Börsengang von Rocket Internet - Top oder Flop? (Seite 57)
eröffnet am 07.08.14 09:32:31 von
neuester Beitrag 29.01.24 16:03:56 von
neuester Beitrag 29.01.24 16:03:56 von
Beiträge: 5.159
ID: 1.197.184
ID: 1.197.184
Aufrufe heute: 0
Gesamt: 673.340
Gesamt: 673.340
Aktive User: 0
ISIN: DE000A12UKK6 · WKN: A12UKK · Symbol: RKET
16,300
EUR
0,00 %
0,000 EUR
Letzter Kurs 23.04.24 Hamburg
Werte aus der Branche Internet
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
9,1200 | +82,40 | |
0,7000 | +45,83 | |
4,2100 | +27,19 | |
11,200 | +11,55 | |
4,6300 | +11,30 |
Wertpapier | Kurs | Perf. % |
---|---|---|
1,5200 | -4,10 | |
0,5600 | -6,67 | |
32,08 | -9,63 | |
9,4600 | -10,25 | |
2,4100 | -16,61 |
Beitrag zu dieser Diskussion schreiben
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.671.671 von Schulzi64 am 11.11.20 14:30:29Es sieht auch so aus, als ob Rocket Internet das dringend notwendig hätte... Das Geschäftsmodell läuft ja seit Jahren nicht mehr wirklich rund und auch die gesamte Firmenkultur soll sehr bedenklich sein. Denkt ihr in Rocket Internet ist in nächster Zeit noch potential?
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.666.691 von straßenköter am 11.11.20 09:06:42Eine Neuausrichtung des Geschäftsmodells wird immer offensichtlicher
- > https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/deutsche-konsum-reitag-ver…
Weg mit dem Risiko, hin zu planbaren Einnahmeströmen!!!
Gruß Schulzi64
- > https://www.dgap.de/dgap/News/pvr/deutsche-konsum-reitag-ver…
Weg mit dem Risiko, hin zu planbaren Einnahmeströmen!!!
Gruß Schulzi64
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.671.071 von straßenköter am 11.11.20 13:38:14Klar könnte Oli hier tricksen. Sehe aber keinen Grund, warum er das tun sollte.
Dass er an in HH aufkauft, wird dann längst ein offenes Geheimnis sein..
Dass er an in HH aufkauft, wird dann längst ein offenes Geheimnis sein..
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.972 von dogweiler am 11.11.20 13:31:04
Wobei sie auf einer HV nicht alle Stücke anmelden müssen. Ist ein beliebter Trick, um nicht offen zu legen, über wie viele Stücke ein größerer Aktionär verfügt. Meldepflichtig sind sie jetzt in der Tat nicht mehr.
Zitat von dogweiler:Zitat von AG19: Was jetzt nach dem Delisting allerdings Rocket Internet bzgl. Aktienkauf erlaubt/meldepflichtig ist und welche Meldepflichten die Samwers haben, bin ich mir nicht sicher.
RKET ist eine private, nicht börsennotierte AG, wie Millionen andere Firmen in Deutschland auch. Deren Chefs können tun und lassen, was sie wollen (resp. was ihre Satzung und oder AR ihnen vorschreibt).
Da sie privat sind, geht das auch niemanden mehr etwas an. Darum keine Meldeflicht. Wie sich die Anteilsbesitzerhältnisse ändern, kannste ja auf der HV einsehen...
Wobei sie auf einer HV nicht alle Stücke anmelden müssen. Ist ein beliebter Trick, um nicht offen zu legen, über wie viele Stücke ein größerer Aktionär verfügt. Meldepflichtig sind sie jetzt in der Tat nicht mehr.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.864 von AG19 am 11.11.20 13:22:40
RKET ist eine private, nicht börsennotierte AG, wie Millionen andere Firmen in Deutschland auch. Deren Chefs können tun und lassen, was sie wollen (resp. was ihre Satzung und oder AR ihnen vorschreibt).
Da sie privat sind, geht das auch niemanden mehr etwas an. Darum keine Meldeflicht. Wie sich die Anteilsbesitzerhältnisse ändern, kannste ja auf der HV einsehen...
Zitat von AG19: Was jetzt nach dem Delisting allerdings Rocket Internet bzgl. Aktienkauf erlaubt/meldepflichtig ist und welche Meldepflichten die Samwers haben, bin ich mir nicht sicher.
RKET ist eine private, nicht börsennotierte AG, wie Millionen andere Firmen in Deutschland auch. Deren Chefs können tun und lassen, was sie wollen (resp. was ihre Satzung und oder AR ihnen vorschreibt).
Da sie privat sind, geht das auch niemanden mehr etwas an. Darum keine Meldeflicht. Wie sich die Anteilsbesitzerhältnisse ändern, kannste ja auf der HV einsehen...
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.327 von Der_Analyst am 11.11.20 12:45:29Ok, nochmal ganz langsam für Dich:
Berlin, 30. Oktober 2020
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 24. September 2020 bis einschließlich 30. Oktober 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 203.439 Stückaktien. Das Aktienrückkaufprogramm wird mit Ablauf des heutigen Tages enden.
Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/cms/rocket-internet-veroeffent…
Berlin, 30. Oktober 2020
Die Gesamtzahl der im Rahmen des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 24. September 2020 bis einschließlich 30. Oktober 2020 erworbenen Aktien beläuft sich damit auf 203.439 Stückaktien. Das Aktienrückkaufprogramm wird mit Ablauf des heutigen Tages enden.
Quelle: https://www.dgap.de/dgap/News/cms/rocket-internet-veroeffent…
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.670.327 von Der_Analyst am 11.11.20 12:45:29
Da heißt es aber auch:
"Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 24. September 2020 und erfolgt für einen Zeitraum, der, je nachdem was früher eintritt, (i) mit Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder (ii) mit Ablauf des 15. November 2020 endet."
Also sollte dieses Aktienrückkaufprogramm bereits beendet sein.
Was jetzt nach dem Delisting allerdings Rocket Internet bzgl. Aktienkauf erlaubt/meldepflichtig ist und welche Meldepflichten die Samwers haben, bin ich mir nicht sicher.
Zitat von Der_Analyst: Von der Webseite der Gesellschaft: "Auf dieser Website finden Sie zusätzliche Informationen über das Aktienrückkaufprogramm, das am 24. September 2020 beschlossen und gestartet wurde, und spätestens am 15. November 2020 enden wird." (Quelle: https://www.rocket-internet.com/investors/share/share-buy-ba…
Der_Analyst
Da heißt es aber auch:
"Der Rückkauf über den Xetra-Handel der Frankfurter Wertpapierbörse beginnt am 24. September 2020 und erfolgt für einen Zeitraum, der, je nachdem was früher eintritt, (i) mit Wirksamkeit des Widerrufs der Zulassung der Aktien der Gesellschaft vom Handel am regulierten Markt der Frankfurter Wertpapierbörse oder (ii) mit Ablauf des 15. November 2020 endet."
Also sollte dieses Aktienrückkaufprogramm bereits beendet sein.
Was jetzt nach dem Delisting allerdings Rocket Internet bzgl. Aktienkauf erlaubt/meldepflichtig ist und welche Meldepflichten die Samwers haben, bin ich mir nicht sicher.
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.669.922 von dogweiler am 11.11.20 12:18:35Von der Webseite der Gesellschaft: "Auf dieser Website finden Sie zusätzliche Informationen über das Aktienrückkaufprogramm, das am 24. September 2020 beschlossen und gestartet wurde, und spätestens am 15. November 2020 enden wird." (Quelle: https://www.rocket-internet.com/investors/share/share-buy-ba…
Der_Analyst
Der_Analyst
Antwort auf Beitrag Nr.: 65.666.691 von straßenköter am 11.11.20 09:06:42
Lies nochmal nach, das wurde sofort mit Delisting beendet.
Rückkäufe kann REKT oder Oli jetzt ganz nach belieben und ohne jede rechtliche Einschränkung vornehmen und muss nimmer was melden.
Zitat von straßenköter: Nur noch einmal zur Erinnerung: In dieser Woche läuft das ARP aus.
Lies nochmal nach, das wurde sofort mit Delisting beendet.
Rückkäufe kann REKT oder Oli jetzt ganz nach belieben und ohne jede rechtliche Einschränkung vornehmen und muss nimmer was melden.
Nur noch einmal zur Erinnerung: In dieser Woche läuft das ARP aus.
Börsengang von Rocket Internet - Top oder Flop?