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    Lohnsteuerhilfeverin, Steuerberater oder Software? - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 15.10.14 22:30:09 von
    neuester Beitrag 16.10.14 20:32:44 von
    Beiträge: 11
    ID: 1.200.712
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      schrieb am 15.10.14 22:30:09
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo Leute,

      ihr werdet es nicht glauben, aber ich bin mittlerweile 25 Jahre alt und habe bis heute keine einzige Steuererklärung gemacht. Meine Freundin ist ein Jahr älter und hat das gleiche Schicksal wie ich.

      Wir haben uns nun von mehreren Leuten gesagt, dass wir nichts zu verschenken haben sollen und unbedingt unsere Steuererklärungen machen sollen. Man empfiehl uns sogar Rückwirkend etwas einzureichen?!

      Hierfür würden wir gerne wissen welches der drei Optionen das beste wäre?
      -Lohnsteuerhilfeverein
      -Steuerberater
      -Software für Steuererklärungen

      Wenn möglich mit einer Begründung warum gerade diese Wahl.
      Ich persönlich tippe zum Verein, weil er preislich mittig liegt, also günstiger wie der SB ist aber teurer wie eine SW. Ebenso kann der Verein uns in vielen Sachen kostenlos beraten und in diversen Sachen behilflich sein wie Rentenversicherungen etc.

      Was sagt ihr?

      LG
      Avatar
      schrieb am 15.10.14 22:33:30
      Beitrag Nr. 2 ()
      Was willst du denn für eine Software haben?!

      Lad dir einfach Elster runter (kostenlos), fülle die Steuererklärung aus und schick sie ab. Ich meine bis zu 5 Jahre kann man das auch rückwirkend machen, oder waren es drei?!

      Die erste Steuererklärung wird vielleicht länger dauern, weil man sich alles durchlesen muss, ab der 2. ist es dann aber easy. In Elster wird alles ausführlich und eindeutig erklärt.

      Solange du kein Unternehmen führst, brauchst du weder einen Steuerberater noch einen Verein..
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 02:42:27
      Beitrag Nr. 3 ()
      Was für Einkünfte werden denn erzielt, nur aus nichtselbständiger Tätigkeit (Lohnsteuer)? Dann braucht man wirklich weder StB noch Software zu kaufen. Zumal diese Kosten für die persönliche Erklärung auch nicht mehr absetzbar wären. Es sind 4 Jahre rückwirkend, für die man noch einen Antrag auf Veranlagung stellen kann. Also für VZ 2010 ff. Für VZ 2010 kann man laut Auskunft Finanzamt noch nicht per Elster beleglos erklären. Da muss man sich aus dem Rathaus der Gemeinde einen Antrag holen oder von der Internetseite der Oberfinanzdirektion die Formulare ausdrucken. Für VZ 2011 ff. sollte es dann per Elster gehen.
      3 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 07:13:12
      Beitrag Nr. 4 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.050.464 von DerStrohmann am 16.10.14 02:42:27Jetzt will ich auch meinen Senf dazu abgeben :-)

      Ich bin Steuerberater (StB) und die Vorredner haben recht, einen StB oder Hilfeverein scheinst Du eigentlich nicht zu benötigen. Die Kosten für die Software kann man sich dank Elster auch sparen.

      Aber: Wenn man keinen Spass an der Steuererklärung hat, ist es besser das Thema an jemanden abzugeben, der das für einen erledigt.
      LSt-Hilfevereine sind manchmal qualitativ unterirdisch aber günstig und ich vermute für Deine Steuererklärung die erste Wahl. Ein Steuerberater dürfte etwas teurer sein.

      Du kannst bis Ende 2014 sogar noch die Steuererklärung des Jahres 2010 abgeben.

      Ob es sich lohnt hängt davon ab, welche Kosten im Zusammenhang mit der Arbeit angefallen sind, z.B. wie weit der Arbeitsweg ist.
      In jedem Fall lohnt es sich, wenn ein Riester oder Rürup-Vertrag besteht.
      2 Antworten
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 09:55:26
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.050.632 von Baldur74 am 16.10.14 07:13:12Okey, ist angekommen. Also Elster ist die Lösung.

      Aber jetzt frage ich mich natürlich folgende Sachen:

      - Meine Freundin und ich haben ein Gesamthaushaltseinkommen von 35000€ netto im Jahr, gibt es besonderheiten?

      - Wir haben Riester, Rentenversicherungen, VL etc. man kann doch sowas absetzen. Ist das im Elster einfach alles einzutragen?

      - Meine Freundin hat einen Arbeitsweg von 22km (hin u. zurück) gibt es hier Besonderheiten?

      - Ich arbeite von zu Hause aus, kann ich Sachen wie die Telefonrechnung, Internet, Strom etc. absetzen?

      - Was lohnt sich eigentlich noch zu sammeln? Eltern meinen Quittung von der Apotheke, Tankquittungen, Anschaffungen für die Arbeit.

      ::::

      Ihr seht ich habe noch paar Fragen, könnte man das hier klären und der Rest klärt sich bei Elstern von selbst, oder empfiehlt ihr mir doch dann den Weg zum Verein?

      LG
      1 Antwort

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      schrieb am 16.10.14 10:41:51
      Beitrag Nr. 6 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.051.820 von katercarlo67 am 16.10.14 09:55:26Bei den gestellten Fragen würde ich den Gang zum StB (einmalig zur Erklärung und dann selber machen) oder zum LStHV empfehlen.

      Die Zeit, die man mit Elster verdöddelt, wenn man nicht weiß was man wo eingeben muss, kann man sicher produktiver nutzen. Auf jeden Fall sollte man sich im Bekanntenkreis umhören, ob jemand einen StB/LStHV empfehlen kann.

      Gruß
      Taxadvisor
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 11:54:55
      Beitrag Nr. 7 ()
      Für einen knappen Zehner wäre der Konz noch zu empfehlen.
      Dort wird man auf eine kurzweilige und einprägsame Art darauf hingewiesen, was man alles in seine Steuererklärung reinpacken könnte/sollte und in die Lage versetzt, das selber zu machen.
      http://www.amazon.de/Konz-1000-ganz-legale-Steuertricks/dp/3…
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 12:13:22
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo,

      mal zu den Fragen:

      - Meine Freundin und ich haben ein Gesamthaushaltseinkommen von 35000€ netto im Jahr, gibt es besonderheiten?
      Jeder muss eine eigene Erklärung abgeben, Zusammenveranlagung geht nur bei Ehepaaren (mir ist nicht ganz klar, ob du das wusstest).
      Ansonsten weiß ich nicht, was an einem Betrag besonders sein soll, wenn dann sind es andere Dinge.

      - Wir haben Riester, Rentenversicherungen, VL etc. man kann doch sowas absetzen. Ist das im Elster einfach alles einzutragen?
      Ja, geht alles mit Elster, Anlage Vorsorgeaufwand, AV und VL.

      - Meine Freundin hat einen Arbeitsweg von 22km (hin u. zurück) gibt es hier Besonderheiten?
      Besonderheit: Werbungskosten lohnen sich erst ab einer Summe von 1000 Euro.
      Und was heißt "hin u. zurück", hin- und zurück sind es insgesamt 22 km, oder fährt sie 22 km hin und auch wieder 22 km zurück? Jedenfalls zählt nur die einfache Strecke.

      - Ich arbeite von zu Hause aus, kann ich Sachen wie die Telefonrechnung, Internet, Strom etc. absetzen?
      Ja. Für Telefon gibt es Pauschalen, oder via Fahrtenbuch. Strom ist wohl nicht der Rede wert. Eventuell hast du aber ein Arbeitszimmer (Miete etc.)?

      - Was lohnt sich eigentlich noch zu sammeln? Eltern meinen Quittung von der Apotheke, Tankquittungen, Anschaffungen für die Arbeit.
      Apotheke: Ja (auch alles andere, was mit Gesundheit zu tun hat), das sind außergewöhnliche Belastungen (Hauptvordruck Seite 3). Aber die zumutbare Eigenbelastung beachten, daher lohnt es sich bei einigermaßen gesunden Menschen oft nicht.
      Tankquittungen - für welche Fahrten?
      Anschaffungen für die Arbeit: Ja, das sind Werbungskosten (Anlage N Seite 2).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 14:34:31
      Beitrag Nr. 9 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.053.617 von reckoner am 16.10.14 12:13:22Ich dachte vielleicht spielt das jeweilige Nettoeinkommen eine Rolle. Das wir das getrennt machen müssen, weil wir nicht verheiratet sind, war mir klar :)

      Könnte ich in Verbindung mit dem oben genannten "Konz" und Elster, erfolgreich für die letzten 2 Jahre meine Steuerklärung hinbekommen?

      Meine Freundin hat einen Arbeitsweg von 22km insgesamt (hin und zurück) eine Strecke also 11km.

      Wie finde ich diese Pauschalen und diversen Infos dazu, was ich hier von meinem Job absetzen kann. Ich arbeite für eine Firma in Berlin und Sitze in Nordrhein Westfalen zu Hause in meiner Wohnung und habe mir ein Arbeitszimmer gemacht. Kann ich hier qm absetzen oder wie läuft der Hase? Und warum ist Strom nicht der Rede wert?

      Tankquittungen war bezogen auf das Thema (zur Arbeit fahren).
      Muss ich für jede Anschaffung eine Quittung belegen müssen?

      LG
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 15:26:45
      Beitrag Nr. 10 ()
      Hallo,

      Ich dachte vielleicht spielt das jeweilige Nettoeinkommen eine Rolle.
      Achso. Aber nein, das spielt keine Rolle (von bestimmten Freigrenze abgesehen, etwa dem Grundfreibetrag von ~8350 Euro, oder 410 Euro bei den Lohnersatzleistungen).

      Könnte ich in Verbindung mit dem oben genannten "Konz" und Elster, erfolgreich für die letzten 2 Jahre meine Steuerklärung hinbekommen?
      Natürlich, eigentlich reicht Elster alleine schon. Der Konz ist auch keine Anleitung im klassischen Sinne, sondern eher eine Liste mit Steuertricks (dabei sollte man beachten, das die meisten davon schon im Voraus eingeleitet werden müssen, also im laufenden Jahr).

      Meine Freundin hat einen Arbeitsweg von 22km insgesamt (hin und zurück) eine Strecke also 11km.
      Dann kann sie auch nur 11 km absetzen, macht bei 230 Tagen nur 759 Euro (und bringt daher alleine!!! gar nichts, sie muss noch andere Werbungskosten haben).

      Wie finde ich diese Pauschalen und diversen Infos dazu, was ich hier von meinem Job absetzen kann.
      Google?
      Versuch' es mal mit "Werbungskosten" und dem jeweiligen Begriff ("Telefon", "Computer", "Arbeitszimmer" etc.).

      Ich arbeite für eine Firma in Berlin und Sitze in Nordrhein Westfalen zu Hause in meiner Wohnung und habe mir ein Arbeitszimmer gemacht. Kann ich hier qm absetzen oder wie läuft der Hase?
      Das ist jetzt ein nicht so einfaches Thema.
      Aber gib doch einfach die anteilige Miete für das Arbeitszimmer an, mehr als streichen kann es das Finanzamt nicht.

      Und warum ist Strom nicht der Rede wert?
      Wieviel Strom ist das denn? Rechne doch mal nach. Die richtigen Großverbraucher (Kühlschrank, Herd, Heizung, Pumpen etc.) hat man jedenfalls nicht im Arbeitszimmer.
      Ein paar Euro kannst du aber natürlich nehmen, kein Problem, so war das nicht gemeint.

      Tankquittungen war bezogen auf das Thema (zur Arbeit fahren).
      Dann bringt es nichts, für Fahrten zur Arbeit gilt die Pendlerpauschale (s.o.).

      Muss ich für jede Anschaffung eine Quittung belegen müssen?
      Nein, du musst es glaubhaft machen, und zwar auch, dass es für die Arbeit angeschafft wurde. Ein Quittung allein reicht da manchmal auch nicht. Andererseits kannst du dir sogar Eigenbelege schreiben.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 16.10.14 20:32:44
      Beitrag Nr. 11 ()
      Ich muss mich Taxadvisor anschließen. Da sind einige komplexe Themen dabei. Gerade zum Arbeitszimmer war im letzten Jahr einiges in Bewegung.
      Besser wenigstens ein mal die Steuererklärung von einem Fachmann machen lassen und dann entscheiden, ob man sich das selbst auch zutraut.


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