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    Uber durch einstweilige Verfügung bundesweit gestoppt - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 02.09.14 12:12:42 von
    neuester Beitrag 01.05.15 12:49:44 von
    Beiträge: 38
    ID: 1.198.470
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      schrieb am 02.09.14 12:12:42
      Beitrag Nr. 1 ()
      Laut FAZ kündigte Uber bereits Wiederspruch an.

      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-gericht-st…
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 15:18:17
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.670.201 von Pusteblume86 am 02.09.14 12:12:42Sowas geht ja auch nicht in einer staatlich gelenkten "sozialen Marktwirtschaft".

      Da könnte ja jeder kommen und einfach so eine gute Dienstleistung zu fairen Preisen anbieten.

      Wenn sowas Schule machen würde, was soll dann nur aus all den dank Lobbyismus und Protektionismus völlig überbezahlten Dienstleistern werden...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 15:45:22
      Beitrag Nr. 3 ()
      Niemand wird mir verbieten können Leute in meinem Auto mitzunehmen! Und wenn die unbedingt was spenden wollen, bin ich nicht gezwungen mich zu wehren! Man kann die App nennen wie man will....Aufhalten kann man es nicht.

      Gut so!
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 16:45:29
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.672.601 von Doppelvize am 02.09.14 15:45:22...aber dann musst Du es auch versteuern die Spenden :D
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 16:59:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.673.453 von AndreasBernstein am 02.09.14 16:45:29Man muss ja kein Geld dafür nehmen.

      Dann blühen halt wieder Tauschhandel und Entlohnung durch Naturalien.

      "...Man kann die App nennen wie man will....Aufhalten kann man es nicht..."

      Könnte auf jeden Fall amüsant werden, wenn Polizei und Justiz dann versuchen private Mitfahrten als Schwarzarbeit und illegales Taxi-Unternehmertum zu verfolgen...

      :eek:

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      schrieb am 02.09.14 17:41:31
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.673.453 von AndreasBernstein am 02.09.14 16:45:29
      Zitat von Bernecker1977: ...aber dann musst Du es auch versteuern die Spenden :D


      OK, dann keine Spende:(

      Aber wenn einem Unbekannten 20€ unter meinen Sitz rutschen kann ich ja nichts dafür...:D
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 18:48:00
      Beitrag Nr. 7 ()
      Es geht ja wohl in erster Linie um die Fahrten, die über die App zustande kommen. Die kosten Geld, etwas weniger als ein Taxi, sind aber vorgegeben (und flexibel den aktuellen Verhöltnissen anpassbar). Uber kassiert für die Vermittlung 20%, trägt aber kein Risiko. Man muss vielleicht mal den ersten Unfall mit Personenschaden abwarten...
      Fahrer mit Gewinnabsicht transportiert Gast und verursacht heftigen Schaden. Versicherung?
      Die Fahrer können sicher bei den Steuern tricksen, kürzere Routen abrechnen etc. Viel nerviger dürfte sein, dass Uber sich mit Sicherheit drücken wird, Steuern in D abzuführen.
      Und sollten Fahrer und Kunde beschliessen, sich zwar aber die App zu treffen, sie aber dann ganz "umgehen" macht ein Fahrer das vermtl ein paar Mal - bis Uber ihn rausschmeisst.

      Weiss nicht - für Uber sicher ein geniales Gewinnerzielungsmodell.
      Für Kunden die zu faul sind einen Bus zu nutzen und unbedingt 20% beim Taxi sparen wollen, naja.
      Und welche Fahrer machen das? Wer sonst grad keinen Job und zuviel Zeit hat und bei dem es zum Taxischein nicht gereicht hat?
      Im Moment finde ich das Ganze etwas seltsam.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 19:21:40
      Beitrag Nr. 8 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.674.950 von cmeise am 02.09.14 18:48:00Für Kunden die zu faul sind einen Bus zu nutzen und unbedingt 20% beim Taxi sparen wollen, naja.

      Arroganz eines Stadtbewohners oder Ahnungslosigkeit?

      Es gibt genügend Rentner im ländlichen Raum wo kein Bus fährt und die sich kein Taxi leisten können! Für die ist es ein Segen....
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 19:35:46
      Beitrag Nr. 9 ()
      Im Dradio gabs grade einen ganz guten Kommentar:

      (...)
      Es geht im Kern um die Frage, ob neue Ideen - die oft das Internet nutzen - sich über Regeln stellen dürfen, die eine Gesellschaft entwickelt hat. Im Fall von Uber ist das als Allererstes die "Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung", die von Menschen verlangt wird, die gegen Entgelt andere Menschen in einem Auto von Herrn Müller zu Frau Schulz transportieren. Das soll dafür sorgen, dass diese Aufgabe nur von Menschen wahrgenommen wird, die dazu auch in der Lage sind. Was ist daran falsch, ihn auch von den Uber-Fahrern zu verlangen? Genau das aber ist der Gegenstand der Einstweiligen Verfügung, die das Landgericht Frankfurt (am Main) nun gegen Uber erließ. Nicht die Frage, ob Fahrten über das Internet vermittelt werden dürfen.

      Uber ist nicht eine freundliche neue Form einer Mitfahrzentrale. Uber ist schlicht ein Unternehmen, das auf Profit aus ist. Legitim, zweifelsohne. Doch das Auftreten der Firma, die sich herausnimmt, Regeln einfach zu ignorieren, obwohl sie von ihnen wissen muss, das sollte auch alle Kunden nachdenklich stimmen.

      Einfach zu sagen, die Kunden können doch selbst entscheiden, ist dabei zu kurz gesprungen. Denn was käme als Nächstes? Ein Onlineversand für Fleischprodukte, bei dem jeder Metzger spielen darf? Guten Appetit! Eine Plattform für Feuerwehrdienstleistungen, bei der irgendwer kostengünstiger als die Feuerwehr anbietet, bei Ihnen zu löschen? Nur bis zum Brandfall ist das eine tolle Idee, auf die mit gutem Grund selbst hartgesottene FDP-Liberale kaum kämen.
      (...)

      http://www.deutschlandfunk.de/uber-urteil-ignorant-nicht-inn…

      Also - wenn jemand "Hobbytaxifahrerei" machen will und es Interessenten dafür gibt, ist ja ok. Aber dann soll man die Sache auch so nennen und die Regeln dafür einhalten. Unterm Strich führt das dann sicher dazu, dass die Taxis Kundenfreundlicher werden...
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 19:53:15
      Beitrag Nr. 10 ()
      Uber macht rotzefrech einfach weiter. Klar, die deutsche Rechtsprechung ist den Amis egal.

      Gut, dass wir noch nicht das Freihandelsabkommen haben, sonst würde Uber die BRD gleichmal auf Schadenersatz verklagen.
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 19:56:52
      Beitrag Nr. 11 ()
      Und noch ein ziemlich stichhaltiger Kommentar:

      Nicht Uber dem Gesetz

      Uber ignoriert ein Verbot. Der Fahrdienstleister sollte in die Schranken verwiesen werden. Das Geschäftsmodell ist unsozial und kundenfeindlich.
      (...)
      Bei Uber und anderen ist nicht die App das Problem, sondern das dahinterstehende und dadurch ermöglichte Geschäftsmodell: Ungesicherte, scheinselbstständige Fahrer vollbringen eine – in Deutschland eigentlich konzessionierte – Dienstleistung, für die die Internetfirma eine Gebühr kassiert, sich sonst aber weitgehend aus der Verantwortung stiehlt. Derzeit verhandeln Gewerkschafter über einen Mindestlohn für die Taxibranche, in der ohnehin nicht die besten Arbeitsbedingungen herrschen. Setzt sich Uber durch, kann man das ganz getrost vergessen.
      (...)
      Letztlich richtet sich das neue Geschäftsmodell aber auch gegen die Kunden, die zunächst mit Kampfpreisen gelockt werden. Denn wenn künftig Angebot und Nachfrage den Preis einer Taxifahrt bestimmen, werden Kunden oft das Nachsehen haben: zum Beispiel, wenn alle nach der Disco gleichzeitig nach Hause wollen, wenn bei der Bahn gestreikt wird oder wenn es plötzlich in Strömen regnet.

      Nicht umsonst gilt das Taxigewerbe in Deutschland als Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Es gilt eine reduzierte Mehrwertsteuer, es gibt eine Beförderungspflicht, und die Tarife müssen staatlich genehmigt werden. Das ist auch gut so: Schließlich muss ein gehbehinderter Opa mit großem Koffer darauf vertrauen können, zum gleichen Preis mitgenommen zu werden wie ein junger Mann ohne Gepäck, der zur Not ein paar Kilometer zu Fuß gehen kann.

      Wer möchte, dass dies so bleibt und verlässliche Regeln herrschen, sollte Uber und andere in die Schranken weisen. Und sich nicht von blinkenden Bildschirmen blenden lassen.


      http://www.taz.de/Verbot-von-Fahrtdienstvermittlung-/!145293…
      Avatar
      schrieb am 02.09.14 20:06:15
      Beitrag Nr. 12 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.675.364 von Doppelvize am 02.09.14 19:21:40Es gibt genügend Rentner im ländlichen Raum wo kein Bus fährt und die sich kein Taxi leisten können! Für die ist es ein Segen....

      Uber - Preise sind privatisierte Preise. Auf dem Land, wo man manchmal am Tag vorher ein Taxi bestellen muss um zu einem Arzttermin zu kommen, werden die Uberfahrten wohl kaum günstiger als ein Taxi sein. Und wenn man ganz schnell, ganz dringend jemand braucht - dann wird Uber eher 20% teurer sein und man darf sich nicht mal beschweren.

      Angebot und Nachfrage. Uber ist keine soziale Einrichtung.
      Avatar
      schrieb am 03.09.14 05:09:11
      Beitrag Nr. 13 ()
      immer wieder lustig, wie sich die usa die Regeln zusammenbasteln.

      Bei Uber wird mit Marktwirtschaft argumentiert, gleichzeitig fließen die Rüstungsausgaben in den usa zu weit über 90% usamerikanischen Konzernen zu, sowas wie Ausschreibungen gibt es da i.d.R gar nicht und wenn mal doch, kommen am Ende letztlich wieder amerikanische Unternehmen zum Zug, sofern es sich um lukrative Aufträge handelt.

      Ähnliches gilt auch für weniger sensible Bereiche, im Zweifel gibt es ja noch die buy-American Klausel.

      Die machen sich die Welt wirklich, wie sie ihnen gefällt.
      Avatar
      schrieb am 04.09.14 10:42:44
      Beitrag Nr. 14 ()
      dieses Uber: Wahnsinn: wertvollstes Start Up der Welt

      Insgesamt werden weltweit mehr als 30 Startups von Venture-Kapital-Firmen auf eine Milliarde US-Dollar oder mehr taxiert. Neben Snapchat und Uber kommen noch Airbnb, Xiaomi und Dropbox auf einen zweistelligen Milliardenbetrag.

      http://de.statista.com/infografik/2041/die-wertvollsten-star…

      Zuletzt stieß der Fahrdienst Uber in diese Dimension vor und ist mit 18,2 Milliarden US-Dollar derzeit das mit Abstand wertvollste Startup weltweit.

      Avatar
      schrieb am 05.09.14 10:21:29
      Beitrag Nr. 15 ()
      ...und jetzt ein enormer Zulauf dank des Verbots...!

      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/taxi-ko…
      Avatar
      schrieb am 11.09.14 15:49:17
      Beitrag Nr. 16 ()
      Gericht geht erstmals gegen einzelnen UberPop-Fahrer vor

      http://www.gruenderszene.de/allgemein/uberpop-fahrer-verfueg…
      Avatar
      schrieb am 15.09.14 17:09:18
      Beitrag Nr. 17 ()
      Taxis waren erst der Anfang... http://www.tagesschau.de/wirtschaft/uber-120.html
      5 Antworten
      Avatar
      schrieb am 15.09.14 17:59:21
      Beitrag Nr. 18 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.784.777 von Pusteblume86 am 15.09.14 17:09:18Es wird nicht bei Fahrdiensten bleiben.

      In naher Zukunft werden auch andere Jobs durch Amateure ersetzt werden.

      :eek:
      4 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 11:35:53
      Beitrag Nr. 19 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.785.359 von Blue Max am 15.09.14 17:59:21
      Zitat von Blue Max: Es wird nicht bei Fahrdiensten bleiben.

      In naher Zukunft werden auch andere Jobs durch Amateure ersetzt werden.

      :eek:


      Schon geschehen... Das Verkehrsministerium wird von einem CSU Minister geleitet....:eek:

      :laugh::laugh::laugh:
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 15:12:38
      Beitrag Nr. 20 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.791.443 von Doppelvize am 16.09.14 11:35:53http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-09/uber-landgericht-verfu…

      Uber

      Gericht hebt einstweiliges UberPop-Verbot auf


      16.09.2014

      Der Taxi-Konkurrent Uber darf ab sofort wieder Fahrten in Deutschland vermitteln. Das Landgericht Frankfurt hat die einstweilige Verfügung gegen die Plattform aufgehoben..."

      :eek:
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 15:40:22
      Beitrag Nr. 21 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.793.327 von Blue Max am 16.09.14 15:12:38ok....das ging ja nun wirklich überaus schnell...
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 16:21:27
      Beitrag Nr. 22 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.793.327 von Blue Max am 16.09.14 15:12:38In der Sache sei die Verfügung zwar rechtens gewesen, urteilte das Gericht. Es gebe aber keinen Grund mehr, den Streit per Eilentscheidung zu entscheiden.

      aus deiner Quelle. Wenn man schon zitiert, sollte man wenigstens den wesentlichen Inhalt mitteilen. Alle andere ist Bildniveau.
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 16:31:48
      Beitrag Nr. 23 ()
      Mal vier Punkte zum Überlegen:

      1. Firmen wie AirBnB und Uber erhöhen die Sicherheitsrisiken. In San Francisco fuhr ein Uber-Fahrer in der Silvesternacht ein sechsjähriges Mädchen an, es starb. Solch schreckliche Unfälle passieren zwar auch Taxifahrern; doch die sind zumindest versichert. Der Uber-Fahrer war es nicht. Die Firma selbst will die Familie der Sechsjährigen ebenfalls nicht entschädigen: Sie sieht sich nur als Plattform.

      2. Die neuen Plattformen untergraben das Arbeitsrecht. Wer über Dienste wie Uber und AirBnB seinen Lebensunterhalt bestreitet, dem droht eine prekäre Solo-Selbstständigkeit ohne Tariflohn, Arbeits- und Gesundheitsschutz.

      3. Die Portale öffnen schließlich neue Steuerschlupflöcher. Im Extremfall könnte ein Hartz-IV-Empfänger seine vom Jobcenter bezahlte Wohnung untervermieten und nebenher via Uber schwarz Taxi fahren. Die Plattformen selbst betonen, Vermieter und Fahrer seien verpflichtet, ihre Einkünfte ordnungsgemäß zu versteuern. Doch die Kontrolle überlassen sie gänzlich dem Staat.

      4. Die Firmen erschweren den gleichberechtigten Zugang zu Wohnraum und Mobilität. Kranke und ältere Leute könnten auf der Strecke bleiben. AirBnB verschärft die Wohnungsnot, da immer mehr Eigentümer ihre Wohnungen lieber als private Hotelräume anbieten, statt sie dauerhaft zu vermieten. (Quelle: Spiegel)
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 17:27:04
      Beitrag Nr. 24 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.794.242 von Valetta am 16.09.14 16:31:48Zu

      1. Jeder PKW-Fahrer in D ist mindestens haftpflichtversichert. Was irgendwo in San Francisco oder sonstwo in der Welt passiert, hat nichts mit der Rechtslage in D zu tuen

      2 & 3. Arbeitsrecht, Steuern ? Wer privat jemand im PKW mitnimmt, arbeitet doch gar nicht.

      4. Wohl eher das Gegenteil ist der Fall. Sozial Schwache können sich bestimmt eher eine private Uebernachtung oder private Mitfahrgelegenheit leisten, als völlig überteuerte Hotelzimmer oder Taxifahrten

      :eek:
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.09.14 17:36:04
      Beitrag Nr. 25 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.794.815 von Blue Max am 16.09.14 17:27:04http://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-dienstleister…

      Taxifahrer fahren jedes fünfte Mal schwarz

      09.08.2013

      Sage und schreibe 800 Millionen Euro sollen Taxifahrer im letzten Jahr durch Schwarzfahrten am deutschen Fiskus vorbeigeschleust haben. Demnach erfolgt jede fünfte Taxifahrt schwarz..."

      ---
      So hoch scheint die Steuermoral da auch nicht zu sein...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 17.09.14 11:35:28
      Beitrag Nr. 26 ()
      In Berlin wird im Oktober nochmal neu verhandelt, bis dahin bleibt das Verbot bestehen.

      Ach und Uber sucht jetzt fleißigen Manager-Nachwuchs für die Deutschland-Geschäfte!! :look:

      http://www.rbb-online.de/wirtschaft/beitrag/2014/09/uber-pro…
      Avatar
      schrieb am 17.09.14 16:01:09
      Beitrag Nr. 27 ()
      In den USA sind sie schon einen Schritt weiter: Die Zeit der Diktatoren ist vorbei

      Tägliche Autowäsche, Ölwechsel, Versicherungen und erhöhte Abgaben? Uber-Fahrer protestieren in New York gegen die Dumpingpreise der Firma. Vor dem Firmensitz hielten sie Schilder hoch: "Es reicht!", "Respektiert uns" und "Die Zeit der Diktatoren ist vorbei!", war darauf zu lesen.
      Avatar
      schrieb am 19.09.14 11:53:55
      Beitrag Nr. 28 ()
      http://www.stern.de/auto/news/umstrittener-fahrdienst-darum-…

      Darum sollten Sie nicht für Uber fahren


      19.09.2014

      Uber-Gründer Travis Kalanick will das Taxigewerbe revolutionieren und überflüssige Vorschriften abschaffen. Doch wer für Uber fährt, muss ein strenges Regelwerk einhalten und trägt das volle Risiko.

      Von Carl Philipp Walter

      Ubers Gründer und Geschäftsführer Travis Kalanick sieht sich als Kämpfer gegen "ein Arschloch namens Taxi". Mit seiner Meinung steht er nicht alleine da. Das Taxigewerbe ist streng reguliert, die Vorschriften nicht immer sinnvoll. Doch Kalanick will nicht nur alte Strukturen aufbrechen, sondern an deren Stelle seine eigenen Uber-Gesetze einführen. Es geht nicht um Deregulierung – schließlich enthält der Vertrag, den Uber-Fahrer unterschreiben müssen, auf zehn Seiten nichts als Regeln. Hier sind sechs Dinge, die Sie wissen sollten, bevor Sie sich bei Uber als Fahrer anmelden.

      1. Der Aufwand ist groß

      Wer sich bei Uber als Fahrer anmelden will, muss einige Nachweise erbringen. Zunächst einmal muss das Auto schick aussehen, ein Kratzer kann schon ein Ausschlusskriterium sein. Der Kandidat muss außerdem nachweisen, dass er nicht mehr als drei Punkte in Flensburg hat und ein polizeiliches Führungszeugnis einreichen. Dazu: Führerschein, Ausweis, Kfz-Schein. Erst wenn das alles vorliegt, darf man mit Uber einen Vertrag eingehen. Und der hat es in sich.

      2. Der Fahrer trägt das volle Risiko

      Beim Autofahren passieren Unfälle. Taxifahrer sind dagegen versichert, zur Not springt das Taxiunternehmen ein. Uber hingegen haftet für gar nichts. Das Risiko liegt beim Fahrer, so steht es im Vertrag, den deutsche Uber-Fahrer mit der Uber-Schwesterfirma "Rasier Operations B.V." abschließen müssen. Kommt es zum Streit zwischen Unternehmen und Fahrer, gibt es ein Mediationsverfahren. Wenn das nicht erfolgreich ist, geht das Ganze vor ein Gericht in Amsterdam, in englischer Sprache, denn "Rasier Operations B.V." sitzt in den Niederlanden.

      3. Der Fahrer bewegt sich in einer versicherungsrechtlichen Grauzone

      Uber zahlt also nichts, aber es gibt ja noch die Haftpflicht. Verursacht der Uber-Fahrer einen Unfall, übernimmt seine Kfz-Haftpflicht die Kosten für die Schäden. Im Vertrag mit Uber steht, dass der Fahrer die gewerbliche Nutzung seiner Versicherung angemeldet hat. Dass er das tatsächlich macht, ist unwahrscheinlich – denn deutsche Versicherungen schließen keine Verträge für ein nicht offiziell angemeldetes Gewerbe an.

      Dieser Mix von gewerblich und privat ist widersprüchlich, und der Fahrer bewegt sich damit in einer rechtlichen Grauzone. Wenn er die gewerbliche Nutzung nicht angemeldet hat, kann seine Versicherung sich im Schadensfall bis zu 5000 Euro von ihm zurückholen. Bei diesen Kosten bleibt es nicht: Die Versicherung wird Beiträge für den Zeitraum verlangen, in dem der Fahrer ohne Anmeldung gewerblich gefahren ist. Bei einigen Versicherungen kann sogar eine Vertragsstrafe fällig werden. Und wer einmal geschummelt hat, den nimmt nie wieder eine Versicherung. Ohne Haftpflicht, kein eigenes Auto.

      4. Bußgelder wegen fehlender Lizenzen zahlt der Fahrer

      Das Landgericht Frankfurt hat seine Einstweilige Verfügung gegen Uber aufgehoben. Das bedeutet nicht, dass der Fahrdienst jetzt legal ist. Uber macht trotzdem weiter. Damit droht Fahrern, die ohne Personenbeförderungsschein unterwegs sind, ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro. Wer das zahlt? Natürlich die Fahrer. Auch das steht im Vertrag: "Sollten Geldstrafen oder Gebühren (…) infolge einer Handlung Ihrerseits bei der Erfüllung dieses Vertrages auferlegt oder geschätzt werden, tragen Sie auch diese Kosten selbst."

      5. Steuerabgaben sind im Entgelt nicht einberechnet

      Fahrten mit Uber sind nur günstiger als Taxifahrten, weil Steuern und andere Abgaben im Preis nicht einberechnet sind. Angenommen, der Uber-Fahrer nimmt Fahrten an, ohne ein Gewerbe anzumelden. Sobald auffällt, dass er nicht zum Spaß durch die Stadt fährt, sondern arbeitet, wird er wegen Steuerhinterziehung belangt. Dann muss er eine Strafe und die hinterzogenen Steuern und Sozialabgaben bezahlen. Da seine Fahrten bei Uber dokumentiert sind, kann der Fahrer sich den Forderungen nicht entziehen. Laut Vertrag haftet Uber nicht für die Rückzahlungen. Auf einmal fällt der Verdienst des Fahrers ziemlich schmal aus.

      6. Der Fahrer hat keinen Anspruch auf Bezahlung

      Die Uber-Fahrer erhalten von ihren Fahrgästen nur "freiwillige Servicepauschalen". Das ist ein Trick, um die Fahrten als private Gefälligkeit erscheinen zu lassen. Wer gewerblich Personen durch die Gegend fährt, muss sich an strenge Vorschriften halten, einen Personenbeförderungsschein und Ortskenntnisse nachweisen. Diese Vorschriften will Uber umgehen. Deshalb erhalten die Uber-Fahrer zwar ein Entgelt, aber keinen vertraglichen Anspruch darauf. Verweigert Uber die Zahlung, geht der Fahrer leer aus.

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 23.09.14 15:46:26
      Beitrag Nr. 29 ()
      Ubers schärfster Konkurrent Lyft kauft Hitch und ist somit stark auf der Uberholspur

      http://www.internetworld.de/e-commerce/app/uber-konkurrent-l…
      Avatar
      schrieb am 23.09.14 17:49:28
      Beitrag Nr. 30 ()
      Und demnächst schreibt dann irgendein Spassvogel einfach so eine App, die die Mitfahrgelegenheiten kostenlos vermittelt, und schon kann der hochgehypte Konzern Uber Konkurs anmelden...

      :eek:
      Avatar
      schrieb am 02.10.14 11:27:53
      Beitrag Nr. 31 ()
      Erstmal bietet Uber jetzt auch richtige Taxis zur Vermittlung an
      http://www.gruenderszene.de/allgemein/uber-taxi-erfahrungen

      Bin gespannt wie lange es dauert bis sich da genug Taxifahrer für hergeben...nachdem sie ja eigentlich für den ganzen Wirbel anfänglich gesorgt haben
      Avatar
      schrieb am 13.10.14 17:11:45
      Beitrag Nr. 32 ()
      Soo es gibt Neuigkeiten, die Taxifahrer haben gewonnen, Uber gibt jetzt doch klein bei und ändert so einiges, um in Deutschland nicht gegen Gesetze zu verstoßen.

      Der Preis liegt dann wohl bei 35 Cent pro Kilometer!!! Also deutlich unter den Betriebskosten eines Autos in Berlin. Gleichzeitig denke ich erschwert das das Finden neuer Fahrer um einiges.

      Hier ist der komplette Artikel: http://www.focus.de/finanzen/news/eine-art-mitfahrzentrale-u…
      Avatar
      schrieb am 17.10.14 10:33:11
      Beitrag Nr. 33 ()
      Uber in Frankreich zu 100.000 € Strafe verurteilt!!!
      Jetzt geht der Stress für Uber in Paris weiter


      http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/uber-in-frankre…
      Avatar
      schrieb am 24.10.14 15:26:04
      Beitrag Nr. 34 ()
      Uber Deutschland Chef fährt eine zurückhaltende Schiene
      mal vielleicht ganz interessant zu wissen, wer bei uns dahinter steckt: Der Chef von Uber Deutschland im Portrait

      http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-10/uber-taxi-deutschland-…
      Avatar
      schrieb am 19.02.15 15:36:45
      Beitrag Nr. 35 ()
      UbeEATS- Uber steigt jetzt in den internationalen Lieferantenkrieg mit ein
      News von Uber:
      In Barcelona startet Uber jetzt mit UberEats. Via App sucht Uber dir dann eine handvoll lokaler Restaurants mit Lieferservice raus, die dir dein Essen innerhalb von 10 Minuten liefern können.

      http://venturebeat.com/2015/02/19/uber-launches-its-first-in…

      Sind Lieferservices jetzt das neue Ding? Rocket Internet hat diese Woche in Deutschland erst Geld in diesen Bereich gepumpt, aber wieviel davon brauchen wir eigentlich?
      Avatar
      schrieb am 11.03.15 15:16:16
      Beitrag Nr. 36 ()
      Mit Uber für 4 Tage kostenlos durch Berlin
      Seit 6Monaten gibts Uber jetzt in unserer Hauptstadt und da das anscheinend prima funktioniert bedankt sich Uber jetzt mit kostenlosen Touren durch die Stadt. Also falls wer von euch am WE in Berlin sein sollte:

      http://www.berlinonline.de/nachrichten/treptow/aktion-uber-b…
      Avatar
      schrieb am 18.03.15 14:17:30
      Beitrag Nr. 37 ()
      Aus die Maus?
      wars das jetzt doch??:confused::confused:
      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eilmeldung-landgericht…" target="_blank" rel="nofollow ugc noopener">
      http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/eilmeldung-landgericht…
      Avatar
      schrieb am 01.05.15 12:49:44
      Beitrag Nr. 38 ()
      Schade, dass so ein Stop in Deutschland möglich ist. Warum ist Taxifahrer ein Beruf den man nur mit einer Genehmigung ausführen darf?


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      Uber durch einstweilige Verfügung bundesweit gestoppt