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    Verlustbescheinigung / Verrechnung von Gewinnen und Verlusten - 500 Beiträge pro Seite

    eröffnet am 12.11.14 14:46:36 von
    neuester Beitrag 19.11.14 09:17:54 von
    Beiträge: 9
    ID: 1.202.407
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      schrieb am 12.11.14 14:46:36
      Beitrag Nr. 1 ()
      Hallo,

      angenommen ich habe bei Bank A 5000 EUR realisierte Verluste und bei Bank B 5000 EUR realisierte Gewinne.

      Ich beantrage bei Bank A eine Verlustbescheinigung (5000 EUR) und gebe die Werte in Anlage KAP bei der Steuer an. Bank A stellt den Topf dann auf 0.

      Was ist jetzt mit Bank B? Muss ich mich da auch um was kümmern oder werden die Daten in den Steuertopfsalden automatisch über das FA zur Bank B gemeldet?

      Danke für die Info!
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 15:25:45
      Beitrag Nr. 2 ()
      von der Bank A = Verlustbescheinigung
      von der Bank B = Steuerbescheinigung

      und dann ganz einfach in die Anlage KAP "reinmalen"
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 16:28:19
      Beitrag Nr. 3 ()
      weisvonnix,
      die Bank B braucht von nix zu wissen. Sie macht einfach weiter wie bisher. Die von ihr abgeführten Steuern erstattet dir das FA.

      Wenn du in 2015 Verluste bei Bank B realisierst, füllt sich dort dein Verlusttopf.
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 19:51:54
      Beitrag Nr. 4 ()
      Hallo,

      werden die Daten in den Steuertopfsalden automatisch über das FA zur Bank B gemeldet?
      Etwas in der Art ist grundsätzlich nicht möglich, einmal bescheinigte Verluste kann man bei keiner Bank mehr nutzen (selbst bei der eigentlichen Bank - die, die die Verlustbescheinigung ausgestellt hat - nicht).

      Und wenn man die Verluste über die Steuererklärung verrechnen möchte, dann muss man natürlich auch die Gewinne von der anderen Bank erklären (siehe Beitrag von oscarello); ansonsten wird der Verlust nur vorgetragen (es kommt ein Feststellungsbescheid, und der ist auch nicht bei einer Bank nutzbar).

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 12.11.14 22:30:12
      Beitrag Nr. 5 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.301.885 von reckoner am 12.11.14 19:51:54Danke, so dachte ich mir das fast.

      Angenommen ich habe mehr Gewinne realisiert als Verluste, muss ich dann ALLE Gewinne Gewinne angeben oder genügt es, die Gewinne nach der Höhe der Verluste anzusetzen (1:1)?

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      Avatar
      schrieb am 12.11.14 22:48:58
      Beitrag Nr. 6 ()
      Hallo,

      ja, es genügt ein ausreichender Betrag.
      Du darfst - bei inländischen(!) Banken und ohne Besonderheiten wie etwa "Ersatzbemessungsgrundlage" oder "ausl. Thesaurierer" - immer frei wählen, ob und welche Bank du erklären willst und welche nicht. Von den nicht erklärten musst du nur den in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in KAP Zeile 15 eintragen.
      Es reicht also beispielsweise, gleich die zuerst erhaltene Steuerbescheinigung zu nehmen (sofern sie für die Verluste ausreicht natürlich).
      Nur halbe Banken gehen nicht, es gilt "ganz oder gar nicht" (da du die offizielle Steuerbescheinigung nutzen musst geht das aber auch gar nicht anders).

      ACHTUNG: Das alles gilt nicht beim Antrag Günstigerprüfung (KAP Zeile 4), in dem Fall sind zwingend ALLE Kapitalerträge bei ALLEN Banken zu erklären.

      Stefan
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 18.11.14 10:36:48
      Beitrag Nr. 7 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 48.303.508 von reckoner am 12.11.14 22:48:58
      Frage zum umgekehrten Fall
      Hallo,

      ich habe eine Frage zum umgekehrten Fall.

      Wenn ich in meiner Steuererklärung 2014 Verluste mit Gewinnen verrechnen möchte und die bescheinigten Verluste bei der einen Bank höher sind als die Gewinne bei der anderen Bank, kann dann der Rest an Verlusten im Folgejahr bei der nächsten Steuererklärung 2015 geltend gemacht werden oder fällt er unter den Tisch?

      Über jeden Hinweis würde ich mich freuen !
      Avatar
      schrieb am 18.11.14 10:48:18
      Beitrag Nr. 8 ()
      Hallo axelhau,

      nicht genutzte Verluste werden natürlich Vorgetragen (Feststellungsbescheid), da fällt nichts unter den Tisch.
      Einzig der Sparer-Pauschbetrag geht dir u.U. verloren, Beispiel:

      800 Gewinn
      1800 Verlust
      1000 Verlustvortrag

      Die eigentlich sowieso steuerfreien 800 mindern also trotzdem den Verlust.

      Stefan
      Avatar
      schrieb am 19.11.14 09:17:54
      Beitrag Nr. 9 ()
      Hallo Stefan,

      besten Dank für die prompte Antwort!!!


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