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    Steuerjahr bei Auslauf Aktienanleihe um Jahreswechsel - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 13.09.14 15:03:18 von
    neuester Beitrag 13.09.14 18:57:49 von
    Beiträge: 5
    ID: 1.199.118
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      schrieb am 13.09.14 15:03:18
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      eine Aktienanleihe (WKN UA0U3C, http://www.ariva.de/UA0U3C) hat am 19.12.2014 ihren Bewertungstag und wird dann am 2.1.2015 zurückgezahlt.

      In welchem Jahr wird mir der Gewinn (Zinsen) versteuert?
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 15:32:34
      Beitrag Nr. 2 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.773.599 von Sunny01 am 13.09.14 15:03:18Wenn der Zinslauf tatsächlich erst am 01.01.15 endet, dann in 2015. Das hängt aber auch von den Abrechnungsmodalitäten und der Bank ab.

      Gruß
      Taxadvisor
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 16:54:40
      Beitrag Nr. 3 ()
      Hallo,

      In welchem Jahr wird mir der Gewinn (Zinsen) versteuert?
      In diesem Fall ist es ganz eindeutig: 2015 (die Zinszahlung erfolgt ja erst am 2.1.2015).

      Komplizierter wird es erst, wenn etwas rechtlich schon im Dezember stattfindet, die Zahlung aber erst im Januar erfolgt.
      Beispiel: Stockdividende von Royal Dutch Shell Ende 2013, der dazu gehörende Barausgleich kam erst im Januar (und wurde dort versteuert, imho nicht korrekt).
      Oder fast jede Anleihe mit Fälligkeit zwischen den Tagen, das Geld kommt dann regelmäßig erst im neuen Jahr (trotzdem gehört es steuerlich noch ins alte Jahr).

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 17:32:02
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 47.773.719 von Taxadvisor am 13.09.14 15:32:34
      Zitat von Taxadvisor: Wenn der Zinslauf tatsächlich erst am 01.01.15 endet, dann in 2015. Das hängt aber auch von den Abrechnungsmodalitäten und der Bank ab.

      Gruß
      Taxadvisor

      Hab' jetzt mal den Prospekt studiert. Dort ist zu entnehmen:

      Fälligkeitstag 2.1.15
      Laufzeit bis 19.12.14
      Zinsberechnungsperiode bis einschließlich 1.1.15
      Zinszahltag 2.1.15

      Fallen damit die Steuern auf die Zinserträge sicher erst in 2015 an, oder hängt das immer noch von der depotführenden Bank ab?

      Wie sieht es mit dem Kursverlust aus? Ich habe die Papiere ja über Nennwert erworben. Auch beim Auslaufenlassen der Papiere muß dieser ja irgendwo steuerlich berücksichtigt werden. Wäre das auch erst in 2015?
      Avatar
      schrieb am 13.09.14 18:57:49
      Beitrag Nr. 5 ()
      Zahltag ist bei diesem Teil eindeutig der 2.1.2015,und
      damit gehören die Zinsen daraus in das Kalenderjahr 2015,
      wie auch evtl Kursgewinne oder-verluste.
      als Alternative: Verkauf am letzten Handelstag über die Börse


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