REII – Development AG - 500 Beiträge pro Seite
eröffnet am 24.11.14 11:38:13 von
neuester Beitrag 23.02.20 09:15:55 von
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REII – Development AG
Düsseldorf
(ISIN: DE 000A0LCPM4)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum 25. August 2014
mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60329
vertreten durch den Vorstand Herrn Maxim Makarov
Wir laden unsere Aktionäre zur
jährlichen ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am Montag, den 25.08.2014, 12:00 Uhr, im IG-Metall-Gebäude, 40476 Düsseldorf, Roßstraße 94, ein.
I. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von 369.862,73 Euro wie folgt zu verwenden:
– an die Aktionäre auszuschüttender Betrag: 0,00 EUR
– in die Gewinnrücklagen einzustellender Betrag: 0,00 EUR
– Vortrag des Verlustes auf neue Rechnung: 369.862,73 EUR
– Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses: 0,00 EUR
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
3.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn
Konstantin Drozdov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.2 .Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn
Maxim Makarov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung jedes einzelnen Mitgliedes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 einzeln abzustimmen.
4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Yury Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Darell David Stanaford für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Denis Vasliev-Epstein für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Oleg Kapitonov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Dzhambulat Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.7. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Sergey Perov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers, Jahresabschluss 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung zu beschließen, dass der Jahresabschluss 2013 der REII – Development AG nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin 18. August 2014, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der Anschrift
REII – Development AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 – 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
angemeldet haben.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (4. August 2014, 0.00 Uhr) vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein. Ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes ist ausreichend; der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Die Gesellschaft bzw. die von ihr bezeichnete Anmeldestelle stellt zweckmäßigerweise den Aktionären, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, eine Anmeldebestätigung mit den nach § 129 Abs. 1 S. 2 AktG erforderlichen Angaben aus (Name und Wohnort des Aktionärs, bei Stückaktien die Zahl der vertretenen Aktien und ggf. ihre Gattung). Die Anmeldebestätigung ist der Nachweis der (vorab erfolgten) Legitimation des Aktionärs und dient am Tag der Hauptversammlung als Eintrittskarte. Der Aktionär muss nach dem Gesetz in der Hauptversammlung nicht notwendigerweise namentlich in Erscheinung treten. Die Anmeldestelle kann die Eintrittskarte auf die Depotbank des Aktionärs, welcher die Depotbank bevollmächtigt hat, das Stimmrecht „im Namen dessen, den es angeht“ auszuüben, in der Weise ausstellen, dass die Depotbank als Vollmachtsbesitzer kenntlich gemacht ist. Beim „Fremdbesitz“ von Inhaberaktien kann der Depotinhaber seine Bank oder die Anmeldestelle anweisen, die Eintrittskarte nicht auf ihn, sondern auf den Legitimationsaktionär und diesen bei der Gesellschaft als Fremdbesitzer zur Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden. Die auf den Fremdbesitzer ausgestellte Eintrittskarte ist dann der Legitimationsnachweis gegenüber der Gesellschaft.
Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht schriftlich oder auf einem von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft (eintrittskarte@pr-im-turm.de) bestimmt.
III. Sonstiges
Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
per Post: REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
per E-Mail: info@reii.de
Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 10. August 2014 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Jahresabschluss der REII – Development Aktiengesellschaft nebst dem Lagebericht zum 31.12.2013, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 40215 Düsseldorf, Königsallee 106, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. Die oben bezeichneten Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der REII – Development Aktiengesellschaft (www.reii.de) zugänglich.
REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
Düsseldorf, den 7 Juli 2014
REII – Development AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
quelle bundesanzeiger vom 09.07.2014
Düsseldorf
(ISIN: DE 000A0LCPM4)
Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung zum 25. August 2014
mit Sitz in Düsseldorf, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 60329
vertreten durch den Vorstand Herrn Maxim Makarov
Wir laden unsere Aktionäre zur
jährlichen ordentlichen Hauptversammlung
unserer Gesellschaft am Montag, den 25.08.2014, 12:00 Uhr, im IG-Metall-Gebäude, 40476 Düsseldorf, Roßstraße 94, ein.
I. Die Tagesordnung der Hauptversammlung lautet wie folgt:
TOP 1:
Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses sowie des Lageberichts zum 31. Dezember 2013 sowie des Berichts des Aufsichtsrats
TOP 2:
Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des Geschäftsjahres 2013
Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss ausgewiesenen Bilanzverlust in Höhe von 369.862,73 Euro wie folgt zu verwenden:
– an die Aktionäre auszuschüttender Betrag: 0,00 EUR
– in die Gewinnrücklagen einzustellender Betrag: 0,00 EUR
– Vortrag des Verlustes auf neue Rechnung: 369.862,73 EUR
– Zusätzlicher Aufwand aufgrund des Beschlusses: 0,00 EUR
TOP 3:
Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2013
3.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn
Konstantin Drozdov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
3.2 .Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Vorstands Herrn
Maxim Makarov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 4:
Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2013
4.1. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, über die Entlastung jedes einzelnen Mitgliedes des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2013 einzeln abzustimmen.
4.2. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Yury Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.3. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Darell David Stanaford für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.4. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Denis Vasliev-Epstein für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.5. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Oleg Kapitonov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.6. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Dzhambulat Tskhovrebov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
4.7. Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, dem im Geschäftsjahr 2013 amtierenden Mitglied des Aufsichtsrats Herrn
Sergey Perov für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung zu erteilen.
TOP 5:
Wahl des Abschlussprüfers, Jahresabschluss 2013
Der Aufsichtsrat schlägt vor, durch die Hauptversammlung zu beschließen, dass der Jahresabschluss 2013 der REII – Development AG nicht durch einen Abschlussprüfer einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft wird.
II. Teilnahme an der Hauptversammlung
Zur Teilnahme an der Hauptversammlung, zur Ausübung des Stimmrechts und zur Stellung von Anträgen sind diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich bei der Gesellschaft unter Nachweis ihres Aktienbesitzes nicht später als am siebten Tag vor der Hauptversammlung, mithin 18. August 2014, 24.00 Uhr, bei der Gesellschaft unter der Anschrift
REII – Development AG
c/o PR IM TURM HV-Service Aktiengesellschaft
Römerstraße 72–74
68259 Mannheim
Fax: 0621 – 7177213
E-Mail: eintrittskarte@pr-im-turm.de
angemeldet haben.
Der Nachweis des Aktienbesitzes muss sich auf den Beginn des 21. Tages (4. August 2014, 0.00 Uhr) vor der Hauptversammlung beziehen und der Gesellschaft spätestens bis zum Ablauf der Anmeldefrist zugegangen sein. Ein durch das depotführende Institut in Textform erstellter Nachweis des Aktienbesitzes ist ausreichend; der Nachweis ist in deutscher oder englischer Sprache zu erbringen.
Die Gesellschaft bzw. die von ihr bezeichnete Anmeldestelle stellt zweckmäßigerweise den Aktionären, die sich rechtzeitig zur Hauptversammlung angemeldet haben, eine Anmeldebestätigung mit den nach § 129 Abs. 1 S. 2 AktG erforderlichen Angaben aus (Name und Wohnort des Aktionärs, bei Stückaktien die Zahl der vertretenen Aktien und ggf. ihre Gattung). Die Anmeldebestätigung ist der Nachweis der (vorab erfolgten) Legitimation des Aktionärs und dient am Tag der Hauptversammlung als Eintrittskarte. Der Aktionär muss nach dem Gesetz in der Hauptversammlung nicht notwendigerweise namentlich in Erscheinung treten. Die Anmeldestelle kann die Eintrittskarte auf die Depotbank des Aktionärs, welcher die Depotbank bevollmächtigt hat, das Stimmrecht „im Namen dessen, den es angeht“ auszuüben, in der Weise ausstellen, dass die Depotbank als Vollmachtsbesitzer kenntlich gemacht ist. Beim „Fremdbesitz“ von Inhaberaktien kann der Depotinhaber seine Bank oder die Anmeldestelle anweisen, die Eintrittskarte nicht auf ihn, sondern auf den Legitimationsaktionär und diesen bei der Gesellschaft als Fremdbesitzer zur Teilnahme an der Hauptversammlung anzumelden. Die auf den Fremdbesitzer ausgestellte Eintrittskarte ist dann der Legitimationsnachweis gegenüber der Gesellschaft.
Auf die mögliche Ausübung des Stimmrechts in der Hauptversammlung durch einen Bevollmächtigten, auch durch eine Vereinigung von Aktionären, wird ausdrücklich hingewiesen. Wenn weder ein Kreditinstitut noch eine Vereinigung von Aktionären bevollmächtigt werden, ist die Vollmacht schriftlich oder auf einem von der Gesellschaft zu bestimmenden elektronischen Weg zu erteilen. Als elektronischen Weg hat die Gesellschaft die Möglichkeit der Übermittlung einer eingescannten Vollmacht als pdf-Datei (Portable Document Format) per E-Mail an die Gesellschaft (eintrittskarte@pr-im-turm.de) bestimmt.
III. Sonstiges
Anträge und Wahlvorschläge der Aktionäre gemäß §§ 126, 127 AktG sind ausschließlich an folgende Adressen der Gesellschaft zu richten:
per Post: REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
per E-Mail: info@reii.de
Die Gesellschaft ist nur dann verpflichtet, derartige Anträge gem. §§ 126, 127 AktG den übrigen Aktionären zugänglich zu machen, wenn diese bis spätestens 10. August 2014 bei einer der vorgenannten Adressen eingehen. Die Gesellschaft wird fristgerecht eingegangene Gegenanträge und Wahlvorschläge im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Der Jahresabschluss der REII – Development Aktiengesellschaft nebst dem Lagebericht zum 31.12.2013, dem Bericht des Aufsichtsrats und dem Vorschlag des Vorstandes über die Verwendung des Bilanzgewinns, liegen von der Einberufung der Hauptversammlung an in den Geschäftsräumen der Gesellschaft in 40215 Düsseldorf, Königsallee 106, zur Einsicht für die Aktionäre aus. Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich eine Abschrift dieser Vorlagen. Die oben bezeichneten Dokumente sind von der Einberufung der Hauptversammlung über die Internetseite der REII – Development Aktiengesellschaft (www.reii.de) zugänglich.
REII – Development AG, 40215 Düsseldorf, Königsallee 106
Düsseldorf, den 7 Juli 2014
REII – Development AG
Der Vorstand
Hinweis für Anforderungen nach § 125 AktG:
Bitte richten Sie Ihre Bestellung direkt an die von uns beauftragte PR IM TURM HV-Service AG, Römerstraße 72–74, 68259 Mannheim, Fax 0621 / 70 99 07.
quelle bundesanzeiger vom 09.07.2014
Die Frage ist wie lange leben die noch bzw gibt es noch Aktionäre ?
Noch wer dabei
WO bekommt man den die Aktie her ?
Hat wohl keiner diese Perle
Noch wer investiert bzw hat Stücke ?
Das wars - Insolvenz in 2019
Die REII Development AG hat Ende 2019 Insolvenz angemeldet. Das EKZ in Dormagen (Dormacenter) wurde an Kaufland verkauft. Wenn der Vorstand in Moskau wohnt und nach Zeitungsmeldungen nicht erreichbar ist, dürfte dies kein Wunder sein. Der Mehrheitsaktionär wohnt in Belgien. Das wars.
Meine 250 Aktien wurden als wertlos ausgebucht.
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