstituten aus Kostengründen
      (nach ein er gewissen Zeit)aufgelöst.
      Es werden höchstens dann die Kontoführungsgebühren
      abgebucht,wird aber dann wieder storniert.
      Stornobuchungen sind kein Umsatz
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 29.06.14 09:54:01
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.220.268 von oscarello am 27.06.14 11:34:17Hallo allerseits,

      muss denn kein Umsatz auch bedeuten, dass kein Ertrag geflossen ist? Für mich würde die Einrichtung eines Festgeldkontos ohne Verzinsung keinen Sinn machen.

      Ist eventuell mit der Bank vereinbart worden, dass die Erträge auf einem anderen Konto gutgeschrieben werden?

      Möglicherweise haben die Erträge -wo auch immer zugeflossen- unterhalb des erteilten Freistellungsauftrages gelegen.

      Gruß, UHT


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