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    Werden Verluste aus Zertifikaten mit Zinsen verrechnet wenn man unterhalb des Grundfreibetrags ist? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 26.08.14 20:14:01 von
    neuester Beitrag 27.08.14 18:03:04 von
    Beiträge: 6
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      Avatar
      schrieb am 26.08.14 20:14:01
      Beitrag Nr. 1 ()
      Werden Verluste aus Zertifikaten auch mit Zinsen verrechnet, wenn man unterhalb des Grundfreibetrags ist?

      Zinsen kann man ja bekanntlich aus Verlusten mit Zertifikaten verrechnen. Findet die Verrechnung auch statt, wenn man ingesamt unterhalb des Grundfreibetrages ist? Wenn ja, würde man dann ja unnütz einen Verlustvortrag verbrauchen, oder?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 26.08.14 21:10:03
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.615.664 von JoePESCI am 26.08.14 20:14:01Ja, bei mir wurden Gewinne auf den alten Verlustvortrag angerechnet obwohl diese bereits über den FSA freigestellt worden sind.

      Der Verlustvortrag wurde in meinem Fall dadurch teilweise verschwendet.

      Was soll das eigentlich für eine steuerliche Gesetzgebung sein fragte ich mich und schluckte als unterdrückter Steuerbürger diese widerliche Kröte von Steuerbescheid.

      Altverluste stehen in der Kaskade der Freistellungsgründe ganz vorne :keks:

      Taxadvisor, bitte erlöse uns von unserer Ahnungslosigkeit :laugh:

      Wie ist es denn jetzt genau?
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 09:22:16
      Beitrag Nr. 3 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.616.141 von Mondbewohner am 26.08.14 21:10:03
      Zitat von Mondbewohner: Der Verlustvortrag wurde in meinem Fall dadurch teilweise verschwendet.

      Was soll das eigentlich für eine steuerliche Gesetzgebung sein fragte ich mich und schluckte als unterdrückter Steuerbürger diese widerliche Kröte von Steuerbescheid.

      Taxadvisor, bitte erlöse uns von unserer Ahnungslosigkeit :laugh:


      Das ist nicht nur bei Verlusten aus Kapitalvermögen so, sondern bei allen Einkunftsarten. Der Verlustvortrag wird immer vorrangig vor Freibeträgen, Sonderausgaben und Werbungskosten verrechnet. Bei KAP kann man das theoretisch (zumindest teilweise) umgehen, wenn man keine Pflichtveranlagungstatbestände KAP hat, in dem man die Kapitalerträge in Folgejahren erst erklärt, wenn sie hoch genug sind.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 14:19:37
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo Taxadvisor,

      in dem man die Kapitalerträge in Folgejahren erst erklärt, wenn sie hoch genug sind.
      Muss es nicht realisiert heißen?

      Nicht das noch jemand auf die Idee kommt, er könne Gewinne einfach erst Jahre später erklären.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 27.08.14 17:28:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.622.936 von reckoner am 27.08.14 14:19:37
      Zitat von reckoner: Hallo Taxadvisor,

      in dem man die Kapitalerträge in Folgejahren erst erklärt, wenn sie hoch genug sind.
      Muss es nicht realisiert heißen?

      Nicht das noch jemand auf die Idee kommt, er könne Gewinne einfach erst Jahre später erklären.

      Stefan


      Da können wir streiten... Wenn keine Pflichtveranlagungstatbestände vorliegen, ist man aufgrund der Abgeltungswirkung ja nicht mehr erklärungspflichtig.

      Wenn ich also nur EUR 900 KAP-Einkünfte habe, könnte ich auf die Erklärung verzichten und warten bis es EUR 1.900 sind, damit ich meinen VV von EUR 1.000 auch nutzen kann (wenn das FA mitdenkt, machen Sie natürlich eine Freistellungsabfrage und "verbrauchen" den VV. Ob das allerdings verfahrensrechtlich geht, hat m.W. aber noch keiner geprüft...).

      Gruß
      Taxadvisor

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      Avatar
      schrieb am 27.08.14 18:03:04
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo Taxadvisor,

      ach so war das gemeint, OK.

      Und ja, dann kann man streiten, und zwar darüber, ob zur Bestandhaltung eines Verlustvortrages nicht ein Antrag gestellt werden muss (Hauptvordruck gleich ganz oben vielleicht*). Und weiter, ob dann nicht auch eine Anlage KAP abgegeben werden muss (ggf. leer, aber mit Zeile 14 :-). Ich möchte mich da nicht festlegen.

      Und auch deshalb rate ich immer, den Verlustvortrag möglichst bei der Bank stehen zu lassen, dann kann man ja ganz sicher gestalten.

      *ich war eigentlich immer davon ausgegangen, dass das für richtige Verlustvorträge gedacht ist (?)

      Stefan


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