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    wikifolio.com - Feedback/Kritik/Anregungen (Seite 209)

    eröffnet am 02.12.14 16:37:41 von
    neuester Beitrag 07.01.24 22:37:33 von
    Beiträge: 3.604
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      schrieb am 12.02.18 22:57:01
      Beitrag Nr. 1.524 ()
      "2. Fall (Leistung Inland --> EU Gemeinschaftsgebiet)

      Zusätzlich hat das Unternehmen A ebenfalls einen Beratungsvertrag mit dem Unternehmen C aus Frankreich abgeschlossen.

      In diesem Fall ist nach §3a Abs. 2 UStG der Ort der sonstigen Leistung in Frankreich. Hierdurch schuldet der in Frankreich ansässige Unternehmer C die Umsatzsteuer gemäß §13b Abs. 5 (Reverse-Charge-Verfahren) und Unternehmer A muss keine Umsatzsteuer zahlen. Unternehmer A muss auf der Rechnung neben den Umsatzsteuer-Identifikationsnummern ein Hinweis auf die Steuerschuld des Empfängers vermerken. Außerdem darf auf der Rechnung keine Steuer angegeben werden. "

      https://www.rechnungswesen-portal.de/Fachinfo/Umsatzsteuer/s…
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 22:46:48
      Beitrag Nr. 1.523 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.008.280 von DrWatch am 12.02.18 22:23:36Aus Sicht von wikifolio ist ein deutscher Trader ein ausländischer Trader. Sie übernehmen daher die Umsatzsteuer.

      Es macht ansonsten auch keinerlei Sinn, dass Sie explizit darauf hinweisen, dass sie die Umsatzsteuer einbehalten. Umsatzsteuer wird nicht zweimal gezahlt. Alles andere wäre absolut unlogisch.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 22:23:36
      Beitrag Nr. 1.522 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.007.479 von Systematiker am 12.02.18 20:31:11
      Zitat von Systematiker:
      Zitat von DrWatch: Um das mal klar zu sagen:
      Ich kann es nicht glauben, dass Wikifolio so fürsorglich ist, die Umsatzsteuer für seine Trader sozusagen als Service bereits abzuführen.
      Wo gibt es denn so was?
      Das kann nicht sein.
      Das wäre auch viel zu pauschal, denn jeder Wikifolio-Trader ist anders, mancher ist Kleinunternehmer, mancher nicht.
      Deutsche Unternehmer (ausser Gebäudereiniger, Bau Dienstleister und Goldhändler) haben ihre umsatzsteuerlichen Pflichten schön in Deutschland alleine zu erfüllen.
      Ihr macht einen Denkfehler bzw lasst euch von Wikifolio auf die falsche Fährte führen, wenn ihr glaubt, dass das eure USt ist, die da einbehalten wird.

      Meine Meinung



      Siehe folgende Erklärung zu 13b UStG

      "...
      2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
      Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Leistungen gehören auch Werkleistungen wie Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sowie Lohnveredelungsarbeiten und alle Bauleistungen.
      ...
      "

      https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/rev…

      wie man sehen kann, gehören auch Lizenzgebühren dazu. Also: Keine Umsatzsteuer zu zahlen, auf das Geld, das man für die Erfolgsprämie bekommt. Klare Sache.


      Guck dir mal dein Zitat an ( die Überschrift)

      Was du da zitierst sind Regeln für im Ausland ansässige Unternehmer.

      Du wirst zugeben müssen, dass der normale Wikifolio-Trader nicht im Ausland, sondern im Inland ansässig ist. Für den normalen Trader gilt dein Zitat also definitiv nicht ( wäre es so, müsste ja jeder deutsche Steuerberater nach deiner Logik keine Umsatzsteuer bezahlen, weil das sein Auftraggeber für ihn machen würde), denn Steuerberater stehen da auch beispielhaft drauf.

      Das was du da zitierst meint den umgekehrten Fall, dass ein Trader aus z.B. Österreich Lizenzgebühren von einer Firma mit Sitz in Deutschland erhält und die deutsche Firma als Auftraggeber die deutsche USt für den österreichischen Kunden gem 13b für diesen ans deutsche Finanzamt bezahlt.

      Damit wären wir wieder am Anfang und ich sehe mich in meiner Position bestärkt, dass hier Wikifolio Wien in Wirklichkeit österreichische Umsatzsteuer für die deutschen Wiki-Trader in Österreich abführen müsste ( auf die Lizenzgebühren). Dazu passt auch der Ort in Österreich nach 3a Abs. 2 UStG
      Versetz dich mal in die Lage der österreichischen Finanzverwaltung. Die haben genau die gleichen Regeln und da passt das dann mit deinem Zitat bei denen, denn aus Sicht der Österreicher ist ein deutscher Trader wirklich im Ausland ansässig.
      2 Antworten?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 21:01:30
      Beitrag Nr. 1.521 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.994 von DrWatch am 12.02.18 18:31:14
      Zitat von DrWatch: Mal was anderes

      Wikifolio Odin Invest Trading Geld 31 - Brief 2030
      Ich hoffe, solche Spreads werden bei Wikifolio nicht zur Gewohnheit.

      Solche Spreads sollte Wikifolio eigentlich vermeiden, das sieht jedenfalls blöd aus.


      Naja liegt wohl an folgenden Produkt:

      https://www.onvista.de/derivate/knockout/TURBO-OPTIONSSCHEIN…

      für einen Hebel von 0,009 aber dennoch ein überzogener Spread XD
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 20:31:11
      Beitrag Nr. 1.520 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.007.245 von DrWatch am 12.02.18 20:05:48
      Zitat von DrWatch: Um das mal klar zu sagen:
      Ich kann es nicht glauben, dass Wikifolio so fürsorglich ist, die Umsatzsteuer für seine Trader sozusagen als Service bereits abzuführen.
      Wo gibt es denn so was?
      Das kann nicht sein.
      Das wäre auch viel zu pauschal, denn jeder Wikifolio-Trader ist anders, mancher ist Kleinunternehmer, mancher nicht.
      Deutsche Unternehmer (ausser Gebäudereiniger, Bau Dienstleister und Goldhändler) haben ihre umsatzsteuerlichen Pflichten schön in Deutschland alleine zu erfüllen.
      Ihr macht einen Denkfehler bzw lasst euch von Wikifolio auf die falsche Fährte führen, wenn ihr glaubt, dass das eure USt ist, die da einbehalten wird.

      Meine Meinung



      Siehe folgende Erklärung zu 13b UStG

      "...
      2 Sonstige Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers
      Unter das Reverse-Charge-Verfahren nach § 13b Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 UStG fallende sonstige Leistungen erbringen u. a. Architekten, Steuerberater, Rechtsanwälte, Künstler und andere freie Berufe. Dazu zählen auch die Leistungen der Aufsichtsräte, der Berufssportler, Filmverleiher, Lizenzgeber, Handelsvertreter und innergemeinschaftlichen Güterbeförderer. Zu den sonstigen Leistungen gehören auch Werkleistungen wie Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen sowie Lohnveredelungsarbeiten und alle Bauleistungen.
      ...
      "

      https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/rev…

      wie man sehen kann, gehören auch Lizenzgebühren dazu. Also: Keine Umsatzsteuer zu zahlen, auf das Geld, das man für die Erfolgsprämie bekommt. Klare Sache.
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      Avatar
      schrieb am 12.02.18 20:05:48
      Beitrag Nr. 1.519 ()
      Um das mal klar zu sagen:
      Ich kann es nicht glauben, dass Wikifolio so fürsorglich ist, die Umsatzsteuer für seine Trader sozusagen als Service bereits abzuführen.
      Wo gibt es denn so was?
      Das kann nicht sein.
      Das wäre auch viel zu pauschal, denn jeder Wikifolio-Trader ist anders, mancher ist Kleinunternehmer, mancher nicht.
      Deutsche Unternehmer (ausser Gebäudereiniger, Bau Dienstleister und Goldhändler) haben ihre umsatzsteuerlichen Pflichten schön in Deutschland alleine zu erfüllen.
      Ihr macht einen Denkfehler bzw lasst euch von Wikifolio auf die falsche Fährte führen, wenn ihr glaubt, dass das eure USt ist, die da einbehalten wird.

      Meine Meinung
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      Avatar
      schrieb am 12.02.18 19:26:56
      Beitrag Nr. 1.518 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 57.005.820 von DrWatch am 12.02.18 18:15:04
      Zitat von DrWatch: Das Reverse-Charge-Verfahren und die einbehaltene Deutsche USt betrifft das Vertragsverhältnis, das Wikifolio mit LuS hat. (Das ist die USt, die LuS für die Leistung der Wikifolio AG an LuS einbehalten musste gem. 13b UstG)

      Wenn du so willst, gibt dir Wikifolio .....Prozent des von LuS erhaltenen gekürzten Betrags.

      Jedenfalls meiner Meinung nach.

      Dann kommt erst die Leistung des Wikifolo-Traders an Wikifolio.

      Zeig mir mal eine Vorschrift im UStG, die regelt, dass ein deutscher Unternehmer Deutsche USt nicht ausgezahlt bekommt im 13b. So was gibt es, aber nur für Gebäudereiniger aber doch nicht für Lizenzgebühren.

      Reverse Charge ist 13b UstG. Wo steht da was für Lizenzgebühren.



      Es muss nicht in 13b UstG etwas über Lizenzgebühren stehen. Da steht ja auch nichts von wikifolio.
      Es geht darum wie ein konkretes Geschäftsverhältnis (hier zwischen Trader und wikifolio) nach den allgemeinen ( = nicht für jeden Einzelfall formulierten) Steuergesetzen zu behandeln ist.

      Logisch ist: Dort wo dem Leistungserbringer (Trader) keine Umsatzsteuer ausgezahlt wird und der Leistungsnehmer(wikifolio) den Part für die Umsatzsteuer übernimmt, darf vom Leistungserbringer dann nicht auch noch die Umsatzsteuer verlangt werden.

      Somit hat der wikifolio Trader auf seine faktisch ausgezahlte Erforlgsprämie , bei der ja die Umsatzsteuer schon abgezogen wurde, nicht auch noch Umsatzsteuer zu zahlen.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 18:31:14
      Beitrag Nr. 1.517 ()
      Mal was anderes

      Wikifolio Odin Invest Trading Geld 31 - Brief 2030
      Ich hoffe, solche Spreads werden bei Wikifolio nicht zur Gewohnheit.

      Solche Spreads sollte Wikifolio eigentlich vermeiden, das sieht jedenfalls blöd aus.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 18:15:04
      Beitrag Nr. 1.516 ()
      Das Reverse-Charge-Verfahren und die einbehaltene Deutsche USt betrifft das Vertragsverhältnis, das Wikifolio mit LuS hat. (Das ist die USt, die LuS für die Leistung der Wikifolio AG an LuS einbehalten musste gem. 13b UstG)

      Wenn du so willst, gibt dir Wikifolio .....Prozent des von LuS erhaltenen gekürzten Betrags.

      Jedenfalls meiner Meinung nach.

      Dann kommt erst die Leistung des Wikifolo-Traders an Wikifolio.

      Zeig mir mal eine Vorschrift im UStG, die regelt, dass ein deutscher Unternehmer Deutsche USt nicht ausgezahlt bekommt im 13b. So was gibt es, aber nur für Gebäudereiniger aber doch nicht für Lizenzgebühren.

      Reverse Charge ist 13b UstG. Wo steht da was für Lizenzgebühren.
      1 Antwort?Die Baumansicht ist in diesem Thread nicht möglich.
      Avatar
      schrieb am 12.02.18 18:08:51
      Beitrag Nr. 1.515 ()
      Abrechnung sieht wie folgt aus (in D):

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